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Die Grenzboten. Jg. 38, 1879, Viertes Quartal.

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Gleichfalls auf Grund offizieller Quellen berichtete kürzlich die "New-Iorker
Staatszeitung" über die Besiedelung öffentlicher Ländereien unter dem
Heimstättegesetz in den Vereinigten Staaten. Wir ersehen daraus, daß in
dem Jahre, welches mit dem 30. Juni 1879 abschloß, 6000000 Acres Land
aufgenommen und besiedelt wurden. Es ist das ein Areal so groß wie der
Staat New-Hampshire und bedeutend größer als der Staat New-Jersey. Aus
den Büchern des zum Ministerium des Innern gehörigen Laudamtes (leurä-
oWes) in Washington City ergibt sich, daß in den letzten zehn Jahren auf
jeden Ansiedler unter dem Heimstättegesetze durchschnittlich 120 Acres Land
kommen. Wenn wir dies zum Maßstabe für die letztjührige Ansiedelung nehmen,
so folgt daraus die erfreuliche Thatsache, daß 50000 Familien oder mindestens
150000 Personen auf den öffentlichen Ländereien der Vereinigten Staaten
Heimstätten gefunden haben. Alle diese Ansiedler haben die beste Aussicht,
selbständige Farmer zu werden. Nach einigen Jahren harter Arbeit wird ihnen
der jungfräuliche Boden so viel Schätze liefern, daß sie sich einer sorgenfreien
Existenz erfreuen können. Es ist anzunehmen, daß die Besiedelung von öffent¬
lichen Ländereien noch eine Reihe von Jahren im nämlichen Verhältniß fort¬
schreiten wird. An fruchtbarem Lande ist sicherlich kein Mangel, und die
Auswanderung von den überfüllten Fabrikstädten der älteren Unionsstaaten,
namentlich des Ostens, uach den ausgedehnten Ländereien des Westens ist, wie
gemeldet wird, in vollem Gange und dürfte bei der Zunahme der Eisenbahn¬
verbindungen nur wachsen.

Nach den offiziellen Angaben des Landamts-Kommissars sind von der
Zeit an, wo das Heimstättegesetz in Kraft trat, bis zum 20. Juni 1878, also
in einer Periode von sechzehn Jahren, unter diesem Gesetze nicht weniger als
384848 neue Ansiedelungen gegründet worden. Rechnet man für jede Ansiede¬
lung durchschnittlich 120 Acres, so erhält man ein Areal von 46181760 Acres.
Dieses ungeheuere Landgebiet würde fünfzehn Staaten von der Größe des
Staates Connecticut ausmachen. Es ist um nahezu drei Millionen Acres größer
als die sämmtlichen Neuengland-Staaten. Die Mehrzahl dieser Heimstätten
befindet sich in den Staaten Kansas, Minnesota, Nebraska und im Territorium
Dakota. Beachtenswerth ist die kolossale Zunahme derselben im letztverflossenen
Jahre. Während im Jahre 1877 nicht viel über zwei Millionen Acres auf¬
genommen wurden, lassen die Eintragungen vom Jahre 1878 ersehen, daß
mindestens sechs Millionen Acres besiedelt wurden. Der Kommissar des
Landamtes erblickt darin nicht mit Unrecht ein Zeichen der erneuten Prosperität
und des Fortschreitens der Kultur.

Man sollte meinen, daß in den Jahren der Geschäftsstagnation der Zu-
drang zu den öffentlichen Lündereien um größten war. Dies ist jedoch nicht


Gleichfalls auf Grund offizieller Quellen berichtete kürzlich die „New-Iorker
Staatszeitung" über die Besiedelung öffentlicher Ländereien unter dem
Heimstättegesetz in den Vereinigten Staaten. Wir ersehen daraus, daß in
dem Jahre, welches mit dem 30. Juni 1879 abschloß, 6000000 Acres Land
aufgenommen und besiedelt wurden. Es ist das ein Areal so groß wie der
Staat New-Hampshire und bedeutend größer als der Staat New-Jersey. Aus
den Büchern des zum Ministerium des Innern gehörigen Laudamtes (leurä-
oWes) in Washington City ergibt sich, daß in den letzten zehn Jahren auf
jeden Ansiedler unter dem Heimstättegesetze durchschnittlich 120 Acres Land
kommen. Wenn wir dies zum Maßstabe für die letztjührige Ansiedelung nehmen,
so folgt daraus die erfreuliche Thatsache, daß 50000 Familien oder mindestens
150000 Personen auf den öffentlichen Ländereien der Vereinigten Staaten
Heimstätten gefunden haben. Alle diese Ansiedler haben die beste Aussicht,
selbständige Farmer zu werden. Nach einigen Jahren harter Arbeit wird ihnen
der jungfräuliche Boden so viel Schätze liefern, daß sie sich einer sorgenfreien
Existenz erfreuen können. Es ist anzunehmen, daß die Besiedelung von öffent¬
lichen Ländereien noch eine Reihe von Jahren im nämlichen Verhältniß fort¬
schreiten wird. An fruchtbarem Lande ist sicherlich kein Mangel, und die
Auswanderung von den überfüllten Fabrikstädten der älteren Unionsstaaten,
namentlich des Ostens, uach den ausgedehnten Ländereien des Westens ist, wie
gemeldet wird, in vollem Gange und dürfte bei der Zunahme der Eisenbahn¬
verbindungen nur wachsen.

