Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Drittes Vierteljahr.Zur Beförderung und Verabschiedung der Vffiziere auch, wenn wir nicht Deutschland zur Republik umgestalten wollen, und daran Vielen ist es ein Stein des Anstoßes, daß der Kaiser Reden hält und Zur Beförderung und Verabschiedung der Vffiziere auch, wenn wir nicht Deutschland zur Republik umgestalten wollen, und daran Vielen ist es ein Stein des Anstoßes, daß der Kaiser Reden hält und <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0298" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/225884"/> <fw type="header" place="top"> Zur Beförderung und Verabschiedung der Vffiziere</fw><lb/> <p xml:id="ID_725" prev="#ID_724"> auch, wenn wir nicht Deutschland zur Republik umgestalten wollen, und daran<lb/> denkt doch vernünftigerweise heute niemand. Man hat aber fast auf allen<lb/> Seiten vergessen, sich diesen Punkt klar vor Augen zu halten, und führt einen<lb/> mehr oder weniger verhaltenen Kampf gegen die Person des Kaisers. Be¬<lb/> rechtigung hätte ein solcher Kampf doch nur, wenn Verletzungen der Ver¬<lb/> fassung vorlagen; in gewissen Blättern ist wohl davon gelegentlich im Tone<lb/> der Befürchtung die Rede gewesen, aber Thatsächliches ist niemals vorgebracht<lb/> worden. Wenn nur unsre Reichstagsabgeordneten ihren verfassungsmäßigen<lb/> Pflichten halb so gewissenhaft nachkamen, wie der Kaiser den seinigen, so würde<lb/> es um vieles in unserm Vaterlande besser stehen!</p><lb/> <p xml:id="ID_726"> Vielen ist es ein Stein des Anstoßes, daß der Kaiser Reden hält und<lb/> darin namentlich seine Worte nicht gerade auf die nächste Wirkung nach außen,<lb/> aus die im Tagesstreite wirkenden Parteigeister einrichtet. Verfassungswidrig<lb/> ist keins von beiden, dagegen ist es eine unlautere Kampfesweise, daß man<lb/> nicht die Fassung gelten lassen will, die er selbst als die richtige bezeichnen<lb/> läßt, was man doch jedem beliebigen parlamentarischen Redner einräumt,<lb/> sondern daß im Schwung der Rede entschlüpfte und selbst geradezu erfundne<lb/> Wendungen verbreitet werden. Erreichen wird man damit niemals, daß er<lb/> auf sein Recht, zu reden, verzichtet, noch weniger vermag man die in den<lb/> weitesten Kreisen verbreitete Meinung auszulöschen, daß er einen offnen Kopf<lb/> und ein warmes Herz habe. Es bleibt also bloß der mißglückte Versuch übrig,<lb/> dem Kaiser ein Recht zu beschränken. In ähnlicher Weise werden die kaiser¬<lb/> lichen Ausübungen des Begnadigungsrechts zur Erörterung gezogen, und auch<lb/> da wird parteiisch verfahren. Es sei hier nur hervorgehoben, wie vernehmlich<lb/> betont wurde, daß der Kaiser zur Jahrhundertfeier vier Duellanten begnadigt<lb/> habe, während die Thatsache, daß der König von Sachsen die beiden Eisen¬<lb/> bahnbeamten, die wegen Gefährdung des kaiserlichen Zuges in Löbau ver¬<lb/> urteilt worden waren, an demselben Tage auch begnadigte — was doch nach<lb/> Lage der Sache nicht ohne Wissen und Zustimmung des Kaisers geschehen<lb/> sein konnte —, entweder gar nicht oder doch nur flüchtig erwähnt wurde.<lb/> Ebenso wird in der Frage der Offizierpensioniruugen vorgegangen, und gegen¬<lb/> über der Militnrstrafprozeßordnung haben selbst Blätter, die von der National¬<lb/> liberalen Korrespondenz bedient werden, keinen Zweifel darüber gelassen, daß es<lb/> ihnen in der Hauptsache auf die Beseitigung des kaiserlichen Bestätigungsrechts<lb/> der militnrgerichtlichen Urteile ankommt. Fügen wir noch die Behandlung der<lb/> Ministerkrisengerüchte hinzu, sowie die Vorgänge bei gewissen „Bismarckehrungen,"<lb/> wo das Hoch auf den Altreichskanzler umso stürmischer ausgebracht wird, je<lb/> kühler und geschäftsmäßiger das Hoch auf den Kaiser ausgefallen ist, so wird<lb/> die Thatsache nicht zu bestreiten sein, daß es sich um einen weitverzweigten<lb/> Kampf gegen die Person und die Rechte des Kaisers handelt. Wir fragen:<lb/> Hat das einen vernünftigen politischen Zweck?</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0298]
