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Die Grenzboten. Jg. 15, 1856, I. Semester. II. Band.

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und wenn die Broschüre einen ähnlichen Grund der Anklage bieten sollte, wie der
Artikel, so ist sie doch wieder ein neues Object und erfordert daher ein neues Er¬
kenntniß.

Wir haben diesen Fall nur als ein Beispiel angeführt, daß eine gesetzliche
Feststellung der Competenzverhältnisse zwischen den verschiedenen Gerichten der
preußischen Monarchie in Bezug aus die Prcßverhältnisse durchaus nothwendig ist,
und fordern daher den geehrten Antragsteller dringend auf, diese Seite'des Gegen¬
standes gleichfalls ins Ange zu fassen.

In Bezug aus Zeitschriften wird die Wichtigkeit einer solchen gesetzlichen Fest¬
stellung noch dadurch erhöht, daß durch die Verurtheilung einer einzelnen Nummer
das Ministerium des Innern das Recht erhält, die ganze Zeitschrift zu verbieten.
Nun läßt sich zwar nicht annehmen, daß es in Fällen so ganz untergeordneter Art
von dieser Befugnis; Gebrauch machen wird, aber der Uebelstand ist dabei der, daß
der Minister unmöglich den ganzen Inhalt einer Zeitschrift vcrfolgew kann, daß er
sich also auf Berichte anderer verlassen muß, und diese, wenn keine feste gesetzliche
Basis da ist, können von den verschiedensten Motiven ausgehen.

Wir wollen edler auf das tausendfältig behandelte Thema von Preßfreiheit und
dergleichen nicht eingehen. Wir sind der Ansicht, daß die Vergehen der Presse
ebenso bestraft werden müssen, wie jedes andere Vergehen, und daß der Begriff
und die Thatsache des Vergehens durch das Gesetz und durch den Richterspruch fest¬
gestellt wird; aber wenn die Presse denselben Beschränkungen ausgesetzt ist, wie
jede bürgerliche Thätigkeit, so muß sie auch denselben Rechtsschutz genießen, und
daß ein solcher stattfinde, liegt ebensosehr im Interesse der Regierung, wie im
Interesse der Presse selbst.

Seit der Thronbesteigung des gegenwärtigen Königs von Preußen, nament-
lich aber seit dem vereinigten Landtag von 184? nahm die deutsche Presse einen
sehr erfreulichen Aufschwung, der nur scheinbar durch das wüste demokratische Ge¬
schrei von 18i'8 unterbrochen wurde, denn die großen Blätter haben damals mit
nur wenigen Ausnahmen auf das entschiedenste die Sache der Ordnung und der
rechtlichen Freiheit vertreten. Seit einigen Jahren finden wir darin einen merklichen
Rückschritt. Die Blätter sind, wie man sagt, zahmer geworden; ans welchen
Gründen, das sagt die neuerdings in dem Hans der Abgeordneten besprochene Er¬
klärung des Buchhändlers Dumont, der wol jedes deutsche Blatt etwas Aehnliches
an die Seite setzen könnte. Ist diese Zahmheit, die darin besteht, daß man die
Sache nicht mehr gerade ausspricht, sondern sie dnrch gchcunnißvolle Winke, unklare
Redensarten und dergleichen andeutet, vorteilhafter für den Staat? Unsittlicher ist
sie gewiß, denn sie gewöhnt die Schriftsteller an lügenhafte Formen, nährt in ihnen
einen geheimen Groll und erfüllt sie mit der Vorstellung des Märtyrerthums. Aber
auch die Regierung findet dabei nicht ihre Rechnung; denn die Masse des Publi-
cums ist vollständig davon unterrichtet, wie es mit der Presse steht, und wenn es
heute in den Zeitungen liest: "Man spricht in unterrichteten Kreisen viel von einer
Begebenheit, die wir nicht wohl mittheilen können, die aber, falls sie verbürgt
wäre, ein gewisses Aufsehen zu erregen wohl geeignet sein dürfte;" so ist die Phan¬
tasie jedes Lesers geschäftig, sich das Fürchterlichste auszumalen, eine kleine gegen
die Liberalen angestiftete Blnthochzeit, oder was es sonst sein mag, während die


und wenn die Broschüre einen ähnlichen Grund der Anklage bieten sollte, wie der
Artikel, so ist sie doch wieder ein neues Object und erfordert daher ein neues Er¬
kenntniß.

