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Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, I. Semester. I. Band.

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gleichberechtigte Ressorts zu verstehen sei. Niemals ist ein Zweifel darüber
gelassen worden, daß man dein Reichskanzler, im Unterschiede von der von Fürst
Bismarck so oft beklagten Machtlosigkeit des preußischen Ministerpräsidenten,
durchaus die maßgebende Oberleitung der Gescimmtpolitil erhalten wolle.
Nur in der Richtung verlangte man die Selbstständigkeit der Chefs der ein¬
zelnen Verwaltungszweige verfaßungsmäßig fixirt, daß dieselben in Gemein¬
schaft mit dem Reichskanzler die konstitutionelle Verantwortlichkeit würden zu
tragen haben. Und war diese Forderung vom Standpunkte der Volksvertre¬
tung aus nicht von jeher berechtigt? Ist sie nicht in dieser Berechtigung gerade
in letzter Zeit durch die Thatsachen muss Nachdrücklichste bestätigt worden?
Der Kanzler erklärte bei der Berathung der Steuervorlagen, daß er für die¬
selben die volle Verantwortlichkeit nicht tragen, sie vielmehr dem preußischen
Finanzminister zuschieben müsse. Eine Verantwortlichkeit des preußischen Finanz¬
ministers gegenüber dem Reichstage aber kennt die Reichsverfassung nicht. Und
ist denn diese Verantwortlichkeit wirklich eine doktrinäre Schrulle, wie man sie
von gewisser Seite so gern darstellt? Ist es denn für das öffentliche Wohl
wirklich so gleichgültig, ob der thatsächliche oberste Leiter eines wichtigen Ver¬
waltungszweiges sich in seiner Handlungsweise nur durch das büreaukratische
Pflichtbewußtsein bestimmen läßt, ohne von bestimmten politischen Grundsätzen
getragen zu sein, ohne sich dem in der Reichsvertretnng zum Ausdruck gelangen¬
den Willen des Volkes gegenüber irgendwie verantwortlich zu wissen?

Es war nur natürlich, daß diese Angelegenheit in einem Augenblicke, da
die Fiktion eines die gesammte konstitutionelle Verantwortlichkeit allein tragenden
Reichskanzlers durch den bedauerlichen Gesundheitszustand des Fürsten Bis¬
marck so brutal zerstört ist, in ihrer ganzen Ausdehnung auf's Neue zur Ver¬
handlung kam. Aber einerseits hat Fürst Bismarck sich mit der Idee der
Reichsministerien auch heute noch nicht befreundet, andererseits traten die Mittel¬
staaten derselben mit jeuer Schroffheit entgegen, die ihnen in der Betonung
ihres Partikularistischen Standpunktes eigen ist, sobald sie von preußischer
Seite keine Zurechtweisung zu befürchten haben. Es wäre unnütz, die Argu¬
mente, welche in diesem Kampfe ins Feld geführt wurden, des Breiteren zu
entwickeln. Klar war von vornherein, daß eine Ausgestaltung der Stellver-
tretnngsvorlage im Sinne der Errichtung von Reichsministerien nicht durch¬
zusetzen war. Klar war andererseits, daß die Möglichkeit einer vollen Stell¬
vertretung des Kanzlers geschaffen werden mußte -- was blieb unter diesen
Umständen Anderes, als den Gesetzentwurf einfach anzunehmen? Die national¬
liberale Partei hat sich das zwecklose Vergnügen der Stellung von Amende-
ments versagt, ebenso die konservativen Parteien, und so ist das Gesetz mit
einer recht anständigen Majorität durchgegangen.

Vielleicht ist die resignirte Stimmung, in welcher die Freunde einer ge¬
sunden konstitutionellen Entwickelung des Reichs ihr Votum abgaben, doch nicht
ganz berechtigt. Das Gesetz enthält gegenüber dem gegenwärtigen Zustande
auf alle Fülle keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung. Es wird
wie der Abg. von Treitschke es richtig bezeichnete, in Zukunft nicht mehr möglich
sein mit der konstitutionellen Verantwortlichkeit Verstecken zu spielen. Damit
mag man sich einstweilen zufrieden geben. Daß ans dem Boden des neuen
Zustandes verantwortliche Ministerien sich herausbilden können, wird Nie¬
mand bestreiten. Warten wir also ab, ob nicht die Praxis sensim sine sensu
ins Leben ruft, was man der Theorie so hartnäckig versagte.

