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Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Drittes Vierteljahr.

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Die Verfassung des deutschen Reiches im vorigen Jahrhundert.

allerverschiedensten Verfassungen, Einrichtungen, Gesetze, Münzen, Maße, Ge¬
wichte u. s. w. erfreuten. Dennoch wurde bis zu Ende die Fiktion aufrecht er¬
halten, daß es im ganzen Reiche nur einen einzigen "Souverän" gebe. Denn
souverän, das bestritt kein Reichsrechtslehrer, souverän war allein der Kaiser.

Der Kaiser! Damit sind wir zu dem zweiten Hauptteile unsrer Darstellung
gelangt, in welcher die Reichsgewalt und ihre Träger besprochen werden sollen.
Denn daß der Kaiser allein der oberste Träger der Reichsgewalt war, das hätte
sicher kein Staatsmann, kein Staatsrechtslehrer des vorigen Jahrhunderts zu
bestreiten gewagt. Und wie das Reichsgebiet keine genau zu bestimmenden Grenzen
hatte, ebenso war die Kaisermacht in der Theorie fast unbegrenzt. Aber in wie
grellem Widerspruche stand die nackte, thatsächliche Wirklichkeit mit diesen schranken¬
losen Ansprüchen, mit diesem hohlen Gepränge der Kaiserherrlichkcit, dem doch das
wahre Wesen, die Kaisermacht, fehlte! Thatsächlich waren längst alle eigentlichen
und wertvollen Hoheitsrechte der alten Monarchie auf die Landesfürsten überge¬
gangen, und wenn der Kaiser keine starke Hausmacht hatte, auf die er sich stützen
konnte, so bedeutete er so gut wie nichts. Auf das Reich konnte er sich nicht stützen;
dieses gewährte ihm nichts, nicht Macht, nicht Ehre und Ansehen, nicht einmal
dürftigen Lebensunterhalt. Als jener Kaiser aus baierischen Geschlechte, Karl VII.,
der noch dazu auf Betreiben Friedrichs des Großen gewählt war, dnrch die
Truppen der "Königin von Ungarn und Böhmen" aus seiner Residenz und
seinem Lande verjagt worden war, war er nicht nur den herbsten Entbehrungen
ausgesetzt, sondern lebte zu Frankfurt zeitweilig geradezu von der Mildthätigkeit
einiger reichen Bürger dieser Stadt.

Trotzdem wurde wenigstens standhaft der äußere Schein gewahrt, als ob
die Kaisermacht noch immer dieselbe wäre, wie sie es gewesen war, als Karl der
Große, Otto I., Heinrich III., Friedrich der Rotbart Szepter und Schwert des
heiligen Reiches führten.

Großartig war zunächst der Titel: Von Gottes Gnaden erwählter Römischer
Kaiser, elsotuL RoiriMviurQ Iinxsrawr, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches,
sömxsr ^uzusws, in Germanien König. Dann pflegte die lange Reihe der
Titel der kaiserlichen Erdtaube zu folgen. Der Merkwürdigkeit wegen sei er¬
wähnt, daß der deutsche Kaiser sich auch "König von Jerusalem" nannte, ein
Titel, den einst jener gewaltige Staufer, Friedrich II., auf seinem Kreuzzuge
angenommen hatte. Der Kaiser hatte den Vorrang vor allen Fürsten der
Christenheit, galt als oberster Schutzherr der Kirche und führte als solcher den
Titel: Advokat und weltliches Haupt der Christenheit.

