Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 14, 1855, II. Semester. III. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

In gleicher Weise bestraft es sich, daß die Männer von bewährten Charakter und
von überlegenem politischen Geist unter den hannoverschen Liberalen sich nicht von
jeher systematisch mit den großen Nachbarzeitungen in Verbindung erhalte" haben.
Würden diese nicht vorwiegend von wenig eingeweihten Literaten von Fach besorgt,
sie konnten in Hannover augenblicklich nicht nur den höchsten Dank einer geängste¬
ten, freier Meinungsäußerung bedürftigen Bevölkerung verdienen, sondern auch für
sich selbst reichliche Seide spinnen. Aber wie Stüve in selner letzten großen Rede
j"v alcun zur Erhaltung seiner geliebten Verfassung sagte: dem Verfassungsans¬
schuß, also der intellectuellen Blüte beider Kammern sind die allerdings für ver-
fassungswidrig erachteten Ausführungsverordnungen der Regierung zum Bundcs-
prcßgesetz und zum Bundcsvereinsgesetz gänzlich in den Hintergrund getreten vor
der überwiegenden Bedeutung der eigentlichen Verfassungsfrage, der Frage nämlich,
ob Stüves erste Kammer von 18i8 der vormärzlichen Adelskammer wieder weichen
solle oder nicht. Diese Überschätzung der ständischen Thätigkeit im Verhältniß zu
den übrigen Aeußerungen des politischen Lebens im Volke ist wenigstens seit 18i8
jedenfalls veraltet. Seit anch der letzte Spießbürger, der Bauer im abgelegensten
Dorf tagtäglich nach der Zeitung greift, um außer von kriegerischen Ereignissen
und Königsfahrtcn auch etwas von Finanzen, Rechtsinstituten und socialen Zu¬
ständen seiner Heimat zu erfahren, sammelt sich in den jährlich nur einmal ein
Vierteljahr lang versammelten Kammern bei weitem nicht alles mehr auf, was es
an politischen Wünschen und Gedanken im Lande gibt. Die unendliche Mehrzahl
findet sür ihre Interessen die Vermittlung der Tagespresse weit bequemer und selbst
zuverlässiger als die der Stände, in deren Petitionsausschnß manche wohlgemeinte
Eingabe unberücksichtigt liegen bleibt. Was das gedruckte Wort nicht leistet, das
thut das gesprochene in zahlreich entstehenden Vereinen von Berufsgenossen auch
wol eher uoch als eine Bittschrift an die Landesgesctzgebung, deren Wirkung der
Absender gar nicht zu berechnen vermag.

In diesen veränderten Umständen liegt vielleicht nicht nur die beste Erklärung
für die herrschende vcrhciltnißmäßige Lauigkeit der Stimmung im hannöverschen
Volk, sondern anch eine nicht geringe Beruhigung für die Gegenwart, eine große
Ermuthigung sür die Zukunft. Als Ernst August 1837 das Staatsgrundgesetz
aushob, stellte er damit den Inbegriff aller Unterthanenrechte dem Staat gegenüber
in Frage. Er unterwarf die Landesfinanzcn königlicher Willkür, während noch
kein bedeutendes Unternehmen im Lande entstehen konnte, es sei denn mit mate¬
rieller Unterstützung der Staatskasse. Er formte die Vertretung des Volks in den
allgemeinen Ständen um und veränderte damit das einzige Gesäß, in dem der
Wille der Bevölkerung damals einigermaßen zum Ausdruck gelangen konnte. Die
Wirksamkeit der Gerichte beschränkte er zugleich mit ihrer Unabhängigkeit; diejenige
der Verwaltungsbeamten, dieser willenlosen Werkzeuge in der Hand deö Leiters,
dehnte er über alles Maß aus. Mit einem Worte, das ganze öffentliche Leben
Hannovers mußte sich den Principien des Absolutismus anbequemen. Nichts der
Art wäre jetzt auch dem entschlossensten und klügsten Despoten mehr möglich. Die
Freiheit, die vor 4848 uur in den Ständen, zu athmen schien, hat jetzt tausend
kräftige Lungen an ebensoviel verschiedenen Orten bekommen. Wo wäre die Faust,
sie mit einem Griff für immer zu erdrücken? Jetzt sorgen Vereine der verschieden-


In gleicher Weise bestraft es sich, daß die Männer von bewährten Charakter und
von überlegenem politischen Geist unter den hannoverschen Liberalen sich nicht von
jeher systematisch mit den großen Nachbarzeitungen in Verbindung erhalte» haben.
