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Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Zweites Quartal.

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Literatur.

Kriege und im Frieden geübt wird. Zu dieser Feindseligkeit hat nicht wenig bei¬
getragen, daß verschiedene Publizisten ein Völkerrecht schrieben, nicht wie es ist,
sondern wie sie sichs in ihren Köpfen und namentlich aus der Stille ihrer Studir-
stube ausmalten. Da konnte es denn nicht fehlen, daß die Leser bei der Lektüre der¬
artiger Schriften allzusehr den Gegensatz der Thatsachen zu der Phantasie des
Geschilderten empfanden. Ein Repräsentant dieser Gruppe war der verstorbene
Bluntschli. Von diesen Fehlern hat sich das Lehrbuch des auf allen Gebieten des
öffentlichen Rechts als Theoretiker und Praktiker hochverdienten Heffter ferngehalten.
Was er gab, war keine Illusion, kein frommer Wunsch, sondern das feststehende
Ergebnis, wie es sich aus den Quellen des Völkerrechts überhaupt Präzis formu-
liren ließ. Den Vorzügen des Buches entsprach auch der Erfolg; sechs Auflagen
der deutschen, drei Auflagen der französischen Ausgabe erschienen noch bei Leb¬
zeiten des Verfassers, daneben wurde es ins Griechische und ins Polnische übersetzt.
Mit dem Tode Hesfters trat eine Stockung, aber kein Ersatz ein. Wir können
daher die von Geffcken besorgten neuen Ausgaben des vortrefflichen Buches nur
mit Freuden begrüßen. Auch Geffcken ist nicht bloß Theoretiker, er ist jahrelang
im diplomatischen Dienste der Hansestädte thätig gewesen und war daher ganz be¬
sonders berufen, die ergänzende Hand an das Hefftersche Buch zu legen und es
wieder brauchbar zu machen. Der Charakter des Buches ist vollkommen gewahrt
worden; im Text sind nur die alleruotwendigstcn Veränderungen vorgenommen,
in den Noten dagegen hat Geffcken die Ergänzungen eingetragen, welche durch
die reichhaltige Literatur des Völkerrechts und die hervorrcigendeu Ereignisse
der letzten Jahre notwendig geworden sind. Die französische Ausgabe behandelt
auch den Fall vou Arabi-Bey und deu Londoner Donauschifffahrtsvertrag vom
10. März 1883.

Am 14. April d. I. waren es vierhundert Jahre, seit Hugo Grotius, der Vater
des Völkerrechts, in Delfft geboren wurde. Eine passendere Erinnerung an diesen
Tag als die vorliegenden neuen Heffter - Ausgaben konnte es nicht geben, und
da heutzutage an jeden Gebildeten die wichtigsten Fragen des öffentlichen Rechts
herantreten, so mag der neue Heffter nicht bloß den Berufsmännern und Studi-
renden, sondern allen Lesern dieser Zeitschrift aufs beste empfohlen sein.


Neumanns Geographisches Lexikon des deutschen Reiches. Mit Ravcnsteins
Spczinlatlas von Deutschland, vielen Städteplänen, statistischen Karten und mehreren
hundert Abbildungen deutscher Staaten- und Stiidtewappen. Leipzig, Bibliographisches
Institut, 1883.

Dieses in 40 Lieferungen erscheinende Werk, von denen bis jetzt 33 vor¬
liegen, giebt in etwa 40 000 Artikeln Auskunft über sämtliche deutschen Staaten
und deren Provinzen, Regierungsbezirke, Kreise :c., sowie über alle irgend er¬
wähnenswerten Orte; es führt außerdem alle Gebirge, Berge, Seen, Flüsse :c. auf.
Das Lexikon enthält ferner genaue Angaben über alle Verkehrsanstalten (Post,
Eisenbahn, Telegraphie) und führt die Sitze von Gerichtsbehörden erster und zweiter
Instanz auf. Eine besondre Berücksichtigung endlich haben Handel, Industrie und
Gewerbe gefunden. Beigegeben sind dem Werke zahlreiche statistische Tabellen, 30
in Farbendruck ausgeführte Städtepläne, große statistische Karten über die Dichtig¬
keit der Bevölkerung und Verbreitung der Gewerbe und der Konfessionen, 14 karto¬
graphische Darstellungen der Bodenkultur und Produktion, mehrere hundert Stcmten-
und Städtewappen und die große Ravensteinsche Spezialkcirte von Deutschland (im
Maßstab von 1:850 000) in Form eines Atlas. Dieser Reichtum des Inhalts


Literatur.

