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Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Drittes Vierteljahr.

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Zwei Schriftstücke von Friedrich Rochlitz.

Wir Unterzeichneten, die wir den Verein zu stiften und zu begründen wünschen,
machen darum, wenn er nun ins Leben tritt, uicht auf den geringsten Vorzug in
ihm, in welcherlei Hinsicht es sei, Ansprüche; sondern wir stellen uns jedem andern
Mitgliede vollkommen gleich: uur daß wir, zur unumgänglich nötigen weitern Vor¬
bereitung und Einleitung des Vereins und seiner Angelegenheiten, für dieses sein
erstes Jahr die Beamten aus unsrer Mitte wählen.

Es wird nämlich die Verwaltung der Geschäfte des Vereins von Vieren seiner
Mitglieder -- allerdings freiwillig und ohne alle Rücksicht auf eignen Vorteil, bloß
in Ueberzeugung, für etwas Gutes und Schönes thätig zu sein -- besorgt. Die
Anteile dieser Männer an der Verwaltung gehen aus ihren Benennungen hervor:
ein Vorsteher leitet das Allgemeine; ein Sekretär besorgt die Korrespondenz;
ein Kassirer steht dem Oekonomischen vor und legt davon Rechnung ab; und ein
Konservator übernimmt die Zu- und Znrücksendnngen, die Ausstellung und Auf¬
bewahrung der eingesandten Kunstwerke. Die drei ersten werden durch Stimmen¬
mehrheit sämtlicher Mitglieder des Vereins stets ans ein Jahr gewählt, sind aber
wieder wählbar. Konservator ist und bleibt Herr Professor Schmorr, Direktor der
hiesigen Malerakademie, als hierzu vor allen geeignet. Zur Erleichterung dieser
Männer, oder für Vorfälle, wo sie sich mit uoch einigen Mitgliedern vertraulich
zu beraten wünschen, wählen sie selbst von Jahr zu Jahr noch vier Mitglieder,
mit welchen vereint sie uun, und für solche Fälle, einen Ausschuß der Gesellschaft
bilden. Zu Geschäften eines Syndikats, wenn sie nötig werden sollten, bevoll¬
mächtigt der Sekretär im Namen des gesamten Vereins.

Die notwendigen Ausgaben des Vereins werden bestritten vou deu jährlichen
Geldbeiträgen der Mitglieder und vom Ertrage der Eröffnungen des Locale für
jedermann, wo jede Person, die nicht Mitglied ist, vier Groschen für den Ein¬
tritt zu zahlen hat. Der jährliche Beitrag jedes Mitgliedes wird von ihm selbst
bei Unterzeichnung seines Namens zum Beitritt in dem ihm zugesandten Protokoll
freiwillig, uach seinen Verhältnissen und seiner Liebe zur Sache, bestimmt; doch
darf dieser Beitrag nicht geringer als jährlich vier Thaler sein.

Da es eine der Hcmptabsichteu des Vereins ist, achtungswürdigen Künstlern
zum Verkauf ihrer Arbeiten behülflich zu sein, so muß er wünschen, daß die ihm
eingesandten nicht schon verkauft seien. Doch ist er weit entfernt, solche, bei denen
letztes der Fall ist und die ihm der Künstler oder Eigentümer zusendet, bloß, damit
sie selbst oder ihre Urheber bekannter werden, nicht mit Vergnügen aufnehmen zu
wollen: doch hat dann der Einsender die Transportkosten zu tragen, ohne jedoch
für die Aufstellung und sorgfältige Aufbewahrung etwas zu entrichten zu haben.

In der Regel bleibt jedes dem Vereine anvertrauet" Kunstwerk drei Monate
demselben zur Aufstellung in seinem Locale überlassen: doch werden Ausnahmen
zugestanden, sowohl für kürzere, als für längere Zeit. Die letztere kann, wenn
der Künstler es wünscht, nach den ersten drei Monaten noch drei dauern; voraus¬
gesetzt, daß der Verein nicht selbst Gründe hat, es nach den ersten dreien zurück¬
zusenden. Käufer der im Locale des Vereins aufgestellten Werke köunen zwar
allerdings dieser Zeitbestimmung nicht unterworfen werden: sie werden aber ersucht,
sich ihr, wo möglich, zu Gunsten der Künstler selbst, wie des Instituts, freiwillig
zu unterwerfen.

Künstler, die Werke anderer als der oben vorzugsweise angeführten Kunstzweige,
z. B. Bildhauerarbeiten, Bossiruugen pp. oder auch vorzüglich gelungene Copieen
ganz ausgezeichneter Werke und Porträts einzusenden wünschen, haben deshalb
zuvor beim Sekretär anzufragen, können aber schneller Antwort gewärtig sein. Die-


Zwei Schriftstücke von Friedrich Rochlitz.

