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Die Grenzboten. Jg. 15, 1856, I. Semester. II. Band.

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Die darüber angestellten Versuche gaben keine entscheidende Antwort. Bei einigen
mit Strychnin vergifteten Thieren fand man deutliche Spuren im Zellgewebe und in
den Eingeweiden, bei andern gar keine und die Ansicht der gewiegtesten Autoritäten
sprach sich dahin aus, daß eine mäßige Gabe Strychnin, obgleich zur Herbei¬
führung des Todes vollkommen genügend, vom Körper spurlos absorbirt werden könne
und daß nur bei überreichlicher Gaben Spuren zurückblieben. Uebereinstimmend waren
alle Aussagen darin, daß der Tod Cooks nach den ihn begleitenden Symptomen
nur infolge genossenen Strychnins eingetreten sein könne und alle Versuche der
Vertheidiger und der von ihm beigebrachten ärztlichen Zeugen, den Starrkrampf
dnrch eine NückcnmarkSaffcction oder als verspätet eintretende Folge galanter Krank¬
heiten darzustellen, schlug vollständig fehl. Unzweifelhaft blieb es stets, daß der
als Folge solcher Krankheiten erscheinende Starrkrampf sich wesentlich und unver-
kennbar von dem durch Strychnin verursachten unterscheidet. Strychnin war un-
zweifelhaft in PalmerS Besitz gewesen. Der Vertheidiger versuchte zwar, Newtons erst
nachträglich abgelegtes Zeugniß grade wegen seiner Nachträglichkeit verdächtig zu
machen, aber der zweite Ankauf von Strychnin bei Hawkings ließ sich in keiner
Weise ableugnen. Die Entschuldigung, Palmer habe es zur Vergiftung von Hunden
anwenden wollen, wurde zwar vorgebracht, aber der Vertheidiger machte nicht einmal
den Versuch, einen Beweis dasür beizubringen. Da also Palmer Strychnin gekauft
hatte, die gekaufte Quantität nicht mehr in seinem Besitz war und er eine ander¬
weitige Verwendung nicht nachweisen konnte, da Cook unter Symptomen gestorben
war, die nur eine Strychniuvcrgistuug erkläre" konnte und Palmer beständig um
ihn gewesen und ihn unter mancherlei verdächtigen Umständen Arzenei gereicht hatte,
da seine drückenden Geldverlegenheiten und die Furcht, der Fälschung überführt zu
werden, ihm ein Interesse an Cooks Tode gaben, um sich des in dessen Besitz be¬
findlichen Geldes und der diesem zukommenden Forderungen zu bemächtigen, da er
außerdem wirklich bereits widerrechtlich über die Gelder Cooks verfügt, seine Un¬
terschrist gefälscht und seinen Tod benutzt hatte, um eine Forderung an ihn zu
simnliren, und da alle diese schweren Verdachtsgründe bestärkt werden dnrch sein
Benehmen während der Krankheit und nach dem Tode Cooks, so war hier eine
Kette von Jndicicnbeweisen hergestellt, welche die Geschwornen vollkommen rechtfer¬
tigte, ein 'Schuldig über deu Angeklagten auszusprechen. Lord Cambpell, welcher
als Richter den Vorsitz führte, sprach nach dem Verbiet ganz entschieden seine Bei-
stimmung aus und die allgemeine Stimme ist ihm darin gefolgt. Trotz der Ver- .
Wendung angesehener Freunde und Verwandten, und trotz der fast zudringlichen
Bemühungen der Gegner der Todesstrafe ist das Urtheil am 1i Juni in Nugeley
vollstreckt worden. Bis zu seinem letzten Athemzug hat jedoch Palmer seine Un¬
schuld behauptet und dieselbe Gleichgiltigkeit beibehalten, ti-e ihn währeud des ganzen
Processes nur einmal verlassen hat -- als der Anwalt für die Anklage in seiner
Antwort ans die Vertheidigung das künstliche Gebäude derselben Schlag für Schlag
zertrümmerte und Schuldbeweis auf Schuldbeweis zu einer niederdrückenden Last
übercinauderhäuftc. Da sank Palmer einen Augenblick wie an seiner Sache ver¬
zweifelnd zusammen und verhüllte das Gesicht, um gleich darauf das Publicum wieder
mit der rcsignireudcn Miene eines Märtyrers anzusehen. So starb er auch, obgleich
des Mordes von Cook überführt, und der Vergiftung seiner Frau und seines Bruders
dringend verdächtig.




Herausgegeben von Gustav Freytaa, und Julian Schmidt.
Als verantworll. Redacteur legitimiri: F. W. Grunow.-- Aerlag von F. L. Herbig
in Leipzig.
Druck von C. <6. Elveri in Leipzig.


