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Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, I. Semester. II. Band.

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wirken gestrebt, daß sie ihre Pflichten gegen die Gesammtheit erfüllen und die Würde
derselben nicht blosstellen. Daher die Ehrengerichte. Die Fürsten, wenigstens die
constitutionellen, müßten einsehen, wie noth ihnen ein solches Institut thäte und wie
außerordentlich sie z. B> in den Anczen der Völker gewinnen würden, wenn sie den
napolitanischen Ferdinand II. vor ein ans constüntionellen Souveränen gebildetes Eh¬
rengericht citiren könnten. Geheime Kongresse sind nicht mehr an der Zeit, besoldete
Zeitungen waschen heutzutage keinen Fleck rein. Also ein Ehrengericht, einen Areopag
für die Purpurgebornen! Fordert den gekrönten Lazzarone vor eine Schranken und
erklärt ihn in Verruf. Jetzt nennt er sich noch eures Gleichen; verbietet ihm das und
stoßt ihn aus. Dieser Ferdinand ist eine Schande sür seine "Vettern," wie der ganze
Seitenzweig der Bourbonen im Süden Europas, wie Ferdinand der VII. von Spa¬
nien, wie die kuvplcrischc Betschwester Maria Khristina, deren Freundschaft dem wür¬
digen Louis Philipp den verdienten Lohn bringen half. Der Meineid grassirt wie
eine Erbseuche unter diesem Geschlecht, das die Geschichte gezeichnet hat. Ferdinand
von Neapel verbindet mit der Virtuosität 'im Schwören und Schwurbrcchcn eine gemeine
und schlecht übertünchte Bestialität. Im Januar gewährte er seinem Volk eine Ver-
fassung, aus freien Stücken, weil sein Gouverneur sich weigerte, den erhaltenen
Befehl zum Bombardement der völlig wehrlosen und friedlich pctitionircnden Stadtbe-
völkerung auszuführen. Im Mai benützt er die Abwesenheit der nach Oberitalien ab-
marschirtcn Freiwilligen, um sich zu rächen und ein reichliches Blutbad zu nehmen.
Die Deputirten wollen auf seine jesuitischen Deuteleien und Verklausnlirungcn der Con-
stitution nicht eingehen, aber ehe die Bürgerschaft noch daran denken kann, z" den Waf¬
fen zu greifen, wird sie vom Militär überfallen, die Stadt bombardirt, zum Theil in
einen Schutthaufen verwandelt und von den Lazzaronis, mit der Erlaubniß des Königs,
wie es heißt, geplündert! -- Wir wären neugierig, das Urtheil eines fürstlichen
Ehrengerichts über diesen Zcpterträger zu hören. Aber, im vollen Ernst, jene Fürsten,
denen an der Erhaltung der constitutionellen Monarchie gelegen ist, können Niemand
mehr fürchten als diesen Bourbonen, denn er arbeitet sür die italienische Republik.

-- Der Sturm kann die stvrrigste Eiche brechen, aber nicht ein Blättchen Unkraut
ausraufen. Den Sturz von Ministern nud unumschränkten Königen überlebt gewöhn¬
lich das kleine Gethier, daS in ihrem Schatten großwuchs, und treibt seinen Schaber¬
nack in aller Gemüthlichkeit noch eine gute Weile fort. Wir haben Beispiele davon
aus allen deutschen Ländern. Diesmal wollen wir durch eine wahrhafte Historie zeigen,
wie der preußische Polizeigcist und die preußische Pedanterie, ganz unberührt vom
Berliner 1.8. März, an den Grenzen Deutschlands und im Auslande fortspnkt. Der
Buchhändler C. G. Vogler aus Brüssel, ein geborner Holsteiner, beging vor Jahren
das Verbrechen, ein mißliebiges Büchlein zu drücken, wofür er, unseres Wissens, in
Leipzig die ihm auferlegte schwere Geldstrafe richtig bezahlte. Im Jahre !847 wagte
er es, nach Leipzig zur Messe reisen zu wollen. Der preußische Gesandte für Belgien,
Herr v. Sydow, frommen Angedenkens, visirte seinen regelrechten Paß, allein in Aachen
angekommen, wurde Herr Vogler höflichst aus die Polizei beschicken und, statt seine
Geschäfte in Leipzig zu besorgen, mußte er die Bekanntschaft des Aachener Untersuchungs¬
gefängnisses machen, wo er einige Monate lang, immer noch wegen der staatsgefährlichen
Broschüre, für die er bereits gebüßt, chikanirt wurde. Der Richterstand, es sei ihm
zur Ehre gesagt, benahm sich durchgehends loyal und human gegen Herrn Vogler, an¬
ders die Polizei und der fromme Gesandte in Brüssel, der zwar unter Thränen de-


