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Die Grenzboten. Jg. 35, 1876, II. Semester. II. Band.

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Diese Ausbeutung der öffentlichen Interessen durch die Privateisenbahnen
der ersten Klasse wurde durch das Eisenbahnbesteuerungsgesetz nur zum Theil
wieder gut gemacht. Denn schon im Jahr 1838, also ganz im Anfang des
Eisenbahnbaues. beging die preußische Gesetzgebung einen neuen Fehler, indem
sie für die Expropriation der Eisenbahnen einen viel zu hohen und unsicheren
Maßstab anlegte. Der §. 42 des Gesetzes vom 3. November 1838
lautet nämlich:

"Dem Staate bleibt vorbehalten, das Eigenthum der Bahn mit allem
Zubehör gegen vollständige Entschädigung anzukaufen" :c. :c.

"Die Entschädigung erfolgt sodann nach folgenden Grundsätzen, n,) Der
Staat bezahlt an die Gesellschaft den 25fachen Betrag derjenigen jährlichen
Dividende, welche an sämmtliche Aktionäre im Durchschnitt der letzten 5 Jahre
ausbezahlt worden ist. d) die Schulden der Gesellschaft werden ebenfalls
vom Staate übernommen" :c. :c.

Der frühere Direktor des sächsischen statistischen Bureaus, Dr. Petermann,
hat sich die verdienstvolle Mühe genommen, eine Berechnung darüber anzu¬
stellen, zu welchem Preise nach dem Grundsatze dieses Gesetzes das Reich die
sogenannten schweren preußischen Privateisenbahnen erwerben müßte, und er ist
auf Resultate gestoßen, welche deutlich zeigen, daß die preußische Gesetzgebung
nicht wußte, was sie that, als sie jenes Gesetz sanctionirte. Die nachfol¬
genden Bahnen haben nämlich in den Jahren 1870--1874 folgende Divi¬
denden getragen.

Dividende der Jahre
Name der Bahn. durchschnittlich.
1870, 1871, 1872, 1873, 1874.
Altona-Kieler...... 7 7 7-/z 5 6 6^5
Berg.-Märkische..... 8 7'/- 6 g 3
Verum-Anhalter..... 16 18^ 17 6 8'/z Is-/3
., Hamburger .... 10 10-/s 12 10 12'/z 10-^
-s
.. Potsdamer .... 20 14 8 4 t/z "/i-,
.. Stettiner..... 9'/° ^/i, 12-/, 10V, 9"/,2 W'/g
Breslau-Freiverger.... 7^ 9^ 7^ 8 7^ 8'/
Köln-Meuterer..... I0-/2 11V° ^V-s ^"/^ 6°/^ 9/°"
Magd.-Leipziger..... 12 16 14 14 14 14
Magd.-Halberst.Lid. A. . . 8-/, 8-/2 8V2 6 3 v"/i-
Oberschlestsche Lid. A. D. . 12-/, 13-/z is'/z 12 13^
Rheinische, mit Ausschluß der
Emission von 187S . . 82/z 10 <p/° 9 8 822/25
Thüringische..... 9 10-/- 9 7-/2 8^/2"

Die nachfolgende Tabelle zeigt nun, wie sich nach dem obigen Gesetze
der mit dem 26fachen Betrage kapitaliflrte Durchschnittsreinertrag der 5 letz¬
ten Jahre einerseits zu dem eingezahlten Kapital, andererseits zu dem Bör¬
senwerth am 1. Februar 1876 in Millionen Thalern verhält:


Diese Ausbeutung der öffentlichen Interessen durch die Privateisenbahnen
der ersten Klasse wurde durch das Eisenbahnbesteuerungsgesetz nur zum Theil
wieder gut gemacht. Denn schon im Jahr 1838, also ganz im Anfang des
Eisenbahnbaues. beging die preußische Gesetzgebung einen neuen Fehler, indem
sie für die Expropriation der Eisenbahnen einen viel zu hohen und unsicheren
Maßstab anlegte. Der §. 42 des Gesetzes vom 3. November 1838
lautet nämlich:

„Dem Staate bleibt vorbehalten, das Eigenthum der Bahn mit allem
Zubehör gegen vollständige Entschädigung anzukaufen" :c. :c.

„Die Entschädigung erfolgt sodann nach folgenden Grundsätzen, n,) Der
Staat bezahlt an die Gesellschaft den 25fachen Betrag derjenigen jährlichen
Dividende, welche an sämmtliche Aktionäre im Durchschnitt der letzten 5 Jahre
ausbezahlt worden ist. d) die Schulden der Gesellschaft werden ebenfalls
vom Staate übernommen" :c. :c.

