Die Grenzboten. Jg. 30, 1871, I. Semester. II. Band.niger und verächtlicher über jenes politische Urtheil des preußischen Obertri¬ niger und verächtlicher über jenes politische Urtheil des preußischen Obertri¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0082" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/125864"/> <p xml:id="ID_241" prev="#ID_240" next="#ID_242"> niger und verächtlicher über jenes politische Urtheil des preußischen Obertri¬<lb/> bunals vom 29. Januar 1866 den Stab gebrochen, als die Eure, als das<lb/> oberste preußische Gericht zum ersten Mal'seit seinem Bestehen das Recht in<lb/> den Dienst der herrschenden Macht zog. Aber Keinem unter Euch kam der<lb/> Gedanke, daß die Grundlage aller Eurer Gerichte und ihrer Besetzung die<lb/> herrschende politische Partei ist. Ich enthalte mich, die sittliche Ent¬<lb/> rüstung, welche damals in der Schweizer Presse gegen unser ganzes Volk<lb/> laut wurde, Euch zurückzugeben, oder auch nur einzelne besonders lebhafte<lb/> Ausdrücke über das sittliche Elend der Deutschen, bei denen möglich sei,<lb/> Richter und Hülfsrichtcr nach dem Belieben der herrschenden politischen Macht<lb/> ein- und abzusetzen. Mir genügt, zu constatiren, daß die Einsetzung von<lb/> Richtern nach politischen Rücksichten bei uns dieses eine Mal vorgekommen<lb/> ist, bei Euch dagegen als verfassungsmäßige Einrichtung besteht. Bei uns<lb/> wurde der Vorfall in feierlichen Acten der Versöhnung zwischen Regierung<lb/> und Volk als schweres Unrecht von Beiden anerkannt, von der Vertretung<lb/> des Volkes verziehen. Bei Euch dagegen würde jede politische Partei als<lb/> empfindliche Einbuße ihrer „Freiheit" beklagen, wenn sie nicht wie bisher<lb/> ihre Kraft auch bei der Wahl von Richtern erproben dürfte. Mir genügt<lb/> festzustellen, daß nach Euren Verfassungen, des Bundes sowohl wie der Can-<lb/> tone, niemals und in keiner Instanz juristische Bildung und Befähigung zum<lb/> Richterstande verlangt wird, daß ebensowenig irgend eine Richterstelle länger<lb/> als auf vier Jahre verliehen wird, daß politische Wähler, politische Parteien<lb/> und Versammlungen nach Ablauf dieser Zeit die Wiederwahl oder Entfernung<lb/> der Einzelnen beschließen. Welche Gefahren diese Abhängigkeit des Nichter-<lb/> standes von einer alle drei oder vier Jahre sich wiederholenden Abstimmung<lb/> über die Existenz des Einzelnen bietet, brauche ich Dir gewiß nicht auszu¬<lb/> führen. Unter solchen Verhältnissen liegt sogar in der schlechten Besoldung<lb/> Eurer Richterstellen eine Art von Weisheit und Vorsorge. Denn nur Leute,<lb/> die auch ohne den Richtergehalt ihrer Existenz leidlich sicher sind und daher<lb/> dem souveränen Belieben der nächsten Abstimmung mit Gleichmuth entgegen¬<lb/> sehen, tonnen sich als vernünftige Wirthe zu Euren Nichterstellen drängen.<lb/> Aber bei sehr vielen Andern ist der Ehrgeiz des Strebens, das Bedürfniß<lb/> Carriere qng.na meine zu machen das Motiv, das sie mit den magern Re-<lb/> venüen des Amtes versöhnt. Und das sind leider diejenigen Bewerber, welche<lb/> ven der Gunst politischer Parteien am häufigsten getragen werden, weil sie<lb/> den „Führern" am gefügigsten sind. Daher im schweizerischen Nichterstande,<lb/> neben vielen hochachtbaren Männern, eine übergroße Anzahl bedenklicher Stre¬<lb/> ber, die zur Qualifikation iür ihr Amt lediglich ihre „Gesinnungstüchtigkeit"<lb/> besitzen. Ein klassisches Beispiel dieser Sorte kann ich nickt umhin, Dir in<lb/> Erinnerung zu bringen. Der Mann, den ich meine, gehörte der im Aus¬<lb/> sterben begriffenen Species der „crasser Landjuristen" an, d. h. jenen wunder¬<lb/> baren Studenten der Rechte, die mit stolzer Umgehung jeder höhern Gym-<lb/> nasialbildung, etwa mit dem Wissensfonds eines deutschen Oberquartaners<lb/> ausgerüstet,' noch bis vor ungefähr 12 —14 Jahren direct vom Lande weg<lb/> auf die Hochschule zogen, um hier „die Rechte" zu studiren. Jetzt ist, soviel<lb/> ich weiß, ihr heißer Wissensdrang überall in der Schweiz auf den Umweg<lb/> der Gymnasialvorbildung verwiesen. Damals aber standen die „crasser Land¬<lb/> juristen" noch in voller Blüthe, und zeichneten sich durch ihren großen Durst<lb/> und Rcidiealiömus und ihre langen Pfeifen aus. Collegia pflegten sie weniger<lb/> zu hören Unser Freund hatte sich in Folge seiner Studien und Bedürfnisse<lb/> den bezeichnenden Biernamen Härung erworben. Ueber seine wissenschaft¬<lb/> lichen Auffassungen und Forschungen hatte ich leider nur einmal Gelegenheit</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0082]
