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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr.

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Die Feine

Der Kreis der Vergehen, über die die Feine Klagen annahm, wurde all¬
mählich so groß, daß jede beliebige Sache angebracht werden konnte, während
sich die Formen des Prozesses und der Urteile derart erweiterten, daß die
Freigerichte den ordentlichen völlig gleich erscheinen. Hierdurch vernichteten
sie selbst die Rechtstitel, unter denen sie Anerkennung gefunden hatten, und
forderten zu lebhaftem Widerspruch heraus. So kam es, daß staatliche und
kirchliche Mächte ihre Wirksamkeit einzuschränken suchten. Allein Bann und
Reichsacht brachen sich an dem verwegnen Übermute der Freigrafen.

Gefährlich aber wurde den Freistühlen der Umstand, daß die wüste Geld¬
gier, das häßliche Kennzeichen der damaligen Zeit, sich auch bei ihnen ein¬
bürgerte. Das Prozessiren war mit hohen Kosten verbunden. Für jedes
Urteil, deren bei dem formelhaften Verfahren eine ganze Anzahl erforderlich
war, für alle Vorladungen mußten große Summen geopfert werden. Sollte
das Gericht durch die Anzahl zahlreicher Freischöffen besondern Glanz und
Nachdruck erhalten, so war den Aufgebotenen eine angemessene Entschädigung
zu zahlen. Am schlimmsten war, daß die Stuhlherren ansingen, mit ihren
Gerichten förmlich Handel zu treiben. Das schlechte Beispiel wurde von den
Freigrafen nachgeahmt. Jedermann, mochte er noch so übel beleumdet sein,
kam zur Ehre des Freischöffenamts, wenn er nur gehörig zahlen konnte, und
suchte nun darin eine ergiebige Erwerbsquelle. Unter dem Deckmantel der
Feine trieben Gauner und Schwindler aller Art ihr Handwerk, suchten Neid,
Rachsucht und andre gefährliche Leidenschaften Befriedigung. Recht und Gericht
waren für Geld feil. So mehrten sich die Klagen über die Bestechlichkeit und
Unredlichkeit der Feine von Tag zu Tag. Auf den Reichstagen bildeten sie
einen stehenden Artikel.

Es konnte nicht ausbleiben, daß sich angesichts dieser Ausschreitungen die
öffentliche Meinung immer entschiedner gegen die Geißel wandte, die von
Westfalen aus über Deutschland geschwungen wurde. Fürsten und Städte
rafften sich zu energischer Abwehr auf und ließen die geheimen Sendlinge der
Feine, wo sie betroffen wurden, ohne weiteres aufknüpfen. Die Reform der
deutschen Reichsverfassung am Ende des fünfzehnten Jahrhunderts, die Ein¬
richtung des ewigen Landfriedens, die festere Gestaltung des Gerichtswesens, das
neue Landesfürstentnm brachen endlich das Ansehen der verhaßten Einrichtung
so gründlich, daß sein völliger Untergang nicht mehr aufzuhalten war, obwohl
die entarteten Schöffen mit verzweifeltem Trotz und krankhafter Hartnäckigkeit
den morschen Bau zu stützen suchten. Und am Ausgange des sechzehnten Jahr¬
hunderts "konnte ein deutscher Chronist die Femgerichte bereits als der Ver¬
gangenheit angehörig bezeichnen."

Zwar wurde die Feine niemals förmlich aufgehoben, aber ihre Zeit war
dahin. Die wenigen Freistühle, die sich in Westfalen erhielten, nahmen im
Laufe der Zeit einen völlig veränderten Charakter an und sanken im siebzehnten
und achtzehnten Jahrhundert zu "harmlosen bäuerlichen Polizei- und Nüge-
gerichten" herab, deren letzter kümmerlicher Rest im Jahre 1811 durch die
französische Gesetzgebung beseitigt wurde. Der letzte Freigraf starb 1835.
Freischöffen, die den Schöffeneid geschworen hatten, die heimliche Losung und
ihre Bedeutung kannten und sich oft in aller Stille an den uralten Malstätten
versammelten, gab es noch in den vierziger und fünfziger Jahren unsers Jahr¬
hunderts. Ihrem Eide getreu, haben sie das Geheimnis der Losung, das sie
nicht verraten wollten, mit ins Grab genommen.


