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Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, I. Semester. I. Band.

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zusammengesetzt, welche der Kaiser schon immer zu Rathe zog, und die jetzt nur
officiell zu einer Autorität vereinigt sind. Gegen dies Gesetz wird man nichts
einwenden können, die Ereignisse werden zeigen, ob es zur Anwendung kommt.
Auch gegen das zweite Gesetz, das Frankreich in fünf Marschallate theilt,
läßt sich nichts sagen, wir halten dasselbe sogar für eine kluge Maßregel.
Es war gewiß ein Fehler, daß Ludwig XVIII. nicht die alten französischen
Provinzen wiederherstellte, innerhalb deren die Departements als Unterabthei-
lung bleiben konnten, ein Präfect ist ein ohnmächtiges Geschöpf, das sich
jedem von Paris decretirten Wechsel fügt, Gouverneure einer Provinz aus
Leuten gewählt, welche der Dynastie ergeben sind, bieten eine andere Wider¬
standskraft. Ein Bonaparte kann die bourbonischen Provinzen nicht wieder¬
herstellen; so ist der Weg, den Napoleon eingeschlagen, sehr weise, eine Decen-
tralisation wird vorgenommen, und außer Paris die vier wichtigsten Plätze,
Nancy, Lyon, Toulouse und Tours zu Mittelpunkten der militärischen Orga-
nisation gemacht; ist der Aufstand also selbst in Paris siegreich, so widerstehen
noch die anderen Centren. An die militärische Organisation soll sich eine
polizeiliche schließen.

Je weniger sich gegen diese beiden ersten Maßregeln sagen läßt, desto
unerhörter erscheint die dritte: das Verdächtigengesetz; die aufrichtigen Freunde
des Kaiserthums, die, welche die Ansicht hegen, daß außer ihm Frankreich
nur die Anarchie zu erwarten hat, beklagen es tief, daß Grundsätze aufgestellt
werden, welche aus den schlimmsten Zeiten der Revolution, denen des
Convents stammen. Der Staatsrath, dem niemand nachsagen wird, daß er
ein Sitz der Parteileidenschaften sei, hat das Gesetz mit einer Majorität von
nur 4 Stimmen, 31 gegen 27, votirt, Perieu, Vitry, Chaix d'Est-Ange spra¬
chen dagegen. Die Bestimmung, welche dem gesetzgebenden Körper selbst als
die wichtigste bezeichnet wurde, ist der Art. 7, wonach jeder, der verurtheilt,
ausgewiesen, exilirt oder internirt ist infolge der Ereignisse vom Mai und
Juni 1843, Juni 1849, December 1851, intemirt oder verbannt werden kann,
wenn ihn gewichtige Umstände als der öffentlichen Sicherheit gefährlich bezeich¬
nen. Was aber solche Umstände sind, ist natürlich der Beurtheilung der Re¬
gierung überlassen; der Aufstand vom Juni 1848 war allerdings ein Kampf
gegen alle gesellschaftliche Ordnung, Ausnabmsmaßregeln gegen seine Urheber
waren vielleicht in einem zerrütteten Lande nöthig, will man dasselbe aber
auch von den Gegnern des Staatsstreiches behaupten? will man leugnen, daß
sich darunter.Männer finden, die ebenso durch ihre Ehrenhaftigkeit als dnrch
Talente hervorragen? -- sieht man nicht in ihren Reihen den Geschichtschreiber
des Kaiserreichs, den Napoleon III. selbst in einer Thronrede gepriesen?
Man wird zwar gewiß nicht H. Thiers interniren, aber das ist eme Sache


zusammengesetzt, welche der Kaiser schon immer zu Rathe zog, und die jetzt nur
officiell zu einer Autorität vereinigt sind. Gegen dies Gesetz wird man nichts
einwenden können, die Ereignisse werden zeigen, ob es zur Anwendung kommt.
Auch gegen das zweite Gesetz, das Frankreich in fünf Marschallate theilt,
läßt sich nichts sagen, wir halten dasselbe sogar für eine kluge Maßregel.
Es war gewiß ein Fehler, daß Ludwig XVIII. nicht die alten französischen
Provinzen wiederherstellte, innerhalb deren die Departements als Unterabthei-
lung bleiben konnten, ein Präfect ist ein ohnmächtiges Geschöpf, das sich
jedem von Paris decretirten Wechsel fügt, Gouverneure einer Provinz aus
Leuten gewählt, welche der Dynastie ergeben sind, bieten eine andere Wider¬
standskraft. Ein Bonaparte kann die bourbonischen Provinzen nicht wieder¬
herstellen; so ist der Weg, den Napoleon eingeschlagen, sehr weise, eine Decen-
tralisation wird vorgenommen, und außer Paris die vier wichtigsten Plätze,
Nancy, Lyon, Toulouse und Tours zu Mittelpunkten der militärischen Orga-
nisation gemacht; ist der Aufstand also selbst in Paris siegreich, so widerstehen
noch die anderen Centren. An die militärische Organisation soll sich eine
polizeiliche schließen.

