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Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, II. Semester. II. Band.

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Vavao-Jusel zusicherte, worüber die überall zugreifenden und eifersüchtigen
Engländer ein Zetergeschrei erhoben.

Der Leser ist nun vollkommen vorbereitet, um den Konflikt verstehen zu
können, der sich zwischen Deutschland und den Samoa-Jnseln erhoben hat und
der zur Besetzung zweier Häfen durch die "Ariadne" führte. Grundursache war
die Begünstigung der Amerikaner durch die Regierung von Samoa; durch
Intriguen sollte der deutsche Handel brach und dafür der
amerikanische an dieStelle gesetzt werden. Da in der Norddeutschen
Allgemeinen Zeitung die nöthigen Aktenstücke veröffentlicht worden sind, so
können wir an der Hand derselben eine Uebersicht des ganzen Streites geben.

Am 3. Juli 1877 schlössen die Vertreter des deutschen Reiches, Korvetten¬
kapitän Hassenpflng und der oben genannte Konsul Weber, mit der Regierung
von Samoa einen Vertrag ab, welcher einmal die Sicherstellung der deutschen
Interessen in den fortdauernden Bürgerkriegen auf Scunoa bezweckte, dann
aber auch die Anerkennung der Gleichberechtigung Deutschland's gegenüber jeder
fremden Macht. Letzteres war um so nothwendiger, als seit einiger Zeit, an¬
gefacht durch die Intriguen eines gewissen "Kolonel" Steinberger, die Ameri¬
kaner Miene machten, die. Inseln zu besetzen, und thatsächlich auf Tutnila im
Hafen Pango-Pango bereits das Sternenbanner hißten. Im erwähnten Ver¬
trage zwischen Deutschland und Samoa lautet nun Artikel IV: "Wir werden
in keiner Weise die deutsche Regierung zurücksetzen oder irgend einer anderen
Vorrechte vor der deutschen gewähren."

Als nun wirklich in Folge der inneren Kriege vielfach deutsches Eigen¬
thum beschädigt wurde, erfüllte die Regierung Samoa's ihre Pflicht und leistete
Ersatz, wenn hierbei auch Zwangsmaßregeln wiederholt angedroht werden
mußten.

Anders verhielt es sich mit der Erfüllung des Artikels IV, der zum Kon¬
flikt führte. Schon im Februar d. I. machte die scnnoanische Regierung den
Versuch, sich uuter den Schutz der amerikanischen Flagge zu stellen, welchen ihr
der dortige amerikanische Konsul Griffin, der ohne Autorisation seiner Re¬
gierung handelte, anbot. Bemerkt zu werden verdient, daß weder England
noch die Union einen Vertrag mit Samoa besaßen- Als Konsul Weber nun
vom Aufhissen der amerikanischen Flagge hörte, protestirte er am 28. Februar
ausdrücklich hiergegen, berief sich auf den Vertrag und erklärte es für unzu¬
lässig, daß einer anderen Regierung eine Sonderstellung eingeräumt werde. In
einer Note an den amerikanischen Konsul betonte er ausdrücklich, daß die
deutsche Regierung in keiner Weise ein Schutzverhältniß Samoa's zu den ver¬
einigten Staaten anerkennen würde.

Unterdessen nahmen aber die Verhandlungen zwischen Samoa und der


Vavao-Jusel zusicherte, worüber die überall zugreifenden und eifersüchtigen
Engländer ein Zetergeschrei erhoben.

Der Leser ist nun vollkommen vorbereitet, um den Konflikt verstehen zu
können, der sich zwischen Deutschland und den Samoa-Jnseln erhoben hat und
der zur Besetzung zweier Häfen durch die „Ariadne" führte. Grundursache war
die Begünstigung der Amerikaner durch die Regierung von Samoa; durch
Intriguen sollte der deutsche Handel brach und dafür der
amerikanische an dieStelle gesetzt werden. Da in der Norddeutschen
Allgemeinen Zeitung die nöthigen Aktenstücke veröffentlicht worden sind, so
können wir an der Hand derselben eine Uebersicht des ganzen Streites geben.

Am 3. Juli 1877 schlössen die Vertreter des deutschen Reiches, Korvetten¬
kapitän Hassenpflng und der oben genannte Konsul Weber, mit der Regierung
von Samoa einen Vertrag ab, welcher einmal die Sicherstellung der deutschen
Interessen in den fortdauernden Bürgerkriegen auf Scunoa bezweckte, dann
aber auch die Anerkennung der Gleichberechtigung Deutschland's gegenüber jeder
fremden Macht. Letzteres war um so nothwendiger, als seit einiger Zeit, an¬
gefacht durch die Intriguen eines gewissen „Kolonel" Steinberger, die Ameri¬
kaner Miene machten, die. Inseln zu besetzen, und thatsächlich auf Tutnila im
Hafen Pango-Pango bereits das Sternenbanner hißten. Im erwähnten Ver¬
trage zwischen Deutschland und Samoa lautet nun Artikel IV: „Wir werden
in keiner Weise die deutsche Regierung zurücksetzen oder irgend einer anderen
Vorrechte vor der deutschen gewähren."

Als nun wirklich in Folge der inneren Kriege vielfach deutsches Eigen¬
thum beschädigt wurde, erfüllte die Regierung Samoa's ihre Pflicht und leistete
Ersatz, wenn hierbei auch Zwangsmaßregeln wiederholt angedroht werden
mußten.

Anders verhielt es sich mit der Erfüllung des Artikels IV, der zum Kon¬
flikt führte. Schon im Februar d. I. machte die scnnoanische Regierung den
Versuch, sich uuter den Schutz der amerikanischen Flagge zu stellen, welchen ihr
der dortige amerikanische Konsul Griffin, der ohne Autorisation seiner Re¬
gierung handelte, anbot. Bemerkt zu werden verdient, daß weder England
noch die Union einen Vertrag mit Samoa besaßen- Als Konsul Weber nun
vom Aufhissen der amerikanischen Flagge hörte, protestirte er am 28. Februar
ausdrücklich hiergegen, berief sich auf den Vertrag und erklärte es für unzu¬
lässig, daß einer anderen Regierung eine Sonderstellung eingeräumt werde. In
einer Note an den amerikanischen Konsul betonte er ausdrücklich, daß die
deutsche Regierung in keiner Weise ein Schutzverhältniß Samoa's zu den ver¬
einigten Staaten anerkennen würde.

Unterdessen nahmen aber die Verhandlungen zwischen Samoa und der


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 37, 1878, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341827_157670/347>, abgerufen am 04.06.2024.