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Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, I. Semester. I. Band.

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Recognitionsgebühr für das Fahrzeug bestehen, nur wenige Artikel und außer Ge¬
treide fast ohne Bedeutung wurden niedriger tarifirt. Dies war sicherlich nicht die
Verwirklichung der Verheißung, welche die Wiener Congreßakte Art. 111. gegeben!
"0n xartira neanmoins en äressant is larik an xoini as vns ä'onooura-Z-zr I"z
ooinmeres en kaoilitant 1a Navigation," und keineswegs war, wie derselbe Artikel
weiter zusagt, das Rhcinschifffahrtsoctroi als "norme axproximativs" genommen.
Die Elbuscrstaaten, welche am meisten bei der Herabsetzung der Zölle interessirt wa¬
ren, und diese doch gegen das Widerstreben der andern Staaten nicht durchsetzen
konnten, brachten wenigstens eine Bestimmung in den Vertrag (Art. 30), daß sich
von Zeit zu Zeit eine Nevisionscommissivn versammeln solle, welche die Beobachtung
der bestehenden Stipulationen überwachen und alle thunlichen Erleichterungen für Han¬
del und Schifffahrt berathen solle. 1824 kam eine solche Commission zum ersten Male
in- Hamburg zusammen, aber die liberalen Vorschlüge Preußens, Sachsens und Ham¬
burgs in Bezug auf die Herabsetzung des Tarifes scheiterten an dem Widerstände
Dünemarks, Hannovers und hauptsächlich Mecklenburgs, welche meinten, der Zeit¬
raum des Bestehens der Elbschifffahrtsatte sei zu kurz, die Erfahrung über die Wirk¬
samkeit der bestehenden Stipulationen zu gering, um durchgreifende Aenderungen zu
motiviren. Der Zusammentritt der nächsten Regierungscommission ward auf den
1. Mai 1328 in Dresden verabredet, es kam indessen nicht allein dazu nicht, son¬
dern auch in den folgenden dreizehn Jahren fand keine Revision der Flußzöllc statt.
Diese mußten immer drückender werden, da inzwischen die Tarife anderer Flüsse
herabgesetzt wurden, und Waarenpreise wie Frachtsätze durch die Concurrenz sanken,
das Mißverhältniß zu der hohen Zollbelastung also, desto empfindlicher wurde. Außer¬
dem wurden in diesem Zeitraum die mit der Elbe concurrirenden Landstraßen durch¬
gängig verbessert. In der That würde der Elbverkehr unter diesen Verhältnissen
kaum noch haben bestehen können, wenn nicht Preußen, das zu der bei weitem be¬
deutendsten Elbzollquote berechtigt war, auf deren Erhebung für den Verkehr von
und nach Plätzen feines Gebiets verzichtet und noch eine Vereinbarung mit den
anhaltschcn Fürstenthümern getroffen hätte, wodurch der preußische Verkehr von den
cmhaltschcn Elbzöllen und der anhaltsche Verkehr von den preußischen Elbzöllen be¬
freit wurde. Dies Beispiel fand bei Sachsen, das überhaupt stets aus der Seite
der liberaler gesonnener Staaten stand, Anklang, es führte ähnliche Maßregeln
für seine ElbhandclSplätze ein und durch den Vertrag von 1833, durch den es dem
preußischen Zollverein beitrat, ließen sowohl Sachsen als Preußen sür die Schiffscchrt
ihrer Unterthanen eine gegenseitige Herabsetzung ihrer Elbzöllc auf ein Viertel ein¬
treten. Gewiß war dies eine anerkennenswerthe Liberalität, aber wir können unsere
Ueberzeugung nicht verhehlen, daß Preußen bei einem energischer" Auftreten gegen
Mecklenburg und Hannover und event. Ergreifung von volkswirtschaftlichen Zwangs-
maßregeln allgemeinere Resultate würde erzielt haben.

