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Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

"zwischen diesem Hochstift und diesem Nationalheiligtum der Deutschen," um welches
sich außer dem Hochstift nie jemand gekümmert hat."

Den ungenannten Verfasser haben früher Porträte "ruhmbedürftiger Personen
gestört, welche "die Wände des größten Zimmers geziert" haben, und welche lauter
"Meister" gewesen sein sollen.

Die Bilder haben nie die Wände des größten Zimmers geziert; sie haben
im "Gcmäldezimmcr" des Herrn Rat gehangen. Dieses ist im zweiten Stock;
das größte Zimmer ist das Thoranezinuner im ersten Stock. Diese Bilder sind
keine Porträte rnhmbedürftiger Personen; es ist die Lein Hvchstifte vermachte
Portrütsammlung des ans dem Gebiete der Pvrträtmnlcrei ebenso wie ans dem der
historischen berühmten Carl Ruht (f 1865), die dieser nach eigner Wahl und zu
eigner Freude ausgeführt hat. Sie sind zudem keine von dem frühern Hochstifte
nach der damalige:, Gepflogenheit ernannte Meister; wohl aber sind es hervorragende
Männer, deren Bilder wohl für jeden Interesse haben dürften, dem das geistige Leben
seines Volkes nicht fremd ist. Es seien nur Namen wie Cornelius, W. v. Kaulbach,
der Philosoph Feuerbach, Justinus Keruer, Hebbel, Friedrich Dahlmann genannt.

Der ungenannte Verfasser erzählt weiter, die Bilder seien in das Hofziinmer
verbannt wordeu, Auch dies ist falsch. Das Hochstift besitzt jetzt eine Anzahl von
Bildern von Schütz, Scckatz, Hirth, Junker, Trciutmauu, also von Meistern, die
der Rat Goethe vorzugsweise beschäftigte: Werke von ihnen schmückten sein Gemälde¬
zimmer. Um dieses seinem Charakter nach wieder herzustellen, sind diese Bilder
jetzt dort aufgehängt worden. Die Nahlsche Sammlung ist in das sogenannte
"Corueliazimmer" gekommen, dessen historischer Charakter noch nicht sicher fest¬
gestellt ist. Von einem "Verharren" ist keine Rede. Damit fällt auch die Behauptung,
die Veränderung sei vorgenommen worden, weil sich zu viel Besucher über die
Anwesenheit der Bilder an diesem Platze aufgehalten hätten. Hätte der ungenannte
Verfasser, statt die Autorität der Beschließerin anzurufen, bei seinen wiederholten
Besuchen sich die jedermann zugänglichen Berichte des Freien Deutschen Hochstiftes
ansehen wollen, oder auch nur den Bericht über die Thätigkeit des jetzigen Hochstiftes
gelesen, der in Ur. 104 und 105 der Beilage der Münchener Allgemeinen Zeitung
(14. und 15. April 1888) erschienen ist, so hätte er sich den Vorwurf erspart, eine
durch ernste Arbeit in kräftigem Aufschwung begriffene Anstalt durch falsche Angaben
ohne Grund und Not in der öffentlichen Meinung herabzusetzen versucht zu haben.




Hierzu erhalten wir von dem Verfasser unsrer frühern Mitteilung folgende
Erwiederung:

Durch die obige Erklärung werden in der That zwei Irrtümer berichtigt,
die zum Bedauern des Verfassers in dem Aufsätze in Ur. 3 dieser Blatter ent¬
halten sind. Wenn das "Hochstift" das Vaterhaus Goethes als Eigentum besitzt,
so hat es allerdings das juristisch unanfechtbare Recht, es nach Gefallen zu be¬
nutzen, und wenn es das Haus "achtet und erhält," so ist das zwar selbst¬
verständlich, doch soll ihm der Dank dafür nicht vorenthalten werden. Ferner
wird mit Befriedigung Kenntnis davon genommen, daß in der Sammlung von
Bildnissen sich auch solche berühmter Personen befinden. Vor Irrtümern ist ja
niemand sicher. So irrt der Berichtiger, wenn er für die in dem besprochenen
Aufsatze geäußerte Ansicht über die Bedeutung des Freien Deutschen Hochstifts die
'.Beschließerin" vernutwortlich macht, und dem "ungenannten Verfasser" vorwirft, sich
um die Berichte der Anstalt nicht gekümmert zu haben: gerade durch das Lesen


Grenzboten I 1889 43
Maßgebliches und Unmaßgebliches

„zwischen diesem Hochstift und diesem Nationalheiligtum der Deutschen," um welches
sich außer dem Hochstift nie jemand gekümmert hat."

