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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr.

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treibenden der Einführung des Beitrittzwangs zustimmt." Um "festzustellen, ob
die Mehrheit zustimmt," hat die Behörde "die beteiligten Gewerbtreibenden" durch
ortsübliche Bekanntmachung oder besondre Mitteilung zu einer "Äußerung für
oder gegen den Beitrittszwnng" aufzufordern. Bei der Abstimmung entscheidet
die Mehrheit der Abstimmenden. Die Behörde hat nur auf "Antrag Beteiligter"
vorzugehen. Ohne Abstimmung "kaun" der Antrag abgelehnt werden, wenn die
Antragsteller uur einen verhältnismäßig kleinen Bruchteil der beteiligte" Hand¬
werker bilden, oder ein gleicher Antrag innerhalb der drei letzten Jahre von der
Mehrheit der Beteiligten abgelehnt worden ist, "oder durch andre Einrichtungen
als diejenige einer Innung für die Wahrnehmung der gemeinsamen gewerblichen
Interessen der beteiligten Handwerker ausreichend Fürsorge getroffen ist."

Es liegt ans der Hand, daß bei der Natur der heutigen Jnnnngsbeweguug
durch solche Bestimmungen nicht der Friede gefördert wird, sondern der Unfriede,
nicht rüstiges, wirtschaftliches Schaffen, sondern unfruchtbare politische Agitation.
Die heutige Jnuungsbewegung, wie sie nun einmal geworden ist, erstrebt in ihrem
unsgesprochnen Programm und noch mehr in ihrer Gesamttendenz eine durch die
Staatsgewalt zu erzwingende künstliche Zurückführung von Handwerkszuständeu, die
mit der modernen Wirtschaftslage unvereinbar ist; sie verlangt in ihrem Endziel den
staatlichen Schutz gegen die Fortschritte der Technik und des Verkehrs, die staatliche
Schaffung und Erhaltung unnatürlicher, ja ganz unmöglicher Erwerbsverhältnisse,
und sie bedeutet deshalb, ganz ebenso wie die sozialdemokratische Bewegung, eine
Schürimg der Unzufriedenheit ohne Ende. Man sollte sich darüber in Preußen am
wenigsten tauschen. Auch für die Wirkung der Jnnnngsgesetzgebnng vom Jahre
1881 an gilt hier in vieler Hinsicht das, was Schmoller von der psychologischen
Wirkung des Preußischen Gewerbegesetzes von 1349 sagt: "Das ist der Fluch jeder
alten, einmal auf Abwege geratenen Institution, daß bei Wiederbelebungsversuchen
nicht die tüchtigen, die jungen, die aufopfernden Kräfte zuströmen, sondern die alten,
egoistischen. . . . Die persönlichen Eigenschaften derer, die in den neuen Innungen
obenan kamen, waren der Krebsschaden der neuen Institution, waren schlimmer als
der Inhalt der Novelle selbst." Aber auch daran sei hier erinnert, daß gerade der
Nationalökonom des Zentrums, der bairische Professor und Freiherr von Hertling
am 17. März 1880 im Reichstage mit treffender Voraussicht Warute: "Die
Zwangsinuuugeu oder die Hoffnung auf Wiedereinführung der Zwangsinnungen ist
anch deshalb gefährlich, weil die daran sich anschließende Agitation den beteiligten
Kreisen das eine nicht genügend zum Bewußtsein führt, daß die eigentliche Lösung
der Handwerkerfrage nicht gefunden werden kann, solange der einzelne Handwerker
nicht in sich selbst den Egoismus, der ihn beseelt, beseitigt," und daß er am ö. Mai
desselben Jahres als Berichterstatter über den Antrag von Seydewitz und Genossen
dem hinzufügte: "Wiederholt und von den verschiedensten Seiten aus ist innerhalb
der Kommission vor einer Überschätzung der legislativen Maßregeln gewarnt worden,
daß der größere und wichtigere Teil bei einer anzustrebenden Reorganisation der
Innungen auf die eigne Initiative und die energische Thätigkeit der beteiligten
.Kreise falle. Es wurde darauf hingewiesen, daß jener korporative Geist, der die
mittelalterlichen Zünfte in ihrer Blütezeit erfüllte, und der ja auch zum großen
Teile seine Schwungkraft ans dem Boden lebendiger religiöser Überzeugung gewann,
sich nicht durch Gesetzesparagraphen werde erzwingen lassen. Unter diesen Um¬
ständen würde ein Antrag auf Wiedereinführung des Jnnungszwangs keine Majorität
in der Kommission gefunden haben." Wir werden wohl bald hören, wie sich Frei¬
herr von Hertling, der ja jetzt wieder im Reichstage sitzt, mit seiner damaligen


