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Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, I. Semester. I. Band.

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Angelegenheit, nämlich durch die Frage der Personalunion von preußischen
Ministerien mit den entsprechenden "Aemtern" des Reichs veranlaßt. Nicht
eigentlich der Sache selbst wegen; denn wie laut auch aus den Kreisen der
Partiknlaristen heraus über diese "Verpreußung", über diese definitive Kvn-
ftituirung des Einheitsstaats gezetert ward, es handelt sich um ein in verschie¬
denen Verwaltungszweigen thatsächlich längst bestehendes Verhältniß, welches
auch der eifersüchtigste Wächter über die "Rechte der Einzelstaaten" im Bundes¬
rathe nicht mehr zu beseitigen deuten kann. Die einzige Caneel, welche man noch durch¬
setzen konnte, war die Bestimmung, daß eine Vertretung des Reichskanzlers durch
die einzelnen Ressortchefs nur in denjenigen Zweigen zulässig sein soll, wo das
Reich eine eigene Verwaltung besitzt, während für die dem Reichskanzler oblie¬
genden Aufsichtsfunktiouen eine derartige Vertretung ausgeschlossen wird. Mit
anderen Worten: die eigene Verwaltung des Reichs darf durch preußische
Minister versehen werden, die Aufsicht des Reichs über die Einzelstaaten aber
nicht. Man mag für diese Konzession an das mittelstaatliche Selbstgefühl
Billigkeitsgründe anführen, obschon die Scheidung im Interesse des Reiches
nicht gelegen ist. Jedenfalls hat man sie zur Zeit nicht tragisch genommen.
Dagegen knüpfte sich eine bis jetzt uicht gehobene Mißstimmung an einen Punkt,
über welchen eigentlich alle Welt einverstanden war, nämlich an den Plan der
Vereinigung der Finanzleitung des Reichs und Preußens in derselben Hand.
Hier traten sofort wieder die unvermittelter Gegensätze in den Vordergrund,
welche die neuliche Steuerdebatte zum Ausdruck gebracht hatte. Fürst Bismarck
sprach von einem vitiösen Zirkel, aus dem das Problem der Steuerreform
nicht herauskomme; aber die Darstellung der von nationalliberaler Seite ge¬
forderten konstitutionellen Garantien, auf Grund welcher er diesen Zirkel kon-
struirte, war wenig zutreffend, zum mindesten sehr übertrieben. Der Kanzler
machte in diesen Punkten ein wenig den Eindruck des Mannes, der nicht
verstehen will.

So ist die Stellvertretungsdebatte vorübergegangen, ohne daß die Steuer-
reformaugelegeuheit auch nur ein Haar breit weiter gerückt ist. Der Schwerpunkt
scheint nunmehr wieder in die bereits halb eingesargten Steilervorlagen fallen
zu sollen, nicht um dieselben aufzuerwecken, sondern um an ihr Begräbniß
irgendwelchen positiven Akt des Reichstages anzuküpfen. Noch geben wir die
Hoffnung nicht auf, daß die dringende Nothwendigkeit, eine Lösung der
Steuerfrage zu finden, sich schließlich stärker erweisen wird, als alle die kleineren
und größeren Verstimmungen, die sich in der jüngsten Zeit oft recht drastisch
Luft gemacht haben, die aber dem diesseits der Koulissen Stehenden ein
psychologisches Räthsel bleiben. --

Neben dem Stellvertretungsgesetz hat die Novelle zur Gewerbeordnung
sammt dem Gesetzentwurf wegen Errichtung von Gewerbegerichten den Reichs¬
tag beschäftigt. Die Novelle will die in der Regelung des Lehrlingswesens und
der Fabrikarbeiter praktisch hervorgetretenen Mängel beseitigen. Im Ganzen
geht ihre Tendenz dahin, die Zügel etwas straffer anzuziehen. Auch die
Vorlage über die Gewerbegerichte entspricht einem allgemein empfundenen
Bedürfnisse, welches durch die betreffenden Bestimmungen der Gewerbeordnung
nur sehr unvollkommen befriedigt wird. Näher auf die Entwürfe, welche zu
den besten Früchten der Session zählen werden, einzugehen, wird sich erst
empfehlen, wenn dieselben aus der Kommissionsberathuug zurückgelangt sind.


X- ?.


Verantwortlicher Redakteur: Dr. Hans Blum in Leipzig.
Verlag von F. L. Hcrbig in Leipzig. -- Druck von Hiithel Herman" in Leipzig.

