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Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, II. Semester. II. Band.

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Industriellen, den Männern des beweglichen Vermögens zu^ finden und diese
gehören ebenso wenig in die erste Kammer, wie die in Vorschlag gebrachten
Vorsteher der bedeutenderen Handelskammern oder die Bürgermeister.'

Steht es somit fest, daß eine wirkliche Pairie, eine aus aristokratischen
Elementen bestehende erste Kammer in Sachsen nicht beschafft werden kann, und
daß das, was gegenwärtig diese Stelle einnimmt, nur zu leicht Interessen ver¬
treten wird, welche denen der wirklich herrschenden Classe zu wiberlaufen, so
bleibt nichts übrig, als aus das Zweikammersystem zu verzichten. Die für die
Beibehaltung der ersten Kammer seitens der Regierung angeführten "Gründe"
beschränken sich aus die Versicherung, die Zusammensetzung derselben "sei eine
ähnliche wie in allen übrigen constüutioncllcn Staaten" -- Deutschlands fügen
wir hinzu, denn Sachsen mit selbständigen Staaten, wie England, Frankreich,
Schweden u. s. w. zu vergleichen, kann unsere Regierung nicht wohl beabsich-
tigt haben. Die Mehrzahl der kleinen deutschen Staaten begnügt sich aber
thatsächlich mit je einer Kammer und was die größeren Staaten anlangt, so
scheint -- ganz abgesehen davon, daß mit den Herrenhäusern derselben wenig er¬
freuliche Ersahrungen gemacht worden sind -- eine Berufung auf sie nach dem
isatze, daß die quantitative Verschiedenheit schließlich in eine qualitative "um¬
schlägt", durchaus unrathsam zu sein. Sachsen gehört eben zu den kleineren
deutschen Staaten und ist als solcher von den größeren auch "qualitativ" ver¬
schieden. Daß seinen Institutionen, durch Uebergang zum Einkammersystem
der "Charakter eines selbständigen Staatswesens" genommen würde, müssen
wir aus doppelten Gründen leugnen: einmal besteht' diese Selbständigkeit seit
dem I. 1866 thatsächlich nicht mehr und zweitens hat dieselbe mit der Frage
"Ein oder Zweikammersystem" absolut nichts zu thun. Ein Staat kann trotz
zweier Kammern unselbständig und mit einer Kammer selbständig sein, der
Staatsbegriff wird durch den Modus der Volksvertretung nicht geändert.

Wie wir die Dinge ansehen, sind alle liberalen Parteien des Landes in
gleicher Weise dabei interessirt, den Fortbestand der ersten Kammer, die von je
ein wesenloses Ding gewesen ist, zu verhindern. In diesem Sinne wäre auf
die Regierung und auf die Volksvertretung einzuwirken; besteht die erste Kammer
fort, so'bleibt jede sächsische "Parlamentörcform" illusorisch--wird dieselbe dagegen
beseitigt und versteht die Regierung sich dazu, den Unterschied zwischen städtischen
und ländlichen Wahlbezirken fallen zu lassen, so ist das wahre Interesse des
Volks gewahrt, und verliert die Agitation für Abschaffung der Censuöbeschrankung
jeden Sinn. Voraussichtlich wird aber weder das eine noch das andere geschehen
und aus diesem Grunde die ganze Angelegenheit in Sand verlaufen. Kann die
Regierung doch bei der gegenwärtigen Besetzung der Kammern darauf zählen,
daß dieselben, unbekümmert um die'Wünsche der Bevölkerung, den Entwurf ge¬
nehmigen, höchstens den Versuch machen werden, demselben einige angeblich "ra-
dicale" Spitzen abzubrechen! -- Die Zehner-Kochsche Angelegenheit hat deutlich
bewiesen, daß die sächsische "Pairie" ein von der übrigen Bevölkerung geson¬
dertes künstliches Leben führt und den freiheitlichen Bedürfnissen des Volks
ebenso fremd ist, wie den nationalen. Ihr Fortbestand läßt alle Veränderungen
w der zweiten Kammer unwichtig erscheinen. Was die sächsische Demokratie
anlangt, so ist dieser wiederum mehr darum zu thun, auf Grund des allgemei¬
nen Stimmrechts erwählten radialer "Jdealpoiitikern" auf die parlamentarische
Tribüne zu verhelfen, als eine Volksvertretung zu schaffen, welche im Stande
^äre, die realen Interessen des Landes in wirksamer Weise zu verfechten.
Wir würden dem angefachten Streit darum ziemlich hoffnungslos zusehen,
büßten wir nicht, daß'die Zukunft Sachsens wie die Deutschlands durch andere
Factoren, als jene heimischen Whigs und Tones bestimmt werden wird.