Die zweite Commission, die 1842 in Dresden zusammentrat, hat wenig erreicht.
Wenn z. B. die Recognitionsgebühr in einen Zuschlag zum Waarenzolle umgewan¬
delt wurde, so blieb sich die eigentliche Besteuerung ziemlich gleich und hatte nur sür
die niedrig tarifirten Artikel einen kleinen Vortheil. Man hätte aus dem Umstand,
daß damals die hamburg-berliner Bahn im Bau begriffen, den triftigsten Grund zur
Herabsetzung der Elbzöllc herleiten sollen, da der neue Schienenweg dieser Wasser-


Recognitionsgebühr für das Fahrzeug bestehen, nur wenige Artikel und außer Ge¬
treide fast ohne Bedeutung wurden niedriger tarifirt. Dies war sicherlich nicht die
Verwirklichung der Verheißung, welche die Wiener Congreßakte Art. 111. gegeben!
„0n xartira neanmoins en äressant is larik an xoini as vns ä'onooura-Z-zr I«z
ooinmeres en kaoilitant 1a Navigation," und keineswegs war, wie derselbe Artikel
weiter zusagt, das Rhcinschifffahrtsoctroi als „norme axproximativs" genommen.
Die Elbuscrstaaten, welche am meisten bei der Herabsetzung der Zölle interessirt wa¬
ren, und diese doch gegen das Widerstreben der andern Staaten nicht durchsetzen
konnten, brachten wenigstens eine Bestimmung in den Vertrag (Art. 30), daß sich
von Zeit zu Zeit eine Nevisionscommissivn versammeln solle, welche die Beobachtung
der bestehenden Stipulationen überwachen und alle thunlichen Erleichterungen für Han¬
del und Schifffahrt berathen solle. 1824 kam eine solche Commission zum ersten Male
in- Hamburg zusammen, aber die liberalen Vorschlüge Preußens, Sachsens und Ham¬
burgs in Bezug auf die Herabsetzung des Tarifes scheiterten an dem Widerstände
Dünemarks, Hannovers und hauptsächlich Mecklenburgs, welche meinten, der Zeit¬
raum des Bestehens der Elbschifffahrtsatte sei zu kurz, die Erfahrung über die Wirk¬
samkeit der bestehenden Stipulationen zu gering, um durchgreifende Aenderungen zu
motiviren. Der Zusammentritt der nächsten Regierungscommission ward auf den
1. Mai 1328 in Dresden verabredet, es kam indessen nicht allein dazu nicht, son¬
dern auch in den folgenden dreizehn Jahren fand keine Revision der Flußzöllc statt.
Diese mußten immer drückender werden, da inzwischen die Tarife anderer Flüsse
herabgesetzt wurden, und Waarenpreise wie Frachtsätze durch die Concurrenz sanken,
das Mißverhältniß zu der hohen Zollbelastung also, desto empfindlicher wurde. Außer¬
dem wurden in diesem Zeitraum die mit der Elbe concurrirenden Landstraßen durch¬
gängig verbessert. In der That würde der Elbverkehr unter diesen Verhältnissen
kaum noch haben bestehen können, wenn nicht Preußen, das zu der bei weitem be¬
deutendsten Elbzollquote berechtigt war, auf deren Erhebung für den Verkehr von
und nach Plätzen feines Gebiets verzichtet und noch eine Vereinbarung mit den
anhaltschcn Fürstenthümern getroffen hätte, wodurch der preußische Verkehr von den
cmhaltschcn Elbzöllen und der anhaltsche Verkehr von den preußischen Elbzöllen be¬
freit wurde. Dies Beispiel fand bei Sachsen, das überhaupt stets aus der Seite
der liberaler gesonnener Staaten stand, Anklang, es führte ähnliche Maßregeln
für seine ElbhandclSplätze ein und durch den Vertrag von 1833, durch den es dem
preußischen Zollverein beitrat, ließen sowohl Sachsen als Preußen sür die Schiffscchrt
ihrer Unterthanen eine gegenseitige Herabsetzung ihrer Elbzöllc auf ein Viertel ein¬
treten. Gewiß war dies eine anerkennenswerthe Liberalität, aber wir können unsere
Ueberzeugung nicht verhehlen, daß Preußen bei einem energischer» Auftreten gegen
Mecklenburg und Hannover und event. Ergreifung von volkswirtschaftlichen Zwangs-
maßregeln allgemeinere Resultate würde erzielt haben.

