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Die Grenzboten. Jg. 11, 1852, I. Semester. I. Band.

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Pracht und Mannichfaltigkeit hatte man an anderen Binnen noch nicht gesehen,
und die Frende an den Tulpen steigerte sich nach und nach so, daß sie in die
sogenannte Tulipomanie ausartete, welche von 1634 -- 1637 ihren höchsten Grad
erreichte. Es war dies ein fieberisches Verlangen^ eine förmliche Wuth, gewisse
Tulpeusorteu zu besitzen, so daß endlich jede vernünftige Berechnung und
Schätzung aufhörte und fabelhafte Preise bezahlt wurden, die bei dem damaligen
Geldwerthe noch größer sind, als sie uns jetzt erscheinen. ö30 Gulden für eine
Zwiebel war kein ungewöhnlicher Preis. Ein Subhastationsprotokoll zum Besten
des Waisenhauses der Stadt Alkmaar giebt die Summe von 9000 Gulden für
120 Zwiebeln an. Die Tulpe "Schilder" wurde oft mit 1600 si. berechnet.
"Vicekönig" würde mit 4203, "Semper Augustus" mit 10000 und "Admiral
Liesten" sogar mit 13000 si. bezahlt.*) Ein Tulpensreund gab 18 Morgen
gutes Land für eine Zwiebel, und ein anderer 4600 si. nebst Wagen, Pferden
und vollständigem Geschirr. Diese unsinnigen Preise lassen sich zuletzt nur da¬
durch erklären, daß der Tulpenhandel zu einem Actienspiel geworden war. Man
erbot sich, eine gewisse berühmte Tulpe bis zu einer gewissen Zeit für einen be¬
stimmten Preis zu liefern, und der Gewinn oder Verlust richtete sich darnach,
wie hock) diese Zwiebel zur Zeit der Ablieferung im Cours stand. Oft wurden
Zwiebeln während dieser Zeit an den zehnten Mann verkauft, ganz wie es mit
unsren Actien und Staatspapieren der Fall ist. An dem Besitz der Zwiebel
selbst war den Käufern meistens gar Nichts gelegen, sondern an dem vortheil¬
haften Wiederverkauf. Dabei ging es höchst unredlich zu, und oft sollen die
verkauften Zwiebeln gar nicht existirt haben. Endlich machte 1637 die Regierung
diesem Treiben durch ein Verbot ein Ende. Pfandschaft und Schuldenhaft durften
wegen Tulpenhandel nicht mehr stattfinden, und überhaupt sollten keine Schein¬
käufe mehr geschehen. Als in Folge dieser Verordnung Zahlungsverweigerun¬
gen vorkamen, hörte das Geschäft aus, und der Preis der Tulpen sank schnell
bis zu einem mäßigen Werth herab.--Da wendete sich die Mode der Ranunkel
zu, die seit 1380 aus der Levante in Europa eingeführt und sehr vervollkommt
worden war. Im Jahr 1629 kannte man schon 8 und 166ö über 20 Spiel¬
arten, bis es später auf mehrere Hundert kam. Zu gleicher Zeit wurden auch
die den Ranunkeln ähnlichen Anemonen gleichfalls aus dem Orient eingeführt,
mit Vorliebe gezogen, doch kam es bei diesen Pflanzen nie zu hohen Preisen,
so daß diese Blumen für Jedermann zu haben waren. -- Unter mehreren anderen
Zwiebelarten wurden gegen das Ende des 17. Jahrhunderts besonders die H y a-



*) Auch heut zu Tage werden noch hohe Preise für cinzeluePflanzen bezahlt, wie z.B.der Um¬
stand beweist, daß im vorigen Jahre der Erfurter Gärtner A.Topf in Vicenza eine neue Magnolia
für 4 0,000 Franken kaufte. Allein dies hat einen andern Grund, indem bei solchen Käufer das
alleinige Eigenthumsrecht mit bezahlt wird, so daß der Verkauf der durch Vermehrung entstehen¬
den Pflanzen dem Besitzer allein bleibt, wodurch in den meisten Fällen ansehnlich gewonnen wird.