Würden diese nicht vorwiegend von wenig eingeweihten Literaten von Fach besorgt,
sie konnten in Hannover augenblicklich nicht nur den höchsten Dank einer geängste¬
ten, freier Meinungsäußerung bedürftigen Bevölkerung verdienen, sondern auch für
sich selbst reichliche Seide spinnen. Aber wie Stüve in selner letzten großen Rede
j»v alcun zur Erhaltung seiner geliebten Verfassung sagte: dem Verfassungsans¬
schuß, also der intellectuellen Blüte beider Kammern sind die allerdings für ver-
fassungswidrig erachteten Ausführungsverordnungen der Regierung zum Bundcs-
prcßgesetz und zum Bundcsvereinsgesetz gänzlich in den Hintergrund getreten vor
der überwiegenden Bedeutung der eigentlichen Verfassungsfrage, der Frage nämlich,
ob Stüves erste Kammer von 18i8 der vormärzlichen Adelskammer wieder weichen
solle oder nicht. Diese Überschätzung der ständischen Thätigkeit im Verhältniß zu
den übrigen Aeußerungen des politischen Lebens im Volke ist wenigstens seit 18i8
jedenfalls veraltet. Seit anch der letzte Spießbürger, der Bauer im abgelegensten
Dorf tagtäglich nach der Zeitung greift, um außer von kriegerischen Ereignissen
und Königsfahrtcn auch etwas von Finanzen, Rechtsinstituten und socialen Zu¬
ständen seiner Heimat zu erfahren, sammelt sich in den jährlich nur einmal ein
Vierteljahr lang versammelten Kammern bei weitem nicht alles mehr auf, was es
an politischen Wünschen und Gedanken im Lande gibt. Die unendliche Mehrzahl
findet sür ihre Interessen die Vermittlung der Tagespresse weit bequemer und selbst
zuverlässiger als die der Stände, in deren Petitionsausschnß manche wohlgemeinte
Eingabe unberücksichtigt liegen bleibt. Was das gedruckte Wort nicht leistet, das
thut das gesprochene in zahlreich entstehenden Vereinen von Berufsgenossen auch
wol eher uoch als eine Bittschrift an die Landesgesctzgebung, deren Wirkung der
Absender gar nicht zu berechnen vermag.

In diesen veränderten Umständen liegt vielleicht nicht nur die beste Erklärung
für die herrschende vcrhciltnißmäßige Lauigkeit der Stimmung im hannöverschen
Volk, sondern anch eine nicht geringe Beruhigung für die Gegenwart, eine große
Ermuthigung sür die Zukunft. Als Ernst August 1837 das Staatsgrundgesetz
aushob, stellte er damit den Inbegriff aller Unterthanenrechte dem Staat gegenüber
in Frage. Er unterwarf die Landesfinanzcn königlicher Willkür, während noch
kein bedeutendes Unternehmen im Lande entstehen konnte, es sei denn mit mate¬
rieller Unterstützung der Staatskasse. Er formte die Vertretung des Volks in den
allgemeinen Ständen um und veränderte damit das einzige Gesäß, in dem der
Wille der Bevölkerung damals einigermaßen zum Ausdruck gelangen konnte. Die
Wirksamkeit der Gerichte beschränkte er zugleich mit ihrer Unabhängigkeit; diejenige
der Verwaltungsbeamten, dieser willenlosen Werkzeuge in der Hand deö Leiters,
dehnte er über alles Maß aus. Mit einem Worte, das ganze öffentliche Leben
Hannovers mußte sich den Principien des Absolutismus anbequemen. Nichts der
Art wäre jetzt auch dem entschlossensten und klügsten Despoten mehr möglich. Die
Freiheit, die vor 4848 uur in den Ständen, zu athmen schien, hat jetzt tausend
kräftige Lungen an ebensoviel verschiedenen Orten bekommen. Wo wäre die Faust,
sie mit einem Griff für immer zu erdrücken? Jetzt sorgen Vereine der verschieden-


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0200" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/100120"/>
            <p xml:id="ID_581" prev="#ID_580"> In gleicher Weise bestraft es sich, daß die Männer von bewährten Charakter und<lb/>
von überlegenem politischen Geist unter den hannoverschen Liberalen sich nicht von<lb/>
jeher systematisch mit den großen Nachbarzeitungen in Verbindung erhalte» haben.<lb/>
