Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Drittes Vierteljahr.Der Aolonialrat und die Zukunft Vstafrikas vorläufig auf 300 bis 400 Morgen. Er erhält dies umsonst, jedoch mit der Ferner: Bis das Land sein Eigentum wird, nach Befinden auch länger, Von den vielen Millionen Morgen Landes, die jetzt in Afrika unbenutzt Im übrigen läßt sich das Verfahren genügend beschränken. Man gestattet Ich habe dieser absichtlich ins Einzelne gehenden, manchem vielleicht zu Der Aolonialrat und die Zukunft Vstafrikas vorläufig auf 300 bis 400 Morgen. Er erhält dies umsonst, jedoch mit der Ferner: Bis das Land sein Eigentum wird, nach Befinden auch länger, Von den vielen Millionen Morgen Landes, die jetzt in Afrika unbenutzt Im übrigen läßt sich das Verfahren genügend beschränken. Man gestattet Ich habe dieser absichtlich ins Einzelne gehenden, manchem vielleicht zu <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0541" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/208478"/> <fw type="header" place="top"> Der Aolonialrat und die Zukunft Vstafrikas</fw><lb/> <p xml:id="ID_1678" prev="#ID_1677"> vorläufig auf 300 bis 400 Morgen. Er erhält dies umsonst, jedoch mit der<lb/> Verpflichtung, das Land selbst zu bewohnen, ein Wohnhaus und Wirtschafts¬<lb/> gebäude darauf zu errichten und jedes Jahr ein Areal von bestimmter Größe<lb/> unter Kultur zu bringen und zu erhalten. Nach Ablauf einer vorher fest¬<lb/> gesetzten Reihe von Jahren wird, wenn alle Bedingungen eingehalten worden<lb/> sind, das Land freies Eigentum des Vebauers.</p><lb/> <p xml:id="ID_1679"> Ferner: Bis das Land sein Eigentum wird, nach Befinden auch länger,<lb/> hat der Bewohner eine jährliche Abgabe von geringer, aber festgestellter Höhe,<lb/> die englische „Quitrente" zu entrichten. Ferner hat er zu einer bestimmten<lb/> Zeit im Jahre mit seinen Kollegen zu einer vielleicht einige Wochen anhaltenden<lb/> militärischen Übung zusammenzutreten und steht während dieser Zeit unter dein<lb/> Befehl der Person, die diese Übungen leitet. Treten Unruhen im Lande ein,<lb/> so ist die Regierung ermächtigt, die Grundbesitzer zu militärischen Operationen<lb/> aufzurufen. Die erste dieser Bedingungen kann, abgesehen davon, daß sie uns<lb/> eine direkte Einnahme gewährt, die Grundlage zur Einführung andrer nötigen<lb/> Abgaben werden. Die zweite, leichter zu befolgende Maßnahme ermöglicht die<lb/> schon empfohlene Verringerung der „Truppe," mithin eine Verringerung der<lb/> Ausgaben für Verwaltung, ohne dadurch der Wirksamkeit der Verwaltung<lb/> Abbruch zu thun. Keine Truppe wird Aufstünde energischer unterdrücken, als<lb/> der um sein Hab und Gut besorgt gemachte Ansiedler.</p><lb/> <p xml:id="ID_1680"> Von den vielen Millionen Morgen Landes, die jetzt in Afrika unbenutzt<lb/> liegen, könnte man recht wohl ein paar Tausend aufwenden, um einen kräftigen,<lb/> am Lande interessirten Anfiedlerschlag herbeizuziehen. Es kann dabei nichts<lb/> verschlagen, wenn bereits vorhandene Eigentümer, wie Negierung oder Gesell¬<lb/> schaften, ohne Entschädigung Teile des ihnen gehörenden Grundbesitzes an<lb/> einzelne ErWerber abgeben.</p><lb/> <p xml:id="ID_1681"> Im übrigen läßt sich das Verfahren genügend beschränken. Man gestattet<lb/> entweder nur einer bestimmten Anzahl von Einwanderern, Land unter diesen<lb/> günstigen Bedingungen aufzunehmen, oder man erlaubt diese Art des Grund-<lb/> erwerbcs nur während einer bestimmten, nötigenfalls zu verlängernden Periode.<lb/> Nach Ablauf dieser, oder wenn die Zahl der begünstigten Ansiedler voll ist,<lb/> müssen später kommende Einwanderer ihr Land kaufen, wobei nicht zu über¬<lb/> sehen ist, daß Landpreise in einer teilweise schon kultivirten Gegend höher<lb/> angesetzt werden dürfen, als in gänzlich wüster Umgebung. Wie die Ansiedler<lb/> mit Arbeitern zu versehen seien, ist schon Gegenstand der Erörterung gewesen.