Den ungenannten Verfasser haben früher Porträte „ruhmbedürftiger Personen
gestört, welche „die Wände des größten Zimmers geziert" haben, und welche lauter
„Meister" gewesen sein sollen.

Die Bilder haben nie die Wände des größten Zimmers geziert; sie haben
im „Gcmäldezimmcr" des Herrn Rat gehangen. Dieses ist im zweiten Stock;
das größte Zimmer ist das Thoranezinuner im ersten Stock. Diese Bilder sind
keine Porträte rnhmbedürftiger Personen; es ist die Lein Hvchstifte vermachte
Portrütsammlung des ans dem Gebiete der Pvrträtmnlcrei ebenso wie ans dem der
historischen berühmten Carl Ruht (f 1865), die dieser nach eigner Wahl und zu
eigner Freude ausgeführt hat. Sie sind zudem keine von dem frühern Hochstifte
nach der damalige:, Gepflogenheit ernannte Meister; wohl aber sind es hervorragende
Männer, deren Bilder wohl für jeden Interesse haben dürften, dem das geistige Leben
seines Volkes nicht fremd ist. Es seien nur Namen wie Cornelius, W. v. Kaulbach,
der Philosoph Feuerbach, Justinus Keruer, Hebbel, Friedrich Dahlmann genannt.

Der ungenannte Verfasser erzählt weiter, die Bilder seien in das Hofziinmer
verbannt wordeu, Auch dies ist falsch. Das Hochstift besitzt jetzt eine Anzahl von
Bildern von Schütz, Scckatz, Hirth, Junker, Trciutmauu, also von Meistern, die
der Rat Goethe vorzugsweise beschäftigte: Werke von ihnen schmückten sein Gemälde¬
zimmer. Um dieses seinem Charakter nach wieder herzustellen, sind diese Bilder
jetzt dort aufgehängt worden. Die Nahlsche Sammlung ist in das sogenannte
„Corueliazimmer" gekommen, dessen historischer Charakter noch nicht sicher fest¬
gestellt ist. Von einem „Verharren" ist keine Rede. Damit fällt auch die Behauptung,
die Veränderung sei vorgenommen worden, weil sich zu viel Besucher über die
Anwesenheit der Bilder an diesem Platze aufgehalten hätten. Hätte der ungenannte
Verfasser, statt die Autorität der Beschließerin anzurufen, bei seinen wiederholten
Besuchen sich die jedermann zugänglichen Berichte des Freien Deutschen Hochstiftes
ansehen wollen, oder auch nur den Bericht über die Thätigkeit des jetzigen Hochstiftes
gelesen, der in Ur. 104 und 105 der Beilage der Münchener Allgemeinen Zeitung
(14. und 15. April 1888) erschienen ist, so hätte er sich den Vorwurf erspart, eine
durch ernste Arbeit in kräftigem Aufschwung begriffene Anstalt durch falsche Angaben
ohne Grund und Not in der öffentlichen Meinung herabzusetzen versucht zu haben.




Hierzu erhalten wir von dem Verfasser unsrer frühern Mitteilung folgende
Erwiederung:

Durch die obige Erklärung werden in der That zwei Irrtümer berichtigt,
die zum Bedauern des Verfassers in dem Aufsätze in Ur. 3 dieser Blatter ent¬
halten sind. Wenn das „Hochstift" das Vaterhaus Goethes als Eigentum besitzt,
so hat es allerdings das juristisch unanfechtbare Recht, es nach Gefallen zu be¬
nutzen, und wenn es das Haus „achtet und erhält," so ist das zwar selbst¬
verständlich, doch soll ihm der Dank dafür nicht vorenthalten werden. Ferner
wird mit Befriedigung Kenntnis davon genommen, daß in der Sammlung von
Bildnissen sich auch solche berühmter Personen befinden. Vor Irrtümern ist ja
niemand sicher. So irrt der Berichtiger, wenn er für die in dem besprochenen
Aufsatze geäußerte Ansicht über die Bedeutung des Freien Deutschen Hochstifts die
'.Beschließerin" vernutwortlich macht, und dem „ungenannten Verfasser" vorwirft, sich
um die Berichte der Anstalt nicht gekümmert zu haben: gerade durch das Lesen


