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Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Drittes Vierteljahr.

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Die Alters- und Invalidenversicherung der Arbeiter.

dem sämtliche vorhandenen Invaliden versorgungsberechtigt sein werden. Dabei
nehmen wir an, daß die Invalidenrente gezahlt werden soll vom Eintritt der
Invalidität, spätestens aber von Erreichung des fünfundsechzigsten Lebens¬
jahres an.

Nach Behm fallen auf 333 075 arbeitsfähige Personen im Alter von
zwanzig bis fünfundsechzig Jahren

34 620 Invaliden unter fünfundsechzig Jahren
und 49 524 Personen über fünfundsechzig Jahre,"
insgesamt also 8^44Ünterstützungsbedürftige.

Wenn nun an jeden dieser 84144 unterstützungsbedürftigen Arbeitsinvaliden
eine Rente von hundert Mark gezahlt würde, so käme auf den einzelnen arbeits¬
fähigen Arbeiter ein Beitrag

von x 100 oder etwa 25 Mark.

Für den männlichen Arbeiter hatten wir eine Rente von 25 Prozent bis
30 Prozent des Lohnes, mindestens aber 160 und 120 Mark, zu Grunde ge¬
legt. Im Durchschnitt können wir also dreißig Mark Rente auf hundert Mark
Lohn rechnen und im Verhältnis zu dem letzteren stellt sich der Beitrag des
Arbeiters auf

3t)
25 x ^ oder auf 7,5 Prozent des Lohnes.

Nach der Berufsstatistik zählt Deutschland 7 250 000 männliche Arbeiter und
bei einer Lohnsumme von durchschnittlich 750 Mark würden nach obiger Be¬
rechnung für die Altersversorgung an Beiträgen für die männlichen Arbeiter
in ganz Deutschland aufzubringen sein:

7^s>
7 250 000 x 7,5 x oder 407 812 500 Mark.

Erhalten die Arbeiterinnen eine Rente von je 120 M, so würde bei 5 750000
in Arbeit stehenden Frauen alljährlich ein Beitrag aufzubringen sein von

5 750 000 x 25 x oder 172 500 000 Mark,
^
zusammen also 580 312 500Mark

oder rund 580 Millionen. Das wären die Kosten für die Invaliden- und
Altersversicherung im ganzen Reiche, aber wohlverstanden die Kosten nach
Eintritt des Beharrungsznstandes, der nach vierzig oder fünfzig Jahren zu er¬
warten wäre.

Nun aber soll die Versicherung, wie das ja natürlich ist, nur ausgedehnt
werden auf die jetzt arbeitsfähigen Arbeiter. In den ersten Jahren werden
also Renten nur an diejenigen zu zahlen sein, welche im Laufe dieser Zeit in-


Grenzboten III. 1887. 64
Die Alters- und Invalidenversicherung der Arbeiter.

dem sämtliche vorhandenen Invaliden versorgungsberechtigt sein werden. Dabei
nehmen wir an, daß die Invalidenrente gezahlt werden soll vom Eintritt der
Invalidität, spätestens aber von Erreichung des fünfundsechzigsten Lebens¬
jahres an.

Nach Behm fallen auf 333 075 arbeitsfähige Personen im Alter von
zwanzig bis fünfundsechzig Jahren

34 620 Invaliden unter fünfundsechzig Jahren
und 49 524 Personen über fünfundsechzig Jahre,"
insgesamt also 8^44Ünterstützungsbedürftige.

Wenn nun an jeden dieser 84144 unterstützungsbedürftigen Arbeitsinvaliden
eine Rente von hundert Mark gezahlt würde, so käme auf den einzelnen arbeits¬
fähigen Arbeiter ein Beitrag

von x 100 oder etwa 25 Mark.

Für den männlichen Arbeiter hatten wir eine Rente von 25 Prozent bis
30 Prozent des Lohnes, mindestens aber 160 und 120 Mark, zu Grunde ge¬
legt. Im Durchschnitt können wir also dreißig Mark Rente auf hundert Mark
Lohn rechnen und im Verhältnis zu dem letzteren stellt sich der Beitrag des
Arbeiters auf

3t)
25 x ^ oder auf 7,5 Prozent des Lohnes.