Angelegenheit, nämlich durch die Frage der Personalunion von preußischen
Ministerien mit den entsprechenden „Aemtern" des Reichs veranlaßt. Nicht
eigentlich der Sache selbst wegen; denn wie laut auch aus den Kreisen der
Partiknlaristen heraus über diese „Verpreußung", über diese definitive Kvn-
ftituirung des Einheitsstaats gezetert ward, es handelt sich um ein in verschie¬
denen Verwaltungszweigen thatsächlich längst bestehendes Verhältniß, welches
auch der eifersüchtigste Wächter über die „Rechte der Einzelstaaten" im Bundes¬
rathe nicht mehr zu beseitigen deuten kann. Die einzige Caneel, welche man noch durch¬
setzen konnte, war die Bestimmung, daß eine Vertretung des Reichskanzlers durch
die einzelnen Ressortchefs nur in denjenigen Zweigen zulässig sein soll, wo das
Reich eine eigene Verwaltung besitzt, während für die dem Reichskanzler oblie¬
genden Aufsichtsfunktiouen eine derartige Vertretung ausgeschlossen wird. Mit
anderen Worten: die eigene Verwaltung des Reichs darf durch preußische
Minister versehen werden, die Aufsicht des Reichs über die Einzelstaaten aber
nicht. Man mag für diese Konzession an das mittelstaatliche Selbstgefühl
Billigkeitsgründe anführen, obschon die Scheidung im Interesse des Reiches
nicht gelegen ist. Jedenfalls hat man sie zur Zeit nicht tragisch genommen.
Dagegen knüpfte sich eine bis jetzt uicht gehobene Mißstimmung an einen Punkt,
über welchen eigentlich alle Welt einverstanden war, nämlich an den Plan der
Vereinigung der Finanzleitung des Reichs und Preußens in derselben Hand.
Hier traten sofort wieder die unvermittelter Gegensätze in den Vordergrund,
welche die neuliche Steuerdebatte zum Ausdruck gebracht hatte. Fürst Bismarck
sprach von einem vitiösen Zirkel, aus dem das Problem der Steuerreform
nicht herauskomme; aber die Darstellung der von nationalliberaler Seite ge¬
forderten konstitutionellen Garantien, auf Grund welcher er diesen Zirkel kon-
struirte, war wenig zutreffend, zum mindesten sehr übertrieben. Der Kanzler
machte in diesen Punkten ein wenig den Eindruck des Mannes, der nicht
verstehen will.

So ist die Stellvertretungsdebatte vorübergegangen, ohne daß die Steuer-
reformaugelegeuheit auch nur ein Haar breit weiter gerückt ist. Der Schwerpunkt
scheint nunmehr wieder in die bereits halb eingesargten Steilervorlagen fallen
zu sollen, nicht um dieselben aufzuerwecken, sondern um an ihr Begräbniß
irgendwelchen positiven Akt des Reichstages anzuküpfen. Noch geben wir die
Hoffnung nicht auf, daß die dringende Nothwendigkeit, eine Lösung der
Steuerfrage zu finden, sich schließlich stärker erweisen wird, als alle die kleineren
und größeren Verstimmungen, die sich in der jüngsten Zeit oft recht drastisch
Luft gemacht haben, die aber dem diesseits der Koulissen Stehenden ein
psychologisches Räthsel bleiben. —

Neben dem Stellvertretungsgesetz hat die Novelle zur Gewerbeordnung
sammt dem Gesetzentwurf wegen Errichtung von Gewerbegerichten den Reichs¬
tag beschäftigt. Die Novelle will die in der Regelung des Lehrlingswesens und
der Fabrikarbeiter praktisch hervorgetretenen Mängel beseitigen. Im Ganzen
geht ihre Tendenz dahin, die Zügel etwas straffer anzuziehen. Auch die
Vorlage über die Gewerbegerichte entspricht einem allgemein empfundenen
Bedürfnisse, welches durch die betreffenden Bestimmungen der Gewerbeordnung
nur sehr unvollkommen befriedigt wird. Näher auf die Entwürfe, welche zu
den besten Früchten der Session zählen werden, einzugehen, wird sich erst
empfehlen, wenn dieselben aus der Kommissionsberathuug zurückgelangt sind.


X- ?.


Verantwortlicher Redakteur: Dr. Hans Blum in Leipzig.
Verlag von F. L. Hcrbig in Leipzig. — Druck von Hiithel Herman» in Leipzig.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341827_157649/488>, abgerufen am 15.05.2024.