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Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Viertes Quartal.

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Fractionen genöthigt habe, sich ihm anzuschließen, mit der Regierung gehen
werde oder nicht, und da habe er anfangs gemeint, um der katholischen Kirche
eine Stütze gewinnen zu können; als er aber an der Spitze der neuen Partei einen
Mann gesehen, der ungern der preußischen Gemeinschaft beigetreten und von dem
es noch jetzt zweifelhaft sei, ob ihm die Neubildung Deutschlands willkommen sei
(Windthorst), als er ferner von der regierungsfeindlichen Agitation der Partei bei den
Wahlen gehört habe, sei ihm klar gewesen, daß es zu der Situation kommen werde,
in der man sich jetzt befinde. Er erklärte dann, schon vor drei oder vier Jahren
die Aufhebung der katholischen Abtheilung im Cultusministerium für nothwendig
gehalten und es beim Könige zur Sprache gebracht zu haben, ob es nicht nütz¬
licher sei, wenn ein päpstlicher Nuntius, von dem man bestimmt wisse, was er ver¬
trete, deren Stelle einnähme. Den Brauusbergcr Streit bedauerte er, gab aber
zu bedenken, daß die Staatsgesetze die Entlassung eines Staatsbeamten durch einen
Bischof nicht gestatteten, und daß, obgleich jedes von den Katholiken anerkannte
Dogma der Regierung stets heilig sein werde, ein ans einem solchen gefolgerter
Anspruch auf Ausübung eines Theils der Staatsgewalt nicht zugegeben werden
dürfe. "Concessionen bei der jetzigen Lage zu machen -- schloß er -- ist mir
wie die alte Fabel von dem Wanderer, seinem Mantel, der Sonne und dem Winde
vorgekommen. Der Wind konnte ihn nicht nehmen, die Sonne gewann es ihm
ub, und mit der Sonne würden die Herren auch weiter gekommen sein. . .
Suchen wir aus dieser für das Vaterland in der That großen Calcunität von theo¬
logischen Discussionen auf Politischen Gebiete einen friedlichen und ruhigen Aus¬
weg zu finden."

Man sieht, Bisiuarck wünschte den Frieden, er hätte sich ans billige Bedin¬
gungen hin gern mit der Kirche verständigt, um an ihr eine Stütze zu haben. Er
ist überdies eine religiös angelegte Natur, die den kirchlichen Indifferentismus nicht
nähren mag. Aber andrerseits durfte er, der eine so hohe Vorstellung von der
Souveränetät seines Königs und von dem Rechte des Staates hatte, nicht zulassen,
daß sich im weltlichen Staat ein kirchlicher und neben dem König ein geistlicher
Mitregent bildete, und daß alle königlichen Verordnungen und alle verfassungs¬
mäßig zustande gekommenen Gesetze für die katholischen Preußen nur dann ver¬
pflichtend sein sollten, wenn ein ausländischer Souverän denselben seine Zustim¬
mung ertheilte.

So spann der Streit sich fort. Nachdem der Reichstag schon am 23. No¬
vember 1871 auf Antrag der bairischen Regierung den Aufreizungen der ultra-
montanen Geistlichkeit den sogenannten Kanzelparngraphen entgegengesetzt, beschloß
er am 19. Juni 1872 die Ausweisung der Jesuiten und der denselben verwandten
Orden und Congregatioueu. Dem preußischen Landtage war schon von Muster
das Schulaufsichtsgesetz vorgelegt worden; jetzt wurde es von Falk, der deu Ent¬
wurf desselben gegen lebhaften Widerspruch auch der Altcvnservativen zu verthei¬
dige" hatte, im März 1872 mit einigen Abänderungen durchgesetzt. Sein Zweck
war nach Angabe des Cnltusministcrs folgender. Das Gesetz wollte "die Aner¬
kennung und für manche Gebiete die zweifellose Klarheit des Satzes, daß alle Be¬
amten und Behörden, die bei der Schulaufsicht mitzuwirken haben, dabei im Namen
des Staates handelten." Es wollte, "daß der Geistliche, der dabei thätig sei, sein Mandat
vom Staate habe und anerkenne, daß er solches vom Staate und nicht von seiner
Stellung in der Kirche habe." Es wollte endlich, "daß die Staatsregierung bei
der Auswahl der Schulinspcctoren aus dein geistlichen Stande nicht mit Nothwendig¬
keit an die Bestimmungen und die Wahl der kirchlichen Obern gebunden sei." Der


