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Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Viertes Vierteljahr.

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Zur Land- und Bodenfrage.

wird stets unter sonst gleichen Bedingungen pro Hektar mehr an
Nahrungsmitteln auf den Markt bringen, also mehr für die Ernährun g
der Nation zur Disposition stellen, als es der Kleinbetrieb kann; vom
rein nationalwirtschaftlichen Gesichtspunkte ans würde also eine solche Grundbesitz¬
verteilung als die wünschenswerteste zu betrachten sein, die es unter Berücksichti¬
gung der lokalen Verhältnisse und der Bodenbeschaffenheit des einzelnen Grund¬
stückes gestattet, den landwirtschaftlichen Betrieb desselben durch eine Person intellek¬
tuell zu leiten. Dieser einen Seite steht aber eine andre gegenüber, die vielleicht
in der gegenwärtigen Entwicklungsperiode der Kulturstaaten die mehr in das Gewicht
fallende ist, daß nämlich angezeigt sein möchte, aus sozialpolitischen Gesichtspunkten
und behufs Konsolidirung des Staats- und Gemeiudelebens in sich den landwirt¬
schaftlichen Großbetrieb zu beschränken und in kleine wirtschaftlich-selbständige Be¬
triebsgrößen aufzulösen. Wie gesagt, beide Gesichtspunkte haben ihre Berechtigung,
man wird also die Frage der Grundbesitzverteilung stets nur unter Berücksichtigung
beider ins Auge fassen dürfen. Aber selbst wenn man sich für Parzcllirungen
erklärte, indem man den letztern Gesichtspunkt als den zur Zeit gewichtigeren an¬
erkennen müßte, liegen in der Sache eine so große Menge technischer und praktischer
Schwierigkeiten, daß es beinahe frivol erscheint, wenn gewisse Blätter die allgemeine
Parzellirnng des Großgrundbesitzes oder auch nur des staatlichen Domänenbesitzes
als eine Sache hinstellen, die man zwischen heute und morgen beschließen und aus¬
führen könne.

Die gesperrt gedruckte Stelle des Aufsatzes veranlaßt mich zu folgender
Bemerkung. Nicht auf die Menge des zu Markte gebrachten Getreides kommt
es an, sondern darauf, daß das Volk imstande sei, das Getreide, welches es ver¬
zehren könnte, zu kaufen. Daraus dürfte folgen, daß diejenige Bewirtschaftungs¬
form die vorzüglichere ist, welche mehr Menschen unmittelbar ernährt als diejenige,
welche die größte Menge Getreide zu erzeugen imstande ist.

Übrigens ist der Satz, daß der Großgrundbesitz die höchste Ausnutzung
des Bodens ermögliche oder gar Bedingung davon sei, keineswegs ohne weiteres
zuzugeben.

Unser Reichskanzler, der aus seinen agrarischen Anschauungen kein Hehl
macht, sagte einmal (wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht) folgendes: Es
stehe fest, daß aus der Erde augenblicklich viel mehr Getreide gebaut werden
könne, als verbraucht wird, und daß daher das sogenannte Monopol des Grund¬
besitzes zur Zeit nicht bestehe. Der Vordersatz ist gewiß richtig, der Nachsatz
aber ist es nur vom Standpunkte des Gutsbesitzers aus. Der Sozialpolitiker
wird aus dem Vordersatze nur schließen, daß die Befürchtung nach Malthusscher
Lehre, es werde die Zeit kommen, wo die Erde ihre Bewohner nicht mehr
ernähren könne, unbegründet sei. Die monopolistische Natur und Wirkung des
Privatgrundeigentums zeigt sich nur in bestimmten Örtlichkeiten, da wo die Be¬
völkerung am dichtesten, die Kultur am höchsten, der Reichtum am größten ist.
In unwirtbaren Ländern hat der Boden keinen oder nur geringen Wert, und über
einen Druck der Bodenrenke wird dort niemand Klage zu führen haben. Aber
selbst in solchen Ländern, welche zwar im Anbau ihres Bodens noch weit zurück


