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Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Viertes Quartal.

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Potttische Rückblicke und Ausblicke.

über ihn die große Excommunication. Der Cultusminister v. Muster eröffnete
darauf dem Bischöfe, daß er diesen Maßregeln, so weit sie das von Woltmann be¬
kleidete Staatsamt angingen, nicht zustimme und nicht gesonnen sei, denselben an
der Ertheilung des Religionsunterrichts zu hindern; Woltmann sei mit Zustimmung
der Kirche ordnungsmäßig gewählt und lehre noch heute, was er früher gelehrt.
Es müsse daher verlangt werden, daß die Schüler des Gymnnsinms dessen Reli¬
gionsstunden weiter besuchten, da Religion in Preußen ein obligatorischer Lehr¬
gegenstand sei. Der Bischof erwiederte, es komme nicht darauf an, was Woltmann
früher gelehrt, sondern was er jetzt lehre. Ob die Lehre eines Priesters katholisch
sei oder nicht, habe nur dessen Bischof und in letzter Instanz der Papst zu ent¬
scheiden, nicht die Staatsbehörde, und so protestire er feierlich gegen deren Ein¬
mischung in das innere Glaubensleben der Kirche.

Man kann zugeben, daß der Cultusminister mit der Forderung der Theil¬
nahme der Schüler am Unterrichte Wollmanns zu weit ging, andrerseits aber war
es sicher ein starkes Stück, wenn ein Bischof, der wenige Monate zuvor gegen die
Unfehlbarkeit protestirt hatte, jetzt mit den schroffsten Maßregeln gegen einen Lehrer
einschritt, der dieses Dogma in seinen Unterricht aufzunehmen Bedenken trug.
Muster machte Kremcnz darauf aufmerksam und verblieb bei seiner frühern Ent¬
scheidung, indem er in einem Erlaß vom 21. Juli 1871 erklärte: "Für den Staat
ist Dr. Woltmann nach der Excommunication ebensowohl wie vor derselben ein Mit¬
glied der katholischen Kirche." Darauf erfolgte ein großer Sturm der Preußischen
Bischöfe mittelst einer vom 7. September datirten Jmmediatvorstcllung beim Kö¬
nige, in der "feierlicher Protest gegen alle und jede Eingriffe in das innere Glau¬
bens- und Rechtsgebiet unsrer heiligen Kirche" eingelegt und Abhilfe erbeten wurde.
Der König antwortete darauf in einem Erlaß vom 18. October, in welchem es
hieß: "Wenn innerhalb der katholischen Kirche Vorgänge stattgefunden haben, in¬
folge deren die bisher in Preußen so befriedigenden Beziehungen derselben zum
Staate thatsächlich mit einer Störung bedroht erscheinen, so liegt es mir fern,
mich zu einem auf Würdigung dogmatischer Fragen eingehenden Urtheile berufen
zu finden; es wird vielmehr die Aufgabe meiner Regierung sein, im Wege der
Gesetzgebung dahin zu wirken, daß die neuerlich vorgekommenen Conflicte zwischen
weltlichen und geistlichen Behörden, soweit sie nicht verhütet werden können, ihre
gesetzliche Lösung finden." Dein entsprach, was der neue Kultusminister Falk, der
am 22. Januar 1872 an die Stelle Musters getreten war, im Landtage als seine
Aufgabe gegenüber den kirchlichen Wirren bezeichnete, wenn er sagte: "Ich werde
mich leiten lassen von dem Satze, daß die Kirche und die Kirchengemeinschaften ihre
volle Freiheit und ihre volle freie Bewegung behalten, ich werde ihnen da nie
hemmend in den Weg treten. Aber wo Rechte des Staates in Frage sind und
Rechte, die der Staat schützen muß gegen jeden und auch gegen die Kirchengemein¬
schaften, da werden Sie mich allerdings als Juristen sehen, ich werde alle unbe¬
rechtigten Ansprüche vollständig zurückweisen."

An demselben Tage sprach sich zum erstenmale Bismarck vor dem preußischen
Abgeordnetenhaus? über die neue Lage aus, wobei er sagte: "Ich habe es von
Hanse aus als eine der ungeheuerlichsten Erscheinungen auf politischem Gebiete
betrachtet, daß sich eine confessionelle Fraction in einer politischen Versammlung
bildete. . . Ich habe, als ich aus Frankreich zurückkam, die Bildung dieser Fraction
nicht anders betrachten können als im Lichte einer Mobilmachung der Partei gegen
den Staat." Er habe sich, fuhr er fort, die Frage vorgelegt, ob dieses streitbare
Corps, das vielfach die Wahlen beherrscht und die Glaubensgenossen aus andern


Potttische Rückblicke und Ausblicke.