Kriege und im Frieden geübt wird. Zu dieser Feindseligkeit hat nicht wenig bei¬
getragen, daß verschiedene Publizisten ein Völkerrecht schrieben, nicht wie es ist,
sondern wie sie sichs in ihren Köpfen und namentlich aus der Stille ihrer Studir-
stube ausmalten. Da konnte es denn nicht fehlen, daß die Leser bei der Lektüre der¬
artiger Schriften allzusehr den Gegensatz der Thatsachen zu der Phantasie des
Geschilderten empfanden. Ein Repräsentant dieser Gruppe war der verstorbene
Bluntschli. Von diesen Fehlern hat sich das Lehrbuch des auf allen Gebieten des
öffentlichen Rechts als Theoretiker und Praktiker hochverdienten Heffter ferngehalten.
Was er gab, war keine Illusion, kein frommer Wunsch, sondern das feststehende
Ergebnis, wie es sich aus den Quellen des Völkerrechts überhaupt Präzis formu-
liren ließ. Den Vorzügen des Buches entsprach auch der Erfolg; sechs Auflagen
der deutschen, drei Auflagen der französischen Ausgabe erschienen noch bei Leb¬
zeiten des Verfassers, daneben wurde es ins Griechische und ins Polnische übersetzt.
Mit dem Tode Hesfters trat eine Stockung, aber kein Ersatz ein. Wir können
daher die von Geffcken besorgten neuen Ausgaben des vortrefflichen Buches nur
mit Freuden begrüßen. Auch Geffcken ist nicht bloß Theoretiker, er ist jahrelang
im diplomatischen Dienste der Hansestädte thätig gewesen und war daher ganz be¬
sonders berufen, die ergänzende Hand an das Hefftersche Buch zu legen und es
wieder brauchbar zu machen. Der Charakter des Buches ist vollkommen gewahrt
worden; im Text sind nur die alleruotwendigstcn Veränderungen vorgenommen,
in den Noten dagegen hat Geffcken die Ergänzungen eingetragen, welche durch
die reichhaltige Literatur des Völkerrechts und die hervorrcigendeu Ereignisse
der letzten Jahre notwendig geworden sind. Die französische Ausgabe behandelt
auch den Fall vou Arabi-Bey und deu Londoner Donauschifffahrtsvertrag vom
10. März 1883.

Am 14. April d. I. waren es vierhundert Jahre, seit Hugo Grotius, der Vater
des Völkerrechts, in Delfft geboren wurde. Eine passendere Erinnerung an diesen
Tag als die vorliegenden neuen Heffter - Ausgaben konnte es nicht geben, und
da heutzutage an jeden Gebildeten die wichtigsten Fragen des öffentlichen Rechts
herantreten, so mag der neue Heffter nicht bloß den Berufsmännern und Studi-
renden, sondern allen Lesern dieser Zeitschrift aufs beste empfohlen sein.


Neumanns Geographisches Lexikon des deutschen Reiches. Mit Ravcnsteins
Spczinlatlas von Deutschland, vielen Städteplänen, statistischen Karten und mehreren
hundert Abbildungen deutscher Staaten- und Stiidtewappen. Leipzig, Bibliographisches
Institut, 1883.

Dieses in 40 Lieferungen erscheinende Werk, von denen bis jetzt 33 vor¬
liegen, giebt in etwa 40 000 Artikeln Auskunft über sämtliche deutschen Staaten
und deren Provinzen, Regierungsbezirke, Kreise :c., sowie über alle irgend er¬
wähnenswerten Orte; es führt außerdem alle Gebirge, Berge, Seen, Flüsse :c. auf.
Das Lexikon enthält ferner genaue Angaben über alle Verkehrsanstalten (Post,
Eisenbahn, Telegraphie) und führt die Sitze von Gerichtsbehörden erster und zweiter
Instanz auf. Eine besondre Berücksichtigung endlich haben Handel, Industrie und
Gewerbe gefunden. Beigegeben sind dem Werke zahlreiche statistische Tabellen, 30
in Farbendruck ausgeführte Städtepläne, große statistische Karten über die Dichtig¬
keit der Bevölkerung und Verbreitung der Gewerbe und der Konfessionen, 14 karto¬
graphische Darstellungen der Bodenkultur und Produktion, mehrere hundert Stcmten-
und Städtewappen und die große Ravensteinsche Spezialkcirte von Deutschland (im
Maßstab von 1:850 000) in Form eines Atlas. Dieser Reichtum des Inhalts


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_152756/327>, abgerufen am 18.05.2024.