Wir haben diesen Fall nur als ein Beispiel angeführt, daß eine gesetzliche
Feststellung der Competenzverhältnisse zwischen den verschiedenen Gerichten der
preußischen Monarchie in Bezug aus die Prcßverhältnisse durchaus nothwendig ist,
und fordern daher den geehrten Antragsteller dringend auf, diese Seite'des Gegen¬
standes gleichfalls ins Ange zu fassen.

In Bezug aus Zeitschriften wird die Wichtigkeit einer solchen gesetzlichen Fest¬
stellung noch dadurch erhöht, daß durch die Verurtheilung einer einzelnen Nummer
das Ministerium des Innern das Recht erhält, die ganze Zeitschrift zu verbieten.
Nun läßt sich zwar nicht annehmen, daß es in Fällen so ganz untergeordneter Art
von dieser Befugnis; Gebrauch machen wird, aber der Uebelstand ist dabei der, daß
der Minister unmöglich den ganzen Inhalt einer Zeitschrift vcrfolgew kann, daß er
sich also auf Berichte anderer verlassen muß, und diese, wenn keine feste gesetzliche
Basis da ist, können von den verschiedensten Motiven ausgehen.

Wir wollen edler auf das tausendfältig behandelte Thema von Preßfreiheit und
dergleichen nicht eingehen. Wir sind der Ansicht, daß die Vergehen der Presse
ebenso bestraft werden müssen, wie jedes andere Vergehen, und daß der Begriff
und die Thatsache des Vergehens durch das Gesetz und durch den Richterspruch fest¬
gestellt wird; aber wenn die Presse denselben Beschränkungen ausgesetzt ist, wie
jede bürgerliche Thätigkeit, so muß sie auch denselben Rechtsschutz genießen, und
daß ein solcher stattfinde, liegt ebensosehr im Interesse der Regierung, wie im
Interesse der Presse selbst.

Seit der Thronbesteigung des gegenwärtigen Königs von Preußen, nament-
lich aber seit dem vereinigten Landtag von 184? nahm die deutsche Presse einen
sehr erfreulichen Aufschwung, der nur scheinbar durch das wüste demokratische Ge¬
schrei von 18i'8 unterbrochen wurde, denn die großen Blätter haben damals mit
nur wenigen Ausnahmen auf das entschiedenste die Sache der Ordnung und der
rechtlichen Freiheit vertreten. Seit einigen Jahren finden wir darin einen merklichen
Rückschritt. Die Blätter sind, wie man sagt, zahmer geworden; ans welchen
Gründen, das sagt die neuerdings in dem Hans der Abgeordneten besprochene Er¬
klärung des Buchhändlers Dumont, der wol jedes deutsche Blatt etwas Aehnliches
an die Seite setzen könnte. Ist diese Zahmheit, die darin besteht, daß man die
Sache nicht mehr gerade ausspricht, sondern sie dnrch gchcunnißvolle Winke, unklare
Redensarten und dergleichen andeutet, vorteilhafter für den Staat? Unsittlicher ist
sie gewiß, denn sie gewöhnt die Schriftsteller an lügenhafte Formen, nährt in ihnen
einen geheimen Groll und erfüllt sie mit der Vorstellung des Märtyrerthums. Aber
auch die Regierung findet dabei nicht ihre Rechnung; denn die Masse des Publi-
cums ist vollständig davon unterrichtet, wie es mit der Presse steht, und wenn es
heute in den Zeitungen liest: „Man spricht in unterrichteten Kreisen viel von einer
Begebenheit, die wir nicht wohl mittheilen können, die aber, falls sie verbürgt
wäre, ein gewisses Aufsehen zu erregen wohl geeignet sein dürfte;" so ist die Phan¬
tasie jedes Lesers geschäftig, sich das Fürchterlichste auszumalen, eine kleine gegen
die Liberalen angestiftete Blnthochzeit, oder was es sonst sein mag, während die


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 15, 1856, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341584_101526/116>, abgerufen am 16.06.2024.