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Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, I. Semester. I. Band.

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dcsstaaten ungestört fortdauern. Während in der Aufhebung dieser particulären
Selbständigkeit weit weniger ein Förderniß als ein Hemmniß unserer nationalen
Entwickelung erblickt werden muß, würden dagegen alle Pläne, welche auf die Voraus¬
sehung gegründet sind, daß Deutschland sogar in den Beziehungen zum Auslande
sich nicht als ein einiges darstellen lasse, die Idee des einen und einzigen Vater¬
landes zcrstöcen und gerade darum des Charakters entbehren, der ihnen allein na¬
tionalen Werth und Brauchbarkeit geben könnte. Das beste Mittel, die Interessen
der Einzelstaaten mit denen der Gesammtheit auszugleichen, liegt in der Berufung
einer ausreichenden, die Bevölkerungen, wie die Regierungen der Einzelstaaten um¬
fassenden Vcrtrcturg welche, mit constitutionellen Rechten ausgestattet, die Mittel
für die Ccntralrcguvung zu bewilligen und die Controle über die Wirksamkeit dieser
höchsten Behörde auszuüben haben würde.

Dies sind die Grundgedanken, nach welchen die badische Depesche den künftigen
deutschen Bundesstaat gestalten will. Sie sind ebenso einfach als consequent. Ein
solches zur Macht ausgebildetes geeinigtes Deutschland würde mit dem östreichischen
Kaiserstaat ein die gegenseitige Sicherheit verbürgendes Bündniß schließen können.
Was die Methode betrifft, durch welche jeder Fortschritt der Bundesrcformfrage sich
in Deutschland zu vollziehen hat, so stimmt Herr von Roggcnbach mit der bekann¬
ten preußischen Depesche vom 20. Decbr. v. I. in soweit überein, daß auch.er nur
den Weg freier Vereinbarung unter den Regierungen der Einzelstaaten als das Mit¬
tel anerkennt, durch welches das Ziel zu erreichen ist. Aber ein wesentlicher Fort¬
schritt wird doch auch hinsichtlich dieses Punkte" durch die badische Depesche bezeichnet.
Graf Bernstorff will das Vündniszrecht der einzelnen Regierungen auf den Artikel 11
der Bundesacte begründen. Dagegen meint Herr von Roggenbach, daß, wie das
nationale Bedürfniß allein Richtschnur für den Willen der Regierungen fein kann,
so auch in der Nothwendigkeit allein die Rechtfertigung jener formellen Abweichung
von der Acte von 1815 liegt. Die Regierungen als Contrahenten der Bundcsvcr-
trägc müssen in jedem Augenblick die Befugnis; haben, unter Festhaltung des Geistes
derselben, die 1815 gewählte Form jeder Aenderung zu unterwerfen.

Niemand wird sich in der trügerischen Hoffnung wiegen, daß dieses Programm
jetzt sofort solle ausgeführt werden. Vorläufig haben wir nur den großen Fort¬
schritt zu constatiren, daß einmal eine deutsche Regierung den einzigen möglichen
Plan einer Bundesreform, die nicht blos eine Täuschung sein soll, als ihr Pro¬
gramm hingestellt hat. Vorläufig wird sich dieses Programm erst in den Geistern
Bahn brechen müssen. Denn für die Ausführung ist Vieles noch nicht reif, weder
die Nation noch die Regierungen. Die Nation muß sich noch von vielen Vorur-
theilen befreien. Dies würde viel rascher geschehen, wenn die preußische Regierung
immer vollkommen von dem Beruf Preußens durchdrungen wäre. Nur Preußen
kann an die Spitze des deutschen Bundesstaat<s trete"; denn kein anderer rein-
deutscher Staat bietet den nöthigen festen Kern, um den sich die anderen Staaten
gruppiren könnten. Aber die Ration verwechselt häufig den Staat Preußen mit
dem jedesmaligen in Preußen herrschenden System. Noch leiden wir unter den
Übeln Nachwirkungen der Manteuffel'sehen Zeit, und die neue Aera hat leider viel
zu wenig gethan, um den preußischen Namen mehr, als es früher der Fall war, bei
den Feinden gefürchtet und bei den Freunden geliebt zu machen.