Diesen Titeln entsprach der bei der Krönung entfaltete Prunk. Da er¬
schienen die Reichskleinodien, zunächst die Reichskrone Karls des Großen, vierzehn
Pfund schwer. Die Inschrift auf einem Bügel dieser Krone lautet freilich:
(Nnoirrkäus v. Sr. Il.oui. Imxsr. ^uZ. (Konrad III. aus dem Hause Hohen-
staufen); doch könnte diese ja auch später angebracht worden sein. Dann der


Die Verfassung des deutschen Reiches im vorigen Jahrhundert.

allerverschiedensten Verfassungen, Einrichtungen, Gesetze, Münzen, Maße, Ge¬
wichte u. s. w. erfreuten. Dennoch wurde bis zu Ende die Fiktion aufrecht er¬
halten, daß es im ganzen Reiche nur einen einzigen „Souverän" gebe. Denn
souverän, das bestritt kein Reichsrechtslehrer, souverän war allein der Kaiser.

Der Kaiser! Damit sind wir zu dem zweiten Hauptteile unsrer Darstellung
gelangt, in welcher die Reichsgewalt und ihre Träger besprochen werden sollen.
Denn daß der Kaiser allein der oberste Träger der Reichsgewalt war, das hätte
sicher kein Staatsmann, kein Staatsrechtslehrer des vorigen Jahrhunderts zu
bestreiten gewagt. Und wie das Reichsgebiet keine genau zu bestimmenden Grenzen
hatte, ebenso war die Kaisermacht in der Theorie fast unbegrenzt. Aber in wie
grellem Widerspruche stand die nackte, thatsächliche Wirklichkeit mit diesen schranken¬
losen Ansprüchen, mit diesem hohlen Gepränge der Kaiserherrlichkcit, dem doch das
wahre Wesen, die Kaisermacht, fehlte! Thatsächlich waren längst alle eigentlichen
und wertvollen Hoheitsrechte der alten Monarchie auf die Landesfürsten überge¬
gangen, und wenn der Kaiser keine starke Hausmacht hatte, auf die er sich stützen
konnte, so bedeutete er so gut wie nichts. Auf das Reich konnte er sich nicht stützen;
dieses gewährte ihm nichts, nicht Macht, nicht Ehre und Ansehen, nicht einmal
dürftigen Lebensunterhalt. Als jener Kaiser aus baierischen Geschlechte, Karl VII.,
der noch dazu auf Betreiben Friedrichs des Großen gewählt war, dnrch die
Truppen der „Königin von Ungarn und Böhmen" aus seiner Residenz und
seinem Lande verjagt worden war, war er nicht nur den herbsten Entbehrungen
ausgesetzt, sondern lebte zu Frankfurt zeitweilig geradezu von der Mildthätigkeit
einiger reichen Bürger dieser Stadt.

Trotzdem wurde wenigstens standhaft der äußere Schein gewahrt, als ob
die Kaisermacht noch immer dieselbe wäre, wie sie es gewesen war, als Karl der
Große, Otto I., Heinrich III., Friedrich der Rotbart Szepter und Schwert des
heiligen Reiches führten.

Großartig war zunächst der Titel: Von Gottes Gnaden erwählter Römischer
Kaiser, elsotuL RoiriMviurQ Iinxsrawr, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches,
sömxsr ^uzusws, in Germanien König. Dann pflegte die lange Reihe der
Titel der kaiserlichen Erdtaube zu folgen. Der Merkwürdigkeit wegen sei er¬
wähnt, daß der deutsche Kaiser sich auch „König von Jerusalem" nannte, ein
Titel, den einst jener gewaltige Staufer, Friedrich II., auf seinem Kreuzzuge
angenommen hatte. Der Kaiser hatte den Vorrang vor allen Fürsten der
Christenheit, galt als oberster Schutzherr der Kirche und führte als solcher den
Titel: Advokat und weltliches Haupt der Christenheit.

