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Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, I. Semester. I. Band.

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Grundgesetzes gebracht haben würde. Wollen wir nun, daß es besser in Meck¬
lenburg wird, so müssen sich alle diese in dem Streben vereinigen: daß das
Staatsgrundgesetz von 1849 wiederhergestellt wird. Die öffentliche Meinung in
Deutschland wird uns darin unterstützen."

Das besonders Erfreuliche an dem von Manccke gestellten und von Pogge
unterstützten Antrage ist, daß hier zum ersten Male von Mitgliedern der Stände¬
versammlung auf den richtigen Weg eingelenkt und die Verfassungsfrage in
correcter Weise behandelt wird. Die Freunde einer Repräsentativverfassung in
der Ritterschaft waren bis dahin stets um die Frage herumgegangen, ob das
dnrch die Feudalpartei in scheinbarem Rechtswege beseitigte Staatsgrundgesetz
vom 10. Oct. 1849 zu Recht bestehe, ja sie hatten durch die Fassung ihrer
bisherigen bezügliche" Anträge der Auslegung Raum gegeben, daß sie die Rechts¬
gültigkeit der factisch zurückgeführten Feudalverfassung nicht gesonnen wären zu
bestreiten. Erst Manecke und sich ihm anschließend Pogge emancipirten sich
von dieser bisherigen Behandlung der Frage und traten als die Ersten auf
dein Landtage mit dem offenen männlichen Bekenntniß der Ueberzeugung von
der fortdauernden Rechtsbeständigkeit der durch die Feudalpartei im Jahre 1850
gestürzten constitutionellen Staatsverfassung hervor.

Noch bedeutungsvoller wird dieses Zeugniß aus der Ritterschaft dadurch,
daß es ein Zeugniß gleichen Inhalts aus der Landschaft hervorrief. Der
Magistrat der Residenzstadt Schwerin ertheilte dem städtischen Landtagsdeputir-
ten die Instruction, für den Mancckeschen Antrag zu stimmen, und der Schwe¬
riner Bürgerausschuß sprach dem Magistrat dafür seine dankbare Anerkennung
aus. Konnte nun auch diese Instruction nicht in Wirksamkeit treten, da der
Maneckesche Antrag überhaupt nicht zur Verhandlung gelangte, so übte sie
doch eine belebende und stärkende Wirkung auf weite.Kreise aus, und dies um
so mehr, als der Minister des Innern, v. Oertzen, der auch noch immer mit
der Antwort auf den Beschluß in Rückstand war, welchen am 8. Oct. 1862
die Generalversammlung des durch ministerielle Bekanntmachung in Mecklen¬
burg verbotenen deutschen Nationalvereins zu Coburg in der mecklenburgischen
Verfassungsangelcgenhcit gefaßt hatte, vou dein Beschlusse des Schweriner
Magistrats Veranlassung nahm, den Großherzog zu einem demonstrativen
Schritt gegen die Agitation für das Staalsgrundgesetz von 1849 zu bestimmen.

Durch den Minister v. Oertzen mit der Andeutung vvrbeschieden, daß der
Großherzog ihnen ein" wichtige Mittheilung zu machen habe, fanden sich am
3. December auf dem großherzoglichen Schlosse zu Schwerin der Bürgermeister
Möller und der Senator Voß als Magistratsdeputirtc ein und wurden vom
Großherzog in Gegenwart von zwei Adjutanten empfangen. Der Großherzog
fragte zunächst, ob es begründet sei, daß der Magistrat den städtischen Land-
tagsdepulirten angewiesen habe, den Maneckeschen Antrag zu unterstützen. Die


Grundgesetzes gebracht haben würde. Wollen wir nun, daß es besser in Meck¬
lenburg wird, so müssen sich alle diese in dem Streben vereinigen: daß das
Staatsgrundgesetz von 1849 wiederhergestellt wird. Die öffentliche Meinung in
Deutschland wird uns darin unterstützen."

Das besonders Erfreuliche an dem von Manccke gestellten und von Pogge
unterstützten Antrage ist, daß hier zum ersten Male von Mitgliedern der Stände¬
versammlung auf den richtigen Weg eingelenkt und die Verfassungsfrage in
correcter Weise behandelt wird. Die Freunde einer Repräsentativverfassung in
der Ritterschaft waren bis dahin stets um die Frage herumgegangen, ob das
dnrch die Feudalpartei in scheinbarem Rechtswege beseitigte Staatsgrundgesetz
vom 10. Oct. 1849 zu Recht bestehe, ja sie hatten durch die Fassung ihrer
bisherigen bezügliche« Anträge der Auslegung Raum gegeben, daß sie die Rechts¬
gültigkeit der factisch zurückgeführten Feudalverfassung nicht gesonnen wären zu
bestreiten. Erst Manecke und sich ihm anschließend Pogge emancipirten sich
von dieser bisherigen Behandlung der Frage und traten als die Ersten auf
dein Landtage mit dem offenen männlichen Bekenntniß der Ueberzeugung von
der fortdauernden Rechtsbeständigkeit der durch die Feudalpartei im Jahre 1850
gestürzten constitutionellen Staatsverfassung hervor.

