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Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, I. Semester. II. Band.

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dern wollen, daß Oesterreich sich entschieden als deutscher Staat erkläre. Diese Ent¬
schiedenheit würde Oesterreich Macht und Respect verleihen, selbst bei seinen asfilirten
Staaten, selbst bei den Ungarn, die jetzt ein Reich für sich geworden, die das Ueber-
greifen der deutschen Bureaukratie nicht mehr zu fürchten haben, dagegen aber sehr
zufrieden damit sein können, daß Oesterreich ihr in einer Ecke sich befindendes Reich
mit Deutschland vermittelt.

Darum begrüße" wir die schwarz-roth-goldene Fahne, die jetzt aus Se. Stephan
weht, mit freudigem Herzen. Es ist dies keine Berliner Königscoquetterie. Wir
Oesterreicher wünschen in der Reihe deutscher Völkerschaften wieder im ersten Range zu
stehen, aber wir werfen uns nicht dazu auf. Die Stimmen, die bisher für eine Wahl
Oesterreichs zur deutschen Kaiserkrone laut wurden, ertönten aus den verschiedenen Enden
Deutschlanvs -- aber wir Oesterreicher haben uns nicht hervorgedrängt. Wir wollen
zu unsern deutschen Brüdern in Allem und Jedem stehen -- das allein ist die Bedeu¬
tung unserer schwarz-roth-goldenen Fahne.


-- Rainer. -
2.

Das neue Prejigcsctz. -- Unwille" darüber und Agitationen dagegen. -- Eine VolkSbitte! -- Die italie¬
nische Oper und der italienische Krieg. -- Der sardinische Gesandte reist al>. -- Die deutschen Farben und
die Fahne Kaiser Joseph'S. -- Was ist des Deutschen Vaterland? ans allerhöchstes Verlangen in der
Vurg gesungen.

Das neue ominös genug am 1. April veröffentlichte Preßgesetz hat allgemeine Un¬
zufriedenheit und Entrüstung erregt. Es gibt sich darin eine vollkomne" reaktionäre
Richtung kund, die um so unangenehmer berührt, als man bisher mit Vertrauen auf die
Freisinnigkeit des Freiherrn von Pillersdvrs hinblickte, der es als Minister des Innern
unterzeichnet und somit die auf ihn und sein Wirken gerichteten Erwartungen mit
diesem seinem ersten erlassenen Gesetze nicht gerechtfertigt hat. Dieses Gesetz macht eine
genaue, offene, freimüthige Besprechung der Regicrungsmaßregeln unmöglich; es verpönt
die Besprechung einer Konstitution, die wir noch gar nicht haben, die wir sodann, ohne
daß sich darüber die Stimme der Oeffentlichkeit wird kund geben können, in jeglicher
willkürlicher Form werden annehmen müssen; es stellt sogar jeden "öffentlichen Diener"
unter seine Ägide, macht ihn soweit unverletzlich, denn jede freie Aeußerung über seine
Amtsverwaltung kann von den Richtern, die selbst Beamte sind, als eine Beleidigung
beurtheilt werden. Die Angehörigen des kais. Hauses, die bisher jedem andern Bürger
gleichgestellt waren, werden fortan mit einer Unverletzlichkeit, die bisher nur der Majestät
zukam, bekleidet. Die Verhandlungen sind öffentlich und mündlich, aber ohne Geschwornen--
gerichte; die Polizei kann Beschlagnahme verfügen, worüber sie freilich Bericht erstatten
muß; das Tribunal aus vier Räthen des Landrechtes und einem Präsidenten bestehend,
urtheilt darüber, ob diese Beschlagnahme fortdauern soll und über jedes Preßvergehen.
Ausländische Drucksachen unterliegen demselben Gesetze; stellt sich der Autor oder Re¬
dacteur nicht dem Tribunal, so kann in diesem Falle auch als Straft "Zmonatliches Ver¬
bot oder Verbot auf immer ausgesprochen werde".

Man sieht aus alldem, daß die freie offene Besprechung Alles dessen, was die wich¬
tigsten Interesse" des Volkes betrifft, unmöglich gemacht und somit eine der Grund¬
bedingungen des konstitutionellen Systems negirt worden ist.

