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Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Viertes Quartal.

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Politische Rückblicke und Ausblicke.

kam es in der Generalcongregation zur Abstimmung. Von den 692 Vätern des
Concils stimmten 451 mit Mee-t und 62 mit xls-col MW woäum (d, h. sie hielten
die Sache für nicht opportun), 91 enthielten sich, als abwesend, der Abstimmung,
und 88 votirten mit von Most, Unter den letzterwähnten befanden sich die öster¬
reichischen Cardinäle Schwarzenberg und Rauscher und vou den deutschen Prälaten die
Erzbischöfe Scherr von München und Dcinlciu von Bamberg, der Fürstbischof Förster
vou Breslau und die Bischöfe Ketteler von Mainz, Forwcrk, der apostolische Biear
in Sachsen, Dinkel von Augsburg, Eberhard vou Trier, Beckmann von Osnabrück,
Namczanowsky, preußischer Armcepropst, und Hefele von Rottenburg. Am 17. Juli
erklärten diese 83 Coucilsmitgliedcr dem Papste, bei ihrem Widerstände verbleiben
zu müssen, enthielten sich aber der am nächsten Tage stattfindenden Abstimmung
und verließen Rom. Am 18. Juli fand die endgiltige Annahme des Dogmas mit
531 unter 533 Stimmen und die feierliche Verkündigung desselben statt. Die
Bischöfe erklärten es in diesem Act als "einen von Gott offenbarten Glaubenssatz,
daß der römische Papst, wenn er von seinem Lehrstühle aus spricht, das heißt,
wenn er in Ausübung seines Amtes als Hirt und Lehrer aller Christen, kraft
seiner höchsten apostolischen Gewalt, eine von der gesmumten Kirche festzuhaltende,
den Glauben oder die Sitten betreffende Lehre entscheidet, vermöge des göttlichen
im heiligen Petrus ihm verheißenen Beistandes jene Unfehlbarkeit besitzt, mit welcher
der göttliche Erlöser seine Kirche in Entscheidung einer den Glauben oder die Sitten
betreffenden Lehre ausgestattet wissen wollte, und daß daher solche Entscheidungen
des römischen Papstes aus sich selbst, nicht erst durch die Zustimmung der Kirche
unabänderlich sind." Wer dein zu widersprechen wage, der solle "im Banne sein."

Die Folge dieses Beschlusses war der Beginn einer Spaltung in der katho¬
lischen Kirche Deutschlands. Im September 1876 erließ eine Anzahl katholischer
Gelehrten, in Nürnberg versammelt, eine Erklärung, in welcher sie den Beschluß
des Concils als neue, von der Kirche niemals anerkannte Lehre verwarfen. Die
Hauptsätze lauteten: "Indem das dritte Capitel (der infolge der Mehrheitsbeschlüsse
des Concils kundgemachten Päpstlichen Decrete) die ordentliche Regierungsgewalt
in den einzelnen Kirchensprengeln, welche nach katholischer Lehre den Bischöfen zu¬
kommt, auf den Papst überträgt, wird die Natur und Wesenheit des Episcopats
als göttlicher, in dein Apostolat gegebener Institution und als integrirenden Be¬
standtheils der Kirche alterirt, beziehungsweise völlig zerstört. Durch die Erklärung,
daß alle an die ganze Kirche gerichteten doctrinellen Aussprüche der Päpste un¬
fehlbar seien, werden auch jene kirchenpolitischen Sähe und Aussprüche älterer und
neuerer päpstlicher Erlasse für unfehlbare Glaubensnormen erklärt, welche die Unter¬
werfung der Staaten, Völker und Fürsten nnter die Gewalt der Päpste auch in
weltlichen Dingen lehren, welche über Duldung Andersgläubiger und Standesrechte
des Klerus Grundsätze aufstellen, die der heutigen Ordnung der Gesellschaft wider¬
sprechen. Hiermit wird das friedliche Einvernehmen zwischen Kirche und Staat,
zwischen Klerus und Laien, zwischen Katholiken und Andersgläubigen für die Zu¬
kunft ausgeschlossen." Die Erklärung wendete sich dann an die Bischöfe, die jenen
Lehren auf dem Concile nicht beigetreten waren, mit der Bitte, "in gerechter
Würdigung der Noth der Kirche und der Bedrängniß der Gewissen ans das baldige
Zustandekommen eines wahren, freien und daher nicht in Italien, sondern diesseits
der Alpen abzuhaltenden ökumenischen Concils mit den ihnen zu Gebote stehende"
Mitteln hinwirken zu wollen."

