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Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. III. Band.

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dem, was 1539 und 1548 geschehen, keine Kenntniß hatte, und daß man
wirklich nichts davon wußte, geht, meine ich wenigstens, aus der Erzählung
^s Factums unzweideutig hervor.

Zeigt der Landcomthur doch sogar einen Stein vor dem Hochaltar als
die Begräbnißstätte an. Auch er wußte demnach von dem Kästchen nichts und
doch war nicht viel über ein halbes Jahrhundert verschwunden, ein zu kurzer
Zeitraum, als daß so alle Kenntniß davon hätte verloren gehen können. Der
Landcomthur mochte die Hofregel kennen, wonach man hohen Herren gegen¬
über sich nickt mit Unkenntnis? entschuldigen soll. Eine Frage läßt dagegen
Herr Dudik gänzlich unerörtert, und doch liegt dieselbe eben wol sehr nahe und
ist für die Sache von der größten Wichtigkeit. Ich meine die Frage: welche
Gründe hat man gehabt, die Gebeine wieder in so heimlicher Weise zu ver¬
bergen? Es handelt sich um die Wiedererlangung der Gebeine einer hochver¬
ehrten Heiligen, also eines für die katholische Kirche höchst werthvollen
Gegenstandes. Diesem entspricht auch das ganze Benehmen des deutschen
Ordens. Der Hochmeister selbst nimmt die Sache in die Hand. Schon 1539
wendet er sich nach Spanien an den Kaiser. Er beruhigt sich keineswegs bei
der Erklärung des Landgrafen und ist sofort mit seiner erneuten Forderungvor dem Kaiser, als die'Gefangenschaft des Landgrafen eine dazu günstige
Gelegenheit darbietet, und die Rückgabe der Gebeine wird sogar'unter die
Bedingungen aufgenommen, welche dem Landgrafen vom Kaiser gestellt wer¬
den. So gelangt man endlich zum Wiedcrbcsch der Reliquien.

Und das alles sollte zu keinem andern Zwecke geschehen sein, als um
die Gebeine wieder in heimlichster Weise zu vergraben, so heimlich, daß schon
"ach einem halben Jahrhundert alle und jede Erinnerung daran erlöschen
konnte? Das glaube wer da will; ich kann es nicht.. Ein solches Verfahren
'se gradezu undenkbar. Es ist zu widersinnig, solchen Mühen zu solchem
Zwecke sich zu unterziehen. Die katholische Kirche hätte damit ein Vergehen
sich selbst begangen. Sie hätte ja die heilspendende Kraft dieser Reli¬
quien ihren Gläubigen geraubt. Es ist dies vollkommen unmöglich. Und
welche Grund sollte sie dazu bestimmt, oder richtiger, gezwungen haben?
^kwa der. daß Marburg protestantisch geworden und auch im dortigen Ordens-
house Protestanten sich befanden? Es wäre wenigstens kein Grund zum Ver¬
gaben gewesen wol aber Grund genug, die Reliquien von Marburg zu ent-
sewen und an einem Orte niederzulegen, wo sich Gläubige befanden und
wan sicher war daß nicht noch einmal eine Hand nach ihnen sich ausstrecke,
um sie dann für immer zu entfernen. Gewiß die Gebeine der h. Elisabeth
send nicht zu Marburg geblieben! Auch versichert die schon oben.angezogene
Mittheilung in der Neuen Preußischen Zeitung, ich weiß freilich nicht, aus wei-
6>et Quelle, daß die Gebeine bis zur Zeit des Hochmeisters Erzherzogs Maxi-
Wilicin von Oestreich in der Elisabethenkirche verblieben. Letzterer habe sie,
^ der katholische Gottesdienst in der Elisabethenkirche gänzlich eingegangen,
"u andere via loca" und namentlich nach Mergentheim schaffen lassen. Hier
"ber seien schon 1643 keine mehr vorhanden gewesen. Auch wird weiter mit¬
theilt daß bereits 1723 die Administration dem Gerücht, als ob renes
^i der Anlegung des v. Neuhofschen Grabes gefundene Kistchen die Gebeine
d^ h. Elisabeth enthalte, entschieden widersprochen habe.

, Genug! Die Gebeine jenes Kästchens können die der h. Elisabeth nicht
'°>n. Was es aber mit diesem Kästchen und seinem Inhalt für eine Be-
Kandniß hat, darüber Aufschluß zu geben bin ich außer Stande. .




dem, was 1539 und 1548 geschehen, keine Kenntniß hatte, und daß man
wirklich nichts davon wußte, geht, meine ich wenigstens, aus der Erzählung
^s Factums unzweideutig hervor.