Grenzboten I 1889 43
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[0345] Maßgebliches und Unmaßgebliches „zwischen diesem Hochstift und diesem Nationalheiligtum der Deutschen," um welches sich außer dem Hochstift nie jemand gekümmert hat." Den ungenannten Verfasser haben früher Porträte „ruhmbedürftiger Personen gestört, welche „die Wände des größten Zimmers geziert" haben, und welche lauter „Meister" gewesen sein sollen. Die Bilder haben nie die Wände des größten Zimmers geziert; sie haben im „Gcmäldezimmcr" des Herrn Rat gehangen. Dieses ist im zweiten Stock; das größte Zimmer ist das Thoranezinuner im ersten Stock. Diese Bilder sind keine Porträte rnhmbedürftiger Personen; es ist die Lein Hvchstifte vermachte Portrütsammlung des ans dem Gebiete der Pvrträtmnlcrei ebenso wie ans dem der historischen berühmten Carl Ruht (f 1865), die dieser nach eigner Wahl und zu eigner Freude ausgeführt hat. Sie sind zudem keine von dem frühern Hochstifte nach der damalige:, Gepflogenheit ernannte Meister; wohl aber sind es hervorragende Männer, deren Bilder wohl für jeden Interesse haben dürften, dem das geistige Leben seines Volkes nicht fremd ist. Es seien nur Namen wie Cornelius, W. v. Kaulbach, der Philosoph Feuerbach, Justinus Keruer, Hebbel, Friedrich Dahlmann genannt. Der ungenannte Verfasser erzählt weiter, die Bilder seien in das Hofziinmer verbannt wordeu, Auch dies ist falsch. Das Hochstift besitzt jetzt eine Anzahl von Bildern von Schütz, Scckatz, Hirth, Junker, Trciutmauu, also von Meistern, die der Rat Goethe vorzugsweise beschäftigte: Werke von ihnen schmückten sein Gemälde¬ zimmer. Um dieses seinem Charakter nach wieder herzustellen, sind diese Bilder jetzt dort aufgehängt worden. Die Nahlsche Sammlung ist in das sogenannte „Corueliazimmer" gekommen, dessen historischer Charakter noch nicht sicher fest¬ gestellt ist. Von einem „Verharren" ist keine Rede. Damit fällt auch die Behauptung, die Veränderung sei vorgenommen worden, weil sich zu viel Besucher über die Anwesenheit der Bilder an diesem Platze aufgehalten hätten. Hätte der ungenannte Verfasser, statt die Autorität der Beschließerin anzurufen, bei seinen wiederholten Besuchen sich die jedermann zugänglichen Berichte des Freien Deutschen Hochstiftes ansehen wollen, oder auch nur den Bericht über die Thätigkeit des jetzigen Hochstiftes gelesen, der in Ur. 104 und 105 der Beilage der Münchener Allgemeinen Zeitung (14. und 15. April 1888) erschienen ist, so hätte er sich den Vorwurf erspart, eine durch ernste Arbeit in kräftigem Aufschwung begriffene Anstalt durch falsche Angaben ohne Grund und Not in der öffentlichen Meinung herabzusetzen versucht zu haben. Hierzu erhalten wir von dem Verfasser unsrer frühern Mitteilung folgende Erwiederung: Durch die obige Erklärung werden in der That zwei Irrtümer berichtigt, die zum Bedauern des Verfassers in dem Aufsätze in Ur. 3 dieser Blatter ent¬ halten sind. Wenn das „Hochstift" das Vaterhaus Goethes als Eigentum besitzt, so hat es allerdings das juristisch unanfechtbare Recht, es nach Gefallen zu be¬ nutzen, und wenn es das Haus „achtet und erhält," so ist das zwar selbst¬ verständlich, doch soll ihm der Dank dafür nicht vorenthalten werden. Ferner wird mit Befriedigung Kenntnis davon genommen, daß in der Sammlung von Bildnissen sich auch solche berühmter Personen befinden. Vor Irrtümern ist ja niemand sicher. So irrt der Berichtiger, wenn er für die in dem besprochenen Aufsatze geäußerte Ansicht über die Bedeutung des Freien Deutschen Hochstifts die '.Beschließerin" vernutwortlich macht, und dem „ungenannten Verfasser" vorwirft, sich um die Berichte der Anstalt nicht gekümmert zu haben: gerade durch das Lesen Grenzboten I 1889 43

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341849_204088/345>, abgerufen am 26.05.2024.