Nach der Berufsstatistik zählt Deutschland 7 250 000 männliche Arbeiter und
bei einer Lohnsumme von durchschnittlich 750 Mark würden nach obiger Be¬
rechnung für die Altersversorgung an Beiträgen für die männlichen Arbeiter
in ganz Deutschland aufzubringen sein:

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7 250 000 x 7,5 x oder 407 812 500 Mark.

Erhalten die Arbeiterinnen eine Rente von je 120 M, so würde bei 5 750000
in Arbeit stehenden Frauen alljährlich ein Beitrag aufzubringen sein von

5 750 000 x 25 x oder 172 500 000 Mark,
^
zusammen also 580 312 500Mark

oder rund 580 Millionen. Das wären die Kosten für die Invaliden- und
Altersversicherung im ganzen Reiche, aber wohlverstanden die Kosten nach
Eintritt des Beharrungsznstandes, der nach vierzig oder fünfzig Jahren zu er¬
warten wäre.

Nun aber soll die Versicherung, wie das ja natürlich ist, nur ausgedehnt
werden auf die jetzt arbeitsfähigen Arbeiter. In den ersten Jahren werden
also Renten nur an diejenigen zu zahlen sein, welche im Laufe dieser Zeit in-


Grenzboten III. 1887. 64
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[0513] Die Alters- und Invalidenversicherung der Arbeiter. dem sämtliche vorhandenen Invaliden versorgungsberechtigt sein werden. Dabei nehmen wir an, daß die Invalidenrente gezahlt werden soll vom Eintritt der Invalidität, spätestens aber von Erreichung des fünfundsechzigsten Lebens¬ jahres an. Nach Behm fallen auf 333 075 arbeitsfähige Personen im Alter von zwanzig bis fünfundsechzig Jahren 34 620 Invaliden unter fünfundsechzig Jahren und 49 524 Personen über fünfundsechzig Jahre," insgesamt also 8^44Ünterstützungsbedürftige. Wenn nun an jeden dieser 84144 unterstützungsbedürftigen Arbeitsinvaliden eine Rente von hundert Mark gezahlt würde, so käme auf den einzelnen arbeits¬ fähigen Arbeiter ein Beitrag von x 100 oder etwa 25 Mark. Für den männlichen Arbeiter hatten wir eine Rente von 25 Prozent bis 30 Prozent des Lohnes, mindestens aber 160 und 120 Mark, zu Grunde ge¬ legt. Im Durchschnitt können wir also dreißig Mark Rente auf hundert Mark Lohn rechnen und im Verhältnis zu dem letzteren stellt sich der Beitrag des Arbeiters auf 3t) 25 x ^ oder auf 7,5 Prozent des Lohnes. Nach der Berufsstatistik zählt Deutschland 7 250 000 männliche Arbeiter und bei einer Lohnsumme von durchschnittlich 750 Mark würden nach obiger Be¬ rechnung für die Altersversorgung an Beiträgen für die männlichen Arbeiter in ganz Deutschland aufzubringen sein: 7^s> 7 250 000 x 7,5 x oder 407 812 500 Mark. Erhalten die Arbeiterinnen eine Rente von je 120 M, so würde bei 5 750000 in Arbeit stehenden Frauen alljährlich ein Beitrag aufzubringen sein von 5 750 000 x 25 x oder 172 500 000 Mark, ^ zusammen also 580 312 500Mark oder rund 580 Millionen. Das wären die Kosten für die Invaliden- und Altersversicherung im ganzen Reiche, aber wohlverstanden die Kosten nach Eintritt des Beharrungsznstandes, der nach vierzig oder fünfzig Jahren zu er¬ warten wäre. Nun aber soll die Versicherung, wie das ja natürlich ist, nur ausgedehnt werden auf die jetzt arbeitsfähigen Arbeiter. In den ersten Jahren werden also Renten nur an diejenigen zu zahlen sein, welche im Laufe dieser Zeit in- Grenzboten III. 1887. 64

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_200778/513>, abgerufen am 15.05.2024.