Industriellen, den Männern des beweglichen Vermögens zu^ finden und diese
gehören ebenso wenig in die erste Kammer, wie die in Vorschlag gebrachten
Vorsteher der bedeutenderen Handelskammern oder die Bürgermeister.'

Steht es somit fest, daß eine wirkliche Pairie, eine aus aristokratischen
Elementen bestehende erste Kammer in Sachsen nicht beschafft werden kann, und
daß das, was gegenwärtig diese Stelle einnimmt, nur zu leicht Interessen ver¬
treten wird, welche denen der wirklich herrschenden Classe zu wiberlaufen, so
bleibt nichts übrig, als aus das Zweikammersystem zu verzichten. Die für die
Beibehaltung der ersten Kammer seitens der Regierung angeführten „Gründe"
beschränken sich aus die Versicherung, die Zusammensetzung derselben „sei eine
ähnliche wie in allen übrigen constüutioncllcn Staaten" — Deutschlands fügen
wir hinzu, denn Sachsen mit selbständigen Staaten, wie England, Frankreich,
Schweden u. s. w. zu vergleichen, kann unsere Regierung nicht wohl beabsich-
tigt haben. Die Mehrzahl der kleinen deutschen Staaten begnügt sich aber
thatsächlich mit je einer Kammer und was die größeren Staaten anlangt, so
scheint — ganz abgesehen davon, daß mit den Herrenhäusern derselben wenig er¬
freuliche Ersahrungen gemacht worden sind — eine Berufung auf sie nach dem
isatze, daß die quantitative Verschiedenheit schließlich in eine qualitative „um¬
schlägt", durchaus unrathsam zu sein. Sachsen gehört eben zu den kleineren
deutschen Staaten und ist als solcher von den größeren auch „qualitativ" ver¬
schieden. Daß seinen Institutionen, durch Uebergang zum Einkammersystem
der „Charakter eines selbständigen Staatswesens" genommen würde, müssen
wir aus doppelten Gründen leugnen: einmal besteht' diese Selbständigkeit seit
dem I. 1866 thatsächlich nicht mehr und zweitens hat dieselbe mit der Frage
„Ein oder Zweikammersystem" absolut nichts zu thun. Ein Staat kann trotz
zweier Kammern unselbständig und mit einer Kammer selbständig sein, der
Staatsbegriff wird durch den Modus der Volksvertretung nicht geändert.

Wie wir die Dinge ansehen, sind alle liberalen Parteien des Landes in
gleicher Weise dabei interessirt, den Fortbestand der ersten Kammer, die von je
ein wesenloses Ding gewesen ist, zu verhindern. In diesem Sinne wäre auf
die Regierung und auf die Volksvertretung einzuwirken; besteht die erste Kammer
fort, so'bleibt jede sächsische „Parlamentörcform" illusorisch—wird dieselbe dagegen
beseitigt und versteht die Regierung sich dazu, den Unterschied zwischen städtischen
und ländlichen Wahlbezirken fallen zu lassen, so ist das wahre Interesse des
Volks gewahrt, und verliert die Agitation für Abschaffung der Censuöbeschrankung
jeden Sinn. Voraussichtlich wird aber weder das eine noch das andere geschehen
und aus diesem Grunde die ganze Angelegenheit in Sand verlaufen. Kann die
Regierung doch bei der gegenwärtigen Besetzung der Kammern darauf zählen,
daß dieselben, unbekümmert um die'Wünsche der Bevölkerung, den Entwurf ge¬
nehmigen, höchstens den Versuch machen werden, demselben einige angeblich „ra-
dicale" Spitzen abzubrechen! — Die Zehner-Kochsche Angelegenheit hat deutlich
bewiesen, daß die sächsische „Pairie" ein von der übrigen Bevölkerung geson¬
dertes künstliches Leben führt und den freiheitlichen Bedürfnissen des Volks
ebenso fremd ist, wie den nationalen. Ihr Fortbestand läßt alle Veränderungen
w der zweiten Kammer unwichtig erscheinen. Was die sächsische Demokratie
anlangt, so ist dieser wiederum mehr darum zu thun, auf Grund des allgemei¬
nen Stimmrechts erwählten radialer „Jdealpoiitikern" auf die parlamentarische
Tribüne zu verhelfen, als eine Volksvertretung zu schaffen, welche im Stande
^äre, die realen Interessen des Landes in wirksamer Weise zu verfechten.
Wir würden dem angefachten Streit darum ziemlich hoffnungslos zusehen,
büßten wir nicht, daß'die Zukunft Sachsens wie die Deutschlands durch andere
Factoren, als jene heimischen Whigs und Tones bestimmt werden wird.




