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Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, I. Semester. I. Band.

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die Reformatoren über die Unsittlichkeit und politische Unfähigkeit der großen
Mehrzahl des Standes die strengsten Urtheile.

Wir sind deshalb verpflichtet, einige Fehler des niedern Adels, zumal der
Reichsrittcrschaft, -- denn der landsässige Adel war damals in größeren fürstlichen
Territorien ein wenig besser gebändigt -- als eine Schuld der Individuen zu
betrachten, und den Einzelnen nur die Entschuldigung einzuräumen, welche
ein aus Corps-Vorurtheilen stammendes Unrecht beanspruchen kann.

Dies Unrecht war aber nicht vorzugsweise die Gewohnheit, durch Feh¬
den Selbsthilfe für erlittenes Unrecht zu suchen. Dean der Adel durfte im
Anfange des 16. Jahrhunderts sich dabei auf eine allgemeine Volkssitte
berufen, die sich seit dem 13. Jahrhundert in dem zerfallenden Körper
des römischen Reiches unter bestimmten Formen ausgebildet hatten die
keineswegs eine Gewohnheit des Adels allein war, und die selbstverständlich
durch das papierne Gesetz der machtlosen Reichsregierung nicht sofort beseitigt
werden konnte. Denn eine Fehde begann nicht nur der Junker von seinem
befestigten Hause, ebenso der einzelne Bürger gegen die eigene Stadt, mit
der er "in Unfrieden gekommen war, oder gegen einen Nachbarort, ebenso
der Viehhändler, der Fuhrmann, der freie Bauer, der sich in seinem Geschäfte
durch eine Gemeinde, einen Landesherrn, einen Gutsbesitzer geschädigt glaubte.
Bis gegen das Ende des 16. Jahrhunderts blieb die Neigung zu solcher Ge¬
waltthat im Volke. Wer vor dem Gericht des Verklagten kein Recht finden
konnte, oder überhaupt kein Gericht fand, das über seine Klage urtheilte, der
warb, wenn er ein entschlossener Mann war. Genossen und suchte durch Schä¬
digung der Gegenpartei Ersatz und Rache. Durch einen Fehdebrief mußte
der Frieden abgesagt werden, ein solcher Brief mußte dem Befehdeten sicher
unter die Augen gebracht werden. Man nahm es freilich auch damit nicht
zu genau, oder richtete sich doch nach dem Stand des Befehdeten. Waren der
Unkundiger und der Gegner von stattlichem Wohlstand, so trug ein reitender
Edelknabe, in die Farben des Absagenden gekleidet, von einem Trompeter be¬
gleitet, den offenen Fehdebrief auf hohem Rosse in die Kluppe, das 'heißt in ein
Sperrholz, eingczwickt. Die Courtoisie verlangte, einen solchen Boten anstündig
zu behandeln, mit freiem Geleit wieder zu entlassen, ihm eine Verehrung
zu geben. Da auch die Kriegszüge noch den Charakter der Fehden hat-
ten, so ließ es sich der einzelne Junker, welcher mit seinen Knechten einen
Heereszug mitmachte, in der Regel nicht nehmen, auch seinen besondern Ab¬
sagebrief zu schicken. Als der schwäbische Bund gegen Herzog Ulrich rüstete,
kam ein Haufe von Absagebriefen in der erwähnten Weise nach Stuttgart
gekräht. Auch die Stadt Nürnberg war zuweilen, wenn der Landadel der
Nachbarschaft sich gegen sie zusammenballte, in der Lage, diese Aufkündigungen
nach Hunderten zu zählen. Aber den Städtern gönnte der fehdclustige Junker
nicht immer einen seiner Buben als Ueberbringer, er begnügte sich, sein Ab¬
sageschreiben an das Stadithor oder an auffallende Punkte vor der Mauer,
an das Siechenhaus, die Grenzsäule, ein Heiligenbild, bei Nacht und Nebel
zu heften. Solche Fehdebriefe erließ sogar der Straßenräuver und Mord¬
brenner, -- unsere Brandbriefe sind die letzte Erinnerung an den alten
Brauch; wer keinen Namen darunter zu setzen hatte, der fügte wenigstens
Buchstaben oder seinen Zinken, das Handzeichen der Gauner, dazu. War
die Fehde in den herkömmlichen Formen durch einen Fehdebrief offen ange¬
kündigt, so galt sie in der Empfindung des Volkes noch lange für ein männ¬
liches Unternehmen, nachdem der Landfrieden, das Reichskammergericht und
die Polizei der einzelnen Landesherren diesem mittelalterlichen Brauch den
Krieg erklärt hatten. Und wenn die Junker in Franken, Schwaben und am


Vrenzboten l. 1362. 50

die Reformatoren über die Unsittlichkeit und politische Unfähigkeit der großen
Mehrzahl des Standes die strengsten Urtheile.