Diesen Titeln entsprach der bei der Krönung entfaltete Prunk. Da er¬
schienen die Reichskleinodien, zunächst die Reichskrone Karls des Großen, vierzehn
Pfund schwer. Die Inschrift auf einem Bügel dieser Krone lautet freilich:
(Nnoirrkäus v. Sr. Il.oui. Imxsr. ^uZ. (Konrad III. aus dem Hause Hohen-
staufen); doch könnte diese ja auch später angebracht worden sein. Dann der


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[0318] Die Verfassung des deutschen Reiches im vorigen Jahrhundert. allerverschiedensten Verfassungen, Einrichtungen, Gesetze, Münzen, Maße, Ge¬ wichte u. s. w. erfreuten. Dennoch wurde bis zu Ende die Fiktion aufrecht er¬ halten, daß es im ganzen Reiche nur einen einzigen „Souverän" gebe. Denn souverän, das bestritt kein Reichsrechtslehrer, souverän war allein der Kaiser. Der Kaiser! Damit sind wir zu dem zweiten Hauptteile unsrer Darstellung gelangt, in welcher die Reichsgewalt und ihre Träger besprochen werden sollen. Denn daß der Kaiser allein der oberste Träger der Reichsgewalt war, das hätte sicher kein Staatsmann, kein Staatsrechtslehrer des vorigen Jahrhunderts zu bestreiten gewagt. Und wie das Reichsgebiet keine genau zu bestimmenden Grenzen hatte, ebenso war die Kaisermacht in der Theorie fast unbegrenzt. Aber in wie grellem Widerspruche stand die nackte, thatsächliche Wirklichkeit mit diesen schranken¬ losen Ansprüchen, mit diesem hohlen Gepränge der Kaiserherrlichkcit, dem doch das wahre Wesen, die Kaisermacht, fehlte! Thatsächlich waren längst alle eigentlichen und wertvollen Hoheitsrechte der alten Monarchie auf die Landesfürsten überge¬ gangen, und wenn der Kaiser keine starke Hausmacht hatte, auf die er sich stützen konnte, so bedeutete er so gut wie nichts. Auf das Reich konnte er sich nicht stützen; dieses gewährte ihm nichts, nicht Macht, nicht Ehre und Ansehen, nicht einmal dürftigen Lebensunterhalt. Als jener Kaiser aus baierischen Geschlechte, Karl VII., der noch dazu auf Betreiben Friedrichs des Großen gewählt war, dnrch die Truppen der „Königin von Ungarn und Böhmen" aus seiner Residenz und seinem Lande verjagt worden war, war er nicht nur den herbsten Entbehrungen ausgesetzt, sondern lebte zu Frankfurt zeitweilig geradezu von der Mildthätigkeit einiger reichen Bürger dieser Stadt. Trotzdem wurde wenigstens standhaft der äußere Schein gewahrt, als ob die Kaisermacht noch immer dieselbe wäre, wie sie es gewesen war, als Karl der Große, Otto I., Heinrich III., Friedrich der Rotbart Szepter und Schwert des heiligen Reiches führten. Großartig war zunächst der Titel: Von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser, elsotuL RoiriMviurQ Iinxsrawr, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches, sömxsr ^uzusws, in Germanien König. Dann pflegte die lange Reihe der Titel der kaiserlichen Erdtaube zu folgen. Der Merkwürdigkeit wegen sei er¬ wähnt, daß der deutsche Kaiser sich auch „König von Jerusalem" nannte, ein Titel, den einst jener gewaltige Staufer, Friedrich II., auf seinem Kreuzzuge angenommen hatte. Der Kaiser hatte den Vorrang vor allen Fürsten der Christenheit, galt als oberster Schutzherr der Kirche und führte als solcher den Titel: Advokat und weltliches Haupt der Christenheit. Diesen Titeln entsprach der bei der Krönung entfaltete Prunk. Da er¬ schienen die Reichskleinodien, zunächst die Reichskrone Karls des Großen, vierzehn Pfund schwer. Die Inschrift auf einem Bügel dieser Krone lautet freilich: (Nnoirrkäus v. Sr. Il.oui. Imxsr. ^uZ. (Konrad III. aus dem Hause Hohen- staufen); doch könnte diese ja auch später angebracht worden sein. Dann der

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_200778/318>, abgerufen am 28.05.2024.