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Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Personen und Verhältnisse in N, sind uns völlig unbekannt, und wir wollen es
daher dem Herrn Pastor gern glauben, daß die ansgebvtene Stelle leicht und an¬
genehm sei; wir wissen auch, das; der Gesamtwert einer solchen Stellung nicht
gerade, ja oft nicht einmal vorzugsweise nach der Höhe des ausgemachten Gehaltes
zu bemessen ist, sondern daß auch der gesellschaftliche und mehr uoch der sittliche
Boden des fremden Hauses diesen Wert ganz wesentlich mitbestimmen. Aber der
geringe Gehalt bietet doch keineswegs eine Gewähr für sonst angenehmen Aufent-
halte in der schwach zahlenden Familie, und der Gedanke liegt wenigstens nahe,
daß in unserm Falle der Herr Gutsadministrator in dem Gefühle, sich auf das
Prüfe", und Dingen einer billigen Erzieherin nicht recht zu verstehen, die Ver¬
mittelung seines gefälligen und natürlich auf dem in Betracht kommenden Gebiete
mehr bewanderten Pastors in Anspruch genommen hat. Es kann aber kaum zu
den Aufgaben des Pastors gehören, billige Erzieherinnen anzuschaffen; es will uns
vielmehr scheinen, als ob der Herr Pastor gegenüber dem Herrn Gutsadministrator
in N. eine andre Aufgabe gehabt hätte, nämlich die, ihm etwa zu sagen! "Lieber
Herr Amtmann, Oberinspektor, Schivager, Vetter, Nachbar oder Gevatter, Sie
bringen doch sonst Ihren Untergebenen gegenüber in anerkennenswerter Weise den
Grundsatz zur Geltung, daß jeder Arbeiter seines Lohnes wert sei. Nun über¬
legen Sie sich einmal, wieviel an eine Tochter gewendet werden muß, bis sie die
Klasse" einer höhern Mädchenschule durchlaufen und dann die dreijährige Seminar¬
zeit hinter sich gebracht hat. Ein solches Mädchen kostet unter Einrechnung des
Schul- und Kostgeldes -- und die wenigsten haben doch das Seminar am Wohn¬
orte der Eltern -- jährlich seine achthundert Mark, die vielleicht nur unter größter
Einschränkung der übrigen Familienglieder ausgebracht oder gar teilweise erborgt
werden. Jetzt ist die Prüfung bestanden, die, Familie erwartet ihrerseits eine
Unterstützung von dem bisher so kostspieligen Mitgliede, und nun soll das arme
Mädchen seine ganze Zeit und Kraft für dreihundert Mark jährlich verkaufen! Ehe Sie
an die Erzieherin dachten, wollten Sie Ihre Tochter in der nächsten Stadt ans die
Mädchenschule bringen und waren schon darauf gefaßt, wenigstens sechshundert
Mark für Schul- und Kostgeld zu zahlen. Jetzt kann der Unterricht und die Er¬
ziehung Ihrer Tochter zu Ihrer Freude in Ihrem Hanse vor sich gehen, und Sie
wie Ihre liebe Frau können die leibliche, geistige und sittliche Entwicklung Ihrer
Tochter genau verfolgen. Darum legen Sie der Erzieherin zu den knapp be¬
messenen dreihundert Mark noch hundert Mark zu und versprechen Sie ihr bei
treuer und gewissenhafter Erfüllung ihrer Pflichten für das zweite Jahr fünf¬
hundert Mark; jn ich würde, wenn die Erzieherin sich bewahrte, lieber sechs¬
hundert Mark zahlen, als zur bloßen Ersparung von hundert Mark eiuen Wechsel
vornehmen."

So sollte, wenn der Administrator in einigermaßen günstiger Vermögenslage
ist, der Pastor zu ihm sprechen; aber das hat er, wie die Anzeige im Reichsbvten
zeigt, nicht gethan oder nicht thun zu können geglaubt, und so wird sich wohl
schon in den nächsten Tagen ein armes Mägdlein für dreihundert Mark jährlich
in das bezeichnete Haus vermietet, ja dadurch um Ende noch einem halben
Dutzend andrer bedürftiger Erzieherinnen den Rang abgelaufen haben.

