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Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. III. Band.

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tisches und Rechtsinstitut. Dagegen bedingt der rein wirthschaftliche Charakter
Association die volle Freiheit im Zutritt wie in der Abweisung, weil es
vier auf ein gemeinschaftliches Unternehmen, auf Risiko und Gewinn ankommt,
wobei gewisse Eigenschaften der Genossen, von welchen Gelingen und Mißlingen
abhängig sind, in das Auge gesaßt werden müssen. Deshalb kann nur eine
wahlverwandtschaftliche Anziehung gleichartiger Elemente stattfinden, welche
>'es. je nach der Gemeinschaft in Mitteln und Zwecken, frei gruppiren, und
un Wechsel lebendiger Gestaltung nur so weit und so lange miteinandergehn,
als ihr Interesse sie aneinanderkettet. Weicht oder spaltet sich dasselbe, so
geht dem Organismus die Lebenskraft aus und er zerfällt in seine Elemente
(die Einzelnen), welche sich wiederum in andern Verbindungen, dem in jedem
vorherrschenden Drange gemäß, neu zu organisiren bestrebt sind. Deswegen
fehlt dem corporativen Auftreten bei unsern Associationen, ebenso wie bei an¬
dern gewöhnlichen Handlungscompagnien und SocietätsgejAäften, die eigenl-
iche Grundlage, weil die Corporation von der Persönlichkeit der jeweiligen
Mitglieder absieht und die freie Beweglichkeit der Organisation fixirt. Jeder
3wang, jede von Außen aufgenöthigte Regel aber, insofern sie über die frei¬
willige, contractliche Bindung hinausgeht, dient nur dazu, die zum wirth-
i"chaftlichen Gedeihen unerläßliche geschäftige Regsamkeit einzuengen oder in
falsche Bahnen zu lenken. Daß überhaupt durch Pvlizeischutz und amtliche
^griffe weder Sparsamkeit noch Fleiß, weder Geschicklichkeit noch Einsicht,
ebenso wenig Capital oder Credit an die Leute verliehn werden können, daß
^an niemanden durch ein Decret oder ein Privileg zu einem tüchtigen Jndu-
^leiten machen kann, sollte doch jeder bedenken. Und doch hängt allein vom
Zusammentreffen solcher wirthschaftlichen Eigenschaften und Bedingungen der
wirthschaftliche Erfolg im Erwerb und Haushalt der Menschen ab, und nim-
erwehr ist die Staatsgewalt im Stande, sie durch Zwangsmaßregeln irgend
welcher Art zu ersetzen.

Nach alledem finden wir bei genauerem Hinblick das gerade Gegentheil
"u dem, was die im Eingange erwähnte reactionäre Phrase besagt.

^ Wie wir sahen, war die Zunft ihrer geschichtlichen Entstehung nach nichts
eiliger als conservativ, sondern durch und durch revolutionär, denn sie war,
° lange sie überhaupt eine Bedeutung hatte, diejenige Organisation, mittelst
leder die Demokratie in den Städten zur Gleichberechtigung in der Stadt-
Feinde ^ut das war damals so viel wie im Staatsleben) sich empor-
ripste: ein Ziel, welches nur im Wege der Usurpation, der Auflehnung
die im ausschließlichen Besitz der Macht befindlichen Altbürger zu er-
'chen war. Freilich ist sie gegenwärtig durch die Zeitverhältnisse von der
geMch politischen Sphäre ausgeschlossen und auf das rein wirthschaftliche
beschränkt. Aber weil sie für ein gedeihliches Eingreifen aus diesem gar


tisches und Rechtsinstitut. Dagegen bedingt der rein wirthschaftliche Charakter
Association die volle Freiheit im Zutritt wie in der Abweisung, weil es
vier auf ein gemeinschaftliches Unternehmen, auf Risiko und Gewinn ankommt,
wobei gewisse Eigenschaften der Genossen, von welchen Gelingen und Mißlingen
abhängig sind, in das Auge gesaßt werden müssen. Deshalb kann nur eine
wahlverwandtschaftliche Anziehung gleichartiger Elemente stattfinden, welche
>'es. je nach der Gemeinschaft in Mitteln und Zwecken, frei gruppiren, und
un Wechsel lebendiger Gestaltung nur so weit und so lange miteinandergehn,
als ihr Interesse sie aneinanderkettet. Weicht oder spaltet sich dasselbe, so
geht dem Organismus die Lebenskraft aus und er zerfällt in seine Elemente
(die Einzelnen), welche sich wiederum in andern Verbindungen, dem in jedem
vorherrschenden Drange gemäß, neu zu organisiren bestrebt sind. Deswegen
fehlt dem corporativen Auftreten bei unsern Associationen, ebenso wie bei an¬
dern gewöhnlichen Handlungscompagnien und SocietätsgejAäften, die eigenl-
iche Grundlage, weil die Corporation von der Persönlichkeit der jeweiligen
Mitglieder absieht und die freie Beweglichkeit der Organisation fixirt. Jeder
3wang, jede von Außen aufgenöthigte Regel aber, insofern sie über die frei¬
willige, contractliche Bindung hinausgeht, dient nur dazu, die zum wirth-
i"chaftlichen Gedeihen unerläßliche geschäftige Regsamkeit einzuengen oder in
falsche Bahnen zu lenken. Daß überhaupt durch Pvlizeischutz und amtliche
^griffe weder Sparsamkeit noch Fleiß, weder Geschicklichkeit noch Einsicht,
ebenso wenig Capital oder Credit an die Leute verliehn werden können, daß
^an niemanden durch ein Decret oder ein Privileg zu einem tüchtigen Jndu-
^leiten machen kann, sollte doch jeder bedenken. Und doch hängt allein vom
Zusammentreffen solcher wirthschaftlichen Eigenschaften und Bedingungen der
wirthschaftliche Erfolg im Erwerb und Haushalt der Menschen ab, und nim-
erwehr ist die Staatsgewalt im Stande, sie durch Zwangsmaßregeln irgend
welcher Art zu ersetzen.