Die zweite Commission, die 1842 in Dresden zusammentrat, hat wenig erreicht.
Wenn z. B. die Recognitionsgebühr in einen Zuschlag zum Waarenzolle umgewan¬
delt wurde, so blieb sich die eigentliche Besteuerung ziemlich gleich und hatte nur sür
die niedrig tarifirten Artikel einen kleinen Vortheil. Man hätte aus dem Umstand,
daß damals die hamburg-berliner Bahn im Bau begriffen, den triftigsten Grund zur
Herabsetzung der Elbzöllc herleiten sollen, da der neue Schienenweg dieser Wasser-


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[0491] Recognitionsgebühr für das Fahrzeug bestehen, nur wenige Artikel und außer Ge¬ treide fast ohne Bedeutung wurden niedriger tarifirt. Dies war sicherlich nicht die Verwirklichung der Verheißung, welche die Wiener Congreßakte Art. 111. gegeben! „0n xartira neanmoins en äressant is larik an xoini as vns ä'onooura-Z-zr I«z ooinmeres en kaoilitant 1a Navigation," und keineswegs war, wie derselbe Artikel weiter zusagt, das Rhcinschifffahrtsoctroi als „norme axproximativs" genommen. Die Elbuscrstaaten, welche am meisten bei der Herabsetzung der Zölle interessirt wa¬ ren, und diese doch gegen das Widerstreben der andern Staaten nicht durchsetzen konnten, brachten wenigstens eine Bestimmung in den Vertrag (Art. 30), daß sich von Zeit zu Zeit eine Nevisionscommissivn versammeln solle, welche die Beobachtung der bestehenden Stipulationen überwachen und alle thunlichen Erleichterungen für Han¬ del und Schifffahrt berathen solle. 1824 kam eine solche Commission zum ersten Male in- Hamburg zusammen, aber die liberalen Vorschlüge Preußens, Sachsens und Ham¬ burgs in Bezug auf die Herabsetzung des Tarifes scheiterten an dem Widerstände Dünemarks, Hannovers und hauptsächlich Mecklenburgs, welche meinten, der Zeit¬ raum des Bestehens der Elbschifffahrtsatte sei zu kurz, die Erfahrung über die Wirk¬ samkeit der bestehenden Stipulationen zu gering, um durchgreifende Aenderungen zu motiviren. Der Zusammentritt der nächsten Regierungscommission ward auf den 1. Mai 1328 in Dresden verabredet, es kam indessen nicht allein dazu nicht, son¬ dern auch in den folgenden dreizehn Jahren fand keine Revision der Flußzöllc statt. Diese mußten immer drückender werden, da inzwischen die Tarife anderer Flüsse herabgesetzt wurden, und Waarenpreise wie Frachtsätze durch die Concurrenz sanken, das Mißverhältniß zu der hohen Zollbelastung also, desto empfindlicher wurde. Außer¬ dem wurden in diesem Zeitraum die mit der Elbe concurrirenden Landstraßen durch¬ gängig verbessert. In der That würde der Elbverkehr unter diesen Verhältnissen kaum noch haben bestehen können, wenn nicht Preußen, das zu der bei weitem be¬ deutendsten Elbzollquote berechtigt war, auf deren Erhebung für den Verkehr von und nach Plätzen feines Gebiets verzichtet und noch eine Vereinbarung mit den anhaltschcn Fürstenthümern getroffen hätte, wodurch der preußische Verkehr von den cmhaltschcn Elbzöllen und der anhaltsche Verkehr von den preußischen Elbzöllen be¬ freit wurde. Dies Beispiel fand bei Sachsen, das überhaupt stets aus der Seite der liberaler gesonnener Staaten stand, Anklang, es führte ähnliche Maßregeln für seine ElbhandclSplätze ein und durch den Vertrag von 1833, durch den es dem preußischen Zollverein beitrat, ließen sowohl Sachsen als Preußen sür die Schiffscchrt ihrer Unterthanen eine gegenseitige Herabsetzung ihrer Elbzöllc auf ein Viertel ein¬ treten. Gewiß war dies eine anerkennenswerthe Liberalität, aber wir können unsere Ueberzeugung nicht verhehlen, daß Preußen bei einem energischer» Auftreten gegen Mecklenburg und Hannover und event. Ergreifung von volkswirtschaftlichen Zwangs- maßregeln allgemeinere Resultate würde erzielt haben. Die zweite Commission, die 1842 in Dresden zusammentrat, hat wenig erreicht. Wenn z. B. die Recognitionsgebühr in einen Zuschlag zum Waarenzolle umgewan¬ delt wurde, so blieb sich die eigentliche Besteuerung ziemlich gleich und hatte nur sür die niedrig tarifirten Artikel einen kleinen Vortheil. Man hätte aus dem Umstand, daß damals die hamburg-berliner Bahn im Bau begriffen, den triftigsten Grund zur Herabsetzung der Elbzöllc herleiten sollen, da der neue Schienenweg dieser Wasser-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341594_108721/491>, abgerufen am 29.05.2024.