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Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Drittes Vierteljahr.

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Die Alters- und Invalidenversicherung der Arbeiter.

valide werden, und nur ganz allmählich wird der Stamm der Rentenbezieher
anwachsen, wie es bei der Unfallversicherung genau so ist.

In den ersten Jahren sind aber die Kosten bedeutend niedriger.

Nach Behm werden von 341639 Personen im Alter von zwanzig bis
fünfundsechzig Jahren:

im Laufe des ersten Jahres invalide..... 3657 Personen,
während das fünfundsechzigste Jahr erreichen . . 4907 "
es würden also zusammen Renten zu zahlen sein an 8364 Personen,

und da diese Renten wieder aufzubringen wären von den 333 075 Arbeits¬
fähigen unter fünfundsechzig Jahren, so fiele bei 100 Mark jährlicher Rente
auf den Einzelnen ein Beitrag von 2,57 Mark. In Prozenten des Arbeitslohnes
würde dieser Beitrag sich unter denselben Annahmen wie vorhin, wenn wir
30 Mark Rente auf 100 Mark Lohn rechnen, auf

2,57 x ^ oder auf 0,77 Prozent

stellen, und für die männlichen 7 250000 Arbeiter wäre zu zahlen ein Beitrag von

7 250 000 x 0,77 x ^ oder 41 868 750 Mark,

während für die Arbeiterinnen zu zahlen wäre:

i?n
5 750 000 x 2,57 x ^ oder 17 733 000

Die Beiträge des ersten Jahres würden sich also stellen

auf zusammen ........... 59 601 750 Mark

oder rund 60 Millionen.

Dies die Kostenberechnung, soweit sie sich nach dem unvollständigen Material
geben ließ. Sie ist noch etwas zu hoch ausgefallen, da die durch Unfall invalid
gewordenen Arbeiter, die durch die Unfallversicherung zu entschädigen sind und
die gerade bei den Eisenbahnarbeitern einen großen Prozentsatz der Invaliden
bilden, nicht berücksichtigt sind. Doch haben wir dagegen keine Verwaltungs¬
kosten berechnet. Wir wollten und konnten bei dem vorhandenen ungenügenden
Material ja auch nur eine ungefähre Übersicht über die Kosten der Versicherung
erhalten.

Die Kosten erscheinen hoch, höher, als mancher vielleicht vorausgesetzt
hat, d. h. wenn man sie für sich betrachtet. Vergleicht man sie aber mit den
gleichzeitig gezählten Arbeitslöhnen, so stellt sich die Sache in weit günstigerem
Lichte dar. Wie wir schon früher gesehen haben, betrug der Beitrag für die
Versicherung noch nicht ^ Prozent vom Arbeitslohn im ersten Jahre, und
nach Eintritt des Beharruugszustandes 7^ Prozent desselben. Berücksichtigt
man nun, daß der Beharrungszustand erst in nahezu einem halben Jahrhundert
eintreten wird, daß bis dahin die Beiträge ganz allmählich steigen werden,
daß also den Beitragspflichtigen Zeit gelassen ist, sich an die Abgabe zu ge¬
wöhnen, so wird man sich sagen müssen, daß von irgend einer Gefahr für den


Die Alters- und Invalidenversicherung der Arbeiter.

valide werden, und nur ganz allmählich wird der Stamm der Rentenbezieher
anwachsen, wie es bei der Unfallversicherung genau so ist.

In den ersten Jahren sind aber die Kosten bedeutend niedriger.

Nach Behm werden von 341639 Personen im Alter von zwanzig bis
fünfundsechzig Jahren:

im Laufe des ersten Jahres invalide..... 3657 Personen,
während das fünfundsechzigste Jahr erreichen . . 4907 „
es würden also zusammen Renten zu zahlen sein an 8364 Personen,

und da diese Renten wieder aufzubringen wären von den 333 075 Arbeits¬
fähigen unter fünfundsechzig Jahren, so fiele bei 100 Mark jährlicher Rente
auf den Einzelnen ein Beitrag von 2,57 Mark. In Prozenten des Arbeitslohnes
würde dieser Beitrag sich unter denselben Annahmen wie vorhin, wenn wir
30 Mark Rente auf 100 Mark Lohn rechnen, auf

2,57 x ^ oder auf 0,77 Prozent

stellen, und für die männlichen 7 250000 Arbeiter wäre zu zahlen ein Beitrag von

7 250 000 x 0,77 x ^ oder 41 868 750 Mark,

während für die Arbeiterinnen zu zahlen wäre:

i?n
5 750 000 x 2,57 x ^ oder 17 733 000

Die Beiträge des ersten Jahres würden sich also stellen

auf zusammen ........... 59 601 750 Mark

oder rund 60 Millionen.