wirken gestrebt, daß sie ihre Pflichten gegen die Gesammtheit erfüllen und die Würde
derselben nicht blosstellen. Daher die Ehrengerichte. Die Fürsten, wenigstens die
constitutionellen, müßten einsehen, wie noth ihnen ein solches Institut thäte und wie
außerordentlich sie z. B> in den Anczen der Völker gewinnen würden, wenn sie den
napolitanischen Ferdinand II. vor ein ans constüntionellen Souveränen gebildetes Eh¬
rengericht citiren könnten. Geheime Kongresse sind nicht mehr an der Zeit, besoldete
Zeitungen waschen heutzutage keinen Fleck rein. Also ein Ehrengericht, einen Areopag
für die Purpurgebornen! Fordert den gekrönten Lazzarone vor eine Schranken und
erklärt ihn in Verruf. Jetzt nennt er sich noch eures Gleichen; verbietet ihm das und
stoßt ihn aus. Dieser Ferdinand ist eine Schande sür seine „Vettern," wie der ganze
Seitenzweig der Bourbonen im Süden Europas, wie Ferdinand der VII. von Spa¬
nien, wie die kuvplcrischc Betschwester Maria Khristina, deren Freundschaft dem wür¬
digen Louis Philipp den verdienten Lohn bringen half. Der Meineid grassirt wie
eine Erbseuche unter diesem Geschlecht, das die Geschichte gezeichnet hat. Ferdinand
von Neapel verbindet mit der Virtuosität 'im Schwören und Schwurbrcchcn eine gemeine
und schlecht übertünchte Bestialität. Im Januar gewährte er seinem Volk eine Ver-
fassung, aus freien Stücken, weil sein Gouverneur sich weigerte, den erhaltenen
Befehl zum Bombardement der völlig wehrlosen und friedlich pctitionircnden Stadtbe-
völkerung auszuführen. Im Mai benützt er die Abwesenheit der nach Oberitalien ab-
marschirtcn Freiwilligen, um sich zu rächen und ein reichliches Blutbad zu nehmen.
Die Deputirten wollen auf seine jesuitischen Deuteleien und Verklausnlirungcn der Con-
stitution nicht eingehen, aber ehe die Bürgerschaft noch daran denken kann, z» den Waf¬
fen zu greifen, wird sie vom Militär überfallen, die Stadt bombardirt, zum Theil in
einen Schutthaufen verwandelt und von den Lazzaronis, mit der Erlaubniß des Königs,
wie es heißt, geplündert! — Wir wären neugierig, das Urtheil eines fürstlichen
Ehrengerichts über diesen Zcpterträger zu hören. Aber, im vollen Ernst, jene Fürsten,
denen an der Erhaltung der constitutionellen Monarchie gelegen ist, können Niemand
mehr fürchten als diesen Bourbonen, denn er arbeitet sür die italienische Republik.

— Der Sturm kann die stvrrigste Eiche brechen, aber nicht ein Blättchen Unkraut
ausraufen. Den Sturz von Ministern nud unumschränkten Königen überlebt gewöhn¬
lich das kleine Gethier, daS in ihrem Schatten großwuchs, und treibt seinen Schaber¬
nack in aller Gemüthlichkeit noch eine gute Weile fort. Wir haben Beispiele davon
aus allen deutschen Ländern. Diesmal wollen wir durch eine wahrhafte Historie zeigen,
wie der preußische Polizeigcist und die preußische Pedanterie, ganz unberührt vom
Berliner 1.8. März, an den Grenzen Deutschlands und im Auslande fortspnkt. Der
Buchhändler C. G. Vogler aus Brüssel, ein geborner Holsteiner, beging vor Jahren
das Verbrechen, ein mißliebiges Büchlein zu drücken, wofür er, unseres Wissens, in
Leipzig die ihm auferlegte schwere Geldstrafe richtig bezahlte. Im Jahre !847 wagte
er es, nach Leipzig zur Messe reisen zu wollen. Der preußische Gesandte für Belgien,
Herr v. Sydow, frommen Angedenkens, visirte seinen regelrechten Paß, allein in Aachen
angekommen, wurde Herr Vogler höflichst aus die Polizei beschicken und, statt seine
Geschäfte in Leipzig zu besorgen, mußte er die Bekanntschaft des Aachener Untersuchungs¬
gefängnisses machen, wo er einige Monate lang, immer noch wegen der staatsgefährlichen
Broschüre, für die er bereits gebüßt, chikanirt wurde. Der Richterstand, es sei ihm
zur Ehre gesagt, benahm sich durchgehends loyal und human gegen Herrn Vogler, an¬
ders die Polizei und der fromme Gesandte in Brüssel, der zwar unter Thränen de-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341561_276205/376>, abgerufen am 17.06.2024.