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Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Erstes Quartal.

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Notizen.

das Titelblatt mit unauslöschlichen Farbeustcmpeln: "Zur Besprechung!" oder:
"Freiexemplar!" oder: Aus der Hand des Verlegers!" oder: "Graels!" oder mit der
Firma des Verlags beschmiert. Ein Berliner Verleger, nennen wir ihn Herr
Schauerbach, pflegt sogar das Titelblatt seiner Rezensionsexemplare mit seinem
kostbaren Autograph zu verzieren: "Herrn Dr. in vorzüglicher Verehrung er-
gebenst Cchauerbach." Daß die Herren Redakteure auch Geschmack haben, daß sie
sich nur für ein Buch mit anständigen Aeußern interessiren können, daß sie nicht
die erstbeste ssoll heißen: erste bestes Scharteke in ihre Privatbibliothek aufnehmen,
dnvou scheinen die Herren keine Ahnung zu haben. Wieviel zartfühlender werden
da die Pariser und Londoner Journalisten behandelt! Für sie verschickt der Ver¬
leger nur tadellose Exemplare, meist schön gebunden, oft erste Abdrücke, womöglich
Extraabzüge auf Büttenpapier, um auch ja für das Buch einzunehmen.

Aber das Rezensionsexemplar hat bei uns stets noch einen bösen Begleiter:
das Zirkulär. Hier giebt der Verleger seinen Ansichten über Zweck und Wesen
der Kritik einen rührenden schriftstellerische" Ausdruck. Da wird nicht gebeten,
sondern gefordert. Der Verleger verlangt oder bestellt sich die Besprechung --
"möglichst eingehend," "in einer der nächsten Nummern," "in einem eignen Artikel"
oder "an erster Stelle," wie die bescheidene" Wendungen alle lauten. Eine kurze
Notiz über das natürlich "hochinteressante" Werk enttäuscht, dessen bloße biblio¬
graphische Aufnahme ins Novitätenvcrzeichnis empört ihn. Die meisten legen dem
gedruckten Begleitschreiben eine schülerhaft stilisirte Lobhudelei des Buches bei, "zur
gefälligen Benutzung;" wie es unverfroren s!s heißt. Andre schicken gleich ein
Inserat mit, welches "in derselben Nummer stehen soll, die die Besprechung ent¬
hält." Mit andern Worten: keine Besprechung, kein Inserat. Und die ersten
Firmen machen sich dieser Taktlosigkeit schuldig.

Es giebt aber auch Rezensionsexemplare, die der Redakteur garnicht zu scheu
bekommt und deren öffentliche Anpreisung in seinem Blatt ihm dennoch zugemutet
wird. Teure, umfangreiche Publikationen lernt er nicht selten nur aus den ihm
eingesandten Prospekten kennen, deren Illustrations- und Textprvbeu nebst dazu
gehöriger Reklame aus der Feder des Verlegers oder Autors ihm einen Begriff
von dem Werke selbst geben sollen; das Werk selbst wird ihm nnr gegen baar,
mit Rabatt oder auf Abzahlung in Inseraten geliefert. Von Subskriptiouswerken
folgen in der Regel nur die ersten Hefte; ist der Redakteur so gutmütig, sie an¬
zuzeigen, so ist eins gegen zehn zu wetten, daß der Verleger ins Fäustchen lacht
und die Fortsetzung nicht mehr schickt. Kein Wunder, daß gewitzigte Redaktionen
angefangen haben, einzelne Lieferungen gleich in deu Papierkorb zu werfen und
nur noch komplett eingesandte Werke zu berücksichtigen. Andre Firmen wieder sind
so unverfroren s!j, das Rezensionsexemplar garnicht an die Redaktion, sondern an
irgendeinen obskuren Svldschreiber zu schicken, und sie unter anständigen Blättern
zu, die Prosa dieses Herrn abzudrucken und noch obendrein zu honoriren! Es sind
manchmal ganz große und renommirte Hänser, die sich einen solchen Privatkritiker
halten und die Besprechung durch einen andern, z. B- ein Mitglied der betreffenden
Redaktion, mit vorsichtigem Dank ablehnen. Kürzlich anerbot sich san erbot sich!^
sogar der Buchhalter eines berühmten Jugcndschriftenverlags, die Novitäten seines
Brodherrn besprechen zu wollen, natürlich gegen Honorar, und als sein Anerbieten
abgelehnt wurde, entzog die Firma dem Blatte zur Strafe die ihm bereits schon
^bereits schon!s zugewandten Inserate und Beilagen.

