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Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, I. Semester. I. Band.

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Wurde verträglich, diese Vorschläge in Betreff von Schleswig durch die unpar¬
teiisch dastehende englische Regierung und womöglich mit deren Unterstützung zu
machen, als dem deutschen Bunde direct Zugeständnisse zu machen. Die englische
Regierung ihrerseits hat die dänischen Vorschlüge sich nicht angeeignet, noch ihre ein¬
fache Annahme seitens Preußens und des deutschen Bundes empfohlen. Aber sie
gesteht ein Interesse an der Integrität der dänischen Monarchie zu nehmen und
würde bedauern, die an sich nicht bedeutende Macht derselben geschwächt zu sehen.
Von diesem Gesichtspunkt aus hätte I. M. Regierung gern alle Theile der Monarchie
billig in einem Parlamente in Kopenhagen vertreten gesehen War dies unerreich¬
bar, so hätte sie gewünscht, daß Dänemark und Holstein jedes einen verhältni߬
mäßigen Antheil der Lasten trügen, welche zur Aufrechthaltung der dänischen Unab¬
hängigkeit nothwendig sind. Baron Schlcinitz's Depesche vom 8. Nov. scheint dies
"u verwerfen, ebenso wie früher die gleiche Vertretung beseitigt ist.

Es bleibt übrig die Stellung Dänemarks zum Bunde zu betrachten. Die
Herzogtümer Holstein und Lauenburg sind deutsch und bilden einen Theil des deut¬
schen Bundes; sie stehen unter dessen Gesetzen und die Bundesversammlung und der
Herzog von Holstein-Lauenburg haben zusammen darüber zu entscheiden, was diese
Gesetze fordern und was die Zukunft des Landes sein' soll. Schleswig aber ist ein
dänische Herzogthum, auch scheint nach dem preußischen Memorandum, welches I.
Maj. Regierung vom 8. Juli dieses Jahres mitgetheilt wurde, und einer Depesche des
östreichischen Cabinets vom 26. December 1851, ausdrücklich von Preußen und
Oestreich für den deutschen Bund darauf verzichtet zu sein, Bundesgcsctze auf Schles¬
wig auszudehnen. Dennoch behauptet die prcuß. Regierung ein Recht, in Schles¬
wig zu intcrvcniren, in Folge gewisser Versprechungen des Königs von Dänemark
>M Jahre 1851.

Wir wollen erst die Form und dann den Inhalt dieser Versprechungen betrachten.

Der Form nach waren sie vom König seinen eignen Unterthanen gegeben, aber
d>e östreichische Depesche vom 26. December 1851, sowie die dänische Erwiderung in
Verbindung mit der gleichzeitigen Proclamation des Königs geben diesen Verspre¬
chungen den Charakter, obwol nicht die genaue Form einer übernommenen Ver¬
pflichtung. Der kaiserlich östreichische Minister definirt den Sinn des Programms
^s Königs von Dänemark, fordert die bindende Form einer Erklärung des Königs
und schließt mit dem freiwilligen Erbieten unter dieser Bedingung das Mandat
Oestreichs und Preußens als Vertreter des deutschen Bundes niederzulegen und Hol¬
stein zu räumen. Am 29. Januar 1852 erklärte der dänische Minister der aus¬
wärtigen Angelegenheiten im allerhöchsten Auftrags "daß der König, sein Herr. die
Interpretation seiner Absichten, welche von den Höfen von Berlin und Wien auf-
gestellt sei, als mit seinen Auffassungen ganz übereinstimmend erachte."

Was nun den Inhalt der Versprechungen angeht, so hat 1) der König von
Dänemark versprochen, daß keine Einverleibung des Herzogthums Schleswig statt¬
finden solle und keine dahin zielende Schritte gethan werden sollen. 2) hat die Pro¬
klamation vom 28. Januar eine verfassungsmäßige Entwicklung Schleswigs ver¬
sprochen, so wie. daß das Gesetz, welches darüber erlassen werden soll, namentlich
dänische und deutsche Nationalität vollständig gleichstelle und gleichmäßig schütze.
^ Unzweifelhaft bilden diese Versprechungen eine Verpflichtung, welche Se. dänische