Grenzboten I 1397 33

treibenden der Einführung des Beitrittzwangs zustimmt." Um „festzustellen, ob
die Mehrheit zustimmt," hat die Behörde „die beteiligten Gewerbtreibenden" durch
ortsübliche Bekanntmachung oder besondre Mitteilung zu einer „Äußerung für
oder gegen den Beitrittszwnng" aufzufordern. Bei der Abstimmung entscheidet
die Mehrheit der Abstimmenden. Die Behörde hat nur auf „Antrag Beteiligter"
vorzugehen. Ohne Abstimmung „kaun" der Antrag abgelehnt werden, wenn die
Antragsteller uur einen verhältnismäßig kleinen Bruchteil der beteiligte» Hand¬
werker bilden, oder ein gleicher Antrag innerhalb der drei letzten Jahre von der
Mehrheit der Beteiligten abgelehnt worden ist, „oder durch andre Einrichtungen
als diejenige einer Innung für die Wahrnehmung der gemeinsamen gewerblichen
Interessen der beteiligten Handwerker ausreichend Fürsorge getroffen ist."

Es liegt ans der Hand, daß bei der Natur der heutigen Jnnnngsbeweguug
durch solche Bestimmungen nicht der Friede gefördert wird, sondern der Unfriede,
nicht rüstiges, wirtschaftliches Schaffen, sondern unfruchtbare politische Agitation.
Die heutige Jnuungsbewegung, wie sie nun einmal geworden ist, erstrebt in ihrem
unsgesprochnen Programm und noch mehr in ihrer Gesamttendenz eine durch die
Staatsgewalt zu erzwingende künstliche Zurückführung von Handwerkszuständeu, die
mit der modernen Wirtschaftslage unvereinbar ist; sie verlangt in ihrem Endziel den
staatlichen Schutz gegen die Fortschritte der Technik und des Verkehrs, die staatliche
Schaffung und Erhaltung unnatürlicher, ja ganz unmöglicher Erwerbsverhältnisse,
und sie bedeutet deshalb, ganz ebenso wie die sozialdemokratische Bewegung, eine
Schürimg der Unzufriedenheit ohne Ende. Man sollte sich darüber in Preußen am
wenigsten tauschen. Auch für die Wirkung der Jnnnngsgesetzgebnng vom Jahre
1881 an gilt hier in vieler Hinsicht das, was Schmoller von der psychologischen
Wirkung des Preußischen Gewerbegesetzes von 1349 sagt: „Das ist der Fluch jeder
alten, einmal auf Abwege geratenen Institution, daß bei Wiederbelebungsversuchen
nicht die tüchtigen, die jungen, die aufopfernden Kräfte zuströmen, sondern die alten,
egoistischen. . . . Die persönlichen Eigenschaften derer, die in den neuen Innungen
obenan kamen, waren der Krebsschaden der neuen Institution, waren schlimmer als
der Inhalt der Novelle selbst." Aber auch daran sei hier erinnert, daß gerade der
Nationalökonom des Zentrums, der bairische Professor und Freiherr von Hertling
am 17. März 1880 im Reichstage mit treffender Voraussicht Warute: „Die
Zwangsinuuugeu oder die Hoffnung auf Wiedereinführung der Zwangsinnungen ist
anch deshalb gefährlich, weil die daran sich anschließende Agitation den beteiligten
Kreisen das eine nicht genügend zum Bewußtsein führt, daß die eigentliche Lösung
der Handwerkerfrage nicht gefunden werden kann, solange der einzelne Handwerker
nicht in sich selbst den Egoismus, der ihn beseelt, beseitigt," und daß er am ö. Mai
desselben Jahres als Berichterstatter über den Antrag von Seydewitz und Genossen
dem hinzufügte: „Wiederholt und von den verschiedensten Seiten aus ist innerhalb
der Kommission vor einer Überschätzung der legislativen Maßregeln gewarnt worden,
daß der größere und wichtigere Teil bei einer anzustrebenden Reorganisation der
Innungen auf die eigne Initiative und die energische Thätigkeit der beteiligten
.Kreise falle. Es wurde darauf hingewiesen, daß jener korporative Geist, der die
mittelalterlichen Zünfte in ihrer Blütezeit erfüllte, und der ja auch zum großen
Teile seine Schwungkraft ans dem Boden lebendiger religiöser Überzeugung gewann,
sich nicht durch Gesetzesparagraphen werde erzwingen lassen. Unter diesen Um¬
ständen würde ein Antrag auf Wiedereinführung des Jnnungszwangs keine Majorität
in der Kommission gefunden haben." Wir werden wohl bald hören, wie sich Frei¬
herr von Hertling, der ja jetzt wieder im Reichstage sitzt, mit seiner damaligen


