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Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Erstes Quartal.

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Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Preußen.

Es giebt darüber ein kleines, merkwürdiges Buch/') in welchem auf echt
französische Weise Anleitung zu geben versucht wird, wie ein guter Vater es
anfangen müsse, um seinen Sohn schon in der Jugend zum Politiker zu er¬
ziehen. Zu diesem Zwecke sollen ihm vor allem die richtigen Begriffe über
Gesetz und Recht beigebracht werden, und dabei kommt denn auch die Unter¬
haltung (das Ganze ist in die Form eines Gespräches zwischen Vater und Sohn
eingekleidet) auf die tribrmMX g.ällrini8trg,tM, welche dem zwölfjährigen Jungen
deshalb auffallend vorkommen, weil doch nach den ihm bereits beigebrachten
Grundbegriffen zufolge der Teilung der Gewalten die Gerichte allein die Gesetze
anzuwenden hätten, mithin ausschließlich mit dieser Anwendung (iMUivMoir) zu
betrauen seien. Darauf antwortet der Vater: "So wie du, denken in dieser
Beziehung viele, und ich wage auch nicht zu behaupten, daß dieser Gedanke ein
unrichtiger sei. Allein in Frankreich haben wir eine Verwaltungsjustiz, man
überträgt eben der Verwaltung die Entscheidung der Fragen, welche die Ver¬
waltung interessiren." Als hierauf der naseweise Junge antwortet, das komme
ihm so vor, als ob er von dem Garten seines Bruders ein Stück Land amiektircn
und den infolge dessen entstandenen Zwist allein entscheiden wollte, bemerkt der
Vater: "Dein Urteil über die Verwaltungsjustiz ist zu strenge! Denn du
urteilst in dem angeführten Falle in eigner Sache, wogegen unsre Verwaltungs¬
behörden doch uneigennütziger (xtus closurtorLSLös) und unparteiischer (plus
iinMrt,ig,ri.x) sind öder Komparativ ist bezeichnend!j. Mit einem Worte, wenn
man der richterlichen Gewalt die Rechtsprechung in Vcrwaltungsangelegenheiteu
übertragen hätte, würden da die Gerichte nicht geneigt sein, in diejenigen Rechte
Eingriffe zu thun, welche der Verwaltung ausschließlich vorbehalten werden
müssen?" -- "Woran erkennt man denn aber -- lautet die Gegenfrage --, daß
eine Sache zur Verwaltungsjustiz gehört?" Antwort: "Ja das sind delikate
Kompetenzfragen, über welche sich die Tribunale zuweilen täuschen. Man hat
sogar zur Entscheidung dieser Fragen einen obersten Gerichtshof eingesetzt, das
ist das trilmng,! clss oonWs, welches aus Staatsräten und Kafsationsgerichts-
räten zusammengesetzt ist. Im nächsten Jahre wollen wir das einmal näher
betrachten, du wirst denn sehen, daß die Präfekten und die Minister gleichzeitig
Verwaltnngsrichter sind, daß der Staatsrat in Verwältungsangclegenhcitcn eine
Art von Kassationshof darstellt, vor welchen die Rekurse wegen Unzuständigkeit
oder Übergriffe (öxe,ö8 av xouvoir) gebracht werden. Ich werde dir dann auch
sagen, was man unter der Rolle des Rechnungshofes versteht." -- "Na, ich sehe
es schon kommen -- unterbricht ihn der Junge --, da wird wohl mein schönes



*) vaoMvll Ä'^lbsrt" Isyous Ä'rin xöro s<in As für tu. nanstitntiou se 1", 1yj,
P"r U^xirris l^seventh, üovteui <in etroit, "ovo"t "> 1" pour ä'sPxsl ä'^nlioits, xrokssssur <es
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Die Jahreszahl ist nicht angegeben, der Inhalt läßt aber erkennen, daß das Werkchen aus,
der Zeit der neuesten Republik stammt.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Preußen.

Es giebt darüber ein kleines, merkwürdiges Buch/') in welchem auf echt
französische Weise Anleitung zu geben versucht wird, wie ein guter Vater es
anfangen müsse, um seinen Sohn schon in der Jugend zum Politiker zu er¬
ziehen. Zu diesem Zwecke sollen ihm vor allem die richtigen Begriffe über
Gesetz und Recht beigebracht werden, und dabei kommt denn auch die Unter¬
haltung (das Ganze ist in die Form eines Gespräches zwischen Vater und Sohn
eingekleidet) auf die tribrmMX g.ällrini8trg,tM, welche dem zwölfjährigen Jungen
deshalb auffallend vorkommen, weil doch nach den ihm bereits beigebrachten
Grundbegriffen zufolge der Teilung der Gewalten die Gerichte allein die Gesetze
anzuwenden hätten, mithin ausschließlich mit dieser Anwendung (iMUivMoir) zu
betrauen seien. Darauf antwortet der Vater: „So wie du, denken in dieser
Beziehung viele, und ich wage auch nicht zu behaupten, daß dieser Gedanke ein
unrichtiger sei. Allein in Frankreich haben wir eine Verwaltungsjustiz, man
überträgt eben der Verwaltung die Entscheidung der Fragen, welche die Ver¬
waltung interessiren." Als hierauf der naseweise Junge antwortet, das komme
ihm so vor, als ob er von dem Garten seines Bruders ein Stück Land amiektircn
und den infolge dessen entstandenen Zwist allein entscheiden wollte, bemerkt der
Vater: „Dein Urteil über die Verwaltungsjustiz ist zu strenge! Denn du
urteilst in dem angeführten Falle in eigner Sache, wogegen unsre Verwaltungs¬
behörden doch uneigennütziger (xtus closurtorLSLös) und unparteiischer (plus
iinMrt,ig,ri.x) sind öder Komparativ ist bezeichnend!j. Mit einem Worte, wenn
man der richterlichen Gewalt die Rechtsprechung in Vcrwaltungsangelegenheiteu
übertragen hätte, würden da die Gerichte nicht geneigt sein, in diejenigen Rechte
Eingriffe zu thun, welche der Verwaltung ausschließlich vorbehalten werden
müssen?" — „Woran erkennt man denn aber — lautet die Gegenfrage —, daß
eine Sache zur Verwaltungsjustiz gehört?" Antwort: „Ja das sind delikate
Kompetenzfragen, über welche sich die Tribunale zuweilen täuschen. Man hat
sogar zur Entscheidung dieser Fragen einen obersten Gerichtshof eingesetzt, das
ist das trilmng,! clss oonWs, welches aus Staatsräten und Kafsationsgerichts-
räten zusammengesetzt ist. Im nächsten Jahre wollen wir das einmal näher
betrachten, du wirst denn sehen, daß die Präfekten und die Minister gleichzeitig
Verwaltnngsrichter sind, daß der Staatsrat in Verwältungsangclegenhcitcn eine
Art von Kassationshof darstellt, vor welchen die Rekurse wegen Unzuständigkeit
oder Übergriffe (öxe,ö8 av xouvoir) gebracht werden. Ich werde dir dann auch
sagen, was man unter der Rolle des Rechnungshofes versteht." — „Na, ich sehe
es schon kommen — unterbricht ihn der Junge —, da wird wohl mein schönes



*) vaoMvll Ä'^lbsrt» Isyous Ä'rin xöro s<in As für tu. nanstitntiou se 1«, 1yj,
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341841_194675/88>, abgerufen am 14.06.2024.