Wir sind deshalb verpflichtet, einige Fehler des niedern Adels, zumal der
Reichsrittcrschaft, — denn der landsässige Adel war damals in größeren fürstlichen
Territorien ein wenig besser gebändigt — als eine Schuld der Individuen zu
betrachten, und den Einzelnen nur die Entschuldigung einzuräumen, welche
ein aus Corps-Vorurtheilen stammendes Unrecht beanspruchen kann.

Dies Unrecht war aber nicht vorzugsweise die Gewohnheit, durch Feh¬
den Selbsthilfe für erlittenes Unrecht zu suchen. Dean der Adel durfte im
Anfange des 16. Jahrhunderts sich dabei auf eine allgemeine Volkssitte
berufen, die sich seit dem 13. Jahrhundert in dem zerfallenden Körper
des römischen Reiches unter bestimmten Formen ausgebildet hatten die
keineswegs eine Gewohnheit des Adels allein war, und die selbstverständlich
durch das papierne Gesetz der machtlosen Reichsregierung nicht sofort beseitigt
werden konnte. Denn eine Fehde begann nicht nur der Junker von seinem
befestigten Hause, ebenso der einzelne Bürger gegen die eigene Stadt, mit
der er »in Unfrieden gekommen war, oder gegen einen Nachbarort, ebenso
der Viehhändler, der Fuhrmann, der freie Bauer, der sich in seinem Geschäfte
durch eine Gemeinde, einen Landesherrn, einen Gutsbesitzer geschädigt glaubte.
Bis gegen das Ende des 16. Jahrhunderts blieb die Neigung zu solcher Ge¬
waltthat im Volke. Wer vor dem Gericht des Verklagten kein Recht finden
konnte, oder überhaupt kein Gericht fand, das über seine Klage urtheilte, der
warb, wenn er ein entschlossener Mann war. Genossen und suchte durch Schä¬
digung der Gegenpartei Ersatz und Rache. Durch einen Fehdebrief mußte
der Frieden abgesagt werden, ein solcher Brief mußte dem Befehdeten sicher
unter die Augen gebracht werden. Man nahm es freilich auch damit nicht
zu genau, oder richtete sich doch nach dem Stand des Befehdeten. Waren der
Unkundiger und der Gegner von stattlichem Wohlstand, so trug ein reitender
Edelknabe, in die Farben des Absagenden gekleidet, von einem Trompeter be¬
gleitet, den offenen Fehdebrief auf hohem Rosse in die Kluppe, das 'heißt in ein
Sperrholz, eingczwickt. Die Courtoisie verlangte, einen solchen Boten anstündig
zu behandeln, mit freiem Geleit wieder zu entlassen, ihm eine Verehrung
zu geben. Da auch die Kriegszüge noch den Charakter der Fehden hat-
ten, so ließ es sich der einzelne Junker, welcher mit seinen Knechten einen
Heereszug mitmachte, in der Regel nicht nehmen, auch seinen besondern Ab¬
sagebrief zu schicken. Als der schwäbische Bund gegen Herzog Ulrich rüstete,
kam ein Haufe von Absagebriefen in der erwähnten Weise nach Stuttgart
gekräht. Auch die Stadt Nürnberg war zuweilen, wenn der Landadel der
Nachbarschaft sich gegen sie zusammenballte, in der Lage, diese Aufkündigungen
nach Hunderten zu zählen. Aber den Städtern gönnte der fehdclustige Junker
nicht immer einen seiner Buben als Ueberbringer, er begnügte sich, sein Ab¬
sageschreiben an das Stadithor oder an auffallende Punkte vor der Mauer,
an das Siechenhaus, die Grenzsäule, ein Heiligenbild, bei Nacht und Nebel
zu heften. Solche Fehdebriefe erließ sogar der Straßenräuver und Mord¬
brenner, — unsere Brandbriefe sind die letzte Erinnerung an den alten
Brauch; wer keinen Namen darunter zu setzen hatte, der fügte wenigstens
Buchstaben oder seinen Zinken, das Handzeichen der Gauner, dazu. War
die Fehde in den herkömmlichen Formen durch einen Fehdebrief offen ange¬
kündigt, so galt sie in der Empfindung des Volkes noch lange für ein männ¬
liches Unternehmen, nachdem der Landfrieden, das Reichskammergericht und
die Polizei der einzelnen Landesherren diesem mittelalterlichen Brauch den
Krieg erklärt hatten. Und wenn die Junker in Franken, Schwaben und am


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341795_113241/401>, abgerufen am 17.06.2024.