Noch bedeutungsvoller wird dieses Zeugniß aus der Ritterschaft dadurch,
daß es ein Zeugniß gleichen Inhalts aus der Landschaft hervorrief. Der
Magistrat der Residenzstadt Schwerin ertheilte dem städtischen Landtagsdeputir-
ten die Instruction, für den Mancckeschen Antrag zu stimmen, und der Schwe¬
riner Bürgerausschuß sprach dem Magistrat dafür seine dankbare Anerkennung
aus. Konnte nun auch diese Instruction nicht in Wirksamkeit treten, da der
Maneckesche Antrag überhaupt nicht zur Verhandlung gelangte, so übte sie
doch eine belebende und stärkende Wirkung auf weite.Kreise aus, und dies um
so mehr, als der Minister des Innern, v. Oertzen, der auch noch immer mit
der Antwort auf den Beschluß in Rückstand war, welchen am 8. Oct. 1862
die Generalversammlung des durch ministerielle Bekanntmachung in Mecklen¬
burg verbotenen deutschen Nationalvereins zu Coburg in der mecklenburgischen
Verfassungsangelcgenhcit gefaßt hatte, vou dein Beschlusse des Schweriner
Magistrats Veranlassung nahm, den Großherzog zu einem demonstrativen
Schritt gegen die Agitation für das Staalsgrundgesetz von 1849 zu bestimmen.

Durch den Minister v. Oertzen mit der Andeutung vvrbeschieden, daß der
Großherzog ihnen ein« wichtige Mittheilung zu machen habe, fanden sich am
3. December auf dem großherzoglichen Schlosse zu Schwerin der Bürgermeister
Möller und der Senator Voß als Magistratsdeputirtc ein und wurden vom
Großherzog in Gegenwart von zwei Adjutanten empfangen. Der Großherzog
fragte zunächst, ob es begründet sei, daß der Magistrat den städtischen Land-
tagsdepulirten angewiesen habe, den Maneckeschen Antrag zu unterstützen. Die


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[0096] Grundgesetzes gebracht haben würde. Wollen wir nun, daß es besser in Meck¬ lenburg wird, so müssen sich alle diese in dem Streben vereinigen: daß das Staatsgrundgesetz von 1849 wiederhergestellt wird. Die öffentliche Meinung in Deutschland wird uns darin unterstützen." Das besonders Erfreuliche an dem von Manccke gestellten und von Pogge unterstützten Antrage ist, daß hier zum ersten Male von Mitgliedern der Stände¬ versammlung auf den richtigen Weg eingelenkt und die Verfassungsfrage in correcter Weise behandelt wird. Die Freunde einer Repräsentativverfassung in der Ritterschaft waren bis dahin stets um die Frage herumgegangen, ob das dnrch die Feudalpartei in scheinbarem Rechtswege beseitigte Staatsgrundgesetz vom 10. Oct. 1849 zu Recht bestehe, ja sie hatten durch die Fassung ihrer bisherigen bezügliche« Anträge der Auslegung Raum gegeben, daß sie die Rechts¬ gültigkeit der factisch zurückgeführten Feudalverfassung nicht gesonnen wären zu bestreiten. Erst Manecke und sich ihm anschließend Pogge emancipirten sich von dieser bisherigen Behandlung der Frage und traten als die Ersten auf dein Landtage mit dem offenen männlichen Bekenntniß der Ueberzeugung von der fortdauernden Rechtsbeständigkeit der durch die Feudalpartei im Jahre 1850 gestürzten constitutionellen Staatsverfassung hervor. Noch bedeutungsvoller wird dieses Zeugniß aus der Ritterschaft dadurch, daß es ein Zeugniß gleichen Inhalts aus der Landschaft hervorrief. Der Magistrat der Residenzstadt Schwerin ertheilte dem städtischen Landtagsdeputir- ten die Instruction, für den Mancckeschen Antrag zu stimmen, und der Schwe¬ riner Bürgerausschuß sprach dem Magistrat dafür seine dankbare Anerkennung aus. Konnte nun auch diese Instruction nicht in Wirksamkeit treten, da der Maneckesche Antrag überhaupt nicht zur Verhandlung gelangte, so übte sie doch eine belebende und stärkende Wirkung auf weite.Kreise aus, und dies um so mehr, als der Minister des Innern, v. Oertzen, der auch noch immer mit der Antwort auf den Beschluß in Rückstand war, welchen am 8. Oct. 1862 die Generalversammlung des durch ministerielle Bekanntmachung in Mecklen¬ burg verbotenen deutschen Nationalvereins zu Coburg in der mecklenburgischen Verfassungsangelcgenhcit gefaßt hatte, vou dein Beschlusse des Schweriner Magistrats Veranlassung nahm, den Großherzog zu einem demonstrativen Schritt gegen die Agitation für das Staalsgrundgesetz von 1849 zu bestimmen. Durch den Minister v. Oertzen mit der Andeutung vvrbeschieden, daß der Großherzog ihnen ein« wichtige Mittheilung zu machen habe, fanden sich am 3. December auf dem großherzoglichen Schlosse zu Schwerin der Bürgermeister Möller und der Senator Voß als Magistratsdeputirtc ein und wurden vom Großherzog in Gegenwart von zwei Adjutanten empfangen. Der Großherzog fragte zunächst, ob es begründet sei, daß der Magistrat den städtischen Land- tagsdepulirten angewiesen habe, den Maneckeschen Antrag zu unterstützen. Die

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341797_187493/96>, abgerufen am 15.05.2024.