Je weniger sich gegen diese beiden ersten Maßregeln sagen läßt, desto
unerhörter erscheint die dritte: das Verdächtigengesetz; die aufrichtigen Freunde
des Kaiserthums, die, welche die Ansicht hegen, daß außer ihm Frankreich
nur die Anarchie zu erwarten hat, beklagen es tief, daß Grundsätze aufgestellt
werden, welche aus den schlimmsten Zeiten der Revolution, denen des
Convents stammen. Der Staatsrath, dem niemand nachsagen wird, daß er
ein Sitz der Parteileidenschaften sei, hat das Gesetz mit einer Majorität von
nur 4 Stimmen, 31 gegen 27, votirt, Perieu, Vitry, Chaix d'Est-Ange spra¬
chen dagegen. Die Bestimmung, welche dem gesetzgebenden Körper selbst als
die wichtigste bezeichnet wurde, ist der Art. 7, wonach jeder, der verurtheilt,
ausgewiesen, exilirt oder internirt ist infolge der Ereignisse vom Mai und
Juni 1843, Juni 1849, December 1851, intemirt oder verbannt werden kann,
wenn ihn gewichtige Umstände als der öffentlichen Sicherheit gefährlich bezeich¬
nen. Was aber solche Umstände sind, ist natürlich der Beurtheilung der Re¬
gierung überlassen; der Aufstand vom Juni 1848 war allerdings ein Kampf
gegen alle gesellschaftliche Ordnung, Ausnabmsmaßregeln gegen seine Urheber
waren vielleicht in einem zerrütteten Lande nöthig, will man dasselbe aber
auch von den Gegnern des Staatsstreiches behaupten? will man leugnen, daß
sich darunter.Männer finden, die ebenso durch ihre Ehrenhaftigkeit als dnrch
Talente hervorragen? — sieht man nicht in ihren Reihen den Geschichtschreiber
des Kaiserreichs, den Napoleon III. selbst in einer Thronrede gepriesen?
Man wird zwar gewiß nicht H. Thiers interniren, aber das ist eme Sache


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[0279] zusammengesetzt, welche der Kaiser schon immer zu Rathe zog, und die jetzt nur officiell zu einer Autorität vereinigt sind. Gegen dies Gesetz wird man nichts einwenden können, die Ereignisse werden zeigen, ob es zur Anwendung kommt. Auch gegen das zweite Gesetz, das Frankreich in fünf Marschallate theilt, läßt sich nichts sagen, wir halten dasselbe sogar für eine kluge Maßregel. Es war gewiß ein Fehler, daß Ludwig XVIII. nicht die alten französischen Provinzen wiederherstellte, innerhalb deren die Departements als Unterabthei- lung bleiben konnten, ein Präfect ist ein ohnmächtiges Geschöpf, das sich jedem von Paris decretirten Wechsel fügt, Gouverneure einer Provinz aus Leuten gewählt, welche der Dynastie ergeben sind, bieten eine andere Wider¬ standskraft. Ein Bonaparte kann die bourbonischen Provinzen nicht wieder¬ herstellen; so ist der Weg, den Napoleon eingeschlagen, sehr weise, eine Decen- tralisation wird vorgenommen, und außer Paris die vier wichtigsten Plätze, Nancy, Lyon, Toulouse und Tours zu Mittelpunkten der militärischen Orga- nisation gemacht; ist der Aufstand also selbst in Paris siegreich, so widerstehen noch die anderen Centren. An die militärische Organisation soll sich eine polizeiliche schließen. Je weniger sich gegen diese beiden ersten Maßregeln sagen läßt, desto unerhörter erscheint die dritte: das Verdächtigengesetz; die aufrichtigen Freunde des Kaiserthums, die, welche die Ansicht hegen, daß außer ihm Frankreich nur die Anarchie zu erwarten hat, beklagen es tief, daß Grundsätze aufgestellt werden, welche aus den schlimmsten Zeiten der Revolution, denen des Convents stammen. Der Staatsrath, dem niemand nachsagen wird, daß er ein Sitz der Parteileidenschaften sei, hat das Gesetz mit einer Majorität von nur 4 Stimmen, 31 gegen 27, votirt, Perieu, Vitry, Chaix d'Est-Ange spra¬ chen dagegen. Die Bestimmung, welche dem gesetzgebenden Körper selbst als die wichtigste bezeichnet wurde, ist der Art. 7, wonach jeder, der verurtheilt, ausgewiesen, exilirt oder internirt ist infolge der Ereignisse vom Mai und Juni 1843, Juni 1849, December 1851, intemirt oder verbannt werden kann, wenn ihn gewichtige Umstände als der öffentlichen Sicherheit gefährlich bezeich¬ nen. Was aber solche Umstände sind, ist natürlich der Beurtheilung der Re¬ gierung überlassen; der Aufstand vom Juni 1848 war allerdings ein Kampf gegen alle gesellschaftliche Ordnung, Ausnabmsmaßregeln gegen seine Urheber waren vielleicht in einem zerrütteten Lande nöthig, will man dasselbe aber auch von den Gegnern des Staatsstreiches behaupten? will man leugnen, daß sich darunter.Männer finden, die ebenso durch ihre Ehrenhaftigkeit als dnrch Talente hervorragen? — sieht man nicht in ihren Reihen den Geschichtschreiber des Kaiserreichs, den Napoleon III. selbst in einer Thronrede gepriesen? Man wird zwar gewiß nicht H. Thiers interniren, aber das ist eme Sache

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341588_105276/279>, abgerufen am 15.05.2024.