<lb/> Ob die Grundstücke in größerer oder geringerer Entfernung von einander zu<lb/> legen seien, will ich, da die Meinungen darüber aus einander gehen, hier un-<lb/> erörtert lassen und nur andeuten, daß ich mich der letztern Ansicht zuneige.</p><lb/> <p xml:id="ID_1682" next="#ID_1683"> Ich habe dieser absichtlich ins Einzelne gehenden, manchem vielleicht zu<lb/> ausführlich erscheinenden Skizze, in der ich gleichsam ein Programm kolonialer<lb/> Verwaltung entwickelt habe, nur noch wenig hinzuzufügen. Die angedeuteten</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0541]
Der Aolonialrat und die Zukunft Vstafrikas
vorläufig auf 300 bis 400 Morgen. Er erhält dies umsonst, jedoch mit der
Verpflichtung, das Land selbst zu bewohnen, ein Wohnhaus und Wirtschafts¬
gebäude darauf zu errichten und jedes Jahr ein Areal von bestimmter Größe
unter Kultur zu bringen und zu erhalten. Nach Ablauf einer vorher fest¬
gesetzten Reihe von Jahren wird, wenn alle Bedingungen eingehalten worden
sind, das Land freies Eigentum des Vebauers.
Ferner: Bis das Land sein Eigentum wird, nach Befinden auch länger,
hat der Bewohner eine jährliche Abgabe von geringer, aber festgestellter Höhe,
die englische „Quitrente" zu entrichten. Ferner hat er zu einer bestimmten
Zeit im Jahre mit seinen Kollegen zu einer vielleicht einige Wochen anhaltenden
militärischen Übung zusammenzutreten und steht während dieser Zeit unter dein
Befehl der Person, die diese Übungen leitet. Treten Unruhen im Lande ein,
so ist die Regierung ermächtigt, die Grundbesitzer zu militärischen Operationen
aufzurufen. Die erste dieser Bedingungen kann, abgesehen davon, daß sie uns
eine direkte Einnahme gewährt, die Grundlage zur Einführung andrer nötigen
Abgaben werden. Die zweite, leichter zu befolgende Maßnahme ermöglicht die
schon empfohlene Verringerung der „Truppe," mithin eine Verringerung der
Ausgaben für Verwaltung, ohne dadurch der Wirksamkeit der Verwaltung
Abbruch zu thun. Keine Truppe wird Aufstünde energischer unterdrücken, als
der um sein Hab und Gut besorgt gemachte Ansiedler.
Von den vielen Millionen Morgen Landes, die jetzt in Afrika unbenutzt
liegen, könnte man recht wohl ein paar Tausend aufwenden, um einen kräftigen,
am Lande interessirten Anfiedlerschlag herbeizuziehen. Es kann dabei nichts
verschlagen, wenn bereits vorhandene Eigentümer, wie Negierung oder Gesell¬
schaften, ohne Entschädigung Teile des ihnen gehörenden Grundbesitzes an
einzelne ErWerber abgeben.
Im übrigen läßt sich das Verfahren genügend beschränken. Man gestattet
entweder nur einer bestimmten Anzahl von Einwanderern, Land unter diesen
günstigen Bedingungen aufzunehmen, oder man erlaubt diese Art des Grund-
erwerbcs nur während einer bestimmten, nötigenfalls zu verlängernden Periode.
Nach Ablauf dieser, oder wenn die Zahl der begünstigten Ansiedler voll ist,
müssen später kommende Einwanderer ihr Land kaufen, wobei nicht zu über¬
sehen ist, daß Landpreise in einer teilweise schon kultivirten Gegend höher
angesetzt werden dürfen, als in gänzlich wüster Umgebung. Wie die Ansiedler
mit Arbeitern zu versehen seien, ist schon Gegenstand der Erörterung gewesen.
Ob die Grundstücke in größerer oder geringerer Entfernung von einander zu
legen seien, will ich, da die Meinungen darüber aus einander gehen, hier un-
erörtert lassen und nur andeuten, daß ich mich der letztern Ansicht zuneige.
Ich habe dieser absichtlich ins Einzelne gehenden, manchem vielleicht zu
ausführlich erscheinenden Skizze, in der ich gleichsam ein Programm kolonialer
Verwaltung entwickelt habe, nur noch wenig hinzuzufügen. Die angedeuteten
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