Wozu diese ganze Auseinandersetzung? Wir denken, daß mancher Leser der
Grenzboten in die Lage kommt, wie jener Pastor bei der Wahl einer Erzieherin
zu Rate gezogen zu werden, und wir richten daher an jeden, den es angeht, die
Bitte, in solchem Falle nicht so den Vermittler machen zu wollen, daß dadurch
ein armes Mädchen zur Annahme einer unvorteilhaften Stelle verleitet wird.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Personen und Verhältnisse in N, sind uns völlig unbekannt, und wir wollen es
daher dem Herrn Pastor gern glauben, daß die ansgebvtene Stelle leicht und an¬
genehm sei; wir wissen auch, das; der Gesamtwert einer solchen Stellung nicht
gerade, ja oft nicht einmal vorzugsweise nach der Höhe des ausgemachten Gehaltes
zu bemessen ist, sondern daß auch der gesellschaftliche und mehr uoch der sittliche
Boden des fremden Hauses diesen Wert ganz wesentlich mitbestimmen. Aber der
geringe Gehalt bietet doch keineswegs eine Gewähr für sonst angenehmen Aufent-
halte in der schwach zahlenden Familie, und der Gedanke liegt wenigstens nahe,
daß in unserm Falle der Herr Gutsadministrator in dem Gefühle, sich auf das
Prüfe«, und Dingen einer billigen Erzieherin nicht recht zu verstehen, die Ver¬
mittelung seines gefälligen und natürlich auf dem in Betracht kommenden Gebiete
mehr bewanderten Pastors in Anspruch genommen hat. Es kann aber kaum zu
den Aufgaben des Pastors gehören, billige Erzieherinnen anzuschaffen; es will uns
vielmehr scheinen, als ob der Herr Pastor gegenüber dem Herrn Gutsadministrator
in N. eine andre Aufgabe gehabt hätte, nämlich die, ihm etwa zu sagen! „Lieber
Herr Amtmann, Oberinspektor, Schivager, Vetter, Nachbar oder Gevatter, Sie
bringen doch sonst Ihren Untergebenen gegenüber in anerkennenswerter Weise den
Grundsatz zur Geltung, daß jeder Arbeiter seines Lohnes wert sei. Nun über¬
legen Sie sich einmal, wieviel an eine Tochter gewendet werden muß, bis sie die
Klasse» einer höhern Mädchenschule durchlaufen und dann die dreijährige Seminar¬
zeit hinter sich gebracht hat. Ein solches Mädchen kostet unter Einrechnung des
Schul- und Kostgeldes — und die wenigsten haben doch das Seminar am Wohn¬
orte der Eltern — jährlich seine achthundert Mark, die vielleicht nur unter größter
Einschränkung der übrigen Familienglieder ausgebracht oder gar teilweise erborgt
werden. Jetzt ist die Prüfung bestanden, die, Familie erwartet ihrerseits eine
Unterstützung von dem bisher so kostspieligen Mitgliede, und nun soll das arme
Mädchen seine ganze Zeit und Kraft für dreihundert Mark jährlich verkaufen! Ehe Sie
an die Erzieherin dachten, wollten Sie Ihre Tochter in der nächsten Stadt ans die
Mädchenschule bringen und waren schon darauf gefaßt, wenigstens sechshundert
Mark für Schul- und Kostgeld zu zahlen. Jetzt kann der Unterricht und die Er¬
ziehung Ihrer Tochter zu Ihrer Freude in Ihrem Hanse vor sich gehen, und Sie
wie Ihre liebe Frau können die leibliche, geistige und sittliche Entwicklung Ihrer
Tochter genau verfolgen. Darum legen Sie der Erzieherin zu den knapp be¬
messenen dreihundert Mark noch hundert Mark zu und versprechen Sie ihr bei
treuer und gewissenhafter Erfüllung ihrer Pflichten für das zweite Jahr fünf¬
hundert Mark; jn ich würde, wenn die Erzieherin sich bewahrte, lieber sechs¬
hundert Mark zahlen, als zur bloßen Ersparung von hundert Mark eiuen Wechsel
vornehmen."

So sollte, wenn der Administrator in einigermaßen günstiger Vermögenslage
ist, der Pastor zu ihm sprechen; aber das hat er, wie die Anzeige im Reichsbvten
zeigt, nicht gethan oder nicht thun zu können geglaubt, und so wird sich wohl
schon in den nächsten Tagen ein armes Mägdlein für dreihundert Mark jährlich
in das bezeichnete Haus vermietet, ja dadurch um Ende noch einem halben
Dutzend andrer bedürftiger Erzieherinnen den Rang abgelaufen haben.

Wozu diese ganze Auseinandersetzung? Wir denken, daß mancher Leser der
Grenzboten in die Lage kommt, wie jener Pastor bei der Wahl einer Erzieherin
zu Rate gezogen zu werden, und wir richten daher an jeden, den es angeht, die
Bitte, in solchem Falle nicht so den Vermittler machen zu wollen, daß dadurch
ein armes Mädchen zur Annahme einer unvorteilhaften Stelle verleitet wird.


