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Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Fahrzeugen, die Küsten, Wasser "der Proviant aufnehmen wollen oder sonst einen
triftigen Anlast haben, ihre Häfen öffnen. Allerdings nicht ohne einige beschrän¬
kende Klauseln. Italien z. B. nimmt nicht mehr als drei fremde Kriegsschiffe
in einen seiner Häfen auf, eine Vorsichtsmastregel, die wohl geboten ist, da eine
starke fremde Flotte bei einem unerwartet ausbrechenden Kriege zu einer sehr
ernsten Gefahr werden kann, wenn sie sich ihren Hafen vorher hat auswählen
können.

Trotz alledei" möchten wir doch davor warnen, die neue Lage, die durch
das Zusammenwirken der russisch-französischen Flotte im Mittelmeer geschaffen ist,
allzu optimistisch anzusehen. Führt man auch, wie wir es gethan haben, die für
den Augenblick drohende Gefahr ans ihr rechtes Mast zurück, und giebt man zu,
daß selbst sür die nächste Zukunft weder von französischer noch von russischer Seite
Schritte zu erwarten sind, die als Herausforderungen zu betrachten wären, so läßt
sich doch nicht verkennen, daß solche Schritte möglich sind, und daß die Thatsache,
daß drei russische Kriegsschiffe fortan dauernd im Mittelmeer sein werden, für die
Stellung Frankreichs eine Stärkung bedeutet und die Möglichkeit näher rückt, daß
Rußland in französische Abenteuer mit hineingezogen wird. Die drei russischen
.Kriegsschiffe hätten allein nicht viel zu bedeuten, wenn nicht noch zwei andre Dinge
von großer Wichtigkeit mitspielten. Einmal der neu erstehende Kriegshafen von
Biserta, zweitens die russische Flotte im Schwarzen Meere.

Der Hafen von Biserta, an dessen Ausbau die Franzosen mit rastlosem Eifer
und unter Anwendung ungeheurer Mittel arbeiten, liegt an der Stätte des alten
Karthago und wird, sobald er einmal ganz vollendet ist, eben so sehr eine Drohung
für das heutige Italien sein, wie Karthago eine Drohung für Rom war. Toulon
und Biserta bedeuten für die Engländer in Malta wie für die Italiener eine stra¬
tegische Zwickmühle, deren Wirkung fast untrüglich erscheint, sobald man sich von
einem dritten Punkte aus eine russische Mittelmcerflotte als mit ins Spiel ein¬
greifend denkt. Wir denken dabei nicht nur an die drei Panzerschiffe, die heute
im Hafen von Toulon liegen, sondern vor allen Dingen an die russische Flotte,
die heute uoch im Schwarze" Meer als in einem wäre ol-usum eingeschlossen ist.

Bekanntlich kam es auf dem Berliner Kongreß in seiner achtzehnten und neun¬
zehnten Sitzung zum Austausch einander entgegengesetzter Erklärungen zwischen Lord
Salisbury und dem Grafen Schuwalow in Betreff der Frage, ob es Recht oder
Pflicht des Sultnus sei, die Meerenge" geschlossen zu halten. England vertrat die
erstere, Rußland die letztere Ausicht, und beide gäbe" ihre Auslegung zu Protokoll;
eine Verständigung ließ sich nicht herbeiführen. Der Grund aber, weshalb
Rustland dem Sulla" "icht das Recht eingeräumt wissen wollte, nach eignem Er¬
messen die Meerengen zu offnen oder zu schliche", liegt klar zu Tage, sobald mau
bedenkt, daß die Türkei aus eigner Kraft nicht imstande ist, Konstantinopel vor
einem russische" Handstreiche zu sichern. Darf der Sultan, sobald es ihm behagt,
der englischen Flotte den Zutritt durch die Dardanellen und den Bosporus frei¬
gebe,,,'so hat er einen Rückhalt, der den Russen, wenn sie nicht durch Nberrasch""g
wirken, jeden Erfolg unmöglich macht.