Wir Unterzeichneten, die wir den Verein zu stiften und zu begründen wünschen,
machen darum, wenn er nun ins Leben tritt, uicht auf den geringsten Vorzug in
ihm, in welcherlei Hinsicht es sei, Ansprüche; sondern wir stellen uns jedem andern
Mitgliede vollkommen gleich: uur daß wir, zur unumgänglich nötigen weitern Vor¬
bereitung und Einleitung des Vereins und seiner Angelegenheiten, für dieses sein
erstes Jahr die Beamten aus unsrer Mitte wählen.

Es wird nämlich die Verwaltung der Geschäfte des Vereins von Vieren seiner
Mitglieder — allerdings freiwillig und ohne alle Rücksicht auf eignen Vorteil, bloß
in Ueberzeugung, für etwas Gutes und Schönes thätig zu sein — besorgt. Die
Anteile dieser Männer an der Verwaltung gehen aus ihren Benennungen hervor:
ein Vorsteher leitet das Allgemeine; ein Sekretär besorgt die Korrespondenz;
ein Kassirer steht dem Oekonomischen vor und legt davon Rechnung ab; und ein
Konservator übernimmt die Zu- und Znrücksendnngen, die Ausstellung und Auf¬
bewahrung der eingesandten Kunstwerke. Die drei ersten werden durch Stimmen¬
mehrheit sämtlicher Mitglieder des Vereins stets ans ein Jahr gewählt, sind aber
wieder wählbar. Konservator ist und bleibt Herr Professor Schmorr, Direktor der
hiesigen Malerakademie, als hierzu vor allen geeignet. Zur Erleichterung dieser
Männer, oder für Vorfälle, wo sie sich mit uoch einigen Mitgliedern vertraulich
zu beraten wünschen, wählen sie selbst von Jahr zu Jahr noch vier Mitglieder,
mit welchen vereint sie uun, und für solche Fälle, einen Ausschuß der Gesellschaft
bilden. Zu Geschäften eines Syndikats, wenn sie nötig werden sollten, bevoll¬
mächtigt der Sekretär im Namen des gesamten Vereins.

Die notwendigen Ausgaben des Vereins werden bestritten vou deu jährlichen
Geldbeiträgen der Mitglieder und vom Ertrage der Eröffnungen des Locale für
jedermann, wo jede Person, die nicht Mitglied ist, vier Groschen für den Ein¬
tritt zu zahlen hat. Der jährliche Beitrag jedes Mitgliedes wird von ihm selbst
bei Unterzeichnung seines Namens zum Beitritt in dem ihm zugesandten Protokoll
freiwillig, uach seinen Verhältnissen und seiner Liebe zur Sache, bestimmt; doch
darf dieser Beitrag nicht geringer als jährlich vier Thaler sein.

Da es eine der Hcmptabsichteu des Vereins ist, achtungswürdigen Künstlern
zum Verkauf ihrer Arbeiten behülflich zu sein, so muß er wünschen, daß die ihm
eingesandten nicht schon verkauft seien. Doch ist er weit entfernt, solche, bei denen
letztes der Fall ist und die ihm der Künstler oder Eigentümer zusendet, bloß, damit
sie selbst oder ihre Urheber bekannter werden, nicht mit Vergnügen aufnehmen zu
wollen: doch hat dann der Einsender die Transportkosten zu tragen, ohne jedoch
für die Aufstellung und sorgfältige Aufbewahrung etwas zu entrichten zu haben.

In der Regel bleibt jedes dem Vereine anvertrauet« Kunstwerk drei Monate
demselben zur Aufstellung in seinem Locale überlassen: doch werden Ausnahmen
zugestanden, sowohl für kürzere, als für längere Zeit. Die letztere kann, wenn
der Künstler es wünscht, nach den ersten drei Monaten noch drei dauern; voraus¬
gesetzt, daß der Verein nicht selbst Gründe hat, es nach den ersten dreien zurück¬
zusenden. Käufer der im Locale des Vereins aufgestellten Werke köunen zwar
allerdings dieser Zeitbestimmung nicht unterworfen werden: sie werden aber ersucht,
sich ihr, wo möglich, zu Gunsten der Künstler selbst, wie des Instituts, freiwillig
zu unterwerfen.