Mehr übrigens, als durch die Stellvertretungsvorlage selbst, wurde die
Unbehaglichkeit der Situation durch eine eigentlich ganz außerhalb liegende


gleichberechtigte Ressorts zu verstehen sei. Niemals ist ein Zweifel darüber
gelassen worden, daß man dein Reichskanzler, im Unterschiede von der von Fürst
Bismarck so oft beklagten Machtlosigkeit des preußischen Ministerpräsidenten,
durchaus die maßgebende Oberleitung der Gescimmtpolitil erhalten wolle.
Nur in der Richtung verlangte man die Selbstständigkeit der Chefs der ein¬
zelnen Verwaltungszweige verfaßungsmäßig fixirt, daß dieselben in Gemein¬
schaft mit dem Reichskanzler die konstitutionelle Verantwortlichkeit würden zu
tragen haben. Und war diese Forderung vom Standpunkte der Volksvertre¬
tung aus nicht von jeher berechtigt? Ist sie nicht in dieser Berechtigung gerade
in letzter Zeit durch die Thatsachen muss Nachdrücklichste bestätigt worden?
Der Kanzler erklärte bei der Berathung der Steuervorlagen, daß er für die¬
selben die volle Verantwortlichkeit nicht tragen, sie vielmehr dem preußischen
Finanzminister zuschieben müsse. Eine Verantwortlichkeit des preußischen Finanz¬
ministers gegenüber dem Reichstage aber kennt die Reichsverfassung nicht. Und
ist denn diese Verantwortlichkeit wirklich eine doktrinäre Schrulle, wie man sie
von gewisser Seite so gern darstellt? Ist es denn für das öffentliche Wohl
wirklich so gleichgültig, ob der thatsächliche oberste Leiter eines wichtigen Ver¬
waltungszweiges sich in seiner Handlungsweise nur durch das büreaukratische
Pflichtbewußtsein bestimmen läßt, ohne von bestimmten politischen Grundsätzen
getragen zu sein, ohne sich dem in der Reichsvertretnng zum Ausdruck gelangen¬
den Willen des Volkes gegenüber irgendwie verantwortlich zu wissen?

Es war nur natürlich, daß diese Angelegenheit in einem Augenblicke, da
die Fiktion eines die gesammte konstitutionelle Verantwortlichkeit allein tragenden
Reichskanzlers durch den bedauerlichen Gesundheitszustand des Fürsten Bis¬
marck so brutal zerstört ist, in ihrer ganzen Ausdehnung auf's Neue zur Ver¬
handlung kam. Aber einerseits hat Fürst Bismarck sich mit der Idee der
Reichsministerien auch heute noch nicht befreundet, andererseits traten die Mittel¬
staaten derselben mit jeuer Schroffheit entgegen, die ihnen in der Betonung
ihres Partikularistischen Standpunktes eigen ist, sobald sie von preußischer
Seite keine Zurechtweisung zu befürchten haben. Es wäre unnütz, die Argu¬
mente, welche in diesem Kampfe ins Feld geführt wurden, des Breiteren zu
entwickeln. Klar war von vornherein, daß eine Ausgestaltung der Stellver-
tretnngsvorlage im Sinne der Errichtung von Reichsministerien nicht durch¬
zusetzen war. Klar war andererseits, daß die Möglichkeit einer vollen Stell¬
vertretung des Kanzlers geschaffen werden mußte — was blieb unter diesen
Umständen Anderes, als den Gesetzentwurf einfach anzunehmen? Die national¬
liberale Partei hat sich das zwecklose Vergnügen der Stellung von Amende-
ments versagt, ebenso die konservativen Parteien, und so ist das Gesetz mit
einer recht anständigen Majorität durchgegangen.

Vielleicht ist die resignirte Stimmung, in welcher die Freunde einer ge¬
sunden konstitutionellen Entwickelung des Reichs ihr Votum abgaben, doch nicht
ganz berechtigt. Das Gesetz enthält gegenüber dem gegenwärtigen Zustande
auf alle Fülle keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung. Es wird
wie der Abg. von Treitschke es richtig bezeichnete, in Zukunft nicht mehr möglich
sein mit der konstitutionellen Verantwortlichkeit Verstecken zu spielen. Damit
mag man sich einstweilen zufrieden geben. Daß ans dem Boden des neuen
Zustandes verantwortliche Ministerien sich herausbilden können, wird Nie¬
mand bestreiten. Warten wir also ab, ob nicht die Praxis sensim sine sensu
ins Leben ruft, was man der Theorie so hartnäckig versagte.

Mehr übrigens, als durch die Stellvertretungsvorlage selbst, wurde die
Unbehaglichkeit der Situation durch eine eigentlich ganz außerhalb liegende


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341827_157649/487>, abgerufen am 15.05.2024.