über ihn die große Excommunication. Der Cultusminister v. Muster eröffnete
darauf dem Bischöfe, daß er diesen Maßregeln, so weit sie das von Woltmann be¬
kleidete Staatsamt angingen, nicht zustimme und nicht gesonnen sei, denselben an
der Ertheilung des Religionsunterrichts zu hindern; Woltmann sei mit Zustimmung
der Kirche ordnungsmäßig gewählt und lehre noch heute, was er früher gelehrt.
Es müsse daher verlangt werden, daß die Schüler des Gymnnsinms dessen Reli¬
gionsstunden weiter besuchten, da Religion in Preußen ein obligatorischer Lehr¬
gegenstand sei. Der Bischof erwiederte, es komme nicht darauf an, was Woltmann
früher gelehrt, sondern was er jetzt lehre. Ob die Lehre eines Priesters katholisch
sei oder nicht, habe nur dessen Bischof und in letzter Instanz der Papst zu ent¬
scheiden, nicht die Staatsbehörde, und so protestire er feierlich gegen deren Ein¬
mischung in das innere Glaubensleben der Kirche.

Man kann zugeben, daß der Cultusminister mit der Forderung der Theil¬
nahme der Schüler am Unterrichte Wollmanns zu weit ging, andrerseits aber war
es sicher ein starkes Stück, wenn ein Bischof, der wenige Monate zuvor gegen die
Unfehlbarkeit protestirt hatte, jetzt mit den schroffsten Maßregeln gegen einen Lehrer
einschritt, der dieses Dogma in seinen Unterricht aufzunehmen Bedenken trug.
Muster machte Kremcnz darauf aufmerksam und verblieb bei seiner frühern Ent¬
scheidung, indem er in einem Erlaß vom 21. Juli 1871 erklärte: „Für den Staat
ist Dr. Woltmann nach der Excommunication ebensowohl wie vor derselben ein Mit¬
glied der katholischen Kirche." Darauf erfolgte ein großer Sturm der Preußischen
Bischöfe mittelst einer vom 7. September datirten Jmmediatvorstcllung beim Kö¬
nige, in der „feierlicher Protest gegen alle und jede Eingriffe in das innere Glau¬
bens- und Rechtsgebiet unsrer heiligen Kirche" eingelegt und Abhilfe erbeten wurde.
Der König antwortete darauf in einem Erlaß vom 18. October, in welchem es
hieß: „Wenn innerhalb der katholischen Kirche Vorgänge stattgefunden haben, in¬
folge deren die bisher in Preußen so befriedigenden Beziehungen derselben zum
Staate thatsächlich mit einer Störung bedroht erscheinen, so liegt es mir fern,
mich zu einem auf Würdigung dogmatischer Fragen eingehenden Urtheile berufen
zu finden; es wird vielmehr die Aufgabe meiner Regierung sein, im Wege der
Gesetzgebung dahin zu wirken, daß die neuerlich vorgekommenen Conflicte zwischen
weltlichen und geistlichen Behörden, soweit sie nicht verhütet werden können, ihre
gesetzliche Lösung finden." Dein entsprach, was der neue Kultusminister Falk, der
am 22. Januar 1872 an die Stelle Musters getreten war, im Landtage als seine
Aufgabe gegenüber den kirchlichen Wirren bezeichnete, wenn er sagte: „Ich werde
mich leiten lassen von dem Satze, daß die Kirche und die Kirchengemeinschaften ihre
volle Freiheit und ihre volle freie Bewegung behalten, ich werde ihnen da nie
hemmend in den Weg treten. Aber wo Rechte des Staates in Frage sind und
Rechte, die der Staat schützen muß gegen jeden und auch gegen die Kirchengemein¬
schaften, da werden Sie mich allerdings als Juristen sehen, ich werde alle unbe¬
rechtigten Ansprüche vollständig zurückweisen."

An demselben Tage sprach sich zum erstenmale Bismarck vor dem preußischen
Abgeordnetenhaus? über die neue Lage aus, wobei er sagte: „Ich habe es von
Hanse aus als eine der ungeheuerlichsten Erscheinungen auf politischem Gebiete
betrachtet, daß sich eine confessionelle Fraction in einer politischen Versammlung
bildete. . . Ich habe, als ich aus Frankreich zurückkam, die Bildung dieser Fraction
nicht anders betrachten können als im Lichte einer Mobilmachung der Partei gegen
den Staat." Er habe sich, fuhr er fort, die Frage vorgelegt, ob dieses streitbare
Corps, das vielfach die Wahlen beherrscht und die Glaubensgenossen aus andern


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157970/188>, abgerufen am 14.05.2024.