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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

im Vergleich mit den Aussichten bei Einschränkung des Jnnungszwcings auf die
Personal beschäftigenden Meister, wie dies bei den Berechnungen in Heft 1 und 2
durchweg angenommen war, und zweitens das Vorkommen und die Wirkung der
Lehrliugszüchterei.

Die erste Frcige ist eigentlich von geringem Interesse, Es liegt auf der Hand,
daß die Aussichten, in einen, Bezirk die zur Bildung einer Berufsiuuuug erforder¬
liche niedrigste Zahl von Meistern desselben Handwerks zusammenzubringen, dann
großer ist, wenn man die allein arbeitenden Meister mitzählt, als wenn man sie
wegläßt; ist doch ihre Zahl' im allgemeinen großer als die der Meister mit Per¬
sonal, Das Statistische Amt hat um jetzt herausgerechnet, daß bei einer niedrigsten
Mitgliederzahl von 2V Meistern, einschließlich der allein arbeitenden, und unter
Annahme des "Znhlbezirks" als Jnnungsgebiet (Radius in? Durchschuitt etwa
7 Kilometer, abgesehen von Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern) von den
98 Handwerkszweigen und Spezialitäten, für die an eine Jnnnngsbilduug überhaupt
gedacht wird, nur für 43 die Jummgsbilduug möglich ist. Nimmt man als nied¬
rigste Mitgliederzahl 10 an, so würden für 52 Handwerkszweigc Zahlbczirks-
innuugeu gebildet werden können, für 46 müßte man die Jummgsbilduug mit
größer,: Jnnungsgebieteu ("Kreisinmmgen," Radius 13 Kilonieter) versuchen. Das
würde noch bei 8 weitern Haudwerkszweigen möglich sein, für den Rest müßte
das Jnnnngsgebiet "och größer genommen werden. - Nach den Erfahrungen im Er-
hcbuugsgebiet würden aber selbst Regierungsbezirksiunuugeu bei weitem nicht aus-
reichen, um alle Handwerkszweige unterzubringen. Aber je größer der Radius des
Jnnungsgebiets, um so geringer ist die Aussicht, alle Mitglieder an den Jnmmgs-'
eiurichtuugeu teilnehmen zu lassen. Der Radius von 7 Kilometern muß jedenfalls
die Regel, die Kreisinnung schon die Ausnahme bilden. So ist um auch in Heft 3,
d. h. bei Einbeziehung der allein arbeitenden Meister, die Frage, ob eine allge¬
meine örtliche Organisation des Handwerks durchführbar sei, eigentlich mit ""ein"
beantwortet, aber leider kam: das "Nein" des dritten Heftes keinen größern Ein¬
druck macheu als das der beiden frühern, da eben überall von der Annahme aus¬
gegangen ist, daß man nur "Berufsinnungen," d. h. solche, deren Mitglieder alle
demselben Handwerk augehören, zu bilden vorhabe. Wenn auch diese Bernfs-
innungen das Ideal sind und die Regel bilden müssen, so war schon nach den öster¬
reichischen Erfahrungen vou vornherein nicht daran zu denken, daß mau in Deutsch¬
land ohne die sogenannten "Innungen verwandter Gewerbe" werde auskommen
können, und thatsächlich sind diese denn auch, wie verlautet, in den, Junungsgesetz-
entwurf vorgesehen, ja es ist darüber hinaus -- was auch nicht zu vermeiden
war -- noch auf Organisationen für Angehörige gar nicht mit einander verwandter
Gewerbe Bedacht genommen. Es wäre interessant gewesen, wenn das Statistische
Amt auch auf die Bildung der Innungen "verwandter" Gewerbe seine Berech¬
nungen ausgedehnt hätte, obwohl bei der wirklichen Jnnungsbilduug alle diese Be¬
rechnungen sehr wenig Verwertung finden werden.

An sich lehrreich ist entschieden folgende Berechnung über die wahrscheinliche
Zusammensetzung der Berufsmuungeu mit und ohne Einbeziehung der allein
arbeitenden Meister, Eine Zählbezirksiuuuug, die nur aus Personal beschäf¬
tigenden Meistern besteht mit der niedrigsten Mitgliederzahl 10, wird durchschnitt¬
lich wie folgt aussehen:

4,7 Meister ohne Lehrlinge, aber mit Gesellen und andern Silfspersonen,
4,"! Meister mit müßiger Lehrlingshaltung,
"
0,7 Meister mit "übermäßiger Lehrlingshaltung,

Maßgebliches und Unmaßgebliches

im Vergleich mit den Aussichten bei Einschränkung des Jnnungszwcings auf die
Personal beschäftigenden Meister, wie dies bei den Berechnungen in Heft 1 und 2
durchweg angenommen war, und zweitens das Vorkommen und die Wirkung der
Lehrliugszüchterei.