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[0299] Maßgebliches und Unmaßgebliches Personen und Verhältnisse in N, sind uns völlig unbekannt, und wir wollen es daher dem Herrn Pastor gern glauben, daß die ansgebvtene Stelle leicht und an¬ genehm sei; wir wissen auch, das; der Gesamtwert einer solchen Stellung nicht gerade, ja oft nicht einmal vorzugsweise nach der Höhe des ausgemachten Gehaltes zu bemessen ist, sondern daß auch der gesellschaftliche und mehr uoch der sittliche Boden des fremden Hauses diesen Wert ganz wesentlich mitbestimmen. Aber der geringe Gehalt bietet doch keineswegs eine Gewähr für sonst angenehmen Aufent- halte in der schwach zahlenden Familie, und der Gedanke liegt wenigstens nahe, daß in unserm Falle der Herr Gutsadministrator in dem Gefühle, sich auf das Prüfe«, und Dingen einer billigen Erzieherin nicht recht zu verstehen, die Ver¬ mittelung seines gefälligen und natürlich auf dem in Betracht kommenden Gebiete mehr bewanderten Pastors in Anspruch genommen hat. Es kann aber kaum zu den Aufgaben des Pastors gehören, billige Erzieherinnen anzuschaffen; es will uns vielmehr scheinen, als ob der Herr Pastor gegenüber dem Herrn Gutsadministrator in N. eine andre Aufgabe gehabt hätte, nämlich die, ihm etwa zu sagen! „Lieber Herr Amtmann, Oberinspektor, Schivager, Vetter, Nachbar oder Gevatter, Sie bringen doch sonst Ihren Untergebenen gegenüber in anerkennenswerter Weise den Grundsatz zur Geltung, daß jeder Arbeiter seines Lohnes wert sei. Nun über¬ legen Sie sich einmal, wieviel an eine Tochter gewendet werden muß, bis sie die Klasse» einer höhern Mädchenschule durchlaufen und dann die dreijährige Seminar¬ zeit hinter sich gebracht hat. Ein solches Mädchen kostet unter Einrechnung des Schul- und Kostgeldes — und die wenigsten haben doch das Seminar am Wohn¬ orte der Eltern — jährlich seine achthundert Mark, die vielleicht nur unter größter Einschränkung der übrigen Familienglieder ausgebracht oder gar teilweise erborgt werden. Jetzt ist die Prüfung bestanden, die, Familie erwartet ihrerseits eine Unterstützung von dem bisher so kostspieligen Mitgliede, und nun soll das arme Mädchen seine ganze Zeit und Kraft für dreihundert Mark jährlich verkaufen! Ehe Sie an die Erzieherin dachten, wollten Sie Ihre Tochter in der nächsten Stadt ans die Mädchenschule bringen und waren schon darauf gefaßt, wenigstens sechshundert Mark für Schul- und Kostgeld zu zahlen. Jetzt kann der Unterricht und die Er¬ ziehung Ihrer Tochter zu Ihrer Freude in Ihrem Hanse vor sich gehen, und Sie wie Ihre liebe Frau können die leibliche, geistige und sittliche Entwicklung Ihrer Tochter genau verfolgen. Darum legen Sie der Erzieherin zu den knapp be¬ messenen dreihundert Mark noch hundert Mark zu und versprechen Sie ihr bei treuer und gewissenhafter Erfüllung ihrer Pflichten für das zweite Jahr fünf¬ hundert Mark; jn ich würde, wenn die Erzieherin sich bewahrte, lieber sechs¬ hundert Mark zahlen, als zur bloßen Ersparung von hundert Mark eiuen Wechsel vornehmen." So sollte, wenn der Administrator in einigermaßen günstiger Vermögenslage ist, der Pastor zu ihm sprechen; aber das hat er, wie die Anzeige im Reichsbvten zeigt, nicht gethan oder nicht thun zu können geglaubt, und so wird sich wohl schon in den nächsten Tagen ein armes Mägdlein für dreihundert Mark jährlich in das bezeichnete Haus vermietet, ja dadurch um Ende noch einem halben Dutzend andrer bedürftiger Erzieherinnen den Rang abgelaufen haben. Wozu diese ganze Auseinandersetzung? Wir denken, daß mancher Leser der Grenzboten in die Lage kommt, wie jener Pastor bei der Wahl einer Erzieherin zu Rate gezogen zu werden, und wir richten daher an jeden, den es angeht, die Bitte, in solchem Falle nicht so den Vermittler machen zu wollen, daß dadurch ein armes Mädchen zur Annahme einer unvorteilhaften Stelle verleitet wird.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341851_208578/299>, abgerufen am 13.05.2024.