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[0487] Industriellen, den Männern des beweglichen Vermögens zu^ finden und diese gehören ebenso wenig in die erste Kammer, wie die in Vorschlag gebrachten Vorsteher der bedeutenderen Handelskammern oder die Bürgermeister.' Steht es somit fest, daß eine wirkliche Pairie, eine aus aristokratischen Elementen bestehende erste Kammer in Sachsen nicht beschafft werden kann, und daß das, was gegenwärtig diese Stelle einnimmt, nur zu leicht Interessen ver¬ treten wird, welche denen der wirklich herrschenden Classe zu wiberlaufen, so bleibt nichts übrig, als aus das Zweikammersystem zu verzichten. Die für die Beibehaltung der ersten Kammer seitens der Regierung angeführten „Gründe" beschränken sich aus die Versicherung, die Zusammensetzung derselben „sei eine ähnliche wie in allen übrigen constüutioncllcn Staaten" — Deutschlands fügen wir hinzu, denn Sachsen mit selbständigen Staaten, wie England, Frankreich, Schweden u. s. w. zu vergleichen, kann unsere Regierung nicht wohl beabsich- tigt haben. Die Mehrzahl der kleinen deutschen Staaten begnügt sich aber thatsächlich mit je einer Kammer und was die größeren Staaten anlangt, so scheint — ganz abgesehen davon, daß mit den Herrenhäusern derselben wenig er¬ freuliche Ersahrungen gemacht worden sind — eine Berufung auf sie nach dem isatze, daß die quantitative Verschiedenheit schließlich in eine qualitative „um¬ schlägt", durchaus unrathsam zu sein. Sachsen gehört eben zu den kleineren deutschen Staaten und ist als solcher von den größeren auch „qualitativ" ver¬ schieden. Daß seinen Institutionen, durch Uebergang zum Einkammersystem der „Charakter eines selbständigen Staatswesens" genommen würde, müssen wir aus doppelten Gründen leugnen: einmal besteht' diese Selbständigkeit seit dem I. 1866 thatsächlich nicht mehr und zweitens hat dieselbe mit der Frage „Ein oder Zweikammersystem" absolut nichts zu thun. Ein Staat kann trotz zweier Kammern unselbständig und mit einer Kammer selbständig sein, der Staatsbegriff wird durch den Modus der Volksvertretung nicht geändert. Wie wir die Dinge ansehen, sind alle liberalen Parteien des Landes in gleicher Weise dabei interessirt, den Fortbestand der ersten Kammer, die von je ein wesenloses Ding gewesen ist, zu verhindern. In diesem Sinne wäre auf die Regierung und auf die Volksvertretung einzuwirken; besteht die erste Kammer fort, so'bleibt jede sächsische „Parlamentörcform" illusorisch—wird dieselbe dagegen beseitigt und versteht die Regierung sich dazu, den Unterschied zwischen städtischen und ländlichen Wahlbezirken fallen zu lassen, so ist das wahre Interesse des Volks gewahrt, und verliert die Agitation für Abschaffung der Censuöbeschrankung jeden Sinn. Voraussichtlich wird aber weder das eine noch das andere geschehen und aus diesem Grunde die ganze Angelegenheit in Sand verlaufen. Kann die Regierung doch bei der gegenwärtigen Besetzung der Kammern darauf zählen, daß dieselben, unbekümmert um die'Wünsche der Bevölkerung, den Entwurf ge¬ nehmigen, höchstens den Versuch machen werden, demselben einige angeblich „ra- dicale" Spitzen abzubrechen! — Die Zehner-Kochsche Angelegenheit hat deutlich bewiesen, daß die sächsische „Pairie" ein von der übrigen Bevölkerung geson¬ dertes künstliches Leben führt und den freiheitlichen Bedürfnissen des Volks ebenso fremd ist, wie den nationalen. Ihr Fortbestand läßt alle Veränderungen w der zweiten Kammer unwichtig erscheinen. Was die sächsische Demokratie anlangt, so ist dieser wiederum mehr darum zu thun, auf Grund des allgemei¬ nen Stimmrechts erwählten radialer „Jdealpoiitikern" auf die parlamentarische Tribüne zu verhelfen, als eine Volksvertretung zu schaffen, welche im Stande ^äre, die realen Interessen des Landes in wirksamer Weise zu verfechten. Wir würden dem angefachten Streit darum ziemlich hoffnungslos zusehen, büßten wir nicht, daß'die Zukunft Sachsens wie die Deutschlands durch andere Factoren, als jene heimischen Whigs und Tones bestimmt werden wird.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 26, 1867, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341805_349919/487>, abgerufen am 29.04.2024.