Die darüber angestellten Versuche gaben keine entscheidende Antwort. Bei einigen
mit Strychnin vergifteten Thieren fand man deutliche Spuren im Zellgewebe und in
den Eingeweiden, bei andern gar keine und die Ansicht der gewiegtesten Autoritäten
sprach sich dahin aus, daß eine mäßige Gabe Strychnin, obgleich zur Herbei¬
führung des Todes vollkommen genügend, vom Körper spurlos absorbirt werden könne
und daß nur bei überreichlicher Gaben Spuren zurückblieben. Uebereinstimmend waren
alle Aussagen darin, daß der Tod Cooks nach den ihn begleitenden Symptomen
nur infolge genossenen Strychnins eingetreten sein könne und alle Versuche der
Vertheidiger und der von ihm beigebrachten ärztlichen Zeugen, den Starrkrampf
dnrch eine NückcnmarkSaffcction oder als verspätet eintretende Folge galanter Krank¬
heiten darzustellen, schlug vollständig fehl. Unzweifelhaft blieb es stets, daß der
als Folge solcher Krankheiten erscheinende Starrkrampf sich wesentlich und unver-
kennbar von dem durch Strychnin verursachten unterscheidet. Strychnin war un-
zweifelhaft in PalmerS Besitz gewesen. Der Vertheidiger versuchte zwar, Newtons erst
nachträglich abgelegtes Zeugniß grade wegen seiner Nachträglichkeit verdächtig zu
machen, aber der zweite Ankauf von Strychnin bei Hawkings ließ sich in keiner
Weise ableugnen. Die Entschuldigung, Palmer habe es zur Vergiftung von Hunden
anwenden wollen, wurde zwar vorgebracht, aber der Vertheidiger machte nicht einmal
den Versuch, einen Beweis dasür beizubringen. Da also Palmer Strychnin gekauft
hatte, die gekaufte Quantität nicht mehr in seinem Besitz war und er eine ander¬
weitige Verwendung nicht nachweisen konnte, da Cook unter Symptomen gestorben
war, die nur eine Strychniuvcrgistuug erkläre» konnte und Palmer beständig um
ihn gewesen und ihn unter mancherlei verdächtigen Umständen Arzenei gereicht hatte,
da seine drückenden Geldverlegenheiten und die Furcht, der Fälschung überführt zu
werden, ihm ein Interesse an Cooks Tode gaben, um sich des in dessen Besitz be¬
findlichen Geldes und der diesem zukommenden Forderungen zu bemächtigen, da er
außerdem wirklich bereits widerrechtlich über die Gelder Cooks verfügt, seine Un¬
terschrist gefälscht und seinen Tod benutzt hatte, um eine Forderung an ihn zu
simnliren, und da alle diese schweren Verdachtsgründe bestärkt werden dnrch sein
Benehmen während der Krankheit und nach dem Tode Cooks, so war hier eine
Kette von Jndicicnbeweisen hergestellt, welche die Geschwornen vollkommen rechtfer¬
tigte, ein 'Schuldig über deu Angeklagten auszusprechen. Lord Cambpell, welcher
als Richter den Vorsitz führte, sprach nach dem Verbiet ganz entschieden seine Bei-
stimmung aus und die allgemeine Stimme ist ihm darin gefolgt. Trotz der Ver- .
Wendung angesehener Freunde und Verwandten, und trotz der fast zudringlichen
Bemühungen der Gegner der Todesstrafe ist das Urtheil am 1i Juni in Nugeley
vollstreckt worden. Bis zu seinem letzten Athemzug hat jedoch Palmer seine Un¬
schuld behauptet und dieselbe Gleichgiltigkeit beibehalten, ti-e ihn währeud des ganzen
Processes nur einmal verlassen hat — als der Anwalt für die Anklage in seiner
Antwort ans die Vertheidigung das künstliche Gebäude derselben Schlag für Schlag
zertrümmerte und Schuldbeweis auf Schuldbeweis zu einer niederdrückenden Last
übercinauderhäuftc. Da sank Palmer einen Augenblick wie an seiner Sache ver¬
zweifelnd zusammen und verhüllte das Gesicht, um gleich darauf das Publicum wieder
mit der rcsignireudcn Miene eines Märtyrers anzusehen. So starb er auch, obgleich
des Mordes von Cook überführt, und der Vergiftung seiner Frau und seines Bruders
dringend verdächtig.




Herausgegeben von Gustav Freytaa, und Julian Schmidt.
Als verantworll. Redacteur legitimiri: F. W. Grunow.— Aerlag von F. L. Herbig
in Leipzig.
Druck von C. <6. Elveri in Leipzig.


