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Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, II. Semester. III. Band.

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während des heiligen Festmonats auf ihrer Reife vor allen feindlicher" Angriffen
schützen sollte. Plutarch und Pausanias erwähnen eine metallene Scheibe,
Diskus des Jphitos genannt, auf der in kreisförmig laufender Schrift die
Vereinbarung eingegraben war, und die noch in so später Zeit im HcrateMpel
zu Olympia aufbewahrt wurde. Auch stand im Zeustempel die Statue der
Schutzgöttin des Gottesfriedens (Ekecheina), den Jphitos bekränzend. Hin¬
sichtlich der Unverletzlichkeit, welche Elis prätendirte, schreibt StraboNi "Elis
sollte dem Zeus geheiligt sein und derjenige für einen Verbrecher und Uebel>
thäter gehalten werden, der dieses Land feindlich anfallen, oder, falls er Von
einem Andern angegriffen würde, keinen Beistand leisten wollte. Daher kam
es, daß diejenigen, welche später die Stadt Elis erbauten, dieselbe mit keiner
Mauer umgaben, und daher erhielten sie auch das Vorrecht, daß bewaffnete
Heere, die durch Elis zogen, ihre Waffen beim Eintritts in das heilige Gebiet
abgeben mußten und dieselben erst an der Grenze wieder erhielten." Dieser
Neutralität des Landes gemäß weigerte sich auch in älterer Zeit das Orakel
des olympischen Zeus über Kriege der Hellenen gegen Hellenen Antwort zu
ertheilen. Aber die Eleer selbst betheiligten sich bei mancherlei kriegerischen
Unternehmungen und konnten im eigenen Lande die Waffenruhe nicht aufrecht
erhalten, da. die Bewohner des Districts Pisatis , als ehemalige Schutzherren.
Olympias, wiederholt mit bewaffneter Hand das Heiligthum den Eleern zu
entreißen versuchten. Auch die Spartaner respectirten das Verbot so wenig, daß
sie' Mehre Male unter dem Könige Agis in Elis einfielen, und im the'baltischen
Kriege kam es 363 v. Chr. sogar während der Spiele im Haine Attis zu einem
hitzigen Gefechte zwischen den Arkadiern, die Olympia occupirt hatten, und' den
Mit Achaja verbündeten Eleern. Sonst hatte sich die Befriedung Während
des heiligen Monats, der in jedem fünften Jahre in den Hochsommer oder
genauer in die Vollmondszeit nach dem SommersolsMum siel, einer allgemei¬
neren Beobachtung zu erfreuen. Bürgern der Stadt Makistos lag die Ver¬
pflichtung ob, als Friedensherolde das Fest den hellenische" Staaten anzukün¬
digen und die Aufhebung aller Feindseligkeiten und Fehden zu fordern, damit
die Angehörigen jedes Landes als Wettkämpfer und Zuschauer unbehindert das
elische Gebiet erreichen konnten. Die Kampfordner und Kampfrichter, Hellano-
diken genannt, deren Ansehen zU jeder Zeit sehr groß war. hatten daS Recht,
jeden Staat, der den Gottesfrieden brach, mit einer Geldstrafe zu belegen detto
sogar von der Theilnahme am Feste auszuschließen, solange er die Buße nicht
zahlte. Es widerfuhr dies den Lakedämoniern im peloponnesischen Kriege, als
sie nach Verkündigung der Waffenruhe einen Einfall in Elis gemacht hatten.
Die Hessanodiken forderten als Strafe für jeden' Soldaten zwei Minen (60 Thlr.)
"nach dem Gesetze", und als die Lakedämonier sich weigerten, weil ihnen die
Nachricht zu spät zugekommen wäre, so' wurden sie vom Opfer und den Spielen


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während des heiligen Festmonats auf ihrer Reife vor allen feindlicher» Angriffen
schützen sollte. Plutarch und Pausanias erwähnen eine metallene Scheibe,
Diskus des Jphitos genannt, auf der in kreisförmig laufender Schrift die
Vereinbarung eingegraben war, und die noch in so später Zeit im HcrateMpel
zu Olympia aufbewahrt wurde. Auch stand im Zeustempel die Statue der
Schutzgöttin des Gottesfriedens (Ekecheina), den Jphitos bekränzend. Hin¬
sichtlich der Unverletzlichkeit, welche Elis prätendirte, schreibt StraboNi „Elis
sollte dem Zeus geheiligt sein und derjenige für einen Verbrecher und Uebel>
thäter gehalten werden, der dieses Land feindlich anfallen, oder, falls er Von
einem Andern angegriffen würde, keinen Beistand leisten wollte. Daher kam
es, daß diejenigen, welche später die Stadt Elis erbauten, dieselbe mit keiner
Mauer umgaben, und daher erhielten sie auch das Vorrecht, daß bewaffnete
Heere, die durch Elis zogen, ihre Waffen beim Eintritts in das heilige Gebiet
abgeben mußten und dieselben erst an der Grenze wieder erhielten." Dieser
Neutralität des Landes gemäß weigerte sich auch in älterer Zeit das Orakel
des olympischen Zeus über Kriege der Hellenen gegen Hellenen Antwort zu
ertheilen. Aber die Eleer selbst betheiligten sich bei mancherlei kriegerischen
Unternehmungen und konnten im eigenen Lande die Waffenruhe nicht aufrecht
erhalten, da. die Bewohner des Districts Pisatis , als ehemalige Schutzherren.
Olympias, wiederholt mit bewaffneter Hand das Heiligthum den Eleern zu
entreißen versuchten. Auch die Spartaner respectirten das Verbot so wenig, daß
sie' Mehre Male unter dem Könige Agis in Elis einfielen, und im the'baltischen
Kriege kam es 363 v. Chr. sogar während der Spiele im Haine Attis zu einem
hitzigen Gefechte zwischen den Arkadiern, die Olympia occupirt hatten, und' den
Mit Achaja verbündeten Eleern. Sonst hatte sich die Befriedung Während
des heiligen Monats, der in jedem fünften Jahre in den Hochsommer oder
genauer in die Vollmondszeit nach dem SommersolsMum siel, einer allgemei¬
neren Beobachtung zu erfreuen. Bürgern der Stadt Makistos lag die Ver¬
pflichtung ob, als Friedensherolde das Fest den hellenische« Staaten anzukün¬
digen und die Aufhebung aller Feindseligkeiten und Fehden zu fordern, damit
die Angehörigen jedes Landes als Wettkämpfer und Zuschauer unbehindert das
elische Gebiet erreichen konnten. Die Kampfordner und Kampfrichter, Hellano-
diken genannt, deren Ansehen zU jeder Zeit sehr groß war. hatten daS Recht,
jeden Staat, der den Gottesfrieden brach, mit einer Geldstrafe zu belegen detto
sogar von der Theilnahme am Feste auszuschließen, solange er die Buße nicht
zahlte. Es widerfuhr dies den Lakedämoniern im peloponnesischen Kriege, als
sie nach Verkündigung der Waffenruhe einen Einfall in Elis gemacht hatten.
Die Hessanodiken forderten als Strafe für jeden' Soldaten zwei Minen (60 Thlr.)
„nach dem Gesetze", und als die Lakedämonier sich weigerten, weil ihnen die
Nachricht zu spät zugekommen wäre, so' wurden sie vom Opfer und den Spielen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341797_115393/91>, abgerufen am 31.05.2024.