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Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Drittes Vierteljahr.

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Gberschlesien und seine Germanisirung.

der wichtigsten einheimischen Kulturpflanzen, Pflege und Zucht der landwirt¬
schaftlichen Haustiere, das Wichtigste über die Krankheiten der letzteren und die
bei solchen gesetzlich geforderte Anzeigepflicht Lehrgegenstände sein, die neben
Deutsch und Rechnen, letztere beiden immer in Beziehung auf die Bedürfnisse
des praktischen Lebens, im Unterrichtsplan keiner ländlichen Fortbildungsschule
fehlen dürften. Einiges über allgemeine Gesundheitslehre und über die bei an¬
steckenden Krankheiten erforderliche Desinfektion würden sich anzuschließen haben.
Durch einen derartig eingerichteten Lehr- und Unterrichtsplan würden sich die
ländlichen Fortbildungsschulen sehr bald bei den Eltern oder Dienstherren in
Gunst setzen, sie würden dann auch die deutsche Sprache, in der selbstverständlich
unterrichtet werden muß, zu Gunst und Ansehen bringen. Natürlich soll es dem
Lehrer unbenommen sein, auch idealere Zwecke im Unterricht der ländlichen
Fortbildungsschule zu verfolgen. Ja es wird von ihm sogar gefordert werden
müssen, ab und zu bei passenden Gelegenheiten den Patriotismus seiner Schüler
durch Heranziehung der ruhmreichen Geschichte unsers Volkes zu wecken und sie
mit Liebe zu Kaiser und Reich, zum angestammten Herrscherhause und zum
Vaterlande zu erfüllen.

Das sind im wesentlichen die Grundzüge, wie wir die ländlichen Fort¬
bildungsschulen eingerichtet sehen möchten.

Endlich wollen wir nicht unerwähnt lassen, daß auch die deutsche Heeres¬
verwaltung nicht unwesentlich zur Verbreitung deutscher Sprache und deutschen
Wesens beitragen kann und in der That beiträgt. Infolge der allgemeinen
Wehrpflicht muß jeder waffenfähige junge Mann drei Jahre bei der Fahne
dienen. Wenn nun bisher schon die gedienten Leute durch ihre Kenntnis der
deutschen Sprache sich vorteilhaft vor den nicht gedienten auszeichneten, so wird
dies in Zukunft noch viel mehr der Fall sein, nachdem vom Kriegsministerium
die Anordnung getroffen worden ist, daß die Rekruten nicht deutscher Mutter¬
sprache ihre Militärpflicht in deutschen Garnisonorten ableisten müssen. Der
stete Verkehr mit nur deutschsprechenden Leuten wird ihnen in höherm Maße
deutsche Sprachfertigkeit gewähren, als sie sie in Garnisonorten erlangen
konnten, wo ihnen Gelegenheit geboten war, im Verkehr mit Zivilpersonen auch
ihre Muttersprache zu benutzen. Von dieser neuerdings getroffenen Anordnung
ist in Zukunft für die Germanisirung Oberschlesiens viel zu hoffen.

Wir haben bisher diejenigen Maßnahmen besprochen, die unsrer Meinung
nach von der Staatsregierung ernstlich in Anwendung gebracht werden müssen,
um in Oberschlesien die Verbreitung der deutschen Sprache und deutschen Wesens
in höherm Maße als bisher zu befördern^ Aber auch Vonseiten der deutschen
Bevölkerung Oberschlesiens muß noch manches geschehen, um die Bestrebungen
des Staates in dieser Beziehung zu unterstützen. Wir haben schon ausgeführt,
daß ein großer Teil des Grund und Bodens in Oberschlesien zu dem Areal
der Rittergüter gehört. Diese befinden sich fast ausnahmslos in deutschen


Gberschlesien und seine Germanisirung.

der wichtigsten einheimischen Kulturpflanzen, Pflege und Zucht der landwirt¬
schaftlichen Haustiere, das Wichtigste über die Krankheiten der letzteren und die
bei solchen gesetzlich geforderte Anzeigepflicht Lehrgegenstände sein, die neben
Deutsch und Rechnen, letztere beiden immer in Beziehung auf die Bedürfnisse
des praktischen Lebens, im Unterrichtsplan keiner ländlichen Fortbildungsschule
fehlen dürften. Einiges über allgemeine Gesundheitslehre und über die bei an¬
steckenden Krankheiten erforderliche Desinfektion würden sich anzuschließen haben.
Durch einen derartig eingerichteten Lehr- und Unterrichtsplan würden sich die
ländlichen Fortbildungsschulen sehr bald bei den Eltern oder Dienstherren in
Gunst setzen, sie würden dann auch die deutsche Sprache, in der selbstverständlich
unterrichtet werden muß, zu Gunst und Ansehen bringen. Natürlich soll es dem
Lehrer unbenommen sein, auch idealere Zwecke im Unterricht der ländlichen
Fortbildungsschule zu verfolgen. Ja es wird von ihm sogar gefordert werden
müssen, ab und zu bei passenden Gelegenheiten den Patriotismus seiner Schüler
durch Heranziehung der ruhmreichen Geschichte unsers Volkes zu wecken und sie
mit Liebe zu Kaiser und Reich, zum angestammten Herrscherhause und zum
Vaterlande zu erfüllen.

Das sind im wesentlichen die Grundzüge, wie wir die ländlichen Fort¬
bildungsschulen eingerichtet sehen möchten.