An diese Erklärung schloß sich später eine Bewegung an, welche zur Bildung
"altkatholischer" Gemeinden führte, und von welcher man, da berühmte Namen an


Politische Rückblicke und Ausblicke.

kam es in der Generalcongregation zur Abstimmung. Von den 692 Vätern des
Concils stimmten 451 mit Mee-t und 62 mit xls-col MW woäum (d, h. sie hielten
die Sache für nicht opportun), 91 enthielten sich, als abwesend, der Abstimmung,
und 88 votirten mit von Most, Unter den letzterwähnten befanden sich die öster¬
reichischen Cardinäle Schwarzenberg und Rauscher und vou den deutschen Prälaten die
Erzbischöfe Scherr von München und Dcinlciu von Bamberg, der Fürstbischof Förster
vou Breslau und die Bischöfe Ketteler von Mainz, Forwcrk, der apostolische Biear
in Sachsen, Dinkel von Augsburg, Eberhard vou Trier, Beckmann von Osnabrück,
Namczanowsky, preußischer Armcepropst, und Hefele von Rottenburg. Am 17. Juli
erklärten diese 83 Coucilsmitgliedcr dem Papste, bei ihrem Widerstände verbleiben
zu müssen, enthielten sich aber der am nächsten Tage stattfindenden Abstimmung
und verließen Rom. Am 18. Juli fand die endgiltige Annahme des Dogmas mit
531 unter 533 Stimmen und die feierliche Verkündigung desselben statt. Die
Bischöfe erklärten es in diesem Act als „einen von Gott offenbarten Glaubenssatz,
daß der römische Papst, wenn er von seinem Lehrstühle aus spricht, das heißt,
wenn er in Ausübung seines Amtes als Hirt und Lehrer aller Christen, kraft
seiner höchsten apostolischen Gewalt, eine von der gesmumten Kirche festzuhaltende,
den Glauben oder die Sitten betreffende Lehre entscheidet, vermöge des göttlichen
im heiligen Petrus ihm verheißenen Beistandes jene Unfehlbarkeit besitzt, mit welcher
der göttliche Erlöser seine Kirche in Entscheidung einer den Glauben oder die Sitten
betreffenden Lehre ausgestattet wissen wollte, und daß daher solche Entscheidungen
des römischen Papstes aus sich selbst, nicht erst durch die Zustimmung der Kirche
unabänderlich sind." Wer dein zu widersprechen wage, der solle „im Banne sein."

Die Folge dieses Beschlusses war der Beginn einer Spaltung in der katho¬
lischen Kirche Deutschlands. Im September 1876 erließ eine Anzahl katholischer
Gelehrten, in Nürnberg versammelt, eine Erklärung, in welcher sie den Beschluß
des Concils als neue, von der Kirche niemals anerkannte Lehre verwarfen. Die
Hauptsätze lauteten: „Indem das dritte Capitel (der infolge der Mehrheitsbeschlüsse
des Concils kundgemachten Päpstlichen Decrete) die ordentliche Regierungsgewalt
in den einzelnen Kirchensprengeln, welche nach katholischer Lehre den Bischöfen zu¬
kommt, auf den Papst überträgt, wird die Natur und Wesenheit des Episcopats
als göttlicher, in dein Apostolat gegebener Institution und als integrirenden Be¬
standtheils der Kirche alterirt, beziehungsweise völlig zerstört. Durch die Erklärung,
daß alle an die ganze Kirche gerichteten doctrinellen Aussprüche der Päpste un¬
fehlbar seien, werden auch jene kirchenpolitischen Sähe und Aussprüche älterer und
neuerer päpstlicher Erlasse für unfehlbare Glaubensnormen erklärt, welche die Unter¬
werfung der Staaten, Völker und Fürsten nnter die Gewalt der Päpste auch in
weltlichen Dingen lehren, welche über Duldung Andersgläubiger und Standesrechte
des Klerus Grundsätze aufstellen, die der heutigen Ordnung der Gesellschaft wider¬
sprechen. Hiermit wird das friedliche Einvernehmen zwischen Kirche und Staat,
zwischen Klerus und Laien, zwischen Katholiken und Andersgläubigen für die Zu¬
kunft ausgeschlossen." Die Erklärung wendete sich dann an die Bischöfe, die jenen
Lehren auf dem Concile nicht beigetreten waren, mit der Bitte, „in gerechter
Würdigung der Noth der Kirche und der Bedrängniß der Gewissen ans das baldige
Zustandekommen eines wahren, freien und daher nicht in Italien, sondern diesseits
der Alpen abzuhaltenden ökumenischen Concils mit den ihnen zu Gebote stehende»
Mitteln hinwirken zu wollen."

