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Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, II. Semester. III. Band.

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Kaiser Maximilian der Zweite im Jahre 1575 seinen Oheim, den Erzherzog
Carl den Zweiten zum "immerwährenden Generalcapitän des Generalates in
den kroatischen und windischen Marken", worunter man den westlichen Theil
der heutigen Grenze begriff. Allerdings gaben die Stände auf dem 1578 ab¬
gehaltenen Landtage dieser Verfügung nur unter der Bedingung ihre Zustim¬
mung, daß der Erzherzog sich nur mit den rein militärischen Angelegenheiten
befassen und mit dem Ban im EinVerständniß handeln sollte. Allein die stets
sich erneuernde Türkengefahr machte die Durchführung dieses Vertrages unmög¬
lich. Der Kriegszustand, in dem sich das Land befand, gab dem Befehlshaber
der Truppen ohnehin die unumschränkte Herrschaft in den von ihm besetzten
Gebietstheilen, und als später die Würden des Generalcapitäns und des Ban's
gewöhnlich in einer Person vereinigt wurden, wurden von den Comitaten keine
besondern Anstrengungen zur Aenderung der Grenzverhältnisse gemacht, da man
nicht Lust hatte, die dem Grenzgebiete zugewälzten Kriegslasten tragen zu
helfen.

Ueberhaupt wurde seit fast dreihundert Jahren nie eine Verbesserung des
Looses der Grenzer verlangt, sondern stets nur gegen die Abtrennung des "der
kroatischen Krone gehörigen Territoriums" protestirt. Es war den Ständen
eben nur darum zu thun, ihre Herrschaft zu erweitern und den König noch
mehr von ihrem Willen abhängig zu machen. In der Neuzeit ist freilich eine
andere Sprache geführt worden; aber dennoch ist es zweifelhaft, ob hinter der
warmen Befürwortung der Bürgerrechte der Grenzer nicht auch die alten Ge¬
lüste sich verbergen. Wenigstens flößt der Umstand, daß sich unter den bedeu¬
tendsten Gegnern des Grenzinstitutes die mächtigsten Prälaten und Magnaten
befinden, kein besonderes Vertrauen ein.

Auf der andern Seite war dagegen die Regierung stets mit den umfassend¬
sten Versprechungen bei der Hand, ohne hinterher auch nur das mindeste zu
erfüllen. So löste Kaiser Leopold der Erste die Grenze förmlich aus und stellte
die volle Integrität des kroatisch-slavonischen Gebietes auf dem Papiere --
wieder her, endlich übertrug er die Würde des Generalcapitäns auf den je¬
weiligen Barus, welcher stets ein Sohn des Landes sein sollte. Von diesen
Zusagen wurde nur die letzte erfüllt, bald darauf aber wurde die militärische
Organisation des Grenzgebietes noch mehr befestigt und neu geregelt. Der
schwache Widerspruch des kroatisch-slavonischen Landtages verhallte, und die
Stände Ungarns, von denen die Angelegenheit in letzter Instanz berathen wer¬
den sollte, fanden es auch nicht für gut, sich der Sache mit ganz besonderem
Eifer anzunehmen, da das von ihnen dem Kaiser zugeführte Contingent zum
größten Theile aus Grenzmilizen bestand. Die Erfüllung des berühmten
"Vitam et LANZuiuetn et-raus" wurde hauptsächlich nur durch die aus den
Grenzdistricten ausgehobenen Truppen ermöglicht. Trent sammelte seine Pein-


1"

Kaiser Maximilian der Zweite im Jahre 1575 seinen Oheim, den Erzherzog
Carl den Zweiten zum „immerwährenden Generalcapitän des Generalates in
den kroatischen und windischen Marken", worunter man den westlichen Theil
der heutigen Grenze begriff. Allerdings gaben die Stände auf dem 1578 ab¬
gehaltenen Landtage dieser Verfügung nur unter der Bedingung ihre Zustim¬
mung, daß der Erzherzog sich nur mit den rein militärischen Angelegenheiten
befassen und mit dem Ban im EinVerständniß handeln sollte. Allein die stets
sich erneuernde Türkengefahr machte die Durchführung dieses Vertrages unmög¬
lich. Der Kriegszustand, in dem sich das Land befand, gab dem Befehlshaber
der Truppen ohnehin die unumschränkte Herrschaft in den von ihm besetzten
Gebietstheilen, und als später die Würden des Generalcapitäns und des Ban's
gewöhnlich in einer Person vereinigt wurden, wurden von den Comitaten keine
besondern Anstrengungen zur Aenderung der Grenzverhältnisse gemacht, da man
nicht Lust hatte, die dem Grenzgebiete zugewälzten Kriegslasten tragen zu
helfen.

Ueberhaupt wurde seit fast dreihundert Jahren nie eine Verbesserung des
Looses der Grenzer verlangt, sondern stets nur gegen die Abtrennung des „der
kroatischen Krone gehörigen Territoriums" protestirt. Es war den Ständen
eben nur darum zu thun, ihre Herrschaft zu erweitern und den König noch
mehr von ihrem Willen abhängig zu machen. In der Neuzeit ist freilich eine
andere Sprache geführt worden; aber dennoch ist es zweifelhaft, ob hinter der
warmen Befürwortung der Bürgerrechte der Grenzer nicht auch die alten Ge¬
lüste sich verbergen. Wenigstens flößt der Umstand, daß sich unter den bedeu¬
tendsten Gegnern des Grenzinstitutes die mächtigsten Prälaten und Magnaten
befinden, kein besonderes Vertrauen ein.

Auf der andern Seite war dagegen die Regierung stets mit den umfassend¬
sten Versprechungen bei der Hand, ohne hinterher auch nur das mindeste zu
erfüllen. So löste Kaiser Leopold der Erste die Grenze förmlich aus und stellte
die volle Integrität des kroatisch-slavonischen Gebietes auf dem Papiere —
wieder her, endlich übertrug er die Würde des Generalcapitäns auf den je¬
weiligen Barus, welcher stets ein Sohn des Landes sein sollte. Von diesen
Zusagen wurde nur die letzte erfüllt, bald darauf aber wurde die militärische
Organisation des Grenzgebietes noch mehr befestigt und neu geregelt. Der
schwache Widerspruch des kroatisch-slavonischen Landtages verhallte, und die
Stände Ungarns, von denen die Angelegenheit in letzter Instanz berathen wer¬
den sollte, fanden es auch nicht für gut, sich der Sache mit ganz besonderem
Eifer anzunehmen, da das von ihnen dem Kaiser zugeführte Contingent zum
größten Theile aus Grenzmilizen bestand. Die Erfüllung des berühmten
„Vitam et LANZuiuetn et-raus" wurde hauptsächlich nur durch die aus den
Grenzdistricten ausgehobenen Truppen ermöglicht. Trent sammelte seine Pein-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341795_114313/11>, abgerufen am 16.06.2024.