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[0528] Die darüber angestellten Versuche gaben keine entscheidende Antwort. Bei einigen mit Strychnin vergifteten Thieren fand man deutliche Spuren im Zellgewebe und in den Eingeweiden, bei andern gar keine und die Ansicht der gewiegtesten Autoritäten sprach sich dahin aus, daß eine mäßige Gabe Strychnin, obgleich zur Herbei¬ führung des Todes vollkommen genügend, vom Körper spurlos absorbirt werden könne und daß nur bei überreichlicher Gaben Spuren zurückblieben. Uebereinstimmend waren alle Aussagen darin, daß der Tod Cooks nach den ihn begleitenden Symptomen nur infolge genossenen Strychnins eingetreten sein könne und alle Versuche der Vertheidiger und der von ihm beigebrachten ärztlichen Zeugen, den Starrkrampf dnrch eine NückcnmarkSaffcction oder als verspätet eintretende Folge galanter Krank¬ heiten darzustellen, schlug vollständig fehl. Unzweifelhaft blieb es stets, daß der als Folge solcher Krankheiten erscheinende Starrkrampf sich wesentlich und unver- kennbar von dem durch Strychnin verursachten unterscheidet. Strychnin war un- zweifelhaft in PalmerS Besitz gewesen. Der Vertheidiger versuchte zwar, Newtons erst nachträglich abgelegtes Zeugniß grade wegen seiner Nachträglichkeit verdächtig zu machen, aber der zweite Ankauf von Strychnin bei Hawkings ließ sich in keiner Weise ableugnen. Die Entschuldigung, Palmer habe es zur Vergiftung von Hunden anwenden wollen, wurde zwar vorgebracht, aber der Vertheidiger machte nicht einmal den Versuch, einen Beweis dasür beizubringen. Da also Palmer Strychnin gekauft hatte, die gekaufte Quantität nicht mehr in seinem Besitz war und er eine ander¬ weitige Verwendung nicht nachweisen konnte, da Cook unter Symptomen gestorben war, die nur eine Strychniuvcrgistuug erkläre» konnte und Palmer beständig um ihn gewesen und ihn unter mancherlei verdächtigen Umständen Arzenei gereicht hatte, da seine drückenden Geldverlegenheiten und die Furcht, der Fälschung überführt zu werden, ihm ein Interesse an Cooks Tode gaben, um sich des in dessen Besitz be¬ findlichen Geldes und der diesem zukommenden Forderungen zu bemächtigen, da er außerdem wirklich bereits widerrechtlich über die Gelder Cooks verfügt, seine Un¬ terschrist gefälscht und seinen Tod benutzt hatte, um eine Forderung an ihn zu simnliren, und da alle diese schweren Verdachtsgründe bestärkt werden dnrch sein Benehmen während der Krankheit und nach dem Tode Cooks, so war hier eine Kette von Jndicicnbeweisen hergestellt, welche die Geschwornen vollkommen rechtfer¬ tigte, ein 'Schuldig über deu Angeklagten auszusprechen. Lord Cambpell, welcher als Richter den Vorsitz führte, sprach nach dem Verbiet ganz entschieden seine Bei- stimmung aus und die allgemeine Stimme ist ihm darin gefolgt. Trotz der Ver- . Wendung angesehener Freunde und Verwandten, und trotz der fast zudringlichen Bemühungen der Gegner der Todesstrafe ist das Urtheil am 1i Juni in Nugeley vollstreckt worden. Bis zu seinem letzten Athemzug hat jedoch Palmer seine Un¬ schuld behauptet und dieselbe Gleichgiltigkeit beibehalten, ti-e ihn währeud des ganzen Processes nur einmal verlassen hat — als der Anwalt für die Anklage in seiner Antwort ans die Vertheidigung das künstliche Gebäude derselben Schlag für Schlag zertrümmerte und Schuldbeweis auf Schuldbeweis zu einer niederdrückenden Last übercinauderhäuftc. Da sank Palmer einen Augenblick wie an seiner Sache ver¬ zweifelnd zusammen und verhüllte das Gesicht, um gleich darauf das Publicum wieder mit der rcsignireudcn Miene eines Märtyrers anzusehen. So starb er auch, obgleich des Mordes von Cook überführt, und der Vergiftung seiner Frau und seines Bruders dringend verdächtig. Herausgegeben von Gustav Freytaa, und Julian Schmidt. Als verantworll. Redacteur legitimiri: F. W. Grunow.— Aerlag von F. L. Herbig in Leipzig. Druck von C. <6. Elveri in Leipzig.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 15, 1856, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341584_101526/528>, abgerufen am 15.06.2024.