Wurde verträglich, diese Vorschläge in Betreff von Schleswig durch die unpar¬
teiisch dastehende englische Regierung und womöglich mit deren Unterstützung zu
machen, als dem deutschen Bunde direct Zugeständnisse zu machen. Die englische
Regierung ihrerseits hat die dänischen Vorschlüge sich nicht angeeignet, noch ihre ein¬
fache Annahme seitens Preußens und des deutschen Bundes empfohlen. Aber sie
gesteht ein Interesse an der Integrität der dänischen Monarchie zu nehmen und
würde bedauern, die an sich nicht bedeutende Macht derselben geschwächt zu sehen.
Von diesem Gesichtspunkt aus hätte I. M. Regierung gern alle Theile der Monarchie
billig in einem Parlamente in Kopenhagen vertreten gesehen War dies unerreich¬
bar, so hätte sie gewünscht, daß Dänemark und Holstein jedes einen verhältni߬
mäßigen Antheil der Lasten trügen, welche zur Aufrechthaltung der dänischen Unab¬
hängigkeit nothwendig sind. Baron Schlcinitz's Depesche vom 8. Nov. scheint dies
»u verwerfen, ebenso wie früher die gleiche Vertretung beseitigt ist.

Es bleibt übrig die Stellung Dänemarks zum Bunde zu betrachten. Die
Herzogtümer Holstein und Lauenburg sind deutsch und bilden einen Theil des deut¬
schen Bundes; sie stehen unter dessen Gesetzen und die Bundesversammlung und der
Herzog von Holstein-Lauenburg haben zusammen darüber zu entscheiden, was diese
Gesetze fordern und was die Zukunft des Landes sein' soll. Schleswig aber ist ein
dänische Herzogthum, auch scheint nach dem preußischen Memorandum, welches I.
Maj. Regierung vom 8. Juli dieses Jahres mitgetheilt wurde, und einer Depesche des
östreichischen Cabinets vom 26. December 1851, ausdrücklich von Preußen und
Oestreich für den deutschen Bund darauf verzichtet zu sein, Bundesgcsctze auf Schles¬
wig auszudehnen. Dennoch behauptet die prcuß. Regierung ein Recht, in Schles¬
wig zu intcrvcniren, in Folge gewisser Versprechungen des Königs von Dänemark
>M Jahre 1851.

Wir wollen erst die Form und dann den Inhalt dieser Versprechungen betrachten.

Der Form nach waren sie vom König seinen eignen Unterthanen gegeben, aber
d>e östreichische Depesche vom 26. December 1851, sowie die dänische Erwiderung in
Verbindung mit der gleichzeitigen Proclamation des Königs geben diesen Verspre¬
chungen den Charakter, obwol nicht die genaue Form einer übernommenen Ver¬
pflichtung. Der kaiserlich östreichische Minister definirt den Sinn des Programms
^s Königs von Dänemark, fordert die bindende Form einer Erklärung des Königs
und schließt mit dem freiwilligen Erbieten unter dieser Bedingung das Mandat
Oestreichs und Preußens als Vertreter des deutschen Bundes niederzulegen und Hol¬
stein zu räumen. Am 29. Januar 1852 erklärte der dänische Minister der aus¬
wärtigen Angelegenheiten im allerhöchsten Auftrags „daß der König, sein Herr. die
Interpretation seiner Absichten, welche von den Höfen von Berlin und Wien auf-
gestellt sei, als mit seinen Auffassungen ganz übereinstimmend erachte."

Was nun den Inhalt der Versprechungen angeht, so hat 1) der König von
Dänemark versprochen, daß keine Einverleibung des Herzogthums Schleswig statt¬
finden solle und keine dahin zielende Schritte gethan werden sollen. 2) hat die Pro¬
klamation vom 28. Januar eine verfassungsmäßige Entwicklung Schleswigs ver¬
sprochen, so wie. daß das Gesetz, welches darüber erlassen werden soll, namentlich
dänische und deutsche Nationalität vollständig gleichstelle und gleichmäßig schütze.
^ Unzweifelhaft bilden diese Versprechungen eine Verpflichtung, welche Se. dänische