Jetzt wäre wieder eine gute Gelegenheit dazu. Im Würzburgischen Lager hat
man offenbar die Empfindung wie nach einem fehlgeschlagenen Wagniß, wenn das
Fiasco, das man gemacht hat, vertuscht werden soll. Diesen Moment muß Preu¬
ßen benutzen, um in die Offensive überzugehen. Die Chance" liegen so günstig
wie möglich. Vor allen Dingen darf Preußen die Wiederherstellung des Rechts in
Kurhessen sich nicht nehmen lassen. Die Würzburger Regierungen scheinen
nicht geringe Lust zu haben, durch eine Collectiverklärung in Kassel den Kur-


dcsstaaten ungestört fortdauern. Während in der Aufhebung dieser particulären
Selbständigkeit weit weniger ein Förderniß als ein Hemmniß unserer nationalen
Entwickelung erblickt werden muß, würden dagegen alle Pläne, welche auf die Voraus¬
sehung gegründet sind, daß Deutschland sogar in den Beziehungen zum Auslande
sich nicht als ein einiges darstellen lasse, die Idee des einen und einzigen Vater¬
landes zcrstöcen und gerade darum des Charakters entbehren, der ihnen allein na¬
tionalen Werth und Brauchbarkeit geben könnte. Das beste Mittel, die Interessen
der Einzelstaaten mit denen der Gesammtheit auszugleichen, liegt in der Berufung
einer ausreichenden, die Bevölkerungen, wie die Regierungen der Einzelstaaten um¬
fassenden Vcrtrcturg welche, mit constitutionellen Rechten ausgestattet, die Mittel
für die Ccntralrcguvung zu bewilligen und die Controle über die Wirksamkeit dieser
höchsten Behörde auszuüben haben würde.

Dies sind die Grundgedanken, nach welchen die badische Depesche den künftigen
deutschen Bundesstaat gestalten will. Sie sind ebenso einfach als consequent. Ein
solches zur Macht ausgebildetes geeinigtes Deutschland würde mit dem östreichischen
Kaiserstaat ein die gegenseitige Sicherheit verbürgendes Bündniß schließen können.
Was die Methode betrifft, durch welche jeder Fortschritt der Bundesrcformfrage sich
in Deutschland zu vollziehen hat, so stimmt Herr von Roggcnbach mit der bekann¬
ten preußischen Depesche vom 20. Decbr. v. I. in soweit überein, daß auch.er nur
den Weg freier Vereinbarung unter den Regierungen der Einzelstaaten als das Mit¬
tel anerkennt, durch welches das Ziel zu erreichen ist. Aber ein wesentlicher Fort¬
schritt wird doch auch hinsichtlich dieses Punkte« durch die badische Depesche bezeichnet.
Graf Bernstorff will das Vündniszrecht der einzelnen Regierungen auf den Artikel 11
der Bundesacte begründen. Dagegen meint Herr von Roggenbach, daß, wie das
nationale Bedürfniß allein Richtschnur für den Willen der Regierungen fein kann,
so auch in der Nothwendigkeit allein die Rechtfertigung jener formellen Abweichung
von der Acte von 1815 liegt. Die Regierungen als Contrahenten der Bundcsvcr-
trägc müssen in jedem Augenblick die Befugnis; haben, unter Festhaltung des Geistes
derselben, die 1815 gewählte Form jeder Aenderung zu unterwerfen.

Niemand wird sich in der trügerischen Hoffnung wiegen, daß dieses Programm
jetzt sofort solle ausgeführt werden. Vorläufig haben wir nur den großen Fort¬
schritt zu constatiren, daß einmal eine deutsche Regierung den einzigen möglichen
Plan einer Bundesreform, die nicht blos eine Täuschung sein soll, als ihr Pro¬
gramm hingestellt hat. Vorläufig wird sich dieses Programm erst in den Geistern
Bahn brechen müssen. Denn für die Ausführung ist Vieles noch nicht reif, weder
die Nation noch die Regierungen. Die Nation muß sich noch von vielen Vorur-
theilen befreien. Dies würde viel rascher geschehen, wenn die preußische Regierung
immer vollkommen von dem Beruf Preußens durchdrungen wäre. Nur Preußen
kann an die Spitze des deutschen Bundesstaat<s trete»; denn kein anderer rein-
deutscher Staat bietet den nöthigen festen Kern, um den sich die anderen Staaten
gruppiren könnten. Aber die Ration verwechselt häufig den Staat Preußen mit
dem jedesmaligen in Preußen herrschenden System. Noch leiden wir unter den
Übeln Nachwirkungen der Manteuffel'sehen Zeit, und die neue Aera hat leider viel
zu wenig gethan, um den preußischen Namen mehr, als es früher der Fall war, bei
den Feinden gefürchtet und bei den Freunden geliebt zu machen.

