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Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Erstes Vierteljahr.

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nähme wird der Besitz erworben"; § 1199: "das mittels Eintrages be¬
gründete Pfandrecht." § 173: "wenn dem Antrage seitens (von) der Be¬
hörde nicht stattgegeben wird"; § 824: "daß von Seiten des (vom)
Einwendenden verbotene Eigenmacht verübt worden sei." Völlig überflüssig
ist das von Seiten in 8 2063: "durch einen Verzicht von Seiten des
Nachlaßpflegers."

In einzelnen Teilen des Entwurfs wird das häßliche in Gemäßheit
ausgiebig angewendet, z. B. in den HZ 895 bis 897. Es kann fast überall
durch das einfache nach ersetzt werden. Dasselbe gilt von der Formel nach
Maßgabe, z. B. 88 1376, 1378. An Stelle der ebenfalls dem Kanzleistile
Angehörigen Formel mit der Maßgabe kann besser und schärfer gesagt werden:
mit der Beschränkung oder Einschränkung (so in 8 1267) oder, je
nachdem es der Sinn erheischt: mit der Besonderheit, mit der Ab¬
weichung, mit der Erweiterung.

Viel zu oft findet sich das steife derjenige, welcher. Es mag Fälle
geben, wo der Nachdruck, den das derjenige verleiht, nicht ganz entbehrlich
ist; im EntWurfe ist es meist ohne Not angewendet, so u. a. in den 88 1t>00
(zweimal), 1433, 1485, 1486, 1531 Ur. 2, 1690, 1825. 1879. Einfach
überflüssig ist es in 8 641. Daß es recht gut vermieden werden kann, zeigen
die §8 1432, 1530 Abs. 2, 1687 Abs. 6, 1691, 1859. In 8 881 heißt es:
"Derjenige, welcher eine bewegliche Sache während (!) einer Zeit von zehn
Jahren besessen hat" u. s. w. Warum nicht kurz (wie in 8 880): Wer eine
Sache zehn Jahre besessen hat?

Ein Teil der dem Entwurf anhaftenden Steifheit ist auf die ausschlie߬
liche Verwendung des zurückbezüglichen Fürworts welcher, welche, welches
zu schieben. Das leichte, gefällige der, die, das verschmähen die Verfasser,
oder sie benutzen es doch nur in der unentbehrlichen Genetivform dessen,
deren. In den Gesetzeswerken ist allerdings das welcher, welche, welches
überall heimisch, auch trifft man es reichlich bei vielen guten Schriftstellern
an. Es ist auch nicht zutreffend, wenn Wustmann (Sprachdnmmheiten S. 145)
sagt: "Kein Mensch spricht "welcher," es wird immer nur geschrieben"; viel¬
mehr kann man sich in den Gerichtssälen, Hörsälen, Kirchen überzeugen, daß
viele Richter und Anwälte, Lehrer und Prediger überhaupt kein andres Re¬
lativ kennen, als welcher/") Man hält es für gewählter, für vornehmer.
Aber nirgends wird es mit solcher Zähigkeit festgehalten wie in dem Entwürfe.
Hier findet es sich selbst in Wendungen, wo man es bei guten Schriftstellern
vergeblich suchen würde, wie z. B. in 8 2154: "eine Schwangerschaft, in Folge
welcher eine erbberechtigte Person geboren werden kann." Ja es kommen



*) Die "sprechen" auch nicht, die "reden/' d, h. sie sprechen eben Papiersprache, Die
Grenzboten kommen schon seit Jahren ganz ohne das steifleinene welcher aus. D. R.

nähme wird der Besitz erworben"; § 1199: „das mittels Eintrages be¬
gründete Pfandrecht." § 173: „wenn dem Antrage seitens (von) der Be¬
hörde nicht stattgegeben wird"; § 824: „daß von Seiten des (vom)
Einwendenden verbotene Eigenmacht verübt worden sei." Völlig überflüssig
ist das von Seiten in 8 2063: „durch einen Verzicht von Seiten des
Nachlaßpflegers."

In einzelnen Teilen des Entwurfs wird das häßliche in Gemäßheit
ausgiebig angewendet, z. B. in den HZ 895 bis 897. Es kann fast überall
durch das einfache nach ersetzt werden. Dasselbe gilt von der Formel nach
Maßgabe, z. B. 88 1376, 1378. An Stelle der ebenfalls dem Kanzleistile
Angehörigen Formel mit der Maßgabe kann besser und schärfer gesagt werden:
mit der Beschränkung oder Einschränkung (so in 8 1267) oder, je
nachdem es der Sinn erheischt: mit der Besonderheit, mit der Ab¬
weichung, mit der Erweiterung.

Viel zu oft findet sich das steife derjenige, welcher. Es mag Fälle
geben, wo der Nachdruck, den das derjenige verleiht, nicht ganz entbehrlich
ist; im EntWurfe ist es meist ohne Not angewendet, so u. a. in den 88 1t>00
(zweimal), 1433, 1485, 1486, 1531 Ur. 2, 1690, 1825. 1879. Einfach
überflüssig ist es in 8 641. Daß es recht gut vermieden werden kann, zeigen
die §8 1432, 1530 Abs. 2, 1687 Abs. 6, 1691, 1859. In 8 881 heißt es:
„Derjenige, welcher eine bewegliche Sache während (!) einer Zeit von zehn
Jahren besessen hat" u. s. w. Warum nicht kurz (wie in 8 880): Wer eine
Sache zehn Jahre besessen hat?