Nach alledem finden wir bei genauerem Hinblick das gerade Gegentheil
"u dem, was die im Eingange erwähnte reactionäre Phrase besagt.

^ Wie wir sahen, war die Zunft ihrer geschichtlichen Entstehung nach nichts
eiliger als conservativ, sondern durch und durch revolutionär, denn sie war,
° lange sie überhaupt eine Bedeutung hatte, diejenige Organisation, mittelst
leder die Demokratie in den Städten zur Gleichberechtigung in der Stadt-
Feinde ^ut das war damals so viel wie im Staatsleben) sich empor-
ripste: ein Ziel, welches nur im Wege der Usurpation, der Auflehnung
die im ausschließlichen Besitz der Macht befindlichen Altbürger zu er-
'chen war. Freilich ist sie gegenwärtig durch die Zeitverhältnisse von der
geMch politischen Sphäre ausgeschlossen und auf das rein wirthschaftliche
beschränkt. Aber weil sie für ein gedeihliches Eingreifen aus diesem gar


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[0181] tisches und Rechtsinstitut. Dagegen bedingt der rein wirthschaftliche Charakter Association die volle Freiheit im Zutritt wie in der Abweisung, weil es vier auf ein gemeinschaftliches Unternehmen, auf Risiko und Gewinn ankommt, wobei gewisse Eigenschaften der Genossen, von welchen Gelingen und Mißlingen abhängig sind, in das Auge gesaßt werden müssen. Deshalb kann nur eine wahlverwandtschaftliche Anziehung gleichartiger Elemente stattfinden, welche >'es. je nach der Gemeinschaft in Mitteln und Zwecken, frei gruppiren, und un Wechsel lebendiger Gestaltung nur so weit und so lange miteinandergehn, als ihr Interesse sie aneinanderkettet. Weicht oder spaltet sich dasselbe, so geht dem Organismus die Lebenskraft aus und er zerfällt in seine Elemente (die Einzelnen), welche sich wiederum in andern Verbindungen, dem in jedem vorherrschenden Drange gemäß, neu zu organisiren bestrebt sind. Deswegen fehlt dem corporativen Auftreten bei unsern Associationen, ebenso wie bei an¬ dern gewöhnlichen Handlungscompagnien und SocietätsgejAäften, die eigenl- iche Grundlage, weil die Corporation von der Persönlichkeit der jeweiligen Mitglieder absieht und die freie Beweglichkeit der Organisation fixirt. Jeder 3wang, jede von Außen aufgenöthigte Regel aber, insofern sie über die frei¬ willige, contractliche Bindung hinausgeht, dient nur dazu, die zum wirth- i"chaftlichen Gedeihen unerläßliche geschäftige Regsamkeit einzuengen oder in falsche Bahnen zu lenken. Daß überhaupt durch Pvlizeischutz und amtliche ^griffe weder Sparsamkeit noch Fleiß, weder Geschicklichkeit noch Einsicht, ebenso wenig Capital oder Credit an die Leute verliehn werden können, daß ^an niemanden durch ein Decret oder ein Privileg zu einem tüchtigen Jndu- ^leiten machen kann, sollte doch jeder bedenken. Und doch hängt allein vom Zusammentreffen solcher wirthschaftlichen Eigenschaften und Bedingungen der wirthschaftliche Erfolg im Erwerb und Haushalt der Menschen ab, und nim- erwehr ist die Staatsgewalt im Stande, sie durch Zwangsmaßregeln irgend welcher Art zu ersetzen. Nach alledem finden wir bei genauerem Hinblick das gerade Gegentheil "u dem, was die im Eingange erwähnte reactionäre Phrase besagt. ^ Wie wir sahen, war die Zunft ihrer geschichtlichen Entstehung nach nichts eiliger als conservativ, sondern durch und durch revolutionär, denn sie war, ° lange sie überhaupt eine Bedeutung hatte, diejenige Organisation, mittelst leder die Demokratie in den Städten zur Gleichberechtigung in der Stadt- Feinde ^ut das war damals so viel wie im Staatsleben) sich empor- ripste: ein Ziel, welches nur im Wege der Usurpation, der Auflehnung die im ausschließlichen Besitz der Macht befindlichen Altbürger zu er- 'chen war. Freilich ist sie gegenwärtig durch die Zeitverhältnisse von der geMch politischen Sphäre ausgeschlossen und auf das rein wirthschaftliche beschränkt. Aber weil sie für ein gedeihliches Eingreifen aus diesem gar

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341590_107585/181>, abgerufen am 29.05.2024.