An diese Erklärung schloß sich später eine Bewegung an, welche zur Bildung
„altkatholischer" Gemeinden führte, und von welcher man, da berühmte Namen an


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[0150] Politische Rückblicke und Ausblicke. kam es in der Generalcongregation zur Abstimmung. Von den 692 Vätern des Concils stimmten 451 mit Mee-t und 62 mit xls-col MW woäum (d, h. sie hielten die Sache für nicht opportun), 91 enthielten sich, als abwesend, der Abstimmung, und 88 votirten mit von Most, Unter den letzterwähnten befanden sich die öster¬ reichischen Cardinäle Schwarzenberg und Rauscher und vou den deutschen Prälaten die Erzbischöfe Scherr von München und Dcinlciu von Bamberg, der Fürstbischof Förster vou Breslau und die Bischöfe Ketteler von Mainz, Forwcrk, der apostolische Biear in Sachsen, Dinkel von Augsburg, Eberhard vou Trier, Beckmann von Osnabrück, Namczanowsky, preußischer Armcepropst, und Hefele von Rottenburg. Am 17. Juli erklärten diese 83 Coucilsmitgliedcr dem Papste, bei ihrem Widerstände verbleiben zu müssen, enthielten sich aber der am nächsten Tage stattfindenden Abstimmung und verließen Rom. Am 18. Juli fand die endgiltige Annahme des Dogmas mit 531 unter 533 Stimmen und die feierliche Verkündigung desselben statt. Die Bischöfe erklärten es in diesem Act als „einen von Gott offenbarten Glaubenssatz, daß der römische Papst, wenn er von seinem Lehrstühle aus spricht, das heißt, wenn er in Ausübung seines Amtes als Hirt und Lehrer aller Christen, kraft seiner höchsten apostolischen Gewalt, eine von der gesmumten Kirche festzuhaltende, den Glauben oder die Sitten betreffende Lehre entscheidet, vermöge des göttlichen im heiligen Petrus ihm verheißenen Beistandes jene Unfehlbarkeit besitzt, mit welcher der göttliche Erlöser seine Kirche in Entscheidung einer den Glauben oder die Sitten betreffenden Lehre ausgestattet wissen wollte, und daß daher solche Entscheidungen des römischen Papstes aus sich selbst, nicht erst durch die Zustimmung der Kirche unabänderlich sind." Wer dein zu widersprechen wage, der solle „im Banne sein." Die Folge dieses Beschlusses war der Beginn einer Spaltung in der katho¬ lischen Kirche Deutschlands. Im September 1876 erließ eine Anzahl katholischer Gelehrten, in Nürnberg versammelt, eine Erklärung, in welcher sie den Beschluß des Concils als neue, von der Kirche niemals anerkannte Lehre verwarfen. Die Hauptsätze lauteten: „Indem das dritte Capitel (der infolge der Mehrheitsbeschlüsse des Concils kundgemachten Päpstlichen Decrete) die ordentliche Regierungsgewalt in den einzelnen Kirchensprengeln, welche nach katholischer Lehre den Bischöfen zu¬ kommt, auf den Papst überträgt, wird die Natur und Wesenheit des Episcopats als göttlicher, in dein Apostolat gegebener Institution und als integrirenden Be¬ standtheils der Kirche alterirt, beziehungsweise völlig zerstört. Durch die Erklärung, daß alle an die ganze Kirche gerichteten doctrinellen Aussprüche der Päpste un¬ fehlbar seien, werden auch jene kirchenpolitischen Sähe und Aussprüche älterer und neuerer päpstlicher Erlasse für unfehlbare Glaubensnormen erklärt, welche die Unter¬ werfung der Staaten, Völker und Fürsten nnter die Gewalt der Päpste auch in weltlichen Dingen lehren, welche über Duldung Andersgläubiger und Standesrechte des Klerus Grundsätze aufstellen, die der heutigen Ordnung der Gesellschaft wider¬ sprechen. Hiermit wird das friedliche Einvernehmen zwischen Kirche und Staat, zwischen Klerus und Laien, zwischen Katholiken und Andersgläubigen für die Zu¬ kunft ausgeschlossen." Die Erklärung wendete sich dann an die Bischöfe, die jenen Lehren auf dem Concile nicht beigetreten waren, mit der Bitte, „in gerechter Würdigung der Noth der Kirche und der Bedrängniß der Gewissen ans das baldige Zustandekommen eines wahren, freien und daher nicht in Italien, sondern diesseits der Alpen abzuhaltenden ökumenischen Concils mit den ihnen zu Gebote stehende» Mitteln hinwirken zu wollen." An diese Erklärung schloß sich später eine Bewegung an, welche zur Bildung „altkatholischer" Gemeinden führte, und von welcher man, da berühmte Namen an

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157970/150>, abgerufen am 10.06.2024.