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Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, II. Semester. III. Band.

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andrer sein, als die Befreiung der Bauern und Gutsangehörigen vom Leib¬
eigenschaftsverhältnisse. Aber das durch russische Inspiration in die europäische
Presse eingeführte Wort "Bauernemancipation" ist vorläufig im guten, wie
im schlimmen Sinne noch keineswegs identisch mit "Sklavenemancipation".
Und es muß bemerkenswert!) genug erscheinen, daß der plötzlich erwachte Hof¬
liberalismus der russischen und russisch-influirten Presse den Ausdruck "Bauern¬
befreiung" -- der doch aus den Ostseeprovinzen her auch dem russischen Deutsch
recht geläufig ist -- mit peinliches Sorgfalt vermeidet. *) Denkt ihr Ausländer euch
unter "Banernemancipation" mehr, als es uns gilt, so ists eure Sache. Und
wenn namentlich ein Theil der norddeutschen Presse damit russische Sympathie-
Propaganda macht, oder ein schlecht unterrichteter Theil der kosmopolitisch-
liberalisirenden Journalistik den Freiheitssturm russischer Principien wortgläubig
benutzt, um antifranzösisch zu agitiren, so wird beides in Petersburg sicherlich
sehr willkommen sein. Man kann auch dort die "öffentliche Meinung" nicht
entbehren.

Man muß sich klar über den positiven Stand der Dinge bei einer so
hochwichtigen Frage sein, um ihr objectiv, unbefangen, parteilos ihre rechte
Geltung unter den bewegenden Momenten der politischen Gegenwart einzu¬
räumen. Man muß sich bei ihrer Beurtheilung auch nicht auf einen absoluten
Moralitätsstandpunkt stellen und darf namentlich die von der Emancipations¬
frage Betroffenen. Leibherrn wie Leibeigne, nicht nach den Kategorien eines
politischen Idealismus rubriziren. Wir thun damit ihnen Unrecht und schlagen
unsern eignen, den europäischen Interessen ins Gesicht. Man darf insonder¬
heit nie vergessen, daß es in der gesammten Culturwelt keine Entwicklung
und Lebensgestalt gibt, welche für Mitteleuropa in allen ihren Regungen. Be-



') Auch das "allgemeine Programm für die Beschäftigungen der Gubernialcomites",
welches im April 1858 von dem Petersburger Centralcomite unter des Kaisers Vorsitz erlassen
wurde und -- wie es officiös ausgedrückt wird -- "den in den kais. Erlassen und Ministerial-
rescriptcn nur im Allgemeinen aufgestellten Grundsätzen die erste praktische Gestalt gibt und
zugleich die Aufgabe der genannten Comites so vollständig präcisirt, daß diese bei voller Frei¬
heit der Berathung und des Urtheils über die Einzelheiten im Ganzen und Großen doch noch
viel entschiedener als bisher an die Grundbedingungen der Reform gebunden sind und sich
denselben in keiner Weise entziehe" können" -- also auch dieses "allgemeine Programm" ge¬
langt noch nicht bis zur wirklichen Aufhebung der Leibeigenschaft. Es culminirt mit seine"
Vorschriften über den Berathungsgang der Guberuialcomites und über die daraus hervor-
gehenden provisorischen Verhältnisse zwischen Grundherrn und Bauern in dem Verlangen nach
Feststellung eines definitiven "Statuts über die Verbesserung der Kristenz der Gutsbauern".
Von den zehn Capiteln, welche dasselbe umfassen soll, trägt keines eine Ueberschrift, welche
auf einen wirklich freien Bauernstand Kinweist. Cvnscqueut durchgeführter Grundsatz er¬
scheint nur die coutractliche Normirung der Wechselverpflichtungen zwischen Bauern und Herrn,
das Recht des Bauern auf Grundbesitz und Vermögen, das Aufhören der politischen und per¬
sönlichen Rechtlosigkeit des Leibeigne". Diesen" "provisorisch verpflichteten Zustand", dieser
"provisorischen Leibeigenschaft" ist in dem Programm kein Endtermin gesetzt.