Die erste Frcige ist eigentlich von geringem Interesse, Es liegt auf der Hand,
daß die Aussichten, in einen, Bezirk die zur Bildung einer Berufsiuuuug erforder¬
liche niedrigste Zahl von Meistern desselben Handwerks zusammenzubringen, dann
großer ist, wenn man die allein arbeitenden Meister mitzählt, als wenn man sie
wegläßt; ist doch ihre Zahl' im allgemeinen großer als die der Meister mit Per¬
sonal, Das Statistische Amt hat um jetzt herausgerechnet, daß bei einer niedrigsten
Mitgliederzahl von 2V Meistern, einschließlich der allein arbeitenden, und unter
Annahme des „Znhlbezirks" als Jnnungsgebiet (Radius in? Durchschuitt etwa
7 Kilometer, abgesehen von Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern) von den
98 Handwerkszweigen und Spezialitäten, für die an eine Jnnnngsbilduug überhaupt
gedacht wird, nur für 43 die Jummgsbilduug möglich ist. Nimmt man als nied¬
rigste Mitgliederzahl 10 an, so würden für 52 Handwerkszweigc Zahlbczirks-
innuugeu gebildet werden können, für 46 müßte man die Jummgsbilduug mit
größer,: Jnnungsgebieteu („Kreisinmmgen," Radius 13 Kilonieter) versuchen. Das
würde noch bei 8 weitern Haudwerkszweigen möglich sein, für den Rest müßte
das Jnnnngsgebiet „och größer genommen werden. - Nach den Erfahrungen im Er-
hcbuugsgebiet würden aber selbst Regierungsbezirksiunuugeu bei weitem nicht aus-
reichen, um alle Handwerkszweige unterzubringen. Aber je größer der Radius des
Jnnungsgebiets, um so geringer ist die Aussicht, alle Mitglieder an den Jnmmgs-'
eiurichtuugeu teilnehmen zu lassen. Der Radius von 7 Kilometern muß jedenfalls
die Regel, die Kreisinnung schon die Ausnahme bilden. So ist um auch in Heft 3,
d. h. bei Einbeziehung der allein arbeitenden Meister, die Frage, ob eine allge¬
meine örtliche Organisation des Handwerks durchführbar sei, eigentlich mit „«ein"
beantwortet, aber leider kam: das „Nein" des dritten Heftes keinen größern Ein¬
druck macheu als das der beiden frühern, da eben überall von der Annahme aus¬
gegangen ist, daß man nur „Berufsinnungen," d. h. solche, deren Mitglieder alle
demselben Handwerk augehören, zu bilden vorhabe. Wenn auch diese Bernfs-
innungen das Ideal sind und die Regel bilden müssen, so war schon nach den öster¬
reichischen Erfahrungen vou vornherein nicht daran zu denken, daß mau in Deutsch¬
land ohne die sogenannten „Innungen verwandter Gewerbe" werde auskommen
können, und thatsächlich sind diese denn auch, wie verlautet, in den, Junungsgesetz-
entwurf vorgesehen, ja es ist darüber hinaus — was auch nicht zu vermeiden
war — noch auf Organisationen für Angehörige gar nicht mit einander verwandter
Gewerbe Bedacht genommen. Es wäre interessant gewesen, wenn das Statistische
Amt auch auf die Bildung der Innungen „verwandter" Gewerbe seine Berech¬
nungen ausgedehnt hätte, obwohl bei der wirklichen Jnnungsbilduug alle diese Be¬
rechnungen sehr wenig Verwertung finden werden.