Ist das Rezensionsexemplar so oder so in den Besitz des Redakteurs gelaugt,
so ziehen die Verleger eine andre Saite auf. Geschriebene und gedruckte Mahn-


Notizen.

das Titelblatt mit unauslöschlichen Farbeustcmpeln: „Zur Besprechung!" oder:
„Freiexemplar!" oder: Aus der Hand des Verlegers!" oder: „Graels!" oder mit der
Firma des Verlags beschmiert. Ein Berliner Verleger, nennen wir ihn Herr
Schauerbach, pflegt sogar das Titelblatt seiner Rezensionsexemplare mit seinem
kostbaren Autograph zu verzieren: „Herrn Dr. in vorzüglicher Verehrung er-
gebenst Cchauerbach." Daß die Herren Redakteure auch Geschmack haben, daß sie
sich nur für ein Buch mit anständigen Aeußern interessiren können, daß sie nicht
die erstbeste ssoll heißen: erste bestes Scharteke in ihre Privatbibliothek aufnehmen,
dnvou scheinen die Herren keine Ahnung zu haben. Wieviel zartfühlender werden
da die Pariser und Londoner Journalisten behandelt! Für sie verschickt der Ver¬
leger nur tadellose Exemplare, meist schön gebunden, oft erste Abdrücke, womöglich
Extraabzüge auf Büttenpapier, um auch ja für das Buch einzunehmen.

Aber das Rezensionsexemplar hat bei uns stets noch einen bösen Begleiter:
das Zirkulär. Hier giebt der Verleger seinen Ansichten über Zweck und Wesen
der Kritik einen rührenden schriftstellerische» Ausdruck. Da wird nicht gebeten,
sondern gefordert. Der Verleger verlangt oder bestellt sich die Besprechung —
„möglichst eingehend," „in einer der nächsten Nummern," „in einem eignen Artikel"
oder „an erster Stelle," wie die bescheidene» Wendungen alle lauten. Eine kurze
Notiz über das natürlich „hochinteressante" Werk enttäuscht, dessen bloße biblio¬
graphische Aufnahme ins Novitätenvcrzeichnis empört ihn. Die meisten legen dem
gedruckten Begleitschreiben eine schülerhaft stilisirte Lobhudelei des Buches bei, „zur
gefälligen Benutzung;" wie es unverfroren s!s heißt. Andre schicken gleich ein
Inserat mit, welches „in derselben Nummer stehen soll, die die Besprechung ent¬
hält." Mit andern Worten: keine Besprechung, kein Inserat. Und die ersten
Firmen machen sich dieser Taktlosigkeit schuldig.

Es giebt aber auch Rezensionsexemplare, die der Redakteur garnicht zu scheu
bekommt und deren öffentliche Anpreisung in seinem Blatt ihm dennoch zugemutet
wird. Teure, umfangreiche Publikationen lernt er nicht selten nur aus den ihm
eingesandten Prospekten kennen, deren Illustrations- und Textprvbeu nebst dazu
gehöriger Reklame aus der Feder des Verlegers oder Autors ihm einen Begriff
von dem Werke selbst geben sollen; das Werk selbst wird ihm nnr gegen baar,
mit Rabatt oder auf Abzahlung in Inseraten geliefert. Von Subskriptiouswerken
folgen in der Regel nur die ersten Hefte; ist der Redakteur so gutmütig, sie an¬
zuzeigen, so ist eins gegen zehn zu wetten, daß der Verleger ins Fäustchen lacht
und die Fortsetzung nicht mehr schickt. Kein Wunder, daß gewitzigte Redaktionen
angefangen haben, einzelne Lieferungen gleich in deu Papierkorb zu werfen und
nur noch komplett eingesandte Werke zu berücksichtigen. Andre Firmen wieder sind
so unverfroren s!j, das Rezensionsexemplar garnicht an die Redaktion, sondern an
irgendeinen obskuren Svldschreiber zu schicken, und sie unter anständigen Blättern
zu, die Prosa dieses Herrn abzudrucken und noch obendrein zu honoriren! Es sind
manchmal ganz große und renommirte Hänser, die sich einen solchen Privatkritiker
halten und die Besprechung durch einen andern, z. B- ein Mitglied der betreffenden
Redaktion, mit vorsichtigem Dank ablehnen. Kürzlich anerbot sich san erbot sich!^
sogar der Buchhalter eines berühmten Jugcndschriftenverlags, die Novitäten seines
Brodherrn besprechen zu wollen, natürlich gegen Honorar, und als sein Anerbieten
abgelehnt wurde, entzog die Firma dem Blatte zur Strafe die ihm bereits schon
^bereits schon!s zugewandten Inserate und Beilagen.