Zur Beförderung und Verabschiedung der Vffiziere
auch, wenn wir nicht Deutschland zur Republik umgestalten wollen, und daran
denkt doch vernünftigerweise heute niemand. Man hat aber fast auf allen
Seiten vergessen, sich diesen Punkt klar vor Augen zu halten, und führt einen
mehr oder weniger verhaltenen Kampf gegen die Person des Kaisers. Be¬
rechtigung hätte ein solcher Kampf doch nur, wenn Verletzungen der Ver¬
fassung vorlagen; in gewissen Blättern ist wohl davon gelegentlich im Tone
der Befürchtung die Rede gewesen, aber Thatsächliches ist niemals vorgebracht
worden. Wenn nur unsre Reichstagsabgeordneten ihren verfassungsmäßigen
Pflichten halb so gewissenhaft nachkamen, wie der Kaiser den seinigen, so würde
es um vieles in unserm Vaterlande besser stehen!
Vielen ist es ein Stein des Anstoßes, daß der Kaiser Reden hält und
darin namentlich seine Worte nicht gerade auf die nächste Wirkung nach außen,
aus die im Tagesstreite wirkenden Parteigeister einrichtet. Verfassungswidrig
ist keins von beiden, dagegen ist es eine unlautere Kampfesweise, daß man
nicht die Fassung gelten lassen will, die er selbst als die richtige bezeichnen
läßt, was man doch jedem beliebigen parlamentarischen Redner einräumt,
sondern daß im Schwung der Rede entschlüpfte und selbst geradezu erfundne
Wendungen verbreitet werden. Erreichen wird man damit niemals, daß er
auf sein Recht, zu reden, verzichtet, noch weniger vermag man die in den
weitesten Kreisen verbreitete Meinung auszulöschen, daß er einen offnen Kopf
und ein warmes Herz habe. Es bleibt also bloß der mißglückte Versuch übrig,
dem Kaiser ein Recht zu beschränken. In ähnlicher Weise werden die kaiser¬
lichen Ausübungen des Begnadigungsrechts zur Erörterung gezogen, und auch
da wird parteiisch verfahren. Es sei hier nur hervorgehoben, wie vernehmlich
betont wurde, daß der Kaiser zur Jahrhundertfeier vier Duellanten begnadigt
habe, während die Thatsache, daß der König von Sachsen die beiden Eisen¬
bahnbeamten, die wegen Gefährdung des kaiserlichen Zuges in Löbau ver¬
urteilt worden waren, an demselben Tage auch begnadigte — was doch nach
Lage der Sache nicht ohne Wissen und Zustimmung des Kaisers geschehen
sein konnte —, entweder gar nicht oder doch nur flüchtig erwähnt wurde.
Ebenso wird in der Frage der Offizierpensioniruugen vorgegangen, und gegen¬
über der Militnrstrafprozeßordnung haben selbst Blätter, die von der National¬
liberalen Korrespondenz bedient werden, keinen Zweifel darüber gelassen, daß es
ihnen in der Hauptsache auf die Beseitigung des kaiserlichen Bestätigungsrechts
der militnrgerichtlichen Urteile ankommt. Fügen wir noch die Behandlung der
Ministerkrisengerüchte hinzu, sowie die Vorgänge bei gewissen „Bismarckehrungen,"
wo das Hoch auf den Altreichskanzler umso stürmischer ausgebracht wird, je
kühler und geschäftsmäßiger das Hoch auf den Kaiser ausgefallen ist, so wird
die Thatsache nicht zu bestreiten sein, daß es sich um einen weitverzweigten
Kampf gegen die Person und die Rechte des Kaisers handelt. Wir fragen:
Hat das einen vernünftigen politischen Zweck?
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