Die Feine

Der Kreis der Vergehen, über die die Feine Klagen annahm, wurde all¬
mählich so groß, daß jede beliebige Sache angebracht werden konnte, während
sich die Formen des Prozesses und der Urteile derart erweiterten, daß die
Freigerichte den ordentlichen völlig gleich erscheinen. Hierdurch vernichteten
sie selbst die Rechtstitel, unter denen sie Anerkennung gefunden hatten, und
forderten zu lebhaftem Widerspruch heraus. So kam es, daß staatliche und
kirchliche Mächte ihre Wirksamkeit einzuschränken suchten. Allein Bann und
Reichsacht brachen sich an dem verwegnen Übermute der Freigrafen.

Gefährlich aber wurde den Freistühlen der Umstand, daß die wüste Geld¬
gier, das häßliche Kennzeichen der damaligen Zeit, sich auch bei ihnen ein¬
bürgerte. Das Prozessiren war mit hohen Kosten verbunden. Für jedes
Urteil, deren bei dem formelhaften Verfahren eine ganze Anzahl erforderlich
war, für alle Vorladungen mußten große Summen geopfert werden. Sollte
das Gericht durch die Anzahl zahlreicher Freischöffen besondern Glanz und
Nachdruck erhalten, so war den Aufgebotenen eine angemessene Entschädigung
zu zahlen. Am schlimmsten war, daß die Stuhlherren ansingen, mit ihren
Gerichten förmlich Handel zu treiben. Das schlechte Beispiel wurde von den
Freigrafen nachgeahmt. Jedermann, mochte er noch so übel beleumdet sein,
kam zur Ehre des Freischöffenamts, wenn er nur gehörig zahlen konnte, und
suchte nun darin eine ergiebige Erwerbsquelle. Unter dem Deckmantel der
Feine trieben Gauner und Schwindler aller Art ihr Handwerk, suchten Neid,
Rachsucht und andre gefährliche Leidenschaften Befriedigung. Recht und Gericht
waren für Geld feil. So mehrten sich die Klagen über die Bestechlichkeit und
Unredlichkeit der Feine von Tag zu Tag. Auf den Reichstagen bildeten sie
einen stehenden Artikel.

Es konnte nicht ausbleiben, daß sich angesichts dieser Ausschreitungen die
öffentliche Meinung immer entschiedner gegen die Geißel wandte, die von
Westfalen aus über Deutschland geschwungen wurde. Fürsten und Städte
rafften sich zu energischer Abwehr auf und ließen die geheimen Sendlinge der
Feine, wo sie betroffen wurden, ohne weiteres aufknüpfen. Die Reform der
deutschen Reichsverfassung am Ende des fünfzehnten Jahrhunderts, die Ein¬
richtung des ewigen Landfriedens, die festere Gestaltung des Gerichtswesens, das
neue Landesfürstentnm brachen endlich das Ansehen der verhaßten Einrichtung
so gründlich, daß sein völliger Untergang nicht mehr aufzuhalten war, obwohl
die entarteten Schöffen mit verzweifeltem Trotz und krankhafter Hartnäckigkeit
den morschen Bau zu stützen suchten. Und am Ausgange des sechzehnten Jahr¬
hunderts „konnte ein deutscher Chronist die Femgerichte bereits als der Ver¬
gangenheit angehörig bezeichnen."

Zwar wurde die Feine niemals förmlich aufgehoben, aber ihre Zeit war
dahin. Die wenigen Freistühle, die sich in Westfalen erhielten, nahmen im
Laufe der Zeit einen völlig veränderten Charakter an und sanken im siebzehnten
und achtzehnten Jahrhundert zu „harmlosen bäuerlichen Polizei- und Nüge-
gerichten" herab, deren letzter kümmerlicher Rest im Jahre 1811 durch die
französische Gesetzgebung beseitigt wurde. Der letzte Freigraf starb 1835.
Freischöffen, die den Schöffeneid geschworen hatten, die heimliche Losung und
ihre Bedeutung kannten und sich oft in aller Stille an den uralten Malstätten
versammelten, gab es noch in den vierziger und fünfziger Jahren unsers Jahr¬
hunderts. Ihrem Eide getreu, haben sie das Geheimnis der Losung, das sie
nicht verraten wollten, mit ins Grab genommen.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224245/370>, abgerufen am 21.05.2024.