niger und verächtlicher über jenes politische Urtheil des preußischen Obertri¬
bunals vom 29. Januar 1866 den Stab gebrochen, als die Eure, als das
oberste preußische Gericht zum ersten Mal'seit seinem Bestehen das Recht in
den Dienst der herrschenden Macht zog. Aber Keinem unter Euch kam der
Gedanke, daß die Grundlage aller Eurer Gerichte und ihrer Besetzung die
herrschende politische Partei ist. Ich enthalte mich, die sittliche Ent¬
rüstung, welche damals in der Schweizer Presse gegen unser ganzes Volk
laut wurde, Euch zurückzugeben, oder auch nur einzelne besonders lebhafte
Ausdrücke über das sittliche Elend der Deutschen, bei denen möglich sei,
Richter und Hülfsrichtcr nach dem Belieben der herrschenden politischen Macht
ein- und abzusetzen. Mir genügt, zu constatiren, daß die Einsetzung von
Richtern nach politischen Rücksichten bei uns dieses eine Mal vorgekommen
ist, bei Euch dagegen als verfassungsmäßige Einrichtung besteht. Bei uns
wurde der Vorfall in feierlichen Acten der Versöhnung zwischen Regierung
und Volk als schweres Unrecht von Beiden anerkannt, von der Vertretung
des Volkes verziehen. Bei Euch dagegen würde jede politische Partei als
empfindliche Einbuße ihrer „Freiheit" beklagen, wenn sie nicht wie bisher
ihre Kraft auch bei der Wahl von Richtern erproben dürfte. Mir genügt
festzustellen, daß nach Euren Verfassungen, des Bundes sowohl wie der Can-
tone, niemals und in keiner Instanz juristische Bildung und Befähigung zum
Richterstande verlangt wird, daß ebensowenig irgend eine Richterstelle länger
als auf vier Jahre verliehen wird, daß politische Wähler, politische Parteien
und Versammlungen nach Ablauf dieser Zeit die Wiederwahl oder Entfernung
der Einzelnen beschließen. Welche Gefahren diese Abhängigkeit des Nichter-
standes von einer alle drei oder vier Jahre sich wiederholenden Abstimmung
über die Existenz des Einzelnen bietet, brauche ich Dir gewiß nicht auszu¬
führen. Unter solchen Verhältnissen liegt sogar in der schlechten Besoldung
Eurer Richterstellen eine Art von Weisheit und Vorsorge. Denn nur Leute,
die auch ohne den Richtergehalt ihrer Existenz leidlich sicher sind und daher
dem souveränen Belieben der nächsten Abstimmung mit Gleichmuth entgegen¬
sehen, tonnen sich als vernünftige Wirthe zu Euren Nichterstellen drängen.
Aber bei sehr vielen Andern ist der Ehrgeiz des Strebens, das Bedürfniß
Carriere qng.na meine zu machen das Motiv, das sie mit den magern Re-
venüen des Amtes versöhnt. Und das sind leider diejenigen Bewerber, welche
ven der Gunst politischer Parteien am häufigsten getragen werden, weil sie
den „Führern" am gefügigsten sind. Daher im schweizerischen Nichterstande,
neben vielen hochachtbaren Männern, eine übergroße Anzahl bedenklicher Stre¬
ber, die zur Qualifikation iür ihr Amt lediglich ihre „Gesinnungstüchtigkeit"
besitzen. Ein klassisches Beispiel dieser Sorte kann ich nickt umhin, Dir in
Erinnerung zu bringen. Der Mann, den ich meine, gehörte der im Aus¬
sterben begriffenen Species der „crasser Landjuristen" an, d. h. jenen wunder¬
baren Studenten der Rechte, die mit stolzer Umgehung jeder höhern Gym-
nasialbildung, etwa mit dem Wissensfonds eines deutschen Oberquartaners
ausgerüstet,' noch bis vor ungefähr 12 —14 Jahren direct vom Lande weg
auf die Hochschule zogen, um hier „die Rechte" zu studiren. Jetzt ist, soviel
ich weiß, ihr heißer Wissensdrang überall in der Schweiz auf den Umweg
der Gymnasialvorbildung verwiesen. Damals aber standen die „crasser Land¬
juristen" noch in voller Blüthe, und zeichneten sich durch ihren großen Durst
und Rcidiealiömus und ihre langen Pfeifen aus. Collegia pflegten sie weniger
zu hören Unser Freund hatte sich in Folge seiner Studien und Bedürfnisse
den bezeichnenden Biernamen Härung erworben. Ueber seine wissenschaft¬
lichen Auffassungen und Forschungen hatte ich leider nur einmal Gelegenheit
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