Endlich wollen wir nicht unerwähnt lassen, daß auch die deutsche Heeres¬
verwaltung nicht unwesentlich zur Verbreitung deutscher Sprache und deutschen
Wesens beitragen kann und in der That beiträgt. Infolge der allgemeinen
Wehrpflicht muß jeder waffenfähige junge Mann drei Jahre bei der Fahne
dienen. Wenn nun bisher schon die gedienten Leute durch ihre Kenntnis der
deutschen Sprache sich vorteilhaft vor den nicht gedienten auszeichneten, so wird
dies in Zukunft noch viel mehr der Fall sein, nachdem vom Kriegsministerium
die Anordnung getroffen worden ist, daß die Rekruten nicht deutscher Mutter¬
sprache ihre Militärpflicht in deutschen Garnisonorten ableisten müssen. Der
stete Verkehr mit nur deutschsprechenden Leuten wird ihnen in höherm Maße
deutsche Sprachfertigkeit gewähren, als sie sie in Garnisonorten erlangen
konnten, wo ihnen Gelegenheit geboten war, im Verkehr mit Zivilpersonen auch
ihre Muttersprache zu benutzen. Von dieser neuerdings getroffenen Anordnung
ist in Zukunft für die Germanisirung Oberschlesiens viel zu hoffen.

Wir haben bisher diejenigen Maßnahmen besprochen, die unsrer Meinung
nach von der Staatsregierung ernstlich in Anwendung gebracht werden müssen,
um in Oberschlesien die Verbreitung der deutschen Sprache und deutschen Wesens
in höherm Maße als bisher zu befördern^ Aber auch Vonseiten der deutschen
Bevölkerung Oberschlesiens muß noch manches geschehen, um die Bestrebungen
des Staates in dieser Beziehung zu unterstützen. Wir haben schon ausgeführt,
daß ein großer Teil des Grund und Bodens in Oberschlesien zu dem Areal
der Rittergüter gehört. Diese befinden sich fast ausnahmslos in deutschen


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[0272] Gberschlesien und seine Germanisirung. der wichtigsten einheimischen Kulturpflanzen, Pflege und Zucht der landwirt¬ schaftlichen Haustiere, das Wichtigste über die Krankheiten der letzteren und die bei solchen gesetzlich geforderte Anzeigepflicht Lehrgegenstände sein, die neben Deutsch und Rechnen, letztere beiden immer in Beziehung auf die Bedürfnisse des praktischen Lebens, im Unterrichtsplan keiner ländlichen Fortbildungsschule fehlen dürften. Einiges über allgemeine Gesundheitslehre und über die bei an¬ steckenden Krankheiten erforderliche Desinfektion würden sich anzuschließen haben. Durch einen derartig eingerichteten Lehr- und Unterrichtsplan würden sich die ländlichen Fortbildungsschulen sehr bald bei den Eltern oder Dienstherren in Gunst setzen, sie würden dann auch die deutsche Sprache, in der selbstverständlich unterrichtet werden muß, zu Gunst und Ansehen bringen. Natürlich soll es dem Lehrer unbenommen sein, auch idealere Zwecke im Unterricht der ländlichen Fortbildungsschule zu verfolgen. Ja es wird von ihm sogar gefordert werden müssen, ab und zu bei passenden Gelegenheiten den Patriotismus seiner Schüler durch Heranziehung der ruhmreichen Geschichte unsers Volkes zu wecken und sie mit Liebe zu Kaiser und Reich, zum angestammten Herrscherhause und zum Vaterlande zu erfüllen. Das sind im wesentlichen die Grundzüge, wie wir die ländlichen Fort¬ bildungsschulen eingerichtet sehen möchten. Endlich wollen wir nicht unerwähnt lassen, daß auch die deutsche Heeres¬ verwaltung nicht unwesentlich zur Verbreitung deutscher Sprache und deutschen Wesens beitragen kann und in der That beiträgt. Infolge der allgemeinen Wehrpflicht muß jeder waffenfähige junge Mann drei Jahre bei der Fahne dienen. Wenn nun bisher schon die gedienten Leute durch ihre Kenntnis der deutschen Sprache sich vorteilhaft vor den nicht gedienten auszeichneten, so wird dies in Zukunft noch viel mehr der Fall sein, nachdem vom Kriegsministerium die Anordnung getroffen worden ist, daß die Rekruten nicht deutscher Mutter¬ sprache ihre Militärpflicht in deutschen Garnisonorten ableisten müssen. Der stete Verkehr mit nur deutschsprechenden Leuten wird ihnen in höherm Maße deutsche Sprachfertigkeit gewähren, als sie sie in Garnisonorten erlangen konnten, wo ihnen Gelegenheit geboten war, im Verkehr mit Zivilpersonen auch ihre Muttersprache zu benutzen. Von dieser neuerdings getroffenen Anordnung ist in Zukunft für die Germanisirung Oberschlesiens viel zu hoffen. Wir haben bisher diejenigen Maßnahmen besprochen, die unsrer Meinung nach von der Staatsregierung ernstlich in Anwendung gebracht werden müssen, um in Oberschlesien die Verbreitung der deutschen Sprache und deutschen Wesens in höherm Maße als bisher zu befördern^ Aber auch Vonseiten der deutschen Bevölkerung Oberschlesiens muß noch manches geschehen, um die Bestrebungen des Staates in dieser Beziehung zu unterstützen. Wir haben schon ausgeführt, daß ein großer Teil des Grund und Bodens in Oberschlesien zu dem Areal der Rittergüter gehört. Diese befinden sich fast ausnahmslos in deutschen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_200778/272>, abgerufen am 31.05.2024.