Ein Teil der dem Entwurf anhaftenden Steifheit ist auf die ausschlie߬
liche Verwendung des zurückbezüglichen Fürworts welcher, welche, welches
zu schieben. Das leichte, gefällige der, die, das verschmähen die Verfasser,
oder sie benutzen es doch nur in der unentbehrlichen Genetivform dessen,
deren. In den Gesetzeswerken ist allerdings das welcher, welche, welches
überall heimisch, auch trifft man es reichlich bei vielen guten Schriftstellern
an. Es ist auch nicht zutreffend, wenn Wustmann (Sprachdnmmheiten S. 145)
sagt: „Kein Mensch spricht »welcher,« es wird immer nur geschrieben"; viel¬
mehr kann man sich in den Gerichtssälen, Hörsälen, Kirchen überzeugen, daß
viele Richter und Anwälte, Lehrer und Prediger überhaupt kein andres Re¬
lativ kennen, als welcher/") Man hält es für gewählter, für vornehmer.
Aber nirgends wird es mit solcher Zähigkeit festgehalten wie in dem Entwürfe.
Hier findet es sich selbst in Wendungen, wo man es bei guten Schriftstellern
vergeblich suchen würde, wie z. B. in 8 2154: „eine Schwangerschaft, in Folge
welcher eine erbberechtigte Person geboren werden kann." Ja es kommen



*) Die „sprechen" auch nicht, die „reden/' d, h. sie sprechen eben Papiersprache, Die
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[0238] nähme wird der Besitz erworben"; § 1199: „das mittels Eintrages be¬ gründete Pfandrecht." § 173: „wenn dem Antrage seitens (von) der Be¬ hörde nicht stattgegeben wird"; § 824: „daß von Seiten des (vom) Einwendenden verbotene Eigenmacht verübt worden sei." Völlig überflüssig ist das von Seiten in 8 2063: „durch einen Verzicht von Seiten des Nachlaßpflegers." In einzelnen Teilen des Entwurfs wird das häßliche in Gemäßheit ausgiebig angewendet, z. B. in den HZ 895 bis 897. Es kann fast überall durch das einfache nach ersetzt werden. Dasselbe gilt von der Formel nach Maßgabe, z. B. 88 1376, 1378. An Stelle der ebenfalls dem Kanzleistile Angehörigen Formel mit der Maßgabe kann besser und schärfer gesagt werden: mit der Beschränkung oder Einschränkung (so in 8 1267) oder, je nachdem es der Sinn erheischt: mit der Besonderheit, mit der Ab¬ weichung, mit der Erweiterung. Viel zu oft findet sich das steife derjenige, welcher. Es mag Fälle geben, wo der Nachdruck, den das derjenige verleiht, nicht ganz entbehrlich ist; im EntWurfe ist es meist ohne Not angewendet, so u. a. in den 88 1t>00 (zweimal), 1433, 1485, 1486, 1531 Ur. 2, 1690, 1825. 1879. Einfach überflüssig ist es in 8 641. Daß es recht gut vermieden werden kann, zeigen die §8 1432, 1530 Abs. 2, 1687 Abs. 6, 1691, 1859. In 8 881 heißt es: „Derjenige, welcher eine bewegliche Sache während (!) einer Zeit von zehn Jahren besessen hat" u. s. w. Warum nicht kurz (wie in 8 880): Wer eine Sache zehn Jahre besessen hat? Ein Teil der dem Entwurf anhaftenden Steifheit ist auf die ausschlie߬ liche Verwendung des zurückbezüglichen Fürworts welcher, welche, welches zu schieben. Das leichte, gefällige der, die, das verschmähen die Verfasser, oder sie benutzen es doch nur in der unentbehrlichen Genetivform dessen, deren. In den Gesetzeswerken ist allerdings das welcher, welche, welches überall heimisch, auch trifft man es reichlich bei vielen guten Schriftstellern an. Es ist auch nicht zutreffend, wenn Wustmann (Sprachdnmmheiten S. 145) sagt: „Kein Mensch spricht »welcher,« es wird immer nur geschrieben"; viel¬ mehr kann man sich in den Gerichtssälen, Hörsälen, Kirchen überzeugen, daß viele Richter und Anwälte, Lehrer und Prediger überhaupt kein andres Re¬ lativ kennen, als welcher/") Man hält es für gewählter, für vornehmer. Aber nirgends wird es mit solcher Zähigkeit festgehalten wie in dem Entwürfe. Hier findet es sich selbst in Wendungen, wo man es bei guten Schriftstellern vergeblich suchen würde, wie z. B. in 8 2154: „eine Schwangerschaft, in Folge welcher eine erbberechtigte Person geboren werden kann." Ja es kommen *) Die „sprechen" auch nicht, die „reden/' d, h. sie sprechen eben Papiersprache, Die Grenzboten kommen schon seit Jahren ganz ohne das steifleinene welcher aus. D. R.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_213791/238>, abgerufen am 27.05.2024.