Der frühere Direktor des sächsischen statistischen Bureaus, Dr. Petermann,
hat sich die verdienstvolle Mühe genommen, eine Berechnung darüber anzu¬
stellen, zu welchem Preise nach dem Grundsatze dieses Gesetzes das Reich die
sogenannten schweren preußischen Privateisenbahnen erwerben müßte, und er ist
auf Resultate gestoßen, welche deutlich zeigen, daß die preußische Gesetzgebung
nicht wußte, was sie that, als sie jenes Gesetz sanctionirte. Die nachfol¬
genden Bahnen haben nämlich in den Jahren 1870—1874 folgende Divi¬
denden getragen.

Dividende der Jahre
Name der Bahn. durchschnittlich.
1870, 1871, 1872, 1873, 1874.
Altona-Kieler...... 7 7 7-/z 5 6 6^5
Berg.-Märkische..... 8 7'/- 6 g 3
Verum-Anhalter..... 16 18^ 17 6 8'/z Is-/3
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Oberschlestsche Lid. A. D. . 12-/, 13-/z is'/z 12 13^
Rheinische, mit Ausschluß der
Emission von 187S . . 82/z 10 <p/° 9 8 822/25
Thüringische..... 9 10-/- 9 7-/2 8^/2»

Die nachfolgende Tabelle zeigt nun, wie sich nach dem obigen Gesetze
der mit dem 26fachen Betrage kapitaliflrte Durchschnittsreinertrag der 5 letz¬
ten Jahre einerseits zu dem eingezahlten Kapital, andererseits zu dem Bör¬
senwerth am 1. Februar 1876 in Millionen Thalern verhält:


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[0513] Diese Ausbeutung der öffentlichen Interessen durch die Privateisenbahnen der ersten Klasse wurde durch das Eisenbahnbesteuerungsgesetz nur zum Theil wieder gut gemacht. Denn schon im Jahr 1838, also ganz im Anfang des Eisenbahnbaues. beging die preußische Gesetzgebung einen neuen Fehler, indem sie für die Expropriation der Eisenbahnen einen viel zu hohen und unsicheren Maßstab anlegte. Der §. 42 des Gesetzes vom 3. November 1838 lautet nämlich: „Dem Staate bleibt vorbehalten, das Eigenthum der Bahn mit allem Zubehör gegen vollständige Entschädigung anzukaufen" :c. :c. „Die Entschädigung erfolgt sodann nach folgenden Grundsätzen, n,) Der Staat bezahlt an die Gesellschaft den 25fachen Betrag derjenigen jährlichen Dividende, welche an sämmtliche Aktionäre im Durchschnitt der letzten 5 Jahre ausbezahlt worden ist. d) die Schulden der Gesellschaft werden ebenfalls vom Staate übernommen" :c. :c. Der frühere Direktor des sächsischen statistischen Bureaus, Dr. Petermann, hat sich die verdienstvolle Mühe genommen, eine Berechnung darüber anzu¬ stellen, zu welchem Preise nach dem Grundsatze dieses Gesetzes das Reich die sogenannten schweren preußischen Privateisenbahnen erwerben müßte, und er ist auf Resultate gestoßen, welche deutlich zeigen, daß die preußische Gesetzgebung nicht wußte, was sie that, als sie jenes Gesetz sanctionirte. Die nachfol¬ genden Bahnen haben nämlich in den Jahren 1870—1874 folgende Divi¬ denden getragen. Dividende der Jahre Name der Bahn. durchschnittlich. 1870, 1871, 1872, 1873, 1874. Altona-Kieler...... 7 7 7-/z 5 6 6^5 Berg.-Märkische..... 8 7'/- 6 g 3 Verum-Anhalter..... 16 18^ 17 6 8'/z Is-/3 ., Hamburger .... 10 10-/s 12 10 12'/z 10-^ -s .. Potsdamer .... 20 14 8 4 t/z »/i-, .. Stettiner..... 9'/° ^/i, 12-/, 10V, 9"/,2 W'/g Breslau-Freiverger.... 7^ 9^ 7^ 8 7^ 8'/ Köln-Meuterer..... I0-/2 11V° ^V-s ^"/^ 6°/^ 9/°» Magd.-Leipziger..... 12 16 14 14 14 14 Magd.-Halberst.Lid. A. . . 8-/, 8-/2 8V2 6 3 v"/i- Oberschlestsche Lid. A. D. . 12-/, 13-/z is'/z 12 13^ Rheinische, mit Ausschluß der Emission von 187S . . 82/z 10 <p/° 9 8 822/25 Thüringische..... 9 10-/- 9 7-/2 8^/2» Die nachfolgende Tabelle zeigt nun, wie sich nach dem obigen Gesetze der mit dem 26fachen Betrage kapitaliflrte Durchschnittsreinertrag der 5 letz¬ ten Jahre einerseits zu dem eingezahlten Kapital, andererseits zu dem Bör¬ senwerth am 1. Februar 1876 in Millionen Thalern verhält:

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 35, 1876, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341823_157686/513>, abgerufen am 31.05.2024.