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Die Grenzboten. Jg. 10, 1851, II. Semester. IV. Band.

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reichen Künstlern zum Vortheil und der gesammten Volksbildung zur danerndM
Förderung gereichen. Nicht unwichtig war es, daß bei dem Organisationsentwurfe
namentlich auch über die bestehenden Einrichtungen der Concnrrenzen berathen
wurde. Es gewann eine dieser Äneisernngö- und Unterstützungsmethode nicht
günstige Ansicht die Oberhand, und man neigte vielmehr dahin, dem akademischen
Senate nach seiner Umgestaltung und Verjüngung die freie Wahl der zu
unterstützenden Talente und der für jeden besondern Fall passendsten Untcrstützungs-
art zu überlassen.

Es bleibt uns nun noch übrig, einige Andeutungen über die Absichten z"
geben, welche in Bezug auf die Regelung des gesammten Theaterwesens obwal¬
teten. Die Verwaltung desselben war mit der Neubildung deö Ministeriums für
Handel und Gewerbe aus dem Ressort des Ministeriums des Innern und der
Polizei in das Ressort des erster" übergegangen. Die Bestimmungen, nach wel¬
chen die Verwaltung geleitet wurde und wird, sind rein gewerbepolizeilicher
Natur, und in der allgemeinen Gewerbeordnung vom 4 7. Januar "I8i!>, so wie
in dem Regulativ über den Gewerbsbetrieb im Umherziehen und insbesondere
das Hausirer vom 28. April enthalten. Kaum auf irgend einem
andern Knnstgebicte ist eine Reform so dringend nöthig wie hier, das königliche
Hoftheater mit eingeschlossen, obwol dieses, als zum Hofstaate gehörig, eine
Ausnahme-Stellung hat unter dem Ministerum des königlichen Hauses. Alle
übrigen Theaternnternehmuugen im ganzen Staate werden nach den Vorschriften
der Gewerbeordnung von dem Oberpräsidenten der Provinz, in Berlin von dem
Polizeipräsidium concessionirt und beaufsichtigt. Nach gesetzlichen Bestimmungen über
Rechte und Pflichten der Thcatcrmitglicder gegen einander, über die Rechte der
dramatischen Autoren sucht man überall vergebens, mit Ausnahme des auch hier
in die Gesetzsammlung aufgenommenen Bundesgesetzes über geistiges Eigenthum/
das aber ein gedrucktes Schauspiel ohne alle Entschädigung des Verfassers immer
noch unbedingt in die Hände desjenigen liefert, den ein Gelüsten anwandelt, es
öffentlich darzustellen. Von künstlerischen Gesichtspunkten war natürlich den poli¬
zeilich zu Concessionirenden gegenüber am wenigsten die Rede. Das Erste,
was Hr. v. Ladenberg bezweckte, bestand daher in dem Uebergange der Ver¬
waltung des Theaterwesens an das Cultnsministerinm, und die Unterhandlungen,
welche zu diesem Ziele sichren sollten, wurden von ihm mit Wärme betrieben.
Gleichzeitig ließ er in seinem Ministerium den Entwurf zu einem Thealcrgcsetzc
ausarbeiten, aus dein wir folgende Hauptpunkte als die wichtigsten hervorheben
können. Das Concessionswesen sollte, anßer finanziellen und allgemein sittliche",
namentlich auch künstlerischen Gesichtspunkten unterworfen, zugleich aber dem
Theateruuteruehmer ein Rechtsboden geschaffen werden. Es sollten serner im
Zusammenhange mit den Eoucessivucn die Grundlinien zu einem allgemeinen
Theaterverband gezogen werden, welcher unter staatlicher Sanction die Interessen


reichen Künstlern zum Vortheil und der gesammten Volksbildung zur danerndM
Förderung gereichen. Nicht unwichtig war es, daß bei dem Organisationsentwurfe
namentlich auch über die bestehenden Einrichtungen der Concnrrenzen berathen
wurde. Es gewann eine dieser Äneisernngö- und Unterstützungsmethode nicht
günstige Ansicht die Oberhand, und man neigte vielmehr dahin, dem akademischen
Senate nach seiner Umgestaltung und Verjüngung die freie Wahl der zu
unterstützenden Talente und der für jeden besondern Fall passendsten Untcrstützungs-
art zu überlassen.

Es bleibt uns nun noch übrig, einige Andeutungen über die Absichten z»
geben, welche in Bezug auf die Regelung des gesammten Theaterwesens obwal¬
teten. Die Verwaltung desselben war mit der Neubildung deö Ministeriums für
Handel und Gewerbe aus dem Ressort des Ministeriums des Innern und der
Polizei in das Ressort des erster» übergegangen. Die Bestimmungen, nach wel¬
chen die Verwaltung geleitet wurde und wird, sind rein gewerbepolizeilicher
Natur, und in der allgemeinen Gewerbeordnung vom 4 7. Januar "I8i!>, so wie
in dem Regulativ über den Gewerbsbetrieb im Umherziehen und insbesondere
das Hausirer vom 28. April enthalten. Kaum auf irgend einem
andern Knnstgebicte ist eine Reform so dringend nöthig wie hier, das königliche
Hoftheater mit eingeschlossen, obwol dieses, als zum Hofstaate gehörig, eine
Ausnahme-Stellung hat unter dem Ministerum des königlichen Hauses. Alle
übrigen Theaternnternehmuugen im ganzen Staate werden nach den Vorschriften
der Gewerbeordnung von dem Oberpräsidenten der Provinz, in Berlin von dem
Polizeipräsidium concessionirt und beaufsichtigt. Nach gesetzlichen Bestimmungen über
Rechte und Pflichten der Thcatcrmitglicder gegen einander, über die Rechte der
dramatischen Autoren sucht man überall vergebens, mit Ausnahme des auch hier
in die Gesetzsammlung aufgenommenen Bundesgesetzes über geistiges Eigenthum/
das aber ein gedrucktes Schauspiel ohne alle Entschädigung des Verfassers immer
noch unbedingt in die Hände desjenigen liefert, den ein Gelüsten anwandelt, es
öffentlich darzustellen. Von künstlerischen Gesichtspunkten war natürlich den poli¬
zeilich zu Concessionirenden gegenüber am wenigsten die Rede. Das Erste,
was Hr. v. Ladenberg bezweckte, bestand daher in dem Uebergange der Ver¬
waltung des Theaterwesens an das Cultnsministerinm, und die Unterhandlungen,
welche zu diesem Ziele sichren sollten, wurden von ihm mit Wärme betrieben.
Gleichzeitig ließ er in seinem Ministerium den Entwurf zu einem Thealcrgcsetzc
ausarbeiten, aus dein wir folgende Hauptpunkte als die wichtigsten hervorheben
können. Das Concessionswesen sollte, anßer finanziellen und allgemein sittliche»,
namentlich auch künstlerischen Gesichtspunkten unterworfen, zugleich aber dem
Theateruuteruehmer ein Rechtsboden geschaffen werden. Es sollten serner im
Zusammenhange mit den Eoucessivucn die Grundlinien zu einem allgemeinen
Theaterverband gezogen werden, welcher unter staatlicher Sanction die Interessen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 10, 1851, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341570_280616/410>, abgerufen am 28.04.2024.