Grenzboten I 1397 33
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[0665] treibenden der Einführung des Beitrittzwangs zustimmt." Um „festzustellen, ob die Mehrheit zustimmt," hat die Behörde „die beteiligten Gewerbtreibenden" durch ortsübliche Bekanntmachung oder besondre Mitteilung zu einer „Äußerung für oder gegen den Beitrittszwnng" aufzufordern. Bei der Abstimmung entscheidet die Mehrheit der Abstimmenden. Die Behörde hat nur auf „Antrag Beteiligter" vorzugehen. Ohne Abstimmung „kaun" der Antrag abgelehnt werden, wenn die Antragsteller uur einen verhältnismäßig kleinen Bruchteil der beteiligte» Hand¬ werker bilden, oder ein gleicher Antrag innerhalb der drei letzten Jahre von der Mehrheit der Beteiligten abgelehnt worden ist, „oder durch andre Einrichtungen als diejenige einer Innung für die Wahrnehmung der gemeinsamen gewerblichen Interessen der beteiligten Handwerker ausreichend Fürsorge getroffen ist." Es liegt ans der Hand, daß bei der Natur der heutigen Jnnnngsbeweguug durch solche Bestimmungen nicht der Friede gefördert wird, sondern der Unfriede, nicht rüstiges, wirtschaftliches Schaffen, sondern unfruchtbare politische Agitation. Die heutige Jnuungsbewegung, wie sie nun einmal geworden ist, erstrebt in ihrem unsgesprochnen Programm und noch mehr in ihrer Gesamttendenz eine durch die Staatsgewalt zu erzwingende künstliche Zurückführung von Handwerkszuständeu, die mit der modernen Wirtschaftslage unvereinbar ist; sie verlangt in ihrem Endziel den staatlichen Schutz gegen die Fortschritte der Technik und des Verkehrs, die staatliche Schaffung und Erhaltung unnatürlicher, ja ganz unmöglicher Erwerbsverhältnisse, und sie bedeutet deshalb, ganz ebenso wie die sozialdemokratische Bewegung, eine Schürimg der Unzufriedenheit ohne Ende. Man sollte sich darüber in Preußen am wenigsten tauschen. Auch für die Wirkung der Jnnnngsgesetzgebnng vom Jahre 1881 an gilt hier in vieler Hinsicht das, was Schmoller von der psychologischen Wirkung des Preußischen Gewerbegesetzes von 1349 sagt: „Das ist der Fluch jeder alten, einmal auf Abwege geratenen Institution, daß bei Wiederbelebungsversuchen nicht die tüchtigen, die jungen, die aufopfernden Kräfte zuströmen, sondern die alten, egoistischen. . . . Die persönlichen Eigenschaften derer, die in den neuen Innungen obenan kamen, waren der Krebsschaden der neuen Institution, waren schlimmer als der Inhalt der Novelle selbst." Aber auch daran sei hier erinnert, daß gerade der Nationalökonom des Zentrums, der bairische Professor und Freiherr von Hertling am 17. März 1880 im Reichstage mit treffender Voraussicht Warute: „Die Zwangsinuuugeu oder die Hoffnung auf Wiedereinführung der Zwangsinnungen ist anch deshalb gefährlich, weil die daran sich anschließende Agitation den beteiligten Kreisen das eine nicht genügend zum Bewußtsein führt, daß die eigentliche Lösung der Handwerkerfrage nicht gefunden werden kann, solange der einzelne Handwerker nicht in sich selbst den Egoismus, der ihn beseelt, beseitigt," und daß er am ö. Mai desselben Jahres als Berichterstatter über den Antrag von Seydewitz und Genossen dem hinzufügte: „Wiederholt und von den verschiedensten Seiten aus ist innerhalb der Kommission vor einer Überschätzung der legislativen Maßregeln gewarnt worden, daß der größere und wichtigere Teil bei einer anzustrebenden Reorganisation der Innungen auf die eigne Initiative und die energische Thätigkeit der beteiligten .Kreise falle. Es wurde darauf hingewiesen, daß jener korporative Geist, der die mittelalterlichen Zünfte in ihrer Blütezeit erfüllte, und der ja auch zum großen Teile seine Schwungkraft ans dem Boden lebendiger religiöser Überzeugung gewann, sich nicht durch Gesetzesparagraphen werde erzwingen lassen. Unter diesen Um¬ ständen würde ein Antrag auf Wiedereinführung des Jnnungszwangs keine Majorität in der Kommission gefunden haben." Wir werden wohl bald hören, wie sich Frei¬ herr von Hertling, der ja jetzt wieder im Reichstage sitzt, mit seiner damaligen Grenzboten I 1397 33

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224245/665>, abgerufen am 21.05.2024.