andrer sein, als die Befreiung der Bauern und Gutsangehörigen vom Leib¬
eigenschaftsverhältnisse. Aber das durch russische Inspiration in die europäische
Presse eingeführte Wort „Bauernemancipation" ist vorläufig im guten, wie
im schlimmen Sinne noch keineswegs identisch mit „Sklavenemancipation".
Und es muß bemerkenswert!) genug erscheinen, daß der plötzlich erwachte Hof¬
liberalismus der russischen und russisch-influirten Presse den Ausdruck „Bauern¬
befreiung" — der doch aus den Ostseeprovinzen her auch dem russischen Deutsch
recht geläufig ist — mit peinliches Sorgfalt vermeidet. *) Denkt ihr Ausländer euch
unter „Banernemancipation" mehr, als es uns gilt, so ists eure Sache. Und
wenn namentlich ein Theil der norddeutschen Presse damit russische Sympathie-
Propaganda macht, oder ein schlecht unterrichteter Theil der kosmopolitisch-
liberalisirenden Journalistik den Freiheitssturm russischer Principien wortgläubig
benutzt, um antifranzösisch zu agitiren, so wird beides in Petersburg sicherlich
sehr willkommen sein. Man kann auch dort die „öffentliche Meinung" nicht
entbehren.

Man muß sich klar über den positiven Stand der Dinge bei einer so
hochwichtigen Frage sein, um ihr objectiv, unbefangen, parteilos ihre rechte
Geltung unter den bewegenden Momenten der politischen Gegenwart einzu¬
räumen. Man muß sich bei ihrer Beurtheilung auch nicht auf einen absoluten
Moralitätsstandpunkt stellen und darf namentlich die von der Emancipations¬
frage Betroffenen. Leibherrn wie Leibeigne, nicht nach den Kategorien eines
politischen Idealismus rubriziren. Wir thun damit ihnen Unrecht und schlagen
unsern eignen, den europäischen Interessen ins Gesicht. Man darf insonder¬
heit nie vergessen, daß es in der gesammten Culturwelt keine Entwicklung
und Lebensgestalt gibt, welche für Mitteleuropa in allen ihren Regungen. Be-



') Auch das „allgemeine Programm für die Beschäftigungen der Gubernialcomites",
welches im April 1858 von dem Petersburger Centralcomite unter des Kaisers Vorsitz erlassen
wurde und — wie es officiös ausgedrückt wird — „den in den kais. Erlassen und Ministerial-
rescriptcn nur im Allgemeinen aufgestellten Grundsätzen die erste praktische Gestalt gibt und
zugleich die Aufgabe der genannten Comites so vollständig präcisirt, daß diese bei voller Frei¬
heit der Berathung und des Urtheils über die Einzelheiten im Ganzen und Großen doch noch
viel entschiedener als bisher an die Grundbedingungen der Reform gebunden sind und sich
denselben in keiner Weise entziehe» können" — also auch dieses „allgemeine Programm" ge¬
langt noch nicht bis zur wirklichen Aufhebung der Leibeigenschaft. Es culminirt mit seine»
Vorschriften über den Berathungsgang der Guberuialcomites und über die daraus hervor-
gehenden provisorischen Verhältnisse zwischen Grundherrn und Bauern in dem Verlangen nach
Feststellung eines definitiven „Statuts über die Verbesserung der Kristenz der Gutsbauern".
Von den zehn Capiteln, welche dasselbe umfassen soll, trägt keines eine Ueberschrift, welche
auf einen wirklich freien Bauernstand Kinweist. Cvnscqueut durchgeführter Grundsatz er¬
scheint nur die coutractliche Normirung der Wechselverpflichtungen zwischen Bauern und Herrn,
das Recht des Bauern auf Grundbesitz und Vermögen, das Aufhören der politischen und per¬
sönlichen Rechtlosigkeit des Leibeigne». Diesen« „provisorisch verpflichteten Zustand", dieser
„provisorischen Leibeigenschaft" ist in dem Programm kein Endtermin gesetzt.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341588_105810/10>, abgerufen am 26.05.2024.