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Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, II. Semester. III. Band.

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hauptsächlichen Umrissen, so sind es drei Abschnitte, welche sich wesentlich voneinan¬
der unterscheiden^ 1) die Periode der ruhigen, mißtrauenslosen und gedeihlichen Ent¬
wicklung vor 1848; 2) die Periode der Zersetzung und Anfeindung bis zu den Auflö-
sungs- und Sprengungsversuchcn von 185t) bis 1853; endlich 3) die Periode einer
allmäligen Wiederbefcstignng und Beruhigung, gleichzeitig mit einer vorläufigen Aus¬
einandersetzung des Verhältnisses zu Oestreich durch den Handels- und Zollvertrag vom
1ö. Februar 1853. Dieser Vertrag bildet jetzt den Ausgangspunkts für unsere
Situation. Es handelt sich um die Aus- und Fortbildung der durch jenen Vertrag
geschaffenen Grundlage.

Die bei den jüngsten Verhandlungen der wiener Conserenz zur Erörterung ge¬
kommenen Punkte scheiden sich nun in zwei Hauptgruppen- einerseits in solche,
welche die Erleichterung und conforme Gestaltung der Zollsätze und des
Zollversahrens zwischen Oestreich und dem Zollverein betreffen, durch Vereinfachung
und größere Gleichmäßigkeit der beiderseitigen Tarife, durch zweckmüßigere Einrichtung
der Zollmcmipul.ationen :c., und andererseits in solche, die auf gewisse, weitcrreichende
Verhältnisse sich erstrecken. Die bisher noch unentschiedenen wichtigsten. Punkte der
letzteren Art sind folgende: 1) Oestreich beantragt die gegenseitige Aushebung
der Durchfuhrzölle. Hier laufen die Interessen Oestreichs und des Zollvereins
wesentlich auseinander. Oestreich befindet sich in einer gewissen Abhängigkeit von
der Durchfuhr durch den Zollverein nach und 'von den Seeplätzen an der Nordküste
Deutschlands, während für den Zollverein die erleichterte Durchfuhr durch das öst¬
reichische Zollgebiet eine verhältnißmäßig geringere Bedeutung hat. Es ist deshalb
nicht wahrscheinlich, daß man sich Seitens des Zollvereins zu einer Aushebung der
eine erhebliche Einnahmequelle bildenden Durchfuhrzölle verstehen wird, ohne daß
östreichischerscits entsprechende Gegenleistungen erfolgen. Die Verhandlungen über
die Durchfuhrzölle geben den Cardinalpunkt der soeben in Hannover zusammcn-
getretnen Konferenz ab, und zwar um so mehr, weil auch noch andere Rück¬
sichten, z. B. der sehr wichtige Verkehr zwischen der Schweiz und den Nordseehäscn
hier in Betracht kommen. -- 2) Oestreich wünscht im Innern des Zollvereins
Zollämter errichten zu dürfen. Die Zollvereinsbevollmächtigtcn werden hierauf
voraussichtlich so lange nicht eingehen, bis der Beweis beigebracht morden, daß die
gegenseitigen Zollinteressen durch eine derartige Einrichtung gefördert werden. --
3) Der Zollverein wünscht, daß die Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auf
den Transit durch die scho eiz und durch den Elsaß ausgedehnt werben, weil
damit eine wesentliche Erleichterung des gegenseitigen Verkehrs verbunden sein würde.
Oestreich scheint aber auf die Sache nicht eingehen zu wollen, weil es den betreffenden
Verkehr vorzugsweise der Splügenstraße sichern möchte. -- 4) Oestreich proponirt ferner
noch, seine bisherigen Zollsätze des 20 si.ijFußes der kölnischen Mark in dem neu einge¬
führten 45 si. Fuß des Zollpfundes unverändert, bestehen zu lassen; jedoch unter der
ausdrücklichen Voraussetzung, daß auch eine entsprechende Ermäßigung des Zollvereins¬
tarifs erfolge. Es würde dieses einer factischen Zollermäßigung von >/-!<> gleichkom¬
men. Seitens des Zollvereins Macht man dagegen geltend, daß nach Separatartikel II.
Ur. 1. zu Art. 3 und S des Handels- und Zollvertrags vom 19. Februar 1853
die Reduction der Zollsätze Oestreichs vom 20 si. Fuß in den 45 si. Fuß schou
als, eine Konsequenz jenes Separatartikcls erfolgen müsse. Jener Separatartikel
lautet: "Im Falle Oestreich einen neuen Münzfuß einführt, nach welchem der Werth
des Guldens und Kreuzers geringer ist als nach dem 20 si. Fuße, jedoch nicht ge¬
ringer als nach dem 21 si. Fuße, so sind die östreichischen Zollsätze nicht umzurech¬
nen, sondern unverändert in dieser neuen Münzwährung beizubehalten."