Dies die Kostenberechnung, soweit sie sich nach dem unvollständigen Material
geben ließ. Sie ist noch etwas zu hoch ausgefallen, da die durch Unfall invalid
gewordenen Arbeiter, die durch die Unfallversicherung zu entschädigen sind und
die gerade bei den Eisenbahnarbeitern einen großen Prozentsatz der Invaliden
bilden, nicht berücksichtigt sind. Doch haben wir dagegen keine Verwaltungs¬
kosten berechnet. Wir wollten und konnten bei dem vorhandenen ungenügenden
Material ja auch nur eine ungefähre Übersicht über die Kosten der Versicherung
erhalten.

Die Kosten erscheinen hoch, höher, als mancher vielleicht vorausgesetzt
hat, d. h. wenn man sie für sich betrachtet. Vergleicht man sie aber mit den
gleichzeitig gezählten Arbeitslöhnen, so stellt sich die Sache in weit günstigerem
Lichte dar. Wie wir schon früher gesehen haben, betrug der Beitrag für die
Versicherung noch nicht ^ Prozent vom Arbeitslohn im ersten Jahre, und
nach Eintritt des Beharruugszustandes 7^ Prozent desselben. Berücksichtigt
man nun, daß der Beharrungszustand erst in nahezu einem halben Jahrhundert
eintreten wird, daß bis dahin die Beiträge ganz allmählich steigen werden,
daß also den Beitragspflichtigen Zeit gelassen ist, sich an die Abgabe zu ge¬
wöhnen, so wird man sich sagen müssen, daß von irgend einer Gefahr für den


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[0514] Die Alters- und Invalidenversicherung der Arbeiter. valide werden, und nur ganz allmählich wird der Stamm der Rentenbezieher anwachsen, wie es bei der Unfallversicherung genau so ist. In den ersten Jahren sind aber die Kosten bedeutend niedriger. Nach Behm werden von 341639 Personen im Alter von zwanzig bis fünfundsechzig Jahren: im Laufe des ersten Jahres invalide..... 3657 Personen, während das fünfundsechzigste Jahr erreichen . . 4907 „ es würden also zusammen Renten zu zahlen sein an 8364 Personen, und da diese Renten wieder aufzubringen wären von den 333 075 Arbeits¬ fähigen unter fünfundsechzig Jahren, so fiele bei 100 Mark jährlicher Rente auf den Einzelnen ein Beitrag von 2,57 Mark. In Prozenten des Arbeitslohnes würde dieser Beitrag sich unter denselben Annahmen wie vorhin, wenn wir 30 Mark Rente auf 100 Mark Lohn rechnen, auf 2,57 x ^ oder auf 0,77 Prozent stellen, und für die männlichen 7 250000 Arbeiter wäre zu zahlen ein Beitrag von 7 250 000 x 0,77 x ^ oder 41 868 750 Mark, während für die Arbeiterinnen zu zahlen wäre: i?n 5 750 000 x 2,57 x ^ oder 17 733 000 Die Beiträge des ersten Jahres würden sich also stellen auf zusammen ........... 59 601 750 Mark oder rund 60 Millionen. Dies die Kostenberechnung, soweit sie sich nach dem unvollständigen Material geben ließ. Sie ist noch etwas zu hoch ausgefallen, da die durch Unfall invalid gewordenen Arbeiter, die durch die Unfallversicherung zu entschädigen sind und die gerade bei den Eisenbahnarbeitern einen großen Prozentsatz der Invaliden bilden, nicht berücksichtigt sind. Doch haben wir dagegen keine Verwaltungs¬ kosten berechnet. Wir wollten und konnten bei dem vorhandenen ungenügenden Material ja auch nur eine ungefähre Übersicht über die Kosten der Versicherung erhalten. Die Kosten erscheinen hoch, höher, als mancher vielleicht vorausgesetzt hat, d. h. wenn man sie für sich betrachtet. Vergleicht man sie aber mit den gleichzeitig gezählten Arbeitslöhnen, so stellt sich die Sache in weit günstigerem Lichte dar. Wie wir schon früher gesehen haben, betrug der Beitrag für die Versicherung noch nicht ^ Prozent vom Arbeitslohn im ersten Jahre, und nach Eintritt des Beharruugszustandes 7^ Prozent desselben. Berücksichtigt man nun, daß der Beharrungszustand erst in nahezu einem halben Jahrhundert eintreten wird, daß bis dahin die Beiträge ganz allmählich steigen werden, daß also den Beitragspflichtigen Zeit gelassen ist, sich an die Abgabe zu ge¬ wöhnen, so wird man sich sagen müssen, daß von irgend einer Gefahr für den

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_200778/514>, abgerufen am 04.06.2024.