Jetzt wäre wieder eine gute Gelegenheit dazu. Im Würzburgischen Lager hat
man offenbar die Empfindung wie nach einem fehlgeschlagenen Wagniß, wenn das
Fiasco, das man gemacht hat, vertuscht werden soll. Diesen Moment muß Preu¬
ßen benutzen, um in die Offensive überzugehen. Die Chance» liegen so günstig
wie möglich. Vor allen Dingen darf Preußen die Wiederherstellung des Rechts in
Kurhessen sich nicht nehmen lassen. Die Würzburger Regierungen scheinen
nicht geringe Lust zu haben, durch eine Collectiverklärung in Kassel den Kur-


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[0406] dcsstaaten ungestört fortdauern. Während in der Aufhebung dieser particulären Selbständigkeit weit weniger ein Förderniß als ein Hemmniß unserer nationalen Entwickelung erblickt werden muß, würden dagegen alle Pläne, welche auf die Voraus¬ sehung gegründet sind, daß Deutschland sogar in den Beziehungen zum Auslande sich nicht als ein einiges darstellen lasse, die Idee des einen und einzigen Vater¬ landes zcrstöcen und gerade darum des Charakters entbehren, der ihnen allein na¬ tionalen Werth und Brauchbarkeit geben könnte. Das beste Mittel, die Interessen der Einzelstaaten mit denen der Gesammtheit auszugleichen, liegt in der Berufung einer ausreichenden, die Bevölkerungen, wie die Regierungen der Einzelstaaten um¬ fassenden Vcrtrcturg welche, mit constitutionellen Rechten ausgestattet, die Mittel für die Ccntralrcguvung zu bewilligen und die Controle über die Wirksamkeit dieser höchsten Behörde auszuüben haben würde. Dies sind die Grundgedanken, nach welchen die badische Depesche den künftigen deutschen Bundesstaat gestalten will. Sie sind ebenso einfach als consequent. Ein solches zur Macht ausgebildetes geeinigtes Deutschland würde mit dem östreichischen Kaiserstaat ein die gegenseitige Sicherheit verbürgendes Bündniß schließen können. Was die Methode betrifft, durch welche jeder Fortschritt der Bundesrcformfrage sich in Deutschland zu vollziehen hat, so stimmt Herr von Roggcnbach mit der bekann¬ ten preußischen Depesche vom 20. Decbr. v. I. in soweit überein, daß auch.er nur den Weg freier Vereinbarung unter den Regierungen der Einzelstaaten als das Mit¬ tel anerkennt, durch welches das Ziel zu erreichen ist. Aber ein wesentlicher Fort¬ schritt wird doch auch hinsichtlich dieses Punkte« durch die badische Depesche bezeichnet. Graf Bernstorff will das Vündniszrecht der einzelnen Regierungen auf den Artikel 11 der Bundesacte begründen. Dagegen meint Herr von Roggenbach, daß, wie das nationale Bedürfniß allein Richtschnur für den Willen der Regierungen fein kann, so auch in der Nothwendigkeit allein die Rechtfertigung jener formellen Abweichung von der Acte von 1815 liegt. Die Regierungen als Contrahenten der Bundcsvcr- trägc müssen in jedem Augenblick die Befugnis; haben, unter Festhaltung des Geistes derselben, die 1815 gewählte Form jeder Aenderung zu unterwerfen. Niemand wird sich in der trügerischen Hoffnung wiegen, daß dieses Programm jetzt sofort solle ausgeführt werden. Vorläufig haben wir nur den großen Fort¬ schritt zu constatiren, daß einmal eine deutsche Regierung den einzigen möglichen Plan einer Bundesreform, die nicht blos eine Täuschung sein soll, als ihr Pro¬ gramm hingestellt hat. Vorläufig wird sich dieses Programm erst in den Geistern Bahn brechen müssen. Denn für die Ausführung ist Vieles noch nicht reif, weder die Nation noch die Regierungen. Die Nation muß sich noch von vielen Vorur- theilen befreien. Dies würde viel rascher geschehen, wenn die preußische Regierung immer vollkommen von dem Beruf Preußens durchdrungen wäre. Nur Preußen kann an die Spitze des deutschen Bundesstaat<s trete»; denn kein anderer rein- deutscher Staat bietet den nöthigen festen Kern, um den sich die anderen Staaten gruppiren könnten. Aber die Ration verwechselt häufig den Staat Preußen mit dem jedesmaligen in Preußen herrschenden System. Noch leiden wir unter den Übeln Nachwirkungen der Manteuffel'sehen Zeit, und die neue Aera hat leider viel zu wenig gethan, um den preußischen Namen mehr, als es früher der Fall war, bei den Feinden gefürchtet und bei den Freunden geliebt zu machen. Jetzt wäre wieder eine gute Gelegenheit dazu. Im Würzburgischen Lager hat man offenbar die Empfindung wie nach einem fehlgeschlagenen Wagniß, wenn das Fiasco, das man gemacht hat, vertuscht werden soll. Diesen Moment muß Preu¬ ßen benutzen, um in die Offensive überzugehen. Die Chance» liegen so günstig wie möglich. Vor allen Dingen darf Preußen die Wiederherstellung des Rechts in Kurhessen sich nicht nehmen lassen. Die Würzburger Regierungen scheinen nicht geringe Lust zu haben, durch eine Collectiverklärung in Kassel den Kur-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341795_113241/406>, abgerufen am 27.05.2024.