Ist das Rezensionsexemplar so oder so in den Besitz des Redakteurs gelaugt,
so ziehen die Verleger eine andre Saite auf. Geschriebene und gedruckte Mahn-


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[0380] Notizen. das Titelblatt mit unauslöschlichen Farbeustcmpeln: „Zur Besprechung!" oder: „Freiexemplar!" oder: Aus der Hand des Verlegers!" oder: „Graels!" oder mit der Firma des Verlags beschmiert. Ein Berliner Verleger, nennen wir ihn Herr Schauerbach, pflegt sogar das Titelblatt seiner Rezensionsexemplare mit seinem kostbaren Autograph zu verzieren: „Herrn Dr. in vorzüglicher Verehrung er- gebenst Cchauerbach." Daß die Herren Redakteure auch Geschmack haben, daß sie sich nur für ein Buch mit anständigen Aeußern interessiren können, daß sie nicht die erstbeste ssoll heißen: erste bestes Scharteke in ihre Privatbibliothek aufnehmen, dnvou scheinen die Herren keine Ahnung zu haben. Wieviel zartfühlender werden da die Pariser und Londoner Journalisten behandelt! Für sie verschickt der Ver¬ leger nur tadellose Exemplare, meist schön gebunden, oft erste Abdrücke, womöglich Extraabzüge auf Büttenpapier, um auch ja für das Buch einzunehmen. Aber das Rezensionsexemplar hat bei uns stets noch einen bösen Begleiter: das Zirkulär. Hier giebt der Verleger seinen Ansichten über Zweck und Wesen der Kritik einen rührenden schriftstellerische» Ausdruck. Da wird nicht gebeten, sondern gefordert. Der Verleger verlangt oder bestellt sich die Besprechung — „möglichst eingehend," „in einer der nächsten Nummern," „in einem eignen Artikel" oder „an erster Stelle," wie die bescheidene» Wendungen alle lauten. Eine kurze Notiz über das natürlich „hochinteressante" Werk enttäuscht, dessen bloße biblio¬ graphische Aufnahme ins Novitätenvcrzeichnis empört ihn. Die meisten legen dem gedruckten Begleitschreiben eine schülerhaft stilisirte Lobhudelei des Buches bei, „zur gefälligen Benutzung;" wie es unverfroren s!s heißt. Andre schicken gleich ein Inserat mit, welches „in derselben Nummer stehen soll, die die Besprechung ent¬ hält." Mit andern Worten: keine Besprechung, kein Inserat. Und die ersten Firmen machen sich dieser Taktlosigkeit schuldig. Es giebt aber auch Rezensionsexemplare, die der Redakteur garnicht zu scheu bekommt und deren öffentliche Anpreisung in seinem Blatt ihm dennoch zugemutet wird. Teure, umfangreiche Publikationen lernt er nicht selten nur aus den ihm eingesandten Prospekten kennen, deren Illustrations- und Textprvbeu nebst dazu gehöriger Reklame aus der Feder des Verlegers oder Autors ihm einen Begriff von dem Werke selbst geben sollen; das Werk selbst wird ihm nnr gegen baar, mit Rabatt oder auf Abzahlung in Inseraten geliefert. Von Subskriptiouswerken folgen in der Regel nur die ersten Hefte; ist der Redakteur so gutmütig, sie an¬ zuzeigen, so ist eins gegen zehn zu wetten, daß der Verleger ins Fäustchen lacht und die Fortsetzung nicht mehr schickt. Kein Wunder, daß gewitzigte Redaktionen angefangen haben, einzelne Lieferungen gleich in deu Papierkorb zu werfen und nur noch komplett eingesandte Werke zu berücksichtigen. Andre Firmen wieder sind so unverfroren s!j, das Rezensionsexemplar garnicht an die Redaktion, sondern an irgendeinen obskuren Svldschreiber zu schicken, und sie unter anständigen Blättern zu, die Prosa dieses Herrn abzudrucken und noch obendrein zu honoriren! Es sind manchmal ganz große und renommirte Hänser, die sich einen solchen Privatkritiker halten und die Besprechung durch einen andern, z. B- ein Mitglied der betreffenden Redaktion, mit vorsichtigem Dank ablehnen. Kürzlich anerbot sich san erbot sich!^ sogar der Buchhalter eines berühmten Jugcndschriftenverlags, die Novitäten seines Brodherrn besprechen zu wollen, natürlich gegen Honorar, und als sein Anerbieten abgelehnt wurde, entzog die Firma dem Blatte zur Strafe die ihm bereits schon ^bereits schon!s zugewandten Inserate und Beilagen. Ist das Rezensionsexemplar so oder so in den Besitz des Redakteurs gelaugt, so ziehen die Verleger eine andre Saite auf. Geschriebene und gedruckte Mahn-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341841_194675/380>, abgerufen am 15.06.2024.