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[0207] Wurde verträglich, diese Vorschläge in Betreff von Schleswig durch die unpar¬ teiisch dastehende englische Regierung und womöglich mit deren Unterstützung zu machen, als dem deutschen Bunde direct Zugeständnisse zu machen. Die englische Regierung ihrerseits hat die dänischen Vorschlüge sich nicht angeeignet, noch ihre ein¬ fache Annahme seitens Preußens und des deutschen Bundes empfohlen. Aber sie gesteht ein Interesse an der Integrität der dänischen Monarchie zu nehmen und würde bedauern, die an sich nicht bedeutende Macht derselben geschwächt zu sehen. Von diesem Gesichtspunkt aus hätte I. M. Regierung gern alle Theile der Monarchie billig in einem Parlamente in Kopenhagen vertreten gesehen War dies unerreich¬ bar, so hätte sie gewünscht, daß Dänemark und Holstein jedes einen verhältni߬ mäßigen Antheil der Lasten trügen, welche zur Aufrechthaltung der dänischen Unab¬ hängigkeit nothwendig sind. Baron Schlcinitz's Depesche vom 8. Nov. scheint dies »u verwerfen, ebenso wie früher die gleiche Vertretung beseitigt ist. Es bleibt übrig die Stellung Dänemarks zum Bunde zu betrachten. Die Herzogtümer Holstein und Lauenburg sind deutsch und bilden einen Theil des deut¬ schen Bundes; sie stehen unter dessen Gesetzen und die Bundesversammlung und der Herzog von Holstein-Lauenburg haben zusammen darüber zu entscheiden, was diese Gesetze fordern und was die Zukunft des Landes sein' soll. Schleswig aber ist ein dänische Herzogthum, auch scheint nach dem preußischen Memorandum, welches I. Maj. Regierung vom 8. Juli dieses Jahres mitgetheilt wurde, und einer Depesche des östreichischen Cabinets vom 26. December 1851, ausdrücklich von Preußen und Oestreich für den deutschen Bund darauf verzichtet zu sein, Bundesgcsctze auf Schles¬ wig auszudehnen. Dennoch behauptet die prcuß. Regierung ein Recht, in Schles¬ wig zu intcrvcniren, in Folge gewisser Versprechungen des Königs von Dänemark >M Jahre 1851. Wir wollen erst die Form und dann den Inhalt dieser Versprechungen betrachten. Der Form nach waren sie vom König seinen eignen Unterthanen gegeben, aber d>e östreichische Depesche vom 26. December 1851, sowie die dänische Erwiderung in Verbindung mit der gleichzeitigen Proclamation des Königs geben diesen Verspre¬ chungen den Charakter, obwol nicht die genaue Form einer übernommenen Ver¬ pflichtung. Der kaiserlich östreichische Minister definirt den Sinn des Programms ^s Königs von Dänemark, fordert die bindende Form einer Erklärung des Königs und schließt mit dem freiwilligen Erbieten unter dieser Bedingung das Mandat Oestreichs und Preußens als Vertreter des deutschen Bundes niederzulegen und Hol¬ stein zu räumen. Am 29. Januar 1852 erklärte der dänische Minister der aus¬ wärtigen Angelegenheiten im allerhöchsten Auftrags „daß der König, sein Herr. die Interpretation seiner Absichten, welche von den Höfen von Berlin und Wien auf- gestellt sei, als mit seinen Auffassungen ganz übereinstimmend erachte." Was nun den Inhalt der Versprechungen angeht, so hat 1) der König von Dänemark versprochen, daß keine Einverleibung des Herzogthums Schleswig statt¬ finden solle und keine dahin zielende Schritte gethan werden sollen. 2) hat die Pro¬ klamation vom 28. Januar eine verfassungsmäßige Entwicklung Schleswigs ver¬ sprochen, so wie. daß das Gesetz, welches darüber erlassen werden soll, namentlich dänische und deutsche Nationalität vollständig gleichstelle und gleichmäßig schütze. ^ Unzweifelhaft bilden diese Versprechungen eine Verpflichtung, welche Se. dänische

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341793_110893/207>, abgerufen am 24.05.2024.