Nun kann es gar "icht zweifelhaft erscheinen, daß Rustlaud seiner im Schwarzen
Meer stehenden Flotte den Weg ins Mittelmeer zu öffnen entschlossen ist. Es
ist bekannt, dust im Hafen von Odessa die Transportschiffe, die einer Landung
dienen sollen, jederzeit bereit liegen. Es ist außerdem bekannt, daß gerade die
Flotte im Schwarzen Meer den tüchtigsten Bestandteil der russischen Flotte bildet,
und ebenso bekannt, daß schon heute mit dem Opfer von einem oder zwei Fahrzeugen


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Fahrzeugen, die Küsten, Wasser »der Proviant aufnehmen wollen oder sonst einen
triftigen Anlast haben, ihre Häfen öffnen. Allerdings nicht ohne einige beschrän¬
kende Klauseln. Italien z. B. nimmt nicht mehr als drei fremde Kriegsschiffe
in einen seiner Häfen auf, eine Vorsichtsmastregel, die wohl geboten ist, da eine
starke fremde Flotte bei einem unerwartet ausbrechenden Kriege zu einer sehr
ernsten Gefahr werden kann, wenn sie sich ihren Hafen vorher hat auswählen
können.

Trotz alledei« möchten wir doch davor warnen, die neue Lage, die durch
das Zusammenwirken der russisch-französischen Flotte im Mittelmeer geschaffen ist,
allzu optimistisch anzusehen. Führt man auch, wie wir es gethan haben, die für
den Augenblick drohende Gefahr ans ihr rechtes Mast zurück, und giebt man zu,
daß selbst sür die nächste Zukunft weder von französischer noch von russischer Seite
Schritte zu erwarten sind, die als Herausforderungen zu betrachten wären, so läßt
sich doch nicht verkennen, daß solche Schritte möglich sind, und daß die Thatsache,
daß drei russische Kriegsschiffe fortan dauernd im Mittelmeer sein werden, für die
Stellung Frankreichs eine Stärkung bedeutet und die Möglichkeit näher rückt, daß
Rußland in französische Abenteuer mit hineingezogen wird. Die drei russischen
.Kriegsschiffe hätten allein nicht viel zu bedeuten, wenn nicht noch zwei andre Dinge
von großer Wichtigkeit mitspielten. Einmal der neu erstehende Kriegshafen von
Biserta, zweitens die russische Flotte im Schwarzen Meere.

Der Hafen von Biserta, an dessen Ausbau die Franzosen mit rastlosem Eifer
und unter Anwendung ungeheurer Mittel arbeiten, liegt an der Stätte des alten
Karthago und wird, sobald er einmal ganz vollendet ist, eben so sehr eine Drohung
für das heutige Italien sein, wie Karthago eine Drohung für Rom war. Toulon
und Biserta bedeuten für die Engländer in Malta wie für die Italiener eine stra¬
tegische Zwickmühle, deren Wirkung fast untrüglich erscheint, sobald man sich von
einem dritten Punkte aus eine russische Mittelmcerflotte als mit ins Spiel ein¬
greifend denkt. Wir denken dabei nicht nur an die drei Panzerschiffe, die heute
im Hafen von Toulon liegen, sondern vor allen Dingen an die russische Flotte,
die heute uoch im Schwarze» Meer als in einem wäre ol-usum eingeschlossen ist.

Bekanntlich kam es auf dem Berliner Kongreß in seiner achtzehnten und neun¬
zehnten Sitzung zum Austausch einander entgegengesetzter Erklärungen zwischen Lord
Salisbury und dem Grafen Schuwalow in Betreff der Frage, ob es Recht oder
Pflicht des Sultnus sei, die Meerenge» geschlossen zu halten. England vertrat die
erstere, Rußland die letztere Ausicht, und beide gäbe» ihre Auslegung zu Protokoll;
eine Verständigung ließ sich nicht herbeiführen. Der Grund aber, weshalb
Rustland dem Sulla» «icht das Recht eingeräumt wissen wollte, nach eignem Er¬
messen die Meerengen zu offnen oder zu schliche», liegt klar zu Tage, sobald mau
bedenkt, daß die Türkei aus eigner Kraft nicht imstande ist, Konstantinopel vor
einem russische« Handstreiche zu sichern. Darf der Sultan, sobald es ihm behagt,
der englischen Flotte den Zutritt durch die Dardanellen und den Bosporus frei¬
gebe,,,'so hat er einen Rückhalt, der den Russen, wenn sie nicht durch Nberrasch»»g
wirken, jeden Erfolg unmöglich macht.

