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Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, II. Semester. III. Band.

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Auch die Stellung der östreichischen Gesammtuwnarchie und insbesondere des säch¬
sischen Volkes würde berücksichtigt. -- Wie hätte dieses, das von seiner Hände Arbeit
sich nährt, in stetem Zwiespalt und Hader mit den aufgereiztestcn, es ringsnmflnthen-
dcn fremden Völkerclcmentcn leben können? und wer hätte den Fluch des Bürgerkriegs,
der in den nächsten Tagen schon dnrch eine Verneinung der Union sicher hereingebrochen
wäre, verantworten mögen? --

Von diesen Ansichten geleitet, ging die Nationalversammlung zur endlichen Beant¬
wortung der Frage: Union oder nicht Union. Nachdem sie sich zunächst darüber ver¬
einigt, daß in solchen, auf Jahrhunderte einflußreichen, weltgeschichtlichen Fragen die
Entscheidung nicht abhängen könne von einer sür eine ganz andere Sachlage verfaßten
Instruction, sondern daß der Abgeordnete in dem ihm bekannten Geist seiner Sender
und allerdings mit möglicher Berücksichtigung seiner Weisung die Thatsachen prüfen und
nach bestem Wissen und Gewissen sein Urtheil abgeben müsse: faßte die Nationalver¬
sammlung in der Unionssrage beiliegenden Beschluß, der ausgesprochen ist in der Rede
des Kronstädtcr Deputirten Elias Noth, gehalten um 30. Mai 1848 in der Land-
tagsfitznng:

"In Anbetracht dessen, daß die edle ungarische und Szekler-Nation die Vereini¬
gung Siebenbürgens mit Ungarn nicht nur mit gewöhnlicher Stimmenmehrheit, sondern
mit der begeistertsten Einmütigkeit für ihren heißesten Nationalwunsch feierlichst erklärt
haben; in Erwägung ferner dessen, daß der in diesem Sinne, von dem gegenwärtigen
Landtag zu Stande zu bringende Gesetzvorschlag nur durch die gnädige Bestätigung
Sr. Majestät, unsers geliebten Fürsten und Königs, der zugleich östreichischer Kaiser
ist, zu einem sür Alle verbindlichen Gesetze werde; endlich aus pflichtmäßiger Rücksicht
darauf, daß Siebenbürgen nach den bestehenden Grundgesetzen ein unzweifelhaftes Glied
der Krone Ungarns ist, trete ich im Namen meiner Sender der, mit Emporhaltnng
der pragmatischen Sanction, zu Stande zu bringenden Vereinigung mit Ungarn bei.

"In Folge dieser meiner Aeußerung kann ich zu meiner Rechtfertigung vor meinen
sendern nicht umhin, in dieser feNliche" Stunde, im Angesicht Siebenbürgens, Un¬
garns und des ganzen gebildeten Europas zu erklären, daß ich zur Gewährleistung
der Emporhaltnng unserer, aus Vernunft und positive Gesetze sich gründenden Rechte:
unserer Volkstümlichkeit, unserer Muttersprache, der Eintheilung unserer Gerichtsbarkeit,
unserer bestehenden gesetzlichen Mnnizipaleimichtnngen in administrativer, wie in staats-
öcvnomischer Hinsicht mir vorbehalte, daß meine Sender ihre diesfälligen gesetzlichen
Verlangen der in Sachen der Ausführung der Union zu ernennenden landtäglichen Com¬
mission und dnrch diese, dem nächsten ungarischen Reichstage zur gerechten und billigen
Berücksichtigung unter dein Zutritte der in der gestrigen Nationalversammlung verspro¬
chenen Unterstützung der löblichen Stände, im Gefühle ihrer gesetzlichen Stechte, in
einer zu dem Zweck einzureichenden Denkschrift unterbreiten werden.--- Diese Erklärung
bitte ich ins Protokoll aufzunehmen."

(Alle anwesenden sächsischen Deputirten treten dieser Erklärung bei.)

Das Nähere über Verhandlung und Abstimmung wird das Nationalversammluugs-
Protokoll bringen, das noch nicht hat ins Reine geschrieben werden können.

Diesen Beschluß haben die Abgeordneten der Sachsen in der heutigen Landtags-
sitzuug, nachdem ans Wcsselcny's Antrag die Union in sturmähnlichem Freuderuf war
angenommen worden, als ihre Stimme in der ttnivnsftage abgegeben; in derselben
Sitzung ist auch der Gesetzentwurf über die Union beschlossen worden.