Würden diese nicht vorwiegend von wenig eingeweihten Literaten von Fach besorgt,<lb/>
sie konnten in Hannover augenblicklich nicht nur den höchsten Dank einer geängste¬<lb/>
ten, freier Meinungsäußerung bedürftigen Bevölkerung verdienen, sondern auch für<lb/>
sich selbst reichliche Seide spinnen. Aber wie Stüve in selner letzten großen Rede<lb/>
j»v alcun zur Erhaltung seiner geliebten Verfassung sagte: dem Verfassungsans¬<lb/>
schuß, also der intellectuellen Blüte beider Kammern sind die allerdings für ver-<lb/>
fassungswidrig erachteten Ausführungsverordnungen der Regierung zum Bundcs-<lb/>
prcßgesetz und zum Bundcsvereinsgesetz gänzlich in den Hintergrund getreten vor<lb/>
der überwiegenden Bedeutung der eigentlichen Verfassungsfrage, der Frage nämlich,<lb/>
ob Stüves erste Kammer von 18i8 der vormärzlichen Adelskammer wieder weichen<lb/>
solle oder nicht. Diese Überschätzung der ständischen Thätigkeit im Verhältniß zu<lb/>
den übrigen Aeußerungen des politischen Lebens im Volke ist wenigstens seit 18i8<lb/>
jedenfalls veraltet. Seit anch der letzte Spießbürger, der Bauer im abgelegensten<lb/>
Dorf tagtäglich nach der Zeitung greift, um außer von kriegerischen Ereignissen<lb/>
und Königsfahrtcn auch etwas von Finanzen, Rechtsinstituten und socialen Zu¬<lb/>
ständen seiner Heimat zu erfahren, sammelt sich in den jährlich nur einmal ein<lb/>
Vierteljahr lang versammelten Kammern bei weitem nicht alles mehr auf, was es<lb/>
an politischen Wünschen und Gedanken im Lande gibt. Die unendliche Mehrzahl<lb/>
findet sür ihre Interessen die Vermittlung der Tagespresse weit bequemer und selbst<lb/>
zuverlässiger als die der Stände, in deren Petitionsausschnß manche wohlgemeinte<lb/>
Eingabe unberücksichtigt liegen bleibt. Was das gedruckte Wort nicht leistet, das<lb/>
thut das gesprochene in zahlreich entstehenden Vereinen von Berufsgenossen auch<lb/>
wol eher uoch als eine Bittschrift an die Landesgesctzgebung, deren Wirkung der<lb/>
Absender gar nicht zu berechnen vermag.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_582" next="#ID_583"> In diesen veränderten Umständen liegt vielleicht nicht nur die beste Erklärung<lb/>
für die herrschende vcrhciltnißmäßige Lauigkeit der Stimmung im hannöverschen<lb/>
Volk, sondern anch eine nicht geringe Beruhigung für die Gegenwart, eine große<lb/>
Ermuthigung sür die Zukunft. Als Ernst August 1837 das Staatsgrundgesetz<lb/>
aushob, stellte er damit den Inbegriff aller Unterthanenrechte dem Staat gegenüber<lb/>
in Frage. Er unterwarf die Landesfinanzcn königlicher Willkür, während noch<lb/>
kein bedeutendes Unternehmen im Lande entstehen konnte, es sei denn mit mate¬<lb/>
rieller Unterstützung der Staatskasse. Er formte die Vertretung des Volks in den<lb/>
allgemeinen Ständen um und veränderte damit das einzige Gesäß, in dem der<lb/>
Wille der Bevölkerung damals einigermaßen zum Ausdruck gelangen konnte. Die<lb/>
Wirksamkeit der Gerichte beschränkte er zugleich mit ihrer Unabhängigkeit; diejenige<lb/>
der Verwaltungsbeamten, dieser willenlosen Werkzeuge in der Hand deö Leiters,<lb/>
dehnte er über alles Maß aus. Mit einem Worte, das ganze öffentliche Leben<lb/>
Hannovers mußte sich den Principien des Absolutismus anbequemen. Nichts der<lb/>
Art wäre jetzt auch dem entschlossensten und klügsten Despoten mehr möglich. Die<lb/>
Freiheit, die vor 4848 uur in den Ständen, zu athmen schien, hat jetzt tausend<lb/>
kräftige Lungen an ebensoviel verschiedenen Orten bekommen. Wo wäre die Faust,<lb/>