Anknüpfend an diese Darlegung des materiellen Sachverhalts wäre nunmehr
für den Monat Juni zu registriren, daß sowol von Seiten des östreichischen als
von Seiten des preußischen Gouvernements Denkschriften über die wiener Zoll-


hauptsächlichen Umrissen, so sind es drei Abschnitte, welche sich wesentlich voneinan¬
der unterscheiden^ 1) die Periode der ruhigen, mißtrauenslosen und gedeihlichen Ent¬
wicklung vor 1848; 2) die Periode der Zersetzung und Anfeindung bis zu den Auflö-
sungs- und Sprengungsversuchcn von 185t) bis 1853; endlich 3) die Periode einer
allmäligen Wiederbefcstignng und Beruhigung, gleichzeitig mit einer vorläufigen Aus¬
einandersetzung des Verhältnisses zu Oestreich durch den Handels- und Zollvertrag vom
1ö. Februar 1853. Dieser Vertrag bildet jetzt den Ausgangspunkts für unsere
Situation. Es handelt sich um die Aus- und Fortbildung der durch jenen Vertrag
geschaffenen Grundlage.

Die bei den jüngsten Verhandlungen der wiener Conserenz zur Erörterung ge¬
kommenen Punkte scheiden sich nun in zwei Hauptgruppen- einerseits in solche,
welche die Erleichterung und conforme Gestaltung der Zollsätze und des
Zollversahrens zwischen Oestreich und dem Zollverein betreffen, durch Vereinfachung
und größere Gleichmäßigkeit der beiderseitigen Tarife, durch zweckmüßigere Einrichtung
der Zollmcmipul.ationen :c., und andererseits in solche, die auf gewisse, weitcrreichende
Verhältnisse sich erstrecken. Die bisher noch unentschiedenen wichtigsten. Punkte der
letzteren Art sind folgende: 1) Oestreich beantragt die gegenseitige Aushebung
der Durchfuhrzölle. Hier laufen die Interessen Oestreichs und des Zollvereins
wesentlich auseinander. Oestreich befindet sich in einer gewissen Abhängigkeit von
der Durchfuhr durch den Zollverein nach und 'von den Seeplätzen an der Nordküste
Deutschlands, während für den Zollverein die erleichterte Durchfuhr durch das öst¬
reichische Zollgebiet eine verhältnißmäßig geringere Bedeutung hat. Es ist deshalb
nicht wahrscheinlich, daß man sich Seitens des Zollvereins zu einer Aushebung der
eine erhebliche Einnahmequelle bildenden Durchfuhrzölle verstehen wird, ohne daß
östreichischerscits entsprechende Gegenleistungen erfolgen. Die Verhandlungen über
die Durchfuhrzölle geben den Cardinalpunkt der soeben in Hannover zusammcn-
getretnen Konferenz ab, und zwar um so mehr, weil auch noch andere Rück¬
sichten, z. B. der sehr wichtige Verkehr zwischen der Schweiz und den Nordseehäscn
hier in Betracht kommen. — 2) Oestreich wünscht im Innern des Zollvereins
Zollämter errichten zu dürfen. Die Zollvereinsbevollmächtigtcn werden hierauf
voraussichtlich so lange nicht eingehen, bis der Beweis beigebracht morden, daß die
gegenseitigen Zollinteressen durch eine derartige Einrichtung gefördert werden. —
3) Der Zollverein wünscht, daß die Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auf
den Transit durch die scho eiz und durch den Elsaß ausgedehnt werben, weil
damit eine wesentliche Erleichterung des gegenseitigen Verkehrs verbunden sein würde.
Oestreich scheint aber auf die Sache nicht eingehen zu wollen, weil es den betreffenden
Verkehr vorzugsweise der Splügenstraße sichern möchte. — 4) Oestreich proponirt ferner
noch, seine bisherigen Zollsätze des 20 si.ijFußes der kölnischen Mark in dem neu einge¬
führten 45 si. Fuß des Zollpfundes unverändert, bestehen zu lassen; jedoch unter der
ausdrücklichen Voraussetzung, daß auch eine entsprechende Ermäßigung des Zollvereins¬
tarifs erfolge. Es würde dieses einer factischen Zollermäßigung von >/-!<> gleichkom¬
men. Seitens des Zollvereins Macht man dagegen geltend, daß nach Separatartikel II.
Ur. 1. zu Art. 3 und S des Handels- und Zollvertrags vom 19. Februar 1853
die Reduction der Zollsätze Oestreichs vom 20 si. Fuß in den 45 si. Fuß schou
als, eine Konsequenz jenes Separatartikcls erfolgen müsse. Jener Separatartikel
lautet: „Im Falle Oestreich einen neuen Münzfuß einführt, nach welchem der Werth
des Guldens und Kreuzers geringer ist als nach dem 20 si. Fuße, jedoch nicht ge¬
ringer als nach dem 21 si. Fuße, so sind die östreichischen Zollsätze nicht umzurech¬
nen, sondern unverändert in dieser neuen Münzwährung beizubehalten."