Die Nationalversammlung theilt dieses Einem löblichen Magistrat mit, damit nicht'


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Auch die Stellung der östreichischen Gesammtuwnarchie und insbesondere des säch¬
sischen Volkes würde berücksichtigt. — Wie hätte dieses, das von seiner Hände Arbeit
sich nährt, in stetem Zwiespalt und Hader mit den aufgereiztestcn, es ringsnmflnthen-
dcn fremden Völkerclcmentcn leben können? und wer hätte den Fluch des Bürgerkriegs,
der in den nächsten Tagen schon dnrch eine Verneinung der Union sicher hereingebrochen
wäre, verantworten mögen? —

Von diesen Ansichten geleitet, ging die Nationalversammlung zur endlichen Beant¬
wortung der Frage: Union oder nicht Union. Nachdem sie sich zunächst darüber ver¬
einigt, daß in solchen, auf Jahrhunderte einflußreichen, weltgeschichtlichen Fragen die
Entscheidung nicht abhängen könne von einer sür eine ganz andere Sachlage verfaßten
Instruction, sondern daß der Abgeordnete in dem ihm bekannten Geist seiner Sender
und allerdings mit möglicher Berücksichtigung seiner Weisung die Thatsachen prüfen und
nach bestem Wissen und Gewissen sein Urtheil abgeben müsse: faßte die Nationalver¬
sammlung in der Unionssrage beiliegenden Beschluß, der ausgesprochen ist in der Rede
des Kronstädtcr Deputirten Elias Noth, gehalten um 30. Mai 1848 in der Land-
tagsfitznng:

„In Anbetracht dessen, daß die edle ungarische und Szekler-Nation die Vereini¬
gung Siebenbürgens mit Ungarn nicht nur mit gewöhnlicher Stimmenmehrheit, sondern
mit der begeistertsten Einmütigkeit für ihren heißesten Nationalwunsch feierlichst erklärt
haben; in Erwägung ferner dessen, daß der in diesem Sinne, von dem gegenwärtigen
Landtag zu Stande zu bringende Gesetzvorschlag nur durch die gnädige Bestätigung
Sr. Majestät, unsers geliebten Fürsten und Königs, der zugleich östreichischer Kaiser
ist, zu einem sür Alle verbindlichen Gesetze werde; endlich aus pflichtmäßiger Rücksicht
darauf, daß Siebenbürgen nach den bestehenden Grundgesetzen ein unzweifelhaftes Glied
der Krone Ungarns ist, trete ich im Namen meiner Sender der, mit Emporhaltnng
der pragmatischen Sanction, zu Stande zu bringenden Vereinigung mit Ungarn bei.

„In Folge dieser meiner Aeußerung kann ich zu meiner Rechtfertigung vor meinen
sendern nicht umhin, in dieser feNliche» Stunde, im Angesicht Siebenbürgens, Un¬
garns und des ganzen gebildeten Europas zu erklären, daß ich zur Gewährleistung
der Emporhaltnng unserer, aus Vernunft und positive Gesetze sich gründenden Rechte:
unserer Volkstümlichkeit, unserer Muttersprache, der Eintheilung unserer Gerichtsbarkeit,
unserer bestehenden gesetzlichen Mnnizipaleimichtnngen in administrativer, wie in staats-
öcvnomischer Hinsicht mir vorbehalte, daß meine Sender ihre diesfälligen gesetzlichen
Verlangen der in Sachen der Ausführung der Union zu ernennenden landtäglichen Com¬
mission und dnrch diese, dem nächsten ungarischen Reichstage zur gerechten und billigen
Berücksichtigung unter dein Zutritte der in der gestrigen Nationalversammlung verspro¬
chenen Unterstützung der löblichen Stände, im Gefühle ihrer gesetzlichen Stechte, in
einer zu dem Zweck einzureichenden Denkschrift unterbreiten werden.—- Diese Erklärung
bitte ich ins Protokoll aufzunehmen."

(Alle anwesenden sächsischen Deputirten treten dieser Erklärung bei.)

Das Nähere über Verhandlung und Abstimmung wird das Nationalversammluugs-
Protokoll bringen, das noch nicht hat ins Reine geschrieben werden können.

Diesen Beschluß haben die Abgeordneten der Sachsen in der heutigen Landtags-
sitzuug, nachdem ans Wcsselcny's Antrag die Union in sturmähnlichem Freuderuf war
angenommen worden, als ihre Stimme in der ttnivnsftage abgegeben; in derselben
Sitzung ist auch der Gesetzentwurf über die Union beschlossen worden.

Die Nationalversammlung theilt dieses Einem löblichen Magistrat mit, damit nicht'


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341561_277429/373>, abgerufen am 24.05.2024.