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Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Drittes Quartal.

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den Niederlanden einen Anlaß zur Besorgnis gegeben haben würden. . . . Wir
haben diese Zumutung nicht gestellt, ebensowenig aber ist uns in bezug auf
Luxemburg jemals ein Wunsch des dortigen Souveräns, der dortigen Negierung,
der dortigen Einwohnerschaft ausgesprochen worden, für dieses Großhcrzogtum dem
Norddeutschen Bunde anzugehören. . . . Unsrerseits ist auf die Zugehörigkeit Luxem¬
burgs und Limburgs zu Deutschland weder verzichtet worden, noch ist sie als ein
Rechtsgrundsatz ausgesprochen wordeu. Wir können den Souveränen, die dem
Bunde nicht beitreten wollen, keine Gewalt und keinen Zwang anthun." Ergänzt
wurde diese Erklärung des Bundeskanzlers durch die Antwort, die derselbe am
1. April 1367 auf eine Jnterpellation des Reichstagsabgeordneten von Bennigsen
erteilte und worin er äußerte: "Durch die Auflösung des früheren deutschen Bundes
gewann jeder der an demselben beteiligten Staaten seine volle Souveränetät wieder,
so wie er sie vor Stiftung des Bundes besessen hatte. . . . Die große Mehrzahl
der früheren Bundesgenossen benutzten ihre Freiheit, um sofort auf dem nationalen
Boden einen neuen Bund behufs gegenseitiger Unterstützung und Pflege der natio¬
nalen Interessen zu schließen. Das Großherzogtum Luxemburg fand es seinen
Interessen nicht entsprechend, denselben Weg einzuschlagen. Durch die Organe, welche
uns innerhalb des Großherzogtums und an seinen Grenzen zu Gebote stehen,
waren wir davon in Kenntnis gehalten, daß eine entschiedene Abneigung, dem Nord¬
deutschen Bunde beizutreten, in allen Schichten der Bevölkerung heimisch war. In
den höhern und namentlich in den höchsten war sie getragen von einer deutlich
ausgesprochnen Mißstimmung gegen Preußen und dessen Erfolge, in den untern
von einer Abneigung gegen die Uebernahme derjenigen Lasten, die eine ernsthafte
Landesverteidigung notwendig mit sich führt. . . . Die königliche Negierung und
ihre Bundesgenossen mußten sich die Frage stellen, ob es angemessen sei, uuter
diesen Umständen eine Einwirkung oder gar einen Druck dahin zu üben, daß das
Großherzogtum, welches dem Zollverein angehört, auch dem Norddeutschen Bunde
beiträte. Sie haben sich nach gründlicher Erwägung diese Frage verneint. Sie
mußten es einmal als einen zweifelhaften Vorteil betrachten, in einem Bunde von
dieser Intimität in dem Großherzoge von Luxemburg ein Mitglied zu haben, welches
in seiner Eigenschaft als König der Niederlande seinen Schwerpunkt und seine In¬
teressen außerhalb des Bundes hat und möglicherweise vielfach im Widerspruch mit
dein Bunde haben könnte. . . . Die königliche Regierung hat sich serner gesagt, daß
vermöge der geographischen Lage und der eigentümlichen Verhältnisse gerade des
Großherzogtums Luxemburg die Behandlung insbesondre dieser Frage einen höhern
Grad von Vorsicht erfordert." Diese letzten Worte bezogen sich auf die Empfind¬
lichkeit Frankreichs, und diese ist auch jetzt noch zu schonen. Dagegen würde der
erste Grund, der damals das Verfahren Bismarcks bestimmte, wegfallen, wenn mit
dem Aussterben des Mannesstammes das dynastische Band, welches Luxemburg mit
den Niederlanden verknüpft, gelöst würde. Es bliebe dann anßer jener im Interesse
des Friedens zu schonenden Empfindlichkeit nur noch die Abneigung der Luxem¬
burger und (vielleicht) ihres Fürsten gegen den Eintritt in das deutsche Reich zu
beachten. Ein dringendes Bedürfnis nach diesem läge aber nicht vor; denn Luxem¬
burg ist durch den Zollverein und dadurch, daß wir (infolge des Pachtvertrages
vom 10. Juni 1872) über die wichtigsten Eisenbahnen des Großherzogtums ver¬
fügen, vorläufig genügend mit uns verbunden.




Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig.
Verlag von F. L. Hcrbig in Leipzig. -- Druck von Carl Marquart in Reudnitz-Leipzig,
Notiz.

den Niederlanden einen Anlaß zur Besorgnis gegeben haben würden. . . . Wir
haben diese Zumutung nicht gestellt, ebensowenig aber ist uns in bezug auf
Luxemburg jemals ein Wunsch des dortigen Souveräns, der dortigen Negierung,
der dortigen Einwohnerschaft ausgesprochen worden, für dieses Großhcrzogtum dem
Norddeutschen Bunde anzugehören. . . . Unsrerseits ist auf die Zugehörigkeit Luxem¬
burgs und Limburgs zu Deutschland weder verzichtet worden, noch ist sie als ein
Rechtsgrundsatz ausgesprochen wordeu. Wir können den Souveränen, die dem
Bunde nicht beitreten wollen, keine Gewalt und keinen Zwang anthun." Ergänzt
wurde diese Erklärung des Bundeskanzlers durch die Antwort, die derselbe am
1. April 1367 auf eine Jnterpellation des Reichstagsabgeordneten von Bennigsen
erteilte und worin er äußerte: „Durch die Auflösung des früheren deutschen Bundes
gewann jeder der an demselben beteiligten Staaten seine volle Souveränetät wieder,
so wie er sie vor Stiftung des Bundes besessen hatte. . . . Die große Mehrzahl
der früheren Bundesgenossen benutzten ihre Freiheit, um sofort auf dem nationalen
Boden einen neuen Bund behufs gegenseitiger Unterstützung und Pflege der natio¬
nalen Interessen zu schließen. Das Großherzogtum Luxemburg fand es seinen
Interessen nicht entsprechend, denselben Weg einzuschlagen. Durch die Organe, welche
uns innerhalb des Großherzogtums und an seinen Grenzen zu Gebote stehen,
waren wir davon in Kenntnis gehalten, daß eine entschiedene Abneigung, dem Nord¬
deutschen Bunde beizutreten, in allen Schichten der Bevölkerung heimisch war. In
den höhern und namentlich in den höchsten war sie getragen von einer deutlich
ausgesprochnen Mißstimmung gegen Preußen und dessen Erfolge, in den untern
von einer Abneigung gegen die Uebernahme derjenigen Lasten, die eine ernsthafte
Landesverteidigung notwendig mit sich führt. . . . Die königliche Negierung und
ihre Bundesgenossen mußten sich die Frage stellen, ob es angemessen sei, uuter
diesen Umständen eine Einwirkung oder gar einen Druck dahin zu üben, daß das
Großherzogtum, welches dem Zollverein angehört, auch dem Norddeutschen Bunde
beiträte. Sie haben sich nach gründlicher Erwägung diese Frage verneint. Sie
mußten es einmal als einen zweifelhaften Vorteil betrachten, in einem Bunde von
dieser Intimität in dem Großherzoge von Luxemburg ein Mitglied zu haben, welches
in seiner Eigenschaft als König der Niederlande seinen Schwerpunkt und seine In¬
teressen außerhalb des Bundes hat und möglicherweise vielfach im Widerspruch mit
dein Bunde haben könnte. . . . Die königliche Regierung hat sich serner gesagt, daß
vermöge der geographischen Lage und der eigentümlichen Verhältnisse gerade des
Großherzogtums Luxemburg die Behandlung insbesondre dieser Frage einen höhern
Grad von Vorsicht erfordert." Diese letzten Worte bezogen sich auf die Empfind¬
lichkeit Frankreichs, und diese ist auch jetzt noch zu schonen. Dagegen würde der
erste Grund, der damals das Verfahren Bismarcks bestimmte, wegfallen, wenn mit
dem Aussterben des Mannesstammes das dynastische Band, welches Luxemburg mit
den Niederlanden verknüpft, gelöst würde. Es bliebe dann anßer jener im Interesse
des Friedens zu schonenden Empfindlichkeit nur noch die Abneigung der Luxem¬
burger und (vielleicht) ihres Fürsten gegen den Eintritt in das deutsche Reich zu
beachten. Ein dringendes Bedürfnis nach diesem läge aber nicht vor; denn Luxem¬
burg ist durch den Zollverein und dadurch, daß wir (infolge des Pachtvertrages
vom 10. Juni 1872) über die wichtigsten Eisenbahnen des Großherzogtums ver¬
fügen, vorläufig genügend mit uns verbunden.




Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig.
Verlag von F. L. Hcrbig in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Reudnitz-Leipzig,
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Drittes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341839_156270/160>, abgerufen am 15.06.2024.