An sich lehrreich ist entschieden folgende Berechnung über die wahrscheinliche
Zusammensetzung der Berufsmuungeu mit und ohne Einbeziehung der allein
arbeitenden Meister, Eine Zählbezirksiuuuug, die nur aus Personal beschäf¬
tigenden Meistern besteht mit der niedrigsten Mitgliederzahl 10, wird durchschnitt¬
lich wie folgt aussehen:

4,7 Meister ohne Lehrlinge, aber mit Gesellen und andern Silfspersonen,
4,«! Meister mit müßiger Lehrlingshaltung,
"
0,7 Meister mit „übermäßiger Lehrlingshaltung,

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[0243] Maßgebliches und Unmaßgebliches im Vergleich mit den Aussichten bei Einschränkung des Jnnungszwcings auf die Personal beschäftigenden Meister, wie dies bei den Berechnungen in Heft 1 und 2 durchweg angenommen war, und zweitens das Vorkommen und die Wirkung der Lehrliugszüchterei. Die erste Frcige ist eigentlich von geringem Interesse, Es liegt auf der Hand, daß die Aussichten, in einen, Bezirk die zur Bildung einer Berufsiuuuug erforder¬ liche niedrigste Zahl von Meistern desselben Handwerks zusammenzubringen, dann großer ist, wenn man die allein arbeitenden Meister mitzählt, als wenn man sie wegläßt; ist doch ihre Zahl' im allgemeinen großer als die der Meister mit Per¬ sonal, Das Statistische Amt hat um jetzt herausgerechnet, daß bei einer niedrigsten Mitgliederzahl von 2V Meistern, einschließlich der allein arbeitenden, und unter Annahme des „Znhlbezirks" als Jnnungsgebiet (Radius in? Durchschuitt etwa 7 Kilometer, abgesehen von Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern) von den 98 Handwerkszweigen und Spezialitäten, für die an eine Jnnnngsbilduug überhaupt gedacht wird, nur für 43 die Jummgsbilduug möglich ist. Nimmt man als nied¬ rigste Mitgliederzahl 10 an, so würden für 52 Handwerkszweigc Zahlbczirks- innuugeu gebildet werden können, für 46 müßte man die Jummgsbilduug mit größer,: Jnnungsgebieteu („Kreisinmmgen," Radius 13 Kilonieter) versuchen. Das würde noch bei 8 weitern Haudwerkszweigen möglich sein, für den Rest müßte das Jnnnngsgebiet „och größer genommen werden. - Nach den Erfahrungen im Er- hcbuugsgebiet würden aber selbst Regierungsbezirksiunuugeu bei weitem nicht aus- reichen, um alle Handwerkszweige unterzubringen. Aber je größer der Radius des Jnnungsgebiets, um so geringer ist die Aussicht, alle Mitglieder an den Jnmmgs-' eiurichtuugeu teilnehmen zu lassen. Der Radius von 7 Kilometern muß jedenfalls die Regel, die Kreisinnung schon die Ausnahme bilden. So ist um auch in Heft 3, d. h. bei Einbeziehung der allein arbeitenden Meister, die Frage, ob eine allge¬ meine örtliche Organisation des Handwerks durchführbar sei, eigentlich mit „«ein" beantwortet, aber leider kam: das „Nein" des dritten Heftes keinen größern Ein¬ druck macheu als das der beiden frühern, da eben überall von der Annahme aus¬ gegangen ist, daß man nur „Berufsinnungen," d. h. solche, deren Mitglieder alle demselben Handwerk augehören, zu bilden vorhabe. Wenn auch diese Bernfs- innungen das Ideal sind und die Regel bilden müssen, so war schon nach den öster¬ reichischen Erfahrungen vou vornherein nicht daran zu denken, daß mau in Deutsch¬ land ohne die sogenannten „Innungen verwandter Gewerbe" werde auskommen können, und thatsächlich sind diese denn auch, wie verlautet, in den, Junungsgesetz- entwurf vorgesehen, ja es ist darüber hinaus — was auch nicht zu vermeiden war — noch auf Organisationen für Angehörige gar nicht mit einander verwandter Gewerbe Bedacht genommen. Es wäre interessant gewesen, wenn das Statistische Amt auch auf die Bildung der Innungen „verwandter" Gewerbe seine Berech¬ nungen ausgedehnt hätte, obwohl bei der wirklichen Jnnungsbilduug alle diese Be¬ rechnungen sehr wenig Verwertung finden werden. An sich lehrreich ist entschieden folgende Berechnung über die wahrscheinliche Zusammensetzung der Berufsmuungeu mit und ohne Einbeziehung der allein arbeitenden Meister, Eine Zählbezirksiuuuug, die nur aus Personal beschäf¬ tigenden Meistern besteht mit der niedrigsten Mitgliederzahl 10, wird durchschnitt¬ lich wie folgt aussehen: 4,7 Meister ohne Lehrlinge, aber mit Gesellen und andern Silfspersonen, 4,«! Meister mit müßiger Lehrlingshaltung, " 0,7 Meister mit „übermäßiger Lehrlingshaltung,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_222303/243>, abgerufen am 26.05.2024.