Anknüpfend an diese Darlegung des materiellen Sachverhalts wäre nunmehr
für den Monat Juni zu registriren, daß sowol von Seiten des östreichischen als
von Seiten des preußischen Gouvernements Denkschriften über die wiener Zoll-


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[0527] hauptsächlichen Umrissen, so sind es drei Abschnitte, welche sich wesentlich voneinan¬ der unterscheiden^ 1) die Periode der ruhigen, mißtrauenslosen und gedeihlichen Ent¬ wicklung vor 1848; 2) die Periode der Zersetzung und Anfeindung bis zu den Auflö- sungs- und Sprengungsversuchcn von 185t) bis 1853; endlich 3) die Periode einer allmäligen Wiederbefcstignng und Beruhigung, gleichzeitig mit einer vorläufigen Aus¬ einandersetzung des Verhältnisses zu Oestreich durch den Handels- und Zollvertrag vom 1ö. Februar 1853. Dieser Vertrag bildet jetzt den Ausgangspunkts für unsere Situation. Es handelt sich um die Aus- und Fortbildung der durch jenen Vertrag geschaffenen Grundlage. Die bei den jüngsten Verhandlungen der wiener Conserenz zur Erörterung ge¬ kommenen Punkte scheiden sich nun in zwei Hauptgruppen- einerseits in solche, welche die Erleichterung und conforme Gestaltung der Zollsätze und des Zollversahrens zwischen Oestreich und dem Zollverein betreffen, durch Vereinfachung und größere Gleichmäßigkeit der beiderseitigen Tarife, durch zweckmüßigere Einrichtung der Zollmcmipul.ationen :c., und andererseits in solche, die auf gewisse, weitcrreichende Verhältnisse sich erstrecken. Die bisher noch unentschiedenen wichtigsten. Punkte der letzteren Art sind folgende: 1) Oestreich beantragt die gegenseitige Aushebung der Durchfuhrzölle. Hier laufen die Interessen Oestreichs und des Zollvereins wesentlich auseinander. Oestreich befindet sich in einer gewissen Abhängigkeit von der Durchfuhr durch den Zollverein nach und 'von den Seeplätzen an der Nordküste Deutschlands, während für den Zollverein die erleichterte Durchfuhr durch das öst¬ reichische Zollgebiet eine verhältnißmäßig geringere Bedeutung hat. Es ist deshalb nicht wahrscheinlich, daß man sich Seitens des Zollvereins zu einer Aushebung der eine erhebliche Einnahmequelle bildenden Durchfuhrzölle verstehen wird, ohne daß östreichischerscits entsprechende Gegenleistungen erfolgen. Die Verhandlungen über die Durchfuhrzölle geben den Cardinalpunkt der soeben in Hannover zusammcn- getretnen Konferenz ab, und zwar um so mehr, weil auch noch andere Rück¬ sichten, z. B. der sehr wichtige Verkehr zwischen der Schweiz und den Nordseehäscn hier in Betracht kommen. — 2) Oestreich wünscht im Innern des Zollvereins Zollämter errichten zu dürfen. Die Zollvereinsbevollmächtigtcn werden hierauf voraussichtlich so lange nicht eingehen, bis der Beweis beigebracht morden, daß die gegenseitigen Zollinteressen durch eine derartige Einrichtung gefördert werden. — 3) Der Zollverein wünscht, daß die Zollbefreiungen und Zollermäßigungen auf den Transit durch die scho eiz und durch den Elsaß ausgedehnt werben, weil damit eine wesentliche Erleichterung des gegenseitigen Verkehrs verbunden sein würde. Oestreich scheint aber auf die Sache nicht eingehen zu wollen, weil es den betreffenden Verkehr vorzugsweise der Splügenstraße sichern möchte. — 4) Oestreich proponirt ferner noch, seine bisherigen Zollsätze des 20 si.ijFußes der kölnischen Mark in dem neu einge¬ führten 45 si. Fuß des Zollpfundes unverändert, bestehen zu lassen; jedoch unter der ausdrücklichen Voraussetzung, daß auch eine entsprechende Ermäßigung des Zollvereins¬ tarifs erfolge. Es würde dieses einer factischen Zollermäßigung von >/-!<> gleichkom¬ men. Seitens des Zollvereins Macht man dagegen geltend, daß nach Separatartikel II. Ur. 1. zu Art. 3 und S des Handels- und Zollvertrags vom 19. Februar 1853 die Reduction der Zollsätze Oestreichs vom 20 si. Fuß in den 45 si. Fuß schou als, eine Konsequenz jenes Separatartikcls erfolgen müsse. Jener Separatartikel lautet: „Im Falle Oestreich einen neuen Münzfuß einführt, nach welchem der Werth des Guldens und Kreuzers geringer ist als nach dem 20 si. Fuße, jedoch nicht ge¬ ringer als nach dem 21 si. Fuße, so sind die östreichischen Zollsätze nicht umzurech¬ nen, sondern unverändert in dieser neuen Münzwährung beizubehalten." Anknüpfend an diese Darlegung des materiellen Sachverhalts wäre nunmehr für den Monat Juni zu registriren, daß sowol von Seiten des östreichischen als von Seiten des preußischen Gouvernements Denkschriften über die wiener Zoll-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341588_105810/527>, abgerufen am 26.05.2024.