Die Entrüstung gab sich auch sogleich nach dessen Veröffentlichung dadurch kund,
daß es auf dem Universitätsplatze, freilich nicht von sämmtliche" Studenten, doch aber


dern wollen, daß Oesterreich sich entschieden als deutscher Staat erkläre. Diese Ent¬
schiedenheit würde Oesterreich Macht und Respect verleihen, selbst bei seinen asfilirten
Staaten, selbst bei den Ungarn, die jetzt ein Reich für sich geworden, die das Ueber-
greifen der deutschen Bureaukratie nicht mehr zu fürchten haben, dagegen aber sehr
zufrieden damit sein können, daß Oesterreich ihr in einer Ecke sich befindendes Reich
mit Deutschland vermittelt.

Darum begrüße» wir die schwarz-roth-goldene Fahne, die jetzt aus Se. Stephan
weht, mit freudigem Herzen. Es ist dies keine Berliner Königscoquetterie. Wir
Oesterreicher wünschen in der Reihe deutscher Völkerschaften wieder im ersten Range zu
stehen, aber wir werfen uns nicht dazu auf. Die Stimmen, die bisher für eine Wahl
Oesterreichs zur deutschen Kaiserkrone laut wurden, ertönten aus den verschiedenen Enden
Deutschlanvs — aber wir Oesterreicher haben uns nicht hervorgedrängt. Wir wollen
zu unsern deutschen Brüdern in Allem und Jedem stehen — das allein ist die Bedeu¬
tung unserer schwarz-roth-goldenen Fahne.


— Rainer. -
2.

Das neue Prejigcsctz. — Unwille» darüber und Agitationen dagegen. — Eine VolkSbitte! — Die italie¬
nische Oper und der italienische Krieg. — Der sardinische Gesandte reist al>. — Die deutschen Farben und
die Fahne Kaiser Joseph'S. — Was ist des Deutschen Vaterland? ans allerhöchstes Verlangen in der
Vurg gesungen.

Das neue ominös genug am 1. April veröffentlichte Preßgesetz hat allgemeine Un¬
zufriedenheit und Entrüstung erregt. Es gibt sich darin eine vollkomne» reaktionäre
Richtung kund, die um so unangenehmer berührt, als man bisher mit Vertrauen auf die
Freisinnigkeit des Freiherrn von Pillersdvrs hinblickte, der es als Minister des Innern
unterzeichnet und somit die auf ihn und sein Wirken gerichteten Erwartungen mit
diesem seinem ersten erlassenen Gesetze nicht gerechtfertigt hat. Dieses Gesetz macht eine
genaue, offene, freimüthige Besprechung der Regicrungsmaßregeln unmöglich; es verpönt
die Besprechung einer Konstitution, die wir noch gar nicht haben, die wir sodann, ohne
daß sich darüber die Stimme der Oeffentlichkeit wird kund geben können, in jeglicher
willkürlicher Form werden annehmen müssen; es stellt sogar jeden „öffentlichen Diener"
unter seine Ägide, macht ihn soweit unverletzlich, denn jede freie Aeußerung über seine
Amtsverwaltung kann von den Richtern, die selbst Beamte sind, als eine Beleidigung
beurtheilt werden. Die Angehörigen des kais. Hauses, die bisher jedem andern Bürger
gleichgestellt waren, werden fortan mit einer Unverletzlichkeit, die bisher nur der Majestät
zukam, bekleidet. Die Verhandlungen sind öffentlich und mündlich, aber ohne Geschwornen--
gerichte; die Polizei kann Beschlagnahme verfügen, worüber sie freilich Bericht erstatten
muß; das Tribunal aus vier Räthen des Landrechtes und einem Präsidenten bestehend,
urtheilt darüber, ob diese Beschlagnahme fortdauern soll und über jedes Preßvergehen.
Ausländische Drucksachen unterliegen demselben Gesetze; stellt sich der Autor oder Re¬
dacteur nicht dem Tribunal, so kann in diesem Falle auch als Straft «Zmonatliches Ver¬
bot oder Verbot auf immer ausgesprochen werde».

Man sieht aus alldem, daß die freie offene Besprechung Alles dessen, was die wich¬
tigsten Interesse» des Volkes betrifft, unmöglich gemacht und somit eine der Grund¬
bedingungen des konstitutionellen Systems negirt worden ist.

Die Entrüstung gab sich auch sogleich nach dessen Veröffentlichung dadurch kund,
daß es auf dem Universitätsplatze, freilich nicht von sämmtliche» Studenten, doch aber


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341561_276205/36>, abgerufen am 27.05.2024.