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Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, I. Semester. II. Band.

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ärnten und Kranken Reisegeld geben, um sie auf immer los zu werden und den grö¬
ßern Gemeinden aufzubürden. Was aber die Waudcrsrcihcit der Gesellen betrifft, die
ebenfalls von den Polizeibehörden zum großen Nachtheil für die Entwickelung des Na¬
tionalreichthums bisher beengt worden, so dürfte eine besondere Beaufsichtigung und
Regelung nur für diejenigen eintreten, die noch nicht großjährig sind. Nur in diesem
Falle sollten die Gemeinde- und Polizeibehörden befugt sein, die Stelle der abwesenden
Väter und Vormünder einzunehmen. Es bleiben nur noch die bestraften Verbrecher
übrig, denen allerdings nach verbüßter Strafe schon deshalb ein gesicherter Rechtsboden
eingeräumt werden sollte, damit sie wieder Muth und Lust bekommen, ihre während
der Hast meistens ganz vernichteten Existenzmittel neu wieder zu begründen. Nach lan¬
gen Kämpfen scheint es endlich in Deutschland dahin zu kommen, daß auf die Polizei¬
aufsicht, die so nachtheilig und störend aus die Thätigkeit der Betroffenen einwirkt, küns¬
tig nur durch einen Richterspruch erkannt werden darf. So lange diese dauert, muß
natürlich auch der Polizeibehörde die Befugniß zustehen, dem verurtheilten Verbrecher
einen Aufenthaltsort anzuweisen. Ist aber die Frist der Polizeiaufsicht abgelaufen,
so sollte auch dem Verbrecher schon aus dem juridischen Grnnde das Recht der deut¬
schen Freizügigkeit zugestanden werden, weil er seinen Fehltritt durch Abbüßuug der
Straft vollständig gesichert hat. Nur in ganz großen Städten, wo die Aussicht schwie¬
riger und die Gelegenheit zu Verbrechen häufiger ist, sollte den Territorial - Regier¬
ungen die Befugniß zustehen, besonders gefährliche, wenn auch bereits bestrafte, Ver¬
brecher auszuweisen. So darf z. B. in Paris kein früherer Galcerenzüchtling ohne
Erlaubniß der Polizei sich aufhalten.

Von der neuen deutschen Buudesgcsctzgebuug hoffen wir schließlich mit Zuversicht,
daß sie die deutsche Einheit besonders in solchen gemeinschaftlichen Einrichtungen, die
über unser Gcsammtvaterland ihre sittliche, geistige und materielle Wirksamkeit ausdehnen,
suchen und finden wird. Dann wird es auch uicht zu besorgen sein, daß das für
unsere künftige gewerbliche Thätigkeit so höchst wichtige allgemeine deutsche Bürgerrecht
zu gering angeschlagen werden wird. Zum kräftigen Schutz desselben, so wie aller an¬
dern neuen Rechte und Freiheiten ist aber wie es von selbst einleuchtet, ein deutsches
Reichsgericht, zu dem die konstitutionellen Kammern die Kandidaten Präsentiren,
ganz unentbehrlich.


v. Zchomberg-Gervasi.


Äus Prag.

Graf Stadion, ein vorsichtiger Man. -- Die deutschen Vereine und die ez-chische Toleranz. --
Keine Wahlen in Böhmen für daS deutsche Parlament. -- Eine Petition an den Kaiser. --
Die östreichische Lahne.

Ich komme aus der Sitzung des Nationalcomitv. Dieselbe wurde vom Grafen
Stadion, einer aristokratischen Puppe, eröffnet; ihm zur Seite war der Bürgermeister

Strvbach, welcher der wirkliche Präsident des Comites ist, während der früher
gefeierte Graf Stadion nur so mitläuft. Graf Stadion eröffnete die Sitzung mit der
Nachricht, daß er von der östreichischen Regierung den Austrag erhalten habe, in Böhmen
die Wahlen sür das deutsche Parlament zu Frankfurt auszuschreiben, daß er aber bei
dem jetzigen Zustande Böhmens dies für gefährlich gehalten und sein Bedenken nach