Nach den offiziellen Angaben des Landamts-Kommissars sind von der
Zeit an, wo das Heimstättegesetz in Kraft trat, bis zum 20. Juni 1878, also
in einer Periode von sechzehn Jahren, unter diesem Gesetze nicht weniger als
384848 neue Ansiedelungen gegründet worden. Rechnet man für jede Ansiede¬
lung durchschnittlich 120 Acres, so erhält man ein Areal von 46181760 Acres.
Dieses ungeheuere Landgebiet würde fünfzehn Staaten von der Größe des
Staates Connecticut ausmachen. Es ist um nahezu drei Millionen Acres größer
als die sämmtlichen Neuengland-Staaten. Die Mehrzahl dieser Heimstätten
befindet sich in den Staaten Kansas, Minnesota, Nebraska und im Territorium
Dakota. Beachtenswerth ist die kolossale Zunahme derselben im letztverflossenen
Jahre. Während im Jahre 1877 nicht viel über zwei Millionen Acres auf¬
genommen wurden, lassen die Eintragungen vom Jahre 1878 ersehen, daß
mindestens sechs Millionen Acres besiedelt wurden. Der Kommissar des
Landamtes erblickt darin nicht mit Unrecht ein Zeichen der erneuten Prosperität
und des Fortschreitens der Kultur.

Man sollte meinen, daß in den Jahren der Geschäftsstagnation der Zu-
drang zu den öffentlichen Lündereien um größten war. Dies ist jedoch nicht


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[0044] Gleichfalls auf Grund offizieller Quellen berichtete kürzlich die „New-Iorker Staatszeitung" über die Besiedelung öffentlicher Ländereien unter dem Heimstättegesetz in den Vereinigten Staaten. Wir ersehen daraus, daß in dem Jahre, welches mit dem 30. Juni 1879 abschloß, 6000000 Acres Land aufgenommen und besiedelt wurden. Es ist das ein Areal so groß wie der Staat New-Hampshire und bedeutend größer als der Staat New-Jersey. Aus den Büchern des zum Ministerium des Innern gehörigen Laudamtes (leurä- oWes) in Washington City ergibt sich, daß in den letzten zehn Jahren auf jeden Ansiedler unter dem Heimstättegesetze durchschnittlich 120 Acres Land kommen. Wenn wir dies zum Maßstabe für die letztjührige Ansiedelung nehmen, so folgt daraus die erfreuliche Thatsache, daß 50000 Familien oder mindestens 150000 Personen auf den öffentlichen Ländereien der Vereinigten Staaten Heimstätten gefunden haben. Alle diese Ansiedler haben die beste Aussicht, selbständige Farmer zu werden. Nach einigen Jahren harter Arbeit wird ihnen der jungfräuliche Boden so viel Schätze liefern, daß sie sich einer sorgenfreien Existenz erfreuen können. Es ist anzunehmen, daß die Besiedelung von öffent¬ lichen Ländereien noch eine Reihe von Jahren im nämlichen Verhältniß fort¬ schreiten wird. An fruchtbarem Lande ist sicherlich kein Mangel, und die Auswanderung von den überfüllten Fabrikstädten der älteren Unionsstaaten, namentlich des Ostens, uach den ausgedehnten Ländereien des Westens ist, wie gemeldet wird, in vollem Gange und dürfte bei der Zunahme der Eisenbahn¬ verbindungen nur wachsen. Nach den offiziellen Angaben des Landamts-Kommissars sind von der Zeit an, wo das Heimstättegesetz in Kraft trat, bis zum 20. Juni 1878, also in einer Periode von sechzehn Jahren, unter diesem Gesetze nicht weniger als 384848 neue Ansiedelungen gegründet worden. Rechnet man für jede Ansiede¬ lung durchschnittlich 120 Acres, so erhält man ein Areal von 46181760 Acres. Dieses ungeheuere Landgebiet würde fünfzehn Staaten von der Größe des Staates Connecticut ausmachen. Es ist um nahezu drei Millionen Acres größer als die sämmtlichen Neuengland-Staaten. Die Mehrzahl dieser Heimstätten befindet sich in den Staaten Kansas, Minnesota, Nebraska und im Territorium Dakota. Beachtenswerth ist die kolossale Zunahme derselben im letztverflossenen Jahre. Während im Jahre 1877 nicht viel über zwei Millionen Acres auf¬ genommen wurden, lassen die Eintragungen vom Jahre 1878 ersehen, daß mindestens sechs Millionen Acres besiedelt wurden. Der Kommissar des Landamtes erblickt darin nicht mit Unrecht ein Zeichen der erneuten Prosperität und des Fortschreitens der Kultur. Man sollte meinen, daß in den Jahren der Geschäftsstagnation der Zu- drang zu den öffentlichen Lündereien um größten war. Dies ist jedoch nicht

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 38, 1879, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341829_157675/44>, abgerufen am 17.06.2024.