Zur Land- und Bodenfrage.

wird stets unter sonst gleichen Bedingungen pro Hektar mehr an
Nahrungsmitteln auf den Markt bringen, also mehr für die Ernährun g
der Nation zur Disposition stellen, als es der Kleinbetrieb kann; vom
rein nationalwirtschaftlichen Gesichtspunkte ans würde also eine solche Grundbesitz¬
verteilung als die wünschenswerteste zu betrachten sein, die es unter Berücksichti¬
gung der lokalen Verhältnisse und der Bodenbeschaffenheit des einzelnen Grund¬
stückes gestattet, den landwirtschaftlichen Betrieb desselben durch eine Person intellek¬
tuell zu leiten. Dieser einen Seite steht aber eine andre gegenüber, die vielleicht
in der gegenwärtigen Entwicklungsperiode der Kulturstaaten die mehr in das Gewicht
fallende ist, daß nämlich angezeigt sein möchte, aus sozialpolitischen Gesichtspunkten
und behufs Konsolidirung des Staats- und Gemeiudelebens in sich den landwirt¬
schaftlichen Großbetrieb zu beschränken und in kleine wirtschaftlich-selbständige Be¬
triebsgrößen aufzulösen. Wie gesagt, beide Gesichtspunkte haben ihre Berechtigung,
man wird also die Frage der Grundbesitzverteilung stets nur unter Berücksichtigung
beider ins Auge fassen dürfen. Aber selbst wenn man sich für Parzcllirungen
erklärte, indem man den letztern Gesichtspunkt als den zur Zeit gewichtigeren an¬
erkennen müßte, liegen in der Sache eine so große Menge technischer und praktischer
Schwierigkeiten, daß es beinahe frivol erscheint, wenn gewisse Blätter die allgemeine
Parzellirnng des Großgrundbesitzes oder auch nur des staatlichen Domänenbesitzes
als eine Sache hinstellen, die man zwischen heute und morgen beschließen und aus¬
führen könne.

Die gesperrt gedruckte Stelle des Aufsatzes veranlaßt mich zu folgender
Bemerkung. Nicht auf die Menge des zu Markte gebrachten Getreides kommt
es an, sondern darauf, daß das Volk imstande sei, das Getreide, welches es ver¬
zehren könnte, zu kaufen. Daraus dürfte folgen, daß diejenige Bewirtschaftungs¬
form die vorzüglichere ist, welche mehr Menschen unmittelbar ernährt als diejenige,
welche die größte Menge Getreide zu erzeugen imstande ist.

Übrigens ist der Satz, daß der Großgrundbesitz die höchste Ausnutzung
des Bodens ermögliche oder gar Bedingung davon sei, keineswegs ohne weiteres
zuzugeben.

Unser Reichskanzler, der aus seinen agrarischen Anschauungen kein Hehl
macht, sagte einmal (wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht) folgendes: Es
stehe fest, daß aus der Erde augenblicklich viel mehr Getreide gebaut werden
könne, als verbraucht wird, und daß daher das sogenannte Monopol des Grund¬
besitzes zur Zeit nicht bestehe. Der Vordersatz ist gewiß richtig, der Nachsatz
aber ist es nur vom Standpunkte des Gutsbesitzers aus. Der Sozialpolitiker
wird aus dem Vordersatze nur schließen, daß die Befürchtung nach Malthusscher
Lehre, es werde die Zeit kommen, wo die Erde ihre Bewohner nicht mehr
ernähren könne, unbegründet sei. Die monopolistische Natur und Wirkung des
Privatgrundeigentums zeigt sich nur in bestimmten Örtlichkeiten, da wo die Be¬
völkerung am dichtesten, die Kultur am höchsten, der Reichtum am größten ist.
In unwirtbaren Ländern hat der Boden keinen oder nur geringen Wert, und über
einen Druck der Bodenrenke wird dort niemand Klage zu führen haben. Aber
selbst in solchen Ländern, welche zwar im Anbau ihres Bodens noch weit zurück


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_201428/523>, abgerufen am 15.06.2024.