ärnten und Kranken Reisegeld geben, um sie auf immer los zu werden und den grö¬
ßern Gemeinden aufzubürden. Was aber die Waudcrsrcihcit der Gesellen betrifft, die
ebenfalls von den Polizeibehörden zum großen Nachtheil für die Entwickelung des Na¬
tionalreichthums bisher beengt worden, so dürfte eine besondere Beaufsichtigung und
Regelung nur für diejenigen eintreten, die noch nicht großjährig sind. Nur in diesem
Falle sollten die Gemeinde- und Polizeibehörden befugt sein, die Stelle der abwesenden
Väter und Vormünder einzunehmen. Es bleiben nur noch die bestraften Verbrecher
übrig, denen allerdings nach verbüßter Strafe schon deshalb ein gesicherter Rechtsboden
eingeräumt werden sollte, damit sie wieder Muth und Lust bekommen, ihre während
der Hast meistens ganz vernichteten Existenzmittel neu wieder zu begründen. Nach lan¬
gen Kämpfen scheint es endlich in Deutschland dahin zu kommen, daß auf die Polizei¬
aufsicht, die so nachtheilig und störend aus die Thätigkeit der Betroffenen einwirkt, küns¬
tig nur durch einen Richterspruch erkannt werden darf. So lange diese dauert, muß
natürlich auch der Polizeibehörde die Befugniß zustehen, dem verurtheilten Verbrecher
einen Aufenthaltsort anzuweisen. Ist aber die Frist der Polizeiaufsicht abgelaufen,
so sollte auch dem Verbrecher schon aus dem juridischen Grnnde das Recht der deut¬
schen Freizügigkeit zugestanden werden, weil er seinen Fehltritt durch Abbüßuug der
Straft vollständig gesichert hat. Nur in ganz großen Städten, wo die Aussicht schwie¬
riger und die Gelegenheit zu Verbrechen häufiger ist, sollte den Territorial - Regier¬
ungen die Befugniß zustehen, besonders gefährliche, wenn auch bereits bestrafte, Ver¬
brecher auszuweisen. So darf z. B. in Paris kein früherer Galcerenzüchtling ohne
Erlaubniß der Polizei sich aufhalten.

Von der neuen deutschen Buudesgcsctzgebuug hoffen wir schließlich mit Zuversicht,
daß sie die deutsche Einheit besonders in solchen gemeinschaftlichen Einrichtungen, die
über unser Gcsammtvaterland ihre sittliche, geistige und materielle Wirksamkeit ausdehnen,
suchen und finden wird. Dann wird es auch uicht zu besorgen sein, daß das für
unsere künftige gewerbliche Thätigkeit so höchst wichtige allgemeine deutsche Bürgerrecht
zu gering angeschlagen werden wird. Zum kräftigen Schutz desselben, so wie aller an¬
dern neuen Rechte und Freiheiten ist aber wie es von selbst einleuchtet, ein deutsches
Reichsgericht, zu dem die konstitutionellen Kammern die Kandidaten Präsentiren,
ganz unentbehrlich.


v. Zchomberg-Gervasi.


Äus Prag.

Graf Stadion, ein vorsichtiger Man. — Die deutschen Vereine und die ez-chische Toleranz. —
Keine Wahlen in Böhmen für daS deutsche Parlament. — Eine Petition an den Kaiser. —
Die östreichische Lahne.

Ich komme aus der Sitzung des Nationalcomitv. Dieselbe wurde vom Grafen
Stadion, einer aristokratischen Puppe, eröffnet; ihm zur Seite war der Bürgermeister

Strvbach, welcher der wirkliche Präsident des Comites ist, während der früher
gefeierte Graf Stadion nur so mitläuft. Graf Stadion eröffnete die Sitzung mit der
Nachricht, daß er von der östreichischen Regierung den Austrag erhalten habe, in Böhmen
die Wahlen sür das deutsche Parlament zu Frankfurt auszuschreiben, daß er aber bei
dem jetzigen Zustande Böhmens dies für gefährlich gehalten und sein Bedenken nach


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341561_276205/156>, abgerufen am 09.06.2024.