Nun kann es gar «icht zweifelhaft erscheinen, daß Rustlaud seiner im Schwarzen
Meer stehenden Flotte den Weg ins Mittelmeer zu öffnen entschlossen ist. Es
ist bekannt, dust im Hafen von Odessa die Transportschiffe, die einer Landung
dienen sollen, jederzeit bereit liegen. Es ist außerdem bekannt, daß gerade die
Flotte im Schwarzen Meer den tüchtigsten Bestandteil der russischen Flotte bildet,
und ebenso bekannt, daß schon heute mit dem Opfer von einem oder zwei Fahrzeugen


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[0195] Maßgebliches und Unmaßgebliches Fahrzeugen, die Küsten, Wasser »der Proviant aufnehmen wollen oder sonst einen triftigen Anlast haben, ihre Häfen öffnen. Allerdings nicht ohne einige beschrän¬ kende Klauseln. Italien z. B. nimmt nicht mehr als drei fremde Kriegsschiffe in einen seiner Häfen auf, eine Vorsichtsmastregel, die wohl geboten ist, da eine starke fremde Flotte bei einem unerwartet ausbrechenden Kriege zu einer sehr ernsten Gefahr werden kann, wenn sie sich ihren Hafen vorher hat auswählen können. Trotz alledei« möchten wir doch davor warnen, die neue Lage, die durch das Zusammenwirken der russisch-französischen Flotte im Mittelmeer geschaffen ist, allzu optimistisch anzusehen. Führt man auch, wie wir es gethan haben, die für den Augenblick drohende Gefahr ans ihr rechtes Mast zurück, und giebt man zu, daß selbst sür die nächste Zukunft weder von französischer noch von russischer Seite Schritte zu erwarten sind, die als Herausforderungen zu betrachten wären, so läßt sich doch nicht verkennen, daß solche Schritte möglich sind, und daß die Thatsache, daß drei russische Kriegsschiffe fortan dauernd im Mittelmeer sein werden, für die Stellung Frankreichs eine Stärkung bedeutet und die Möglichkeit näher rückt, daß Rußland in französische Abenteuer mit hineingezogen wird. Die drei russischen .Kriegsschiffe hätten allein nicht viel zu bedeuten, wenn nicht noch zwei andre Dinge von großer Wichtigkeit mitspielten. Einmal der neu erstehende Kriegshafen von Biserta, zweitens die russische Flotte im Schwarzen Meere. Der Hafen von Biserta, an dessen Ausbau die Franzosen mit rastlosem Eifer und unter Anwendung ungeheurer Mittel arbeiten, liegt an der Stätte des alten Karthago und wird, sobald er einmal ganz vollendet ist, eben so sehr eine Drohung für das heutige Italien sein, wie Karthago eine Drohung für Rom war. Toulon und Biserta bedeuten für die Engländer in Malta wie für die Italiener eine stra¬ tegische Zwickmühle, deren Wirkung fast untrüglich erscheint, sobald man sich von einem dritten Punkte aus eine russische Mittelmcerflotte als mit ins Spiel ein¬ greifend denkt. Wir denken dabei nicht nur an die drei Panzerschiffe, die heute im Hafen von Toulon liegen, sondern vor allen Dingen an die russische Flotte, die heute uoch im Schwarze» Meer als in einem wäre ol-usum eingeschlossen ist. Bekanntlich kam es auf dem Berliner Kongreß in seiner achtzehnten und neun¬ zehnten Sitzung zum Austausch einander entgegengesetzter Erklärungen zwischen Lord Salisbury und dem Grafen Schuwalow in Betreff der Frage, ob es Recht oder Pflicht des Sultnus sei, die Meerenge» geschlossen zu halten. England vertrat die erstere, Rußland die letztere Ausicht, und beide gäbe» ihre Auslegung zu Protokoll; eine Verständigung ließ sich nicht herbeiführen. Der Grund aber, weshalb Rustland dem Sulla» «icht das Recht eingeräumt wissen wollte, nach eignem Er¬ messen die Meerengen zu offnen oder zu schliche», liegt klar zu Tage, sobald mau bedenkt, daß die Türkei aus eigner Kraft nicht imstande ist, Konstantinopel vor einem russische« Handstreiche zu sichern. Darf der Sultan, sobald es ihm behagt, der englischen Flotte den Zutritt durch die Dardanellen und den Bosporus frei¬ gebe,,,'so hat er einen Rückhalt, der den Russen, wenn sie nicht durch Nberrasch»»g wirken, jeden Erfolg unmöglich macht. Nun kann es gar «icht zweifelhaft erscheinen, daß Rustlaud seiner im Schwarzen Meer stehenden Flotte den Weg ins Mittelmeer zu öffnen entschlossen ist. Es ist bekannt, dust im Hafen von Odessa die Transportschiffe, die einer Landung dienen sollen, jederzeit bereit liegen. Es ist außerdem bekannt, daß gerade die Flotte im Schwarzen Meer den tüchtigsten Bestandteil der russischen Flotte bildet, und ebenso bekannt, daß schon heute mit dem Opfer von einem oder zwei Fahrzeugen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_215723/195>, abgerufen am 22.05.2024.