Zeigt der Landcomthur doch sogar einen Stein vor dem Hochaltar als
die Begräbnißstätte an. Auch er wußte demnach von dem Kästchen nichts und
doch war nicht viel über ein halbes Jahrhundert verschwunden, ein zu kurzer
Zeitraum, als daß so alle Kenntniß davon hätte verloren gehen können. Der
Landcomthur mochte die Hofregel kennen, wonach man hohen Herren gegen¬
über sich nickt mit Unkenntnis? entschuldigen soll. Eine Frage läßt dagegen
Herr Dudik gänzlich unerörtert, und doch liegt dieselbe eben wol sehr nahe und
ist für die Sache von der größten Wichtigkeit. Ich meine die Frage: welche
Gründe hat man gehabt, die Gebeine wieder in so heimlicher Weise zu ver¬
bergen? Es handelt sich um die Wiedererlangung der Gebeine einer hochver¬
ehrten Heiligen, also eines für die katholische Kirche höchst werthvollen
Gegenstandes. Diesem entspricht auch das ganze Benehmen des deutschen
Ordens. Der Hochmeister selbst nimmt die Sache in die Hand. Schon 1539
wendet er sich nach Spanien an den Kaiser. Er beruhigt sich keineswegs bei
der Erklärung des Landgrafen und ist sofort mit seiner erneuten Forderungvor dem Kaiser, als die'Gefangenschaft des Landgrafen eine dazu günstige
Gelegenheit darbietet, und die Rückgabe der Gebeine wird sogar'unter die
Bedingungen aufgenommen, welche dem Landgrafen vom Kaiser gestellt wer¬
den. So gelangt man endlich zum Wiedcrbcsch der Reliquien.

Und das alles sollte zu keinem andern Zwecke geschehen sein, als um
die Gebeine wieder in heimlichster Weise zu vergraben, so heimlich, daß schon
"ach einem halben Jahrhundert alle und jede Erinnerung daran erlöschen
konnte? Das glaube wer da will; ich kann es nicht.. Ein solches Verfahren
'se gradezu undenkbar. Es ist zu widersinnig, solchen Mühen zu solchem
Zwecke sich zu unterziehen. Die katholische Kirche hätte damit ein Vergehen
sich selbst begangen. Sie hätte ja die heilspendende Kraft dieser Reli¬
quien ihren Gläubigen geraubt. Es ist dies vollkommen unmöglich. Und
welche Grund sollte sie dazu bestimmt, oder richtiger, gezwungen haben?
^kwa der. daß Marburg protestantisch geworden und auch im dortigen Ordens-
house Protestanten sich befanden? Es wäre wenigstens kein Grund zum Ver¬
gaben gewesen wol aber Grund genug, die Reliquien von Marburg zu ent-
sewen und an einem Orte niederzulegen, wo sich Gläubige befanden und
wan sicher war daß nicht noch einmal eine Hand nach ihnen sich ausstrecke,
um sie dann für immer zu entfernen. Gewiß die Gebeine der h. Elisabeth
send nicht zu Marburg geblieben! Auch versichert die schon oben.angezogene
Mittheilung in der Neuen Preußischen Zeitung, ich weiß freilich nicht, aus wei-
6>et Quelle, daß die Gebeine bis zur Zeit des Hochmeisters Erzherzogs Maxi-
Wilicin von Oestreich in der Elisabethenkirche verblieben. Letzterer habe sie,
^ der katholische Gottesdienst in der Elisabethenkirche gänzlich eingegangen,
"u andere via loca" und namentlich nach Mergentheim schaffen lassen. Hier
"ber seien schon 1643 keine mehr vorhanden gewesen. Auch wird weiter mit¬
theilt daß bereits 1723 die Administration dem Gerücht, als ob renes
^i der Anlegung des v. Neuhofschen Grabes gefundene Kistchen die Gebeine
d^ h. Elisabeth enthalte, entschieden widersprochen habe.

, Genug! Die Gebeine jenes Kästchens können die der h. Elisabeth nicht
'°>n. Was es aber mit diesem Kästchen und seinem Inhalt für eine Be-
Kandniß hat, darüber Aufschluß zu geben bin ich außer Stande. .




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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341590_107585/253>, abgerufen am 13.05.2024.