Fractionen genöthigt habe, sich ihm anzuschließen, mit der Regierung gehen
werde oder nicht, und da habe er anfangs gemeint, um der katholischen Kirche
eine Stütze gewinnen zu können; als er aber an der Spitze der neuen Partei einen
Mann gesehen, der ungern der preußischen Gemeinschaft beigetreten und von dem
es noch jetzt zweifelhaft sei, ob ihm die Neubildung Deutschlands willkommen sei
(Windthorst), als er ferner von der regierungsfeindlichen Agitation der Partei bei den
Wahlen gehört habe, sei ihm klar gewesen, daß es zu der Situation kommen werde,
in der man sich jetzt befinde. Er erklärte dann, schon vor drei oder vier Jahren
die Aufhebung der katholischen Abtheilung im Cultusministerium für nothwendig
gehalten und es beim Könige zur Sprache gebracht zu haben, ob es nicht nütz¬
licher sei, wenn ein päpstlicher Nuntius, von dem man bestimmt wisse, was er ver¬
trete, deren Stelle einnähme. Den Brauusbergcr Streit bedauerte er, gab aber
zu bedenken, daß die Staatsgesetze die Entlassung eines Staatsbeamten durch einen
Bischof nicht gestatteten, und daß, obgleich jedes von den Katholiken anerkannte
Dogma der Regierung stets heilig sein werde, ein ans einem solchen gefolgerter
Anspruch auf Ausübung eines Theils der Staatsgewalt nicht zugegeben werden
dürfe. „Concessionen bei der jetzigen Lage zu machen — schloß er — ist mir
wie die alte Fabel von dem Wanderer, seinem Mantel, der Sonne und dem Winde
vorgekommen. Der Wind konnte ihn nicht nehmen, die Sonne gewann es ihm
ub, und mit der Sonne würden die Herren auch weiter gekommen sein. . .
Suchen wir aus dieser für das Vaterland in der That großen Calcunität von theo¬
logischen Discussionen auf Politischen Gebiete einen friedlichen und ruhigen Aus¬
weg zu finden."

Man sieht, Bisiuarck wünschte den Frieden, er hätte sich ans billige Bedin¬
gungen hin gern mit der Kirche verständigt, um an ihr eine Stütze zu haben. Er
ist überdies eine religiös angelegte Natur, die den kirchlichen Indifferentismus nicht
nähren mag. Aber andrerseits durfte er, der eine so hohe Vorstellung von der
Souveränetät seines Königs und von dem Rechte des Staates hatte, nicht zulassen,
daß sich im weltlichen Staat ein kirchlicher und neben dem König ein geistlicher
Mitregent bildete, und daß alle königlichen Verordnungen und alle verfassungs¬
mäßig zustande gekommenen Gesetze für die katholischen Preußen nur dann ver¬
pflichtend sein sollten, wenn ein ausländischer Souverän denselben seine Zustim¬
mung ertheilte.

So spann der Streit sich fort. Nachdem der Reichstag schon am 23. No¬
vember 1871 auf Antrag der bairischen Regierung den Aufreizungen der ultra-
montanen Geistlichkeit den sogenannten Kanzelparngraphen entgegengesetzt, beschloß
er am 19. Juni 1872 die Ausweisung der Jesuiten und der denselben verwandten
Orden und Congregatioueu. Dem preußischen Landtage war schon von Muster
das Schulaufsichtsgesetz vorgelegt worden; jetzt wurde es von Falk, der deu Ent¬
wurf desselben gegen lebhaften Widerspruch auch der Altcvnservativen zu verthei¬
dige» hatte, im März 1872 mit einigen Abänderungen durchgesetzt. Sein Zweck
war nach Angabe des Cnltusministcrs folgender. Das Gesetz wollte „die Aner¬
kennung und für manche Gebiete die zweifellose Klarheit des Satzes, daß alle Be¬
amten und Behörden, die bei der Schulaufsicht mitzuwirken haben, dabei im Namen
des Staates handelten." Es wollte, „daß der Geistliche, der dabei thätig sei, sein Mandat
vom Staate habe und anerkenne, daß er solches vom Staate und nicht von seiner
Stellung in der Kirche habe." Es wollte endlich, „daß die Staatsregierung bei
der Auswahl der Schulinspcctoren aus dein geistlichen Stande nicht mit Nothwendig¬
keit an die Bestimmungen und die Wahl der kirchlichen Obern gebunden sei." Der


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 40, 1881, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341833_157970/189>, abgerufen am 30.05.2024.