Pracht und Mannichfaltigkeit hatte man an anderen Binnen noch nicht gesehen,
und die Frende an den Tulpen steigerte sich nach und nach so, daß sie in die
sogenannte Tulipomanie ausartete, welche von 1634 — 1637 ihren höchsten Grad
erreichte. Es war dies ein fieberisches Verlangen^ eine förmliche Wuth, gewisse
Tulpeusorteu zu besitzen, so daß endlich jede vernünftige Berechnung und
Schätzung aufhörte und fabelhafte Preise bezahlt wurden, die bei dem damaligen
Geldwerthe noch größer sind, als sie uns jetzt erscheinen. ö30 Gulden für eine
Zwiebel war kein ungewöhnlicher Preis. Ein Subhastationsprotokoll zum Besten
des Waisenhauses der Stadt Alkmaar giebt die Summe von 9000 Gulden für
120 Zwiebeln an. Die Tulpe „Schilder" wurde oft mit 1600 si. berechnet.
„Vicekönig" würde mit 4203, „Semper Augustus" mit 10000 und „Admiral
Liesten" sogar mit 13000 si. bezahlt.*) Ein Tulpensreund gab 18 Morgen
gutes Land für eine Zwiebel, und ein anderer 4600 si. nebst Wagen, Pferden
und vollständigem Geschirr. Diese unsinnigen Preise lassen sich zuletzt nur da¬
durch erklären, daß der Tulpenhandel zu einem Actienspiel geworden war. Man
erbot sich, eine gewisse berühmte Tulpe bis zu einer gewissen Zeit für einen be¬
stimmten Preis zu liefern, und der Gewinn oder Verlust richtete sich darnach,
wie hock) diese Zwiebel zur Zeit der Ablieferung im Cours stand. Oft wurden
Zwiebeln während dieser Zeit an den zehnten Mann verkauft, ganz wie es mit
unsren Actien und Staatspapieren der Fall ist. An dem Besitz der Zwiebel
selbst war den Käufern meistens gar Nichts gelegen, sondern an dem vortheil¬
haften Wiederverkauf. Dabei ging es höchst unredlich zu, und oft sollen die
verkauften Zwiebeln gar nicht existirt haben. Endlich machte 1637 die Regierung
diesem Treiben durch ein Verbot ein Ende. Pfandschaft und Schuldenhaft durften
wegen Tulpenhandel nicht mehr stattfinden, und überhaupt sollten keine Schein¬
käufe mehr geschehen. Als in Folge dieser Verordnung Zahlungsverweigerun¬
gen vorkamen, hörte das Geschäft aus, und der Preis der Tulpen sank schnell
bis zu einem mäßigen Werth herab.—Da wendete sich die Mode der Ranunkel
zu, die seit 1380 aus der Levante in Europa eingeführt und sehr vervollkommt
worden war. Im Jahr 1629 kannte man schon 8 und 166ö über 20 Spiel¬
arten, bis es später auf mehrere Hundert kam. Zu gleicher Zeit wurden auch
die den Ranunkeln ähnlichen Anemonen gleichfalls aus dem Orient eingeführt,
mit Vorliebe gezogen, doch kam es bei diesen Pflanzen nie zu hohen Preisen,
so daß diese Blumen für Jedermann zu haben waren. — Unter mehreren anderen
Zwiebelarten wurden gegen das Ende des 17. Jahrhunderts besonders die H y a-



*) Auch heut zu Tage werden noch hohe Preise für cinzeluePflanzen bezahlt, wie z.B.der Um¬
stand beweist, daß im vorigen Jahre der Erfurter Gärtner A.Topf in Vicenza eine neue Magnolia
für 4 0,000 Franken kaufte. Allein dies hat einen andern Grund, indem bei solchen Käufer das
alleinige Eigenthumsrecht mit bezahlt wird, so daß der Verkauf der durch Vermehrung entstehen¬
den Pflanzen dem Besitzer allein bleibt, wodurch in den meisten Fällen ansehnlich gewonnen wird.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 11, 1852, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341573_93364/473>, abgerufen am 16.06.2024.