sie mit einem Griff für immer zu erdrücken? Jetzt sorgen Vereine der verschieden-</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0200] In gleicher Weise bestraft es sich, daß die Männer von bewährten Charakter und von überlegenem politischen Geist unter den hannoverschen Liberalen sich nicht von jeher systematisch mit den großen Nachbarzeitungen in Verbindung erhalte» haben. Würden diese nicht vorwiegend von wenig eingeweihten Literaten von Fach besorgt, sie konnten in Hannover augenblicklich nicht nur den höchsten Dank einer geängste¬ ten, freier Meinungsäußerung bedürftigen Bevölkerung verdienen, sondern auch für sich selbst reichliche Seide spinnen. Aber wie Stüve in selner letzten großen Rede j»v alcun zur Erhaltung seiner geliebten Verfassung sagte: dem Verfassungsans¬ schuß, also der intellectuellen Blüte beider Kammern sind die allerdings für ver- fassungswidrig erachteten Ausführungsverordnungen der Regierung zum Bundcs- prcßgesetz und zum Bundcsvereinsgesetz gänzlich in den Hintergrund getreten vor der überwiegenden Bedeutung der eigentlichen Verfassungsfrage, der Frage nämlich, ob Stüves erste Kammer von 18i8 der vormärzlichen Adelskammer wieder weichen solle oder nicht. Diese Überschätzung der ständischen Thätigkeit im Verhältniß zu den übrigen Aeußerungen des politischen Lebens im Volke ist wenigstens seit 18i8 jedenfalls veraltet. Seit anch der letzte Spießbürger, der Bauer im abgelegensten Dorf tagtäglich nach der Zeitung greift, um außer von kriegerischen Ereignissen und Königsfahrtcn auch etwas von Finanzen, Rechtsinstituten und socialen Zu¬ ständen seiner Heimat zu erfahren, sammelt sich in den jährlich nur einmal ein Vierteljahr lang versammelten Kammern bei weitem nicht alles mehr auf, was es an politischen Wünschen und Gedanken im Lande gibt. Die unendliche Mehrzahl findet sür ihre Interessen die Vermittlung der Tagespresse weit bequemer und selbst zuverlässiger als die der Stände, in deren Petitionsausschnß manche wohlgemeinte Eingabe unberücksichtigt liegen bleibt. Was das gedruckte Wort nicht leistet, das thut das gesprochene in zahlreich entstehenden Vereinen von Berufsgenossen auch wol eher uoch als eine Bittschrift an die Landesgesctzgebung, deren Wirkung der Absender gar nicht zu berechnen vermag. In diesen veränderten Umständen liegt vielleicht nicht nur die beste Erklärung für die herrschende vcrhciltnißmäßige Lauigkeit der Stimmung im hannöverschen Volk, sondern anch eine nicht geringe Beruhigung für die Gegenwart, eine große Ermuthigung sür die Zukunft. Als Ernst August 1837 das Staatsgrundgesetz aushob, stellte er damit den Inbegriff aller Unterthanenrechte dem Staat gegenüber in Frage. Er unterwarf die Landesfinanzcn königlicher Willkür, während noch kein bedeutendes Unternehmen im Lande entstehen konnte, es sei denn mit mate¬ rieller Unterstützung der Staatskasse. Er formte die Vertretung des Volks in den allgemeinen Ständen um und veränderte damit das einzige Gesäß, in dem der Wille der Bevölkerung damals einigermaßen zum Ausdruck gelangen konnte. Die Wirksamkeit der Gerichte beschränkte er zugleich mit ihrer Unabhängigkeit; diejenige der Verwaltungsbeamten, dieser willenlosen Werkzeuge in der Hand deö Leiters, dehnte er über alles Maß aus. Mit einem Worte, das ganze öffentliche Leben Hannovers mußte sich den Principien des Absolutismus anbequemen. Nichts der Art wäre jetzt auch dem entschlossensten und klügsten Despoten mehr möglich. Die Freiheit, die vor 4848 uur in den Ständen, zu athmen schien, hat jetzt tausend kräftige Lungen an ebensoviel verschiedenen Orten bekommen. Wo wäre die Faust, sie mit einem Griff für immer zu erdrücken? Jetzt sorgen Vereine der verschieden-

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341580_99919
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341580_99919/200
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 14, 1855, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341580_99919/200>, abgerufen am 22.05.2024.