Künstler, die Werke anderer als der oben vorzugsweise angeführten Kunstzweige,
z. B. Bildhauerarbeiten, Bossiruugen pp. oder auch vorzüglich gelungene Copieen
ganz ausgezeichneter Werke und Porträts einzusenden wünschen, haben deshalb
zuvor beim Sekretär anzufragen, können aber schneller Antwort gewärtig sein. Die-


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[0428] Zwei Schriftstücke von Friedrich Rochlitz. Wir Unterzeichneten, die wir den Verein zu stiften und zu begründen wünschen, machen darum, wenn er nun ins Leben tritt, uicht auf den geringsten Vorzug in ihm, in welcherlei Hinsicht es sei, Ansprüche; sondern wir stellen uns jedem andern Mitgliede vollkommen gleich: uur daß wir, zur unumgänglich nötigen weitern Vor¬ bereitung und Einleitung des Vereins und seiner Angelegenheiten, für dieses sein erstes Jahr die Beamten aus unsrer Mitte wählen. Es wird nämlich die Verwaltung der Geschäfte des Vereins von Vieren seiner Mitglieder — allerdings freiwillig und ohne alle Rücksicht auf eignen Vorteil, bloß in Ueberzeugung, für etwas Gutes und Schönes thätig zu sein — besorgt. Die Anteile dieser Männer an der Verwaltung gehen aus ihren Benennungen hervor: ein Vorsteher leitet das Allgemeine; ein Sekretär besorgt die Korrespondenz; ein Kassirer steht dem Oekonomischen vor und legt davon Rechnung ab; und ein Konservator übernimmt die Zu- und Znrücksendnngen, die Ausstellung und Auf¬ bewahrung der eingesandten Kunstwerke. Die drei ersten werden durch Stimmen¬ mehrheit sämtlicher Mitglieder des Vereins stets ans ein Jahr gewählt, sind aber wieder wählbar. Konservator ist und bleibt Herr Professor Schmorr, Direktor der hiesigen Malerakademie, als hierzu vor allen geeignet. Zur Erleichterung dieser Männer, oder für Vorfälle, wo sie sich mit uoch einigen Mitgliedern vertraulich zu beraten wünschen, wählen sie selbst von Jahr zu Jahr noch vier Mitglieder, mit welchen vereint sie uun, und für solche Fälle, einen Ausschuß der Gesellschaft bilden. Zu Geschäften eines Syndikats, wenn sie nötig werden sollten, bevoll¬ mächtigt der Sekretär im Namen des gesamten Vereins. Die notwendigen Ausgaben des Vereins werden bestritten vou deu jährlichen Geldbeiträgen der Mitglieder und vom Ertrage der Eröffnungen des Locale für jedermann, wo jede Person, die nicht Mitglied ist, vier Groschen für den Ein¬ tritt zu zahlen hat. Der jährliche Beitrag jedes Mitgliedes wird von ihm selbst bei Unterzeichnung seines Namens zum Beitritt in dem ihm zugesandten Protokoll freiwillig, uach seinen Verhältnissen und seiner Liebe zur Sache, bestimmt; doch darf dieser Beitrag nicht geringer als jährlich vier Thaler sein. Da es eine der Hcmptabsichteu des Vereins ist, achtungswürdigen Künstlern zum Verkauf ihrer Arbeiten behülflich zu sein, so muß er wünschen, daß die ihm eingesandten nicht schon verkauft seien. Doch ist er weit entfernt, solche, bei denen letztes der Fall ist und die ihm der Künstler oder Eigentümer zusendet, bloß, damit sie selbst oder ihre Urheber bekannter werden, nicht mit Vergnügen aufnehmen zu wollen: doch hat dann der Einsender die Transportkosten zu tragen, ohne jedoch für die Aufstellung und sorgfältige Aufbewahrung etwas zu entrichten zu haben. In der Regel bleibt jedes dem Vereine anvertrauet« Kunstwerk drei Monate demselben zur Aufstellung in seinem Locale überlassen: doch werden Ausnahmen zugestanden, sowohl für kürzere, als für längere Zeit. Die letztere kann, wenn der Künstler es wünscht, nach den ersten drei Monaten noch drei dauern; voraus¬ gesetzt, daß der Verein nicht selbst Gründe hat, es nach den ersten dreien zurück¬ zusenden. Käufer der im Locale des Vereins aufgestellten Werke köunen zwar allerdings dieser Zeitbestimmung nicht unterworfen werden: sie werden aber ersucht, sich ihr, wo möglich, zu Gunsten der Künstler selbst, wie des Instituts, freiwillig zu unterwerfen. Künstler, die Werke anderer als der oben vorzugsweise angeführten Kunstzweige, z. B. Bildhauerarbeiten, Bossiruugen pp. oder auch vorzüglich gelungene Copieen ganz ausgezeichneter Werke und Porträts einzusenden wünschen, haben deshalb zuvor beim Sekretär anzufragen, können aber schneller